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Ware nicht geliefert — Rechte im Onlinehandel

Kauf- und Verbrauchervertragsrecht (BGB)

Liefert der Onlinehändler die bestellte Ware nicht, können Sie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Lieferfrist vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Bei Vorkasse ist der bereits gezahlte Betrag zu erstatten; zusätzlich kommen Verzugsschäden in Betracht.

✅ Was tun

  1. Bestellung, Zahlungsbeleg und zugesagten Liefertermin sichern.
  2. Dem Händler eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen.
  3. Nach fruchtlosem Fristablauf Rücktritt erklären und Rückzahlung verlangen.
  4. Bei Zahlung per Lastschrift oder Karte ggf. Rückbuchung prüfen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH VIII ZR 163/12 — Lieferverzug und dessen Voraussetzungen
BGH VIII ZR 169/12 — Folgen unterbliebener ordnungsgemäßer Lieferung

❓ Häufige Fragen

Wann bekomme ich mein Geld zurück?

Nach wirksamem Rücktritt ist der Kaufpreis zu erstatten; setzen Sie dem Händler zuvor eine angemessene Nachfrist.

Muss ich eine Frist setzen?

In der Regel ja — erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Lieferfrist können Sie zurücktreten.

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