Erbrecht (BGB)
Mit dem Erbfall geht der Nachlass auf die Erben über. Sie können das Erbe annehmen oder innerhalb der Ausschlagungsfrist ausschlagen. Für den Nachweis der Erbfolge dient häufig ein Erbschein. Erben haften grundsätzlich auch für Nachlassverbindlichkeiten; die Haftung lässt sich beschränken.
Ja, durch fristgerechte Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht.
Er weist die Erbfolge nach, etwa gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt.