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Vom Vertrag zurücktreten oder widerrufen

Vertragsrecht (BGB)

Ob Sie sich von einem Vertrag lösen können, hängt davon ab, ob ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht oder ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Rücktritt setzt regelmäßig eine Pflichtverletzung und meist eine erfolglose Fristsetzung voraus; das Widerrufsrecht besteht vor allem bei Verbraucherverträgen.

✅ Was tun

  1. Vertragstyp prüfen: Rücktrittsrecht (z. B. wegen Mangels) oder Widerrufsrecht (Verbrauchervertrag)?
  2. Bei Rücktritt regelmäßig zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
  3. Erklärung schriftlich und beweisbar abgeben (Rücktritt bzw. Widerruf).
  4. Empfangene Leistungen Zug um Zug zurückgewähren.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH VIII ZR 55/15 — Auslegung eines Widerrufs als Rücktritt vom Kaufvertrag
BGH X ZR 98/13 — Rücktritt von einem bereits vollzogenen Vertrag
BGH IV ZR 260/11 — Belehrung über das Recht zu Rücktritt bzw. Widerruf

❓ Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Rücktritt und Widerruf?

Rücktritt setzt meist eine Pflichtverletzung voraus; das Widerrufsrecht steht Verbrauchern grundlos zu, vor allem bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften.

Muss ich vor dem Rücktritt eine Frist setzen?

In der Regel ja — bei Leistungsstörungen ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

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