Kaufrecht / Gewährleistung (BGB)
Ist die gekaufte Ware mangelhaft, haben Sie gesetzliche Gewährleistungsrechte: zunächst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), danach Minderung oder Rücktritt sowie ggf. Schadensersatz. Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie des Herstellers zu unterscheiden.
Zunächst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz); scheitert diese, Minderung oder Rücktritt und ggf. Schadensersatz.
Die Gewährleistung ist gesetzlich; eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage des Herstellers oder Verkäufers.