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Als Bürge in Anspruch genommen — Verteidigung

Bürgschaftsrecht (BGB)

Die Bürgschaft ist akzessorisch: Der Bürge haftet nur, soweit die Hauptforderung besteht. Der Bürge kann daher Einwendungen des Hauptschuldners geltend machen. Sittenwidrige Bürgschaften, insbesondere krasse finanzielle Überforderung naher Angehöriger, können unwirksam sein.

✅ Was tun

  1. Bürgschaftsurkunde und Umfang der verbürgten Forderung prüfen.
  2. Bestand und Höhe der Hauptforderung kontrollieren.
  3. Einwendungen des Hauptschuldners und eigene Einreden prüfen.
  4. Sittenwidrigkeit wegen krasser Überforderung prüfen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH XI ZR 234/11 — Akzessorietät der Bürgschaft und Einwendungen des Bürgen
BGH XI ZR 82/11 — Bürgschaft des nahen Angehörigen und finanzielle Überforderung
BGH XI ZR 211/16 — Haftung des Bürgen bei selbstschuldnerischer Bürgschaft

❓ Häufige Fragen

Kann ich Einwendungen des Hauptschuldners nutzen?

Ja. Wegen der Akzessorietät kann der Bürge Einwendungen gegen die Hauptforderung geltend machen.

Wann ist eine Bürgschaft unwirksam?

Unter anderem bei Sittenwidrigkeit, etwa bei krasser finanzieller Überforderung eines nahen Angehörigen ohne eigenes Interesse.

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