Eine Schenkung kann unter engen Voraussetzungen widerrufen werden, insbesondere wegen groben Undanks des Beschenkten oder bei Verarmung des Schenkers. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten; anschließend kann das Geschenkte zurückgefordert werden. Für den Widerruf wegen Undanks gilt eine Ausschlussfrist.
⏰ Frist: Der Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks ist nur binnen eines Jahres möglich, nachdem der Widerrufsberechtigte von dem Widerrufsgrund Kenntnis erlangt hat.
✅ Was tun
Widerrufsgrund prüfen (z. B. grober Undank oder Verarmung des Schenkers).
Den Widerruf gegenüber dem Beschenkten erklären.
Rückgabe des Geschenkten verlangen.
Die Ausschlussfrist von einem Jahr beachten.
⚠️ Worauf achten
Der Widerruf wegen Undanks ist an eine Jahresfrist gebunden.
Nicht jede Enttäuschung erreicht die Schwelle des groben Undanks.
Bereits verbrauchte oder weiterveräußerte Gegenstände erschweren die Rückforderung.
BGH X ZR 59/13 — Rückforderungsanspruch nach Widerruf einer Schenkung
BGH X ZR 98/13 — Widerruf und Rückforderung im Zusammenhang mit einer Schenkung
BFH IX R 19/19 — Widerruf der Schenkung und dessen Wirkungen
❓ Häufige Fragen
Kann ich ein Geschenk zurückverlangen?
Unter engen Voraussetzungen, insbesondere bei grobem Undank des Beschenkten oder Verarmung des Schenkers.
Wie lange habe ich Zeit?
Der Widerruf wegen groben Undanks ist nur binnen eines Jahres ab Kenntnis vom Widerrufsgrund möglich.
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