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Mängel an gekaufter Ware — Gewährleistung

Kaufrecht / Gewährleistung (BGB)

Ist die gekaufte Ware mangelhaft, haben Sie gesetzliche Gewährleistungsrechte: zunächst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), danach Minderung oder Rücktritt sowie ggf. Schadensersatz. Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie des Herstellers zu unterscheiden.

✅ Was tun

  1. Mangel dokumentieren und dem Verkäufer anzeigen.
  2. Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) mit angemessener Frist verlangen.
  3. Bei Scheitern der Nacherfüllung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  4. Kaufbeleg und Schriftverkehr als Nachweis aufbewahren.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH VIII ZR 278/16 — Gewährleistungsrechte des Verbrauchers beim Kauf
BGH I ZR 38/21 — Abgrenzung von Garantie und gesetzlicher Gewährleistung
BGH VIII ZR 275/13 — Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten zur Mängelaufklärung

❓ Häufige Fragen

Was kann ich bei einem Mangel verlangen?

Zunächst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz); scheitert diese, Minderung oder Rücktritt und ggf. Schadensersatz.

Unterschied Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist gesetzlich; eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage des Herstellers oder Verkäufers.

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