Arbeitsrecht (Vergütung)
Überstunden sind zu vergüten, wenn sie angeordnet, gebilligt oder geduldet und betrieblich notwendig waren. Der Arbeitnehmer muss darlegen und beweisen, welche Überstunden geleistet und vom Arbeitgeber veranlasst wurden. Tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen sind zu beachten.
Nur solche, die angeordnet, gebilligt oder geduldet und betrieblich erforderlich waren und die Sie nachweisen können.
Eine vertragliche oder tarifliche Frist, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie.