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Mahnung und vorgerichtliche Zahlungsaufforderung

Schuldrecht / Verzug (BGB)

Zahlt der Schuldner nicht, gerät er durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Verzug; in bestimmten Fällen tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Ab Verzug schuldet er Verzugszinsen und Ersatz des Verzugsschadens, einschließlich erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.

✅ Was tun

  1. Fälligkeit der Forderung feststellen.
  2. Eine bestimmte, bezifferte Mahnung mit Fristsetzung versenden.
  3. Zugang der Mahnung beweissicher dokumentieren.
  4. Bei fruchtlosem Fristablauf gerichtliches Mahnverfahren oder Klage einleiten.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH VIII ZR 203/23 — Eintritt des Verzugs ohne Mahnung
BGH VIII ZR 215/15 — Verzug des Schuldners ohne Mahnung
BGH VII ZR 53/10 — Verzug nach Ablauf einer mit Zahlungsaufforderung gesetzten Frist

❓ Häufige Fragen

Wann ist der Schuldner in Verzug?

In der Regel durch Mahnung nach Fälligkeit; in bestimmten Fällen tritt der Verzug auch ohne Mahnung ein.

Welche Kosten kann ich verlangen?

Ab Verzug Verzugszinsen und Ersatz des Verzugsschadens einschließlich erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.

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