DE

Falschparken und Abschleppen — Kosten

Straßenverkehr / Zivilrecht (StVO)

Ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug darf abgeschleppt werden — auf öffentlichem Grund durch die Behörde im Wege der Ersatzvornahme, auf privatem Grund durch den berechtigten Besitzer. Der Halter bzw. Fahrer trägt die erforderlichen und ortsüblichen Abschleppkosten sowie die unmittelbaren Vorbereitungskosten.

✅ Was tun

  1. Grund und Ort des Abschleppens klären (öffentlich oder privat).
  2. Abschlepp- und Verwahrkosten auf Erforderlichkeit und Ortsüblichkeit prüfen.
  3. Belege und Fotos zur Parksituation sichern.
  4. Überhöhte oder nicht erforderliche Kostenpositionen beanstanden.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH V ZR 44/25 — Abschleppen bei unbefugtem Parken auf Privatgrund ohne Wartepflicht
BGH V ZR 102/15 — Ortsübliche Kosten für das Abschleppen fremder Fahrzeuge
BGH VI ZR 383/12 — Abschleppen im Wege der Ersatzvornahme

❓ Häufige Fragen

Muss ich die Abschleppkosten zahlen?

Ja, soweit sie für das Entfernen des verbotswidrig geparkten Fahrzeugs erforderlich und ortsüblich sind.

Darf auf Privatgrund sofort abgeschleppt werden?

Ja, der berechtigte Besitzer darf ein unbefugt abgestelltes Fahrzeug entfernen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn nicht.

Haben Sie ein konkretes Dokument?
Laden Sie es hoch — in einer Minute kennen Sie Fristen, Schritte und erhalten einen Schriftsatzentwurf.
Mein Dokument prüfen →
DE FR ES PL IT NL AT BE PT SE DK FI SK IE HU EE LT LV SI HR CY MT RO GR LU · CS
Preise · AGB · GDPR · Kontakt · Beschwerden

Rechtsinformationen aus geprüftem Korpus — ersetzt keinen Anwalt. Eucalypt 4 s.r.o., Reg.-Nr. 22103741.