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Schadensersatz geltend machen

Schadensersatzrecht (BGB)

Wer durch pflichtwidriges Verhalten eines anderen einen Schaden erleidet, kann Schadensersatz verlangen. Ersetzt wird grundsätzlich der Zustand, der ohne das schädigende Ereignis bestünde (Naturalrestitution) oder der erforderliche Geldbetrag. Anspruchsgrundlage, Verschulden, Kausalität und Schadenshöhe sind darzulegen.

✅ Was tun

  1. Schadensereignis, Verursacher und Schaden dokumentieren.
  2. Anspruchsgrundlage und Verschulden prüfen.
  3. Schadenshöhe belegen (Rechnungen, Gutachten, Fotos).
  4. Ersatz schriftlich und fristwahrend geltend machen; ggf. Feststellungsklage für künftige Schäden.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH VI ZR 183/22 — Umfang eines materiellen Schadensersatzanspruchs
BGH III ZR 71/17 — Schadensersatz nicht auf materielle Schäden begrenzt
BGH VI ZB 14/21 — Feststellung künftiger, noch nicht bezifferbarer Schäden

❓ Häufige Fragen

Was kann ich als Schadensersatz verlangen?

Grundsätzlich die Herstellung des Zustands ohne das schädigende Ereignis oder den dafür erforderlichen Geldbetrag.

Wie sichere ich künftige Schäden?

Mit einer Feststellungsklage kann die Ersatzpflicht auch für künftige, noch nicht bezifferbare Schäden festgestellt werden.

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