Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt, wie das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft tritt und welche Rechtsnormen als "Gesetz" gelten. Es enthält auch wichtige Regeln für Fälle mit Bezug zu anderen Ländern, insbesondere im Bereich des Internationalen Privatrechts.
Was es regelt
- Das Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer relevanter Gesetze.
- Die Definition des Begriffs "Gesetz" im Kontext des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes.
- Die Anwendung von Landesgesetzen, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch oder dieses Gesetz dies zulässt.
- Die Bestimmung des anzuwendenden Rechts bei Sachverhalten mit Bezug zu einem ausländischen Staat (Internationales Privatrecht).
Wen es betrifft
- Alle Personen, die mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Berührung kommen.
- Personen, deren Rechtsverhältnisse Bezüge zu ausländischen Staaten aufweisen.
Eckpunkte
- Das Bürgerliche Gesetzbuch trat am 1. Januar 1900 in Kraft.
- "Gesetz" ist jede Rechtsnorm.
- Bei internationalen Sachverhalten sind vorrangig unmittelbar anwendbare Regelungen der Europäischen Union oder völkerrechtliche Vereinbarungen maßgeblich.
- Eine Rechtsnorm eines anderen Staates wird nicht angewendet, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (Öffentliche Ordnung).
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.