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Bußgeldbescheid einer Behörde — Einspruch

Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)

Gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Danach prüft die Behörde erneut; hilft sie nicht ab, entscheidet das Amtsgericht. Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Ahndung können überprüft werden.

⏰ Frist: Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen.

✅ Was tun

  1. Bußgeldbescheid und Zustellungsdatum prüfen.
  2. Sachverhalt und rechtliche Grundlage der Ordnungswidrigkeit kontrollieren.
  3. Fristgerecht schriftlich oder zu Protokoll Einspruch einlegen.
  4. Einspruch begründen und Nachweise vorlegen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

❓ Häufige Fragen

Wie wehre ich mich gegen ein Bußgeld?

Mit Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung; hilft die Behörde nicht ab, entscheidet das Amtsgericht.

Welche Frist gilt?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

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