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Scheidung — Ablauf und erste Schritte

Familienrecht (BGB, FamFG)

Eine Ehe wird auf Antrag geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern wird nach Ablauf des Trennungsjahres vermutet. Der Scheidungsantrag ist beim Familiengericht zu stellen; anwaltliche Vertretung ist erforderlich. Häufig werden Versorgungsausgleich und Folgesachen mitgeregelt.

✅ Was tun

  1. Trennungszeitpunkt festhalten und das Trennungsjahr einhalten.
  2. Scheidungsantrag über eine Anwältin oder einen Anwalt beim Familiengericht einreichen.
  3. Versorgungsausgleich und ggf. Folgesachen (Unterhalt, Sorge, Vermögen) klären.
  4. Scheidungsbeschluss abwarten und Rechtskraft prüfen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH XII ZB 152/22 — Ausspruch der Scheidung der Ehe
BGH XII ZB 299/18 — Scheidung der Ehe und verfahrensrechtliche Behandlung
BGH XII ZB 482/19 — Scheidungsausspruch und dessen Anfechtung

❓ Häufige Fragen

Wie lange muss ich getrennt leben?

In der Regel ein Jahr; nach dem Trennungsjahr wird das Scheitern der Ehe vermutet.

Brauche ich einen Anwalt?

Ja. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang beim Familiengericht.

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