Erbrecht (BGB)
Ein Testament kann eigenhändig (vollständig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift) oder notariell errichtet werden. Bestimmte nahe Angehörige haben unabhängig vom Testament einen Pflichtteilsanspruch. Formfehler können zur Unwirksamkeit führen.
Ja, als eigenhändiges Testament — es muss vollständig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift verfasst sein.
Nahe Angehörige haben regelmäßig einen Pflichtteilsanspruch, der auch bei Enterbung besteht.