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Schmerzensgeld und immaterieller Schaden

Schadensersatzrecht (BGB)

Für immaterielle Schäden, insbesondere bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung, kann eine billige Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer und Folgen. Für künftige immaterielle Schäden ist eine Feststellungsklage möglich.

✅ Was tun

  1. Verletzung und Folgen ärztlich dokumentieren.
  2. Art, Schwere und Dauer der Beeinträchtigung darlegen.
  3. Schmerzensgeld anhand vergleichbarer Fälle beziffern.
  4. Für künftige immaterielle Schäden eine Feststellung prüfen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH VI ZR 109/23 — Darlegung eines immateriellen Schadens
BGH 5 StR 288/23 — Feststellung künftiger immaterieller und materieller Schäden
BGH 4 StR 463/23 — Feststellungsinteresse hinsichtlich künftiger immaterieller Schäden

❓ Häufige Fragen

Wann bekomme ich Schmerzensgeld?

Insbesondere bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung als billige Entschädigung in Geld.

Wovon hängt die Höhe ab?

Von Art und Schwere der Verletzung, ihrer Dauer und ihren Folgen; herangezogen werden vergleichbare Fälle.

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