Strafrecht (StGB, StPO)
Eine Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine günstige Sozialprognose besteht. Das Gericht setzt eine Bewährungszeit fest und kann Auflagen und Weisungen erteilen. Bei erheblichen Verstößen oder neuen Straftaten kann die Aussetzung widerrufen werden.
Wenn eine günstige Sozialprognose besteht; das Gericht setzt eine Bewährungszeit fest und kann Auflagen erteilen.
Insbesondere bei neuen Straftaten oder gröblichen Verstößen gegen Auflagen und Weisungen.