Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung richten sich Geldbuße, Punkte und Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Messverfahren und Ordnungsmäßigkeit der Messung können überprüft werden.
⏰ Frist: Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll einzulegen.
✅ Was tun
Bußgeldbescheid und Zustellungsdatum prüfen.
Messverfahren, Toleranzabzug und Fahreridentität kontrollieren.
Fristgerecht Einspruch einlegen.
Bei drohendem Fahrverbot Ausnahmen (z. B. Härtefall) prüfen.
⚠️ Worauf achten
Wird die Zwei-Wochen-Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig.
Ab einer bestimmten Überschreitung drohen Punkte und Fahrverbot.
Bei erfolglosem Einspruch können zusätzliche Verfahrenskosten entstehen.
BVerwG 3 C 13/14 — Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung
❓ Häufige Fragen
Wie lange habe ich für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Kann ich das Messergebnis anzweifeln?
Ja, Messverfahren, Toleranzabzug und Zuordnung des Fahrers können überprüft werden.
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