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Einspruch gegen den Strafbefehl

Strafverfahrensrecht (StPO)

Mit einem Strafbefehl kann in einfachen Fällen ohne Hauptverhandlung eine Strafe festgesetzt werden. Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; der Einspruch kann auf bestimmte Punkte (etwa die Höhe der Tagessätze) beschränkt werden. Es kommt dann zur Hauptverhandlung.

⏰ Frist: Der Einspruch gegen den Strafbefehl ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll einzulegen.

✅ Was tun

  1. Strafbefehl und Zustellungsdatum prüfen.
  2. Entscheiden, ob unbeschränkt oder beschränkt (z. B. nur Rechtsfolgen) Einspruch eingelegt wird.
  3. Fristgerecht Einspruch einlegen.
  4. Auf die Hauptverhandlung vorbereiten und Verteidigung einschalten.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH 1 StR 535/19 — Einspruch gegen den Strafbefehl und anschließende Hauptverhandlung
BGH 4 StR 95/20 — Wirkung eines Einspruchs gegen den Strafbefehl
BGH 3 StR 561/19 — Beschränkter Einspruch gegen einen Strafbefehl

❓ Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls.

Kann ich nur die Strafhöhe angreifen?

Ja, der Einspruch kann auf einzelne Punkte wie die Höhe der Tagessätze beschränkt werden.

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