Familienrecht (BGB)
Sorgerecht und Umgangsrecht sind eigenständige Rechte. Auch nach Trennung besteht die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich fort. Maßstab aller Entscheidungen ist das Kindeswohl. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.
Grundsätzlich ja; die gemeinsame elterliche Sorge besteht fort, sofern das Gericht nichts anderes anordnet.
Das Umgangsrecht besteht selbständig neben dem Sorgerecht; sein Umfang kann gerichtlich festgelegt werden.