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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und legt fest, welche Leistungen Versicherte erhalten, wie diese finanziert werden und wie die Krankenkassen organisiert sind. Es soll die Gesundheit der Versicherten erhalten, wiederherstellen oder verbessern.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

🔗 Zur amtlichen Quelle

AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.