Kurz gesagt
Dieses Gesetz sichert die Verfahren der tarifvertraglichen Sozialkassen in verschiedenen Handwerks- und Industriezweigen. Es legt fest, welche Tarifverträge für bestimmte Zeiträume und Branchen gelten, um Leistungen wie Altersversorgung, Urlaub und Berufsbildung zu gewährleisten.
Was es regelt
- Zusätzliche Altersversorgung in verschiedenen Branchen.
- Urlaubsregelungen und Sozialkassenverfahren im Maler- und Lackiererhandwerk.
- Beschäftigungssicherung und Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk.
- Verfahren für Zusatzversorgungen in der Brot- und Backwarenindustrie sowie für Redakteure an Tageszeitungen.
Wen es betrifft
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den genannten Handwerks- und Industriezweigen.
- Spezifische Branchen wie Maler- und Lackiererhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Gerüstbauer-Handwerk, Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland, Steine- und Erden-Industrie, Betonsteinhandwerk und Ziegelindustrie in Bayern, Bäckerhandwerk, Brot- und Backwarenindustrie, Tageszeitungen, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Land- und Forstwirtschaft.
Eckpunkte
- Die Rechtsnormen der Tarifverträge gelten für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrem Geltungsbereich.
- Es werden spezifische Zeiträume festgelegt, für die bestimmte Fassungen der Tarifverträge Anwendung finden, z.B. für die zusätzliche Altersversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 1. Januar 2013 bis zur Beendigung des Tarifvertrags.
- Für Arbeitsverhältnisse zwischen im Ausland ansässigen Arbeitgebern und ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmern finden bestimmte Urlaubs- und Sozialkassenverfahren im Maler- und Lackiererhandwerk keine Anwendung.
- Die Anlagen zu diesem Gesetz werden als Anlageband zum Bundesgesetzblatt ausgegeben.
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.