Vertragsrecht (BGB)
Ob Sie sich von einem Vertrag lösen können, hängt davon ab, ob ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Rücktritt setzt regelmäßig eine Pflichtverletzung und meist eine erfolglose Fristsetzung voraus; das Widerrufsrecht besteht vor allem bei Verbraucherverträgen.
Rücktritt setzt meist eine Pflichtverletzung voraus; das Widerrufsrecht steht Verbrauchern grundlos zu, vor allem bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften.
In der Regel ja — bei Leistungsstörungen ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.