Trunkenheit im Verkehr ist strafbar; je nach Blutalkoholkonzentration und Ausfallerscheinungen drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist. Bereits geringere Werte können bei Fahrunsicherheit strafbar sein; im Ordnungswidrigkeitenbereich drohen Bußgeld und Fahrverbot.
✅ Was tun
Vorwurf und festgestellte Blutalkoholkonzentration prüfen.
Ordnungsmäßigkeit von Kontrolle und Blutentnahme kontrollieren.
Frühzeitig Verteidigung einschalten, keine vorschnellen Angaben machen.
Folgen für die Fahrerlaubnis (Entziehung, Sperrfrist, MPU) einplanen.
⚠️ Worauf achten
Bei Trunkenheit im Verkehr droht die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist.
Ab bestimmten Werten wird regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt.
Wiederholungsfälle führen zu deutlich strengeren Rechtsfolgen.
BVerwG 3 C 24/15 — Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und Fahreignung
BGH 4 StR 5/24 — Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit weiteren Delikten
❓ Häufige Fragen
Verliere ich den Führerschein?
Bei Trunkenheit im Verkehr wird regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt.
Ab welchem Wert mache ich mich strafbar?
Ab bestimmten Grenzwerten liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor; bei Ausfallerscheinungen kann auch ein niedrigerer Wert strafbar sein.
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