Eine Ehe wird auf Antrag geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern wird nach Ablauf des Trennungsjahres vermutet. Der Scheidungsantrag ist beim Familiengericht zu stellen; anwaltliche Vertretung ist erforderlich. Häufig werden Versorgungsausgleich und Folgesachen mitgeregelt.
✅ Was tun
Trennungszeitpunkt festhalten und das Trennungsjahr einhalten.
Scheidungsantrag über eine Anwältin oder einen Anwalt beim Familiengericht einreichen.
Versorgungsausgleich und ggf. Folgesachen (Unterhalt, Sorge, Vermögen) klären.
Scheidungsbeschluss abwarten und Rechtskraft prüfen.
⚠️ Worauf achten
Ohne eingehaltenes Trennungsjahr wird eine Scheidung in der Regel nicht ausgesprochen.
Anwaltszwang: Der Antrag kann nicht ohne anwaltliche Vertretung gestellt werden.
Ungeregelte Folgesachen können zu langwierigen Streitigkeiten führen.
In der Regel ein Jahr; nach dem Trennungsjahr wird das Scheitern der Ehe vermutet.
Brauche ich einen Anwalt?
Ja. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang beim Familiengericht.
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