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Reparaturen und Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung

Mietrecht (BGB)

Die Instandhaltung der Mietsache ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Schönheitsreparaturen können durch wirksame Vertragsklausel auf den Mieter übertragen werden; starre Fristen oder die Pflicht zur Rückgabe in renoviertem Zustand bei unrenoviert übernommener Wohnung sind jedoch unwirksam.

✅ Was tun

  1. Mietvertragsklausel zu Schönheitsreparaturen auf Wirksamkeit prüfen.
  2. Feststellen, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen wurde.
  3. Mängel dem Vermieter anzeigen und Beseitigung verlangen.
  4. Bei unwirksamer Klausel keine Renovierung auf eigene Kosten vornehmen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH VIII ZR 163/18 — Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung
BGH VIII ZR 250/16 — Instandhaltung der Mietsache und Pflicht zu Schönheitsreparaturen
BGH VIII ZR 191/13 — Übertragung von Instandhaltung und Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

❓ Häufige Fragen

Muss ich beim Auszug renovieren?

Nur bei wirksamer Klausel. Bei unrenoviert übernommener Wohnung ohne angemessenen Ausgleich ist die Abwälzung meist unwirksam.

Wer trägt die Instandhaltung?

Grundsätzlich der Vermieter; nur Schönheitsreparaturen können wirksam auf den Mieter übertragen werden.

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