Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
Bei einem Arbeitsunfall erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen (Heilbehandlung, Verletztengeld, Rente). Der Arbeitgeber und Kollegen sind für Personenschäden grundsätzlich haftungsprivilegiert; ein zusätzlicher zivilrechtlicher Schadensersatz kommt vor allem bei Vorsatz in Betracht.
Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), die Heilbehandlung, Verletztengeld und ggf. Rente leistet.
Nur eingeschränkt — für Personenschäden besteht ein Haftungsprivileg; zusätzlicher Schadensersatz kommt vor allem bei Vorsatz in Betracht.