Insolvenzrecht (InsO)
Überschuldete Verbraucher können über das Verbraucherinsolvenzverfahren nach Ablauf der Wohlverhaltensphase Restschuldbefreiung erlangen. Voraussetzung ist unter anderem der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Bestimmte Verbindlichkeiten sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Grundsätzlich ja mit der Restschuldbefreiung; ausgenommen sind aber bestimmte Verbindlichkeiten.
In der Regel einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern; scheitert dieser, folgt der gerichtliche Antrag.