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Sorge- und Umgangsrecht nach der Trennung

Familienrecht (BGB)

Sorgerecht und Umgangsrecht sind eigenständige Rechte. Auch nach Trennung besteht die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich fort. Maßstab aller Entscheidungen ist das Kindeswohl. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht.

✅ Was tun

  1. Eine einvernehmliche Regelung zu Betreuung und Umgang anstreben.
  2. Das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und Absprachen dokumentieren.
  3. Bei Konflikten Beratung beim Jugendamt in Anspruch nehmen.
  4. Falls keine Einigung gelingt, eine gerichtliche Regelung von Sorge oder Umgang beantragen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH XII ZB 601/15 — Umgangsrecht und paritätisches Wechselmodell
BGH XII ZB 512/18 — Abänderung von Entscheidungen zu Sorge- und Umgangsrecht
BVerwG 5 C 57/15 — Sorge- und Umgangsrecht als selbständig nebeneinander stehende Rechte

❓ Häufige Fragen

Bleibt die gemeinsame Sorge nach der Trennung?

Grundsätzlich ja; die gemeinsame elterliche Sorge besteht fort, sofern das Gericht nichts anderes anordnet.

Was ist mit dem Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht besteht selbständig neben dem Sorgerecht; sein Umfang kann gerichtlich festgelegt werden.

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