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Testament richtig errichten

Erbrecht (BGB)

Ein Testament kann eigenhändig (vollständig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift) oder notariell errichtet werden. Bestimmte nahe Angehörige haben unabhängig vom Testament einen Pflichtteilsanspruch. Formfehler können zur Unwirksamkeit führen.

✅ Was tun

  1. Zwischen eigenhändigem und notariellem Testament wählen.
  2. Bei eigenhändigem Testament vollständig handschriftlich verfassen und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.
  3. Erben, Vermächtnisse und Ersatzregelungen klar bestimmen.
  4. Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger berücksichtigen.

⚠️ Worauf achten

⚖️ Rechtsgrundlage

📁 Zugehörige Gerichtsentscheidungen

BGH IV ZR 174/20 — Pflichtteilsanspruch des Abkömmlings
BGH IV ZR 7/10 — Verzicht auf den Pflichtteil in notarieller Form
BGH IV ZR 239/10 — Gemeinschaftliches Testament und Pflichtteil

❓ Häufige Fragen

Kann ich mein Testament selbst schreiben?

Ja, als eigenhändiges Testament — es muss vollständig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift verfasst sein.

Kann ich Angehörige vollständig enterben?

Nahe Angehörige haben regelmäßig einen Pflichtteilsanspruch, der auch bei Enterbung besteht.

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