DE

Mietkaution zurückfordern

Mietrecht (BGB)

Nach Ende des Mietverhältnisses ist die Kaution zurückzuzahlen, sobald dem Vermieter eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist verstrichen ist und keine berechtigten Gegenansprüche mehr bestehen. Der Vermieter darf die Kaution nur für offene Forderungen aus dem Mietverhältnis einbehalten.

✅ Was tun

  1. Wohnung ordnungsgemäß übergeben und Übergabeprotokoll sichern.
  2. Dem Vermieter eine angemessene Prüffrist zur Abrechnung einräumen.
  3. Rückzahlung der Kaution nebst Zinsen schriftlich verlangen.
  4. Bei Verweigerung Mahnung setzen und ggf. Klage erheben.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH VIII ZR 36/12 — Rückzahlung einer Mietkaution
BGH VIII ZR 300/14 — Recht auf Rückzahlung der Mietkaution
BGH VIII ZR 189/09 — Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Mietkaution

❓ Häufige Fragen

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?

Nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist des Vermieters, sobald keine berechtigten offenen Ansprüche mehr bestehen.

Darf der Vermieter etwas einbehalten?

Nur für berechtigte offene Forderungen aus dem Mietverhältnis, etwa noch abzurechnende Betriebskosten.

Haben Sie ein konkretes Dokument?
Laden Sie es hoch — in einer Minute kennen Sie Fristen, Schritte und erhalten einen Schriftsatzentwurf.
Mein Dokument prüfen →
DE FR ES PL IT NL AT BE PT SE DK FI SK IE HU EE LT LV SI HR CY MT RO GR LU · CS
Preise · AGB · GDPR · Kontakt · Beschwerden

Rechtsinformationen aus geprüftem Korpus — ersetzt keinen Anwalt. Eucalypt 4 s.r.o., Reg.-Nr. 22103741.