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Überstunden — Vergütung durchsetzen

Arbeitsrecht (Vergütung)

Überstunden sind zu vergüten, wenn sie angeordnet, gebilligt oder geduldet und betrieblich notwendig waren. Der Arbeitnehmer muss darlegen und beweisen, welche Überstunden geleistet und vom Arbeitgeber veranlasst wurden. Tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen sind zu beachten.

✅ Was tun

  1. Geleistete Überstunden vollständig dokumentieren (Datum, Dauer, Anlass).
  2. Nachweisen, dass die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden.
  3. Arbeits- und Tarifvertrag auf Ausschlussfristen und Pauschalabgeltungsklauseln prüfen.
  4. Vergütung schriftlich und fristwahrend geltend machen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BAG 5 AZR 452/18 — Vergütung von Überstunden — Darlegungs- und Beweislast
BAG 5 AZR 331/11 — Anordnung und Vergütung von Überstunden als getrennte Fragen
BAG 5 AZR 122/12 — Streit über die Vergütung geleisteter Überstunden

❓ Häufige Fragen

Werden alle Überstunden bezahlt?

Nur solche, die angeordnet, gebilligt oder geduldet und betrieblich erforderlich waren und die Sie nachweisen können.

Was ist eine Ausschlussfrist?

Eine vertragliche oder tarifliche Frist, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie.

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