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Arbeitsunfall — Entschädigung und Ansprüche

Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Bei einem Arbeitsunfall erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen (Heilbehandlung, Verletztengeld, Rente). Der Arbeitgeber und Kollegen sind für Personenschäden grundsätzlich haftungsprivilegiert; ein zusätzlicher zivilrechtlicher Schadensersatz kommt vor allem bei Vorsatz in Betracht.

✅ Was tun

  1. Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber melden und im Verbandbuch erfassen lassen.
  2. Durchgangsarzt aufsuchen und die Behandlung dokumentieren.
  3. Anerkennung als Arbeitsunfall durch den Unfallversicherungsträger betreiben.
  4. Prüfen, ob wegen Vorsatzes zusätzliche zivilrechtliche Ansprüche bestehen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BAG 8 AZR 35/19 — Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall
BSG B 2 U 27/10 R — Haftungsprivileg und Feststellung des Arbeitsunfalls
BGH VI ZR 47/13 — Bindungswirkung der Anerkennung als Arbeitsunfall im Zivilprozess

❓ Häufige Fragen

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?

Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), die Heilbehandlung, Verletztengeld und ggf. Rente leistet.

Kann ich den Arbeitgeber verklagen?

Nur eingeschränkt — für Personenschäden besteht ein Haftungsprivileg; zusätzlicher Schadensersatz kommt vor allem bei Vorsatz in Betracht.

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