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Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung

Insolvenzrecht (InsO)

Überschuldete Verbraucher können über das Verbraucherinsolvenzverfahren nach Ablauf der Wohlverhaltensphase Restschuldbefreiung erlangen. Voraussetzung ist unter anderem der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Bestimmte Verbindlichkeiten sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

✅ Was tun

  1. Schulden und Gläubiger vollständig erfassen.
  2. Außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen.
  3. Bei Scheitern Antrag auf Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung stellen.
  4. In der Wohlverhaltensphase die Obliegenheiten (u. a. Erwerbsbemühungen) erfüllen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH IX ZB 87/16 — Restschuldbefreiung nach Verbraucherinsolvenz
BGH IX ZB 110/09 — Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung
BAG 6 AZR 460/20 — Restschuldbefreiung in der Verbraucherinsolvenz

❓ Häufige Fragen

Werde ich alle Schulden los?

Grundsätzlich ja mit der Restschuldbefreiung; ausgenommen sind aber bestimmte Verbindlichkeiten.

Was muss ich zuerst tun?

In der Regel einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern; scheitert dieser, folgt der gerichtliche Antrag.

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