Schadensersatzrecht (BGB)
Für immaterielle Schäden, insbesondere bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung, kann eine billige Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer und Folgen. Für künftige immaterielle Schäden ist eine Feststellungsklage möglich.
Insbesondere bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung als billige Entschädigung in Geld.
Von Art und Schwere der Verletzung, ihrer Dauer und ihren Folgen; herangezogen werden vergleichbare Fälle.