Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Fortbildung von Seelotsinnen und Seelotsen in Deutschland, um sicherzustellen, dass sie Schiffsführungen sicher beraten können.
Was es regelt
- Die Ziele, Inhalte, den Aufbau und die Dauer der Ausbildung zur Seelotsin oder zum Seelotsen.
- Die Zulassung zur Ausbildung und die Prüfungsverfahren in den verschiedenen Ausbildungsabschnitten.
- Die Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie die Qualifikation der Ausbilder.
- Die Fortbildungsverpflichtung für Seelotsinnen und Seelotsen.
Wen es betrifft
- Personen, die Seelotsin oder Seelotse werden möchten (Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter).
- Aktive Seelotsinnen und Seelotsen, die sich fortbilden müssen.
Eckpunkte
- Die Ausbildung ist in drei Lotsenausbildungsabschnitte unterteilt, die jeweils sechs, sechs und zwölf Monate dauern.
- Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt je nach Vorkenntnissen 12, 18 oder 24 ununterbrochene Monate.
- Die Ausbildung ist dual aufgebaut, bestehend aus einem Masterstudiengang und praktischer Ausbildung bei Lotsenbrüderschaften.
- Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter dürfen nicht zur selbstständigen Lotsberatung herangezogen werden; die Verantwortung liegt bei der anleitenden Seelotsin oder dem anleitenden Seelotsen.
Gesetzestext
Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und SeelotsenSonstErsetzt V 9515-20 v. 25.2.2014 I 234 (SeeLAuFV) Die V wurde als Artikel 1 der V v. 21.2.2023 I Nr. 49 vom Bundesministerium
(+++ Textnachweis ab: 25.2.2023 +++)
(+++ Zur Anwendung: § 10 +++)
InhaltsübersichtAbschnitt 1Ausbildung§ 1Ziel und Inhalte der Ausbildung§ 2Aufbau und Dauer der Ausbildung§ 3Zulassung zur Ausbildung§ 4Durchführung der Ausbildung§ 5Theoretische Ausbildung§ 6Praktische Ausbildung§ 7Ausbildungsnachweise§ 8Abweichungen vom Ausbildungsgang§ 9Qualifikation der anleitenden und ausbildenden Seelotsinnen und Seelotsen§ 10Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 1§ 11Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 2§ 12Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 3§ 13Prüfungsinhalte§ 14Prüfungsentscheidung§ 15Wiederholung der Prüfung§ 16Rücktritt von der Prüfung§ 17Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche§ 18Kostenerstattung bei Bestallungsverzicht§ 19Seelotsenanwärterausweis und Seelotsenausweis§ 20Aufbewahrungsfrist Abschnitt 2Fortbildung§ 21Fortbildungsverpflichtung§ 22Fortbildungsplan§ 23Nachweis§ 24Fortbildung für die Ausbildung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern Anlage 1AusbildungsrahmenplanAnlage 2Bewertungsmatrix im AuswahlverfahrenAnlage 3BewertungsmaßstabAnlage 4Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-SchulungAnlage 5Prüfungszeugnis Lotsenausbildungsabschnitt 1 und 2Anlage 6Prüfungszeugnis über die Befähigung zur Seelotsin/zum SeelotsenAnlage 7Ausweis für Seelotsinnen und Seelotsen sowie Seelotsenanwärterinnen und SeelotsenanwärterAnlage 8FortbildungsrahmenplanAnlage 9Muster Lehrgangsbeschreibung
010Abschnitt 1
Ausbildung
§ 1Ziel und Inhalte der Ausbildung
§ 2Aufbau und Dauer der Ausbildung
§ 3Zulassung zur Ausbildung
§ 4Durchführung der Ausbildung
§ 5Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung wird durch die in § 4 Absatz 1 und 2 genannten Stellen durchgeführt. Die Inhalte der theoretischen Ausbildung bestimmen sich nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 1.
§ 6Praktische Ausbildung
§ 7Ausbildungsnachweise
§ 8Abweichungen vom Ausbildungsgang
Die Aufsichtsbehörde kann mit Zustimmung der ausbildenden Lotsenbrüderschaft unter Berücksichtigung der revierspezifischen Anforderungen und der jeweiligen Vorkenntnisse der Seelotsenanwärterin oder des Seelotsenanwärters im Einzelfall zur Berücksichtigung besonderer Umstände die Ausbildungszeit verkürzen. Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, 1.wenn eine Seelotsin oder ein Seelotse unter Verzicht auf die Rechte aus der Bestallung die Zulassung als Seelotsenanwärterin oder Seelotsenanwärter in einem anderen Revier beantragt oder2.wenn die Lotsenbrüderschaft eine Verkürzung auf mindestens acht Monate für besonders befähigte Seelotsenanwärterinnen oder Seelotsenanwärter beantragt, die die Zulassungsvoraussetzungen nach § 9 Absatz 2 des Seelotsgesetzes erfüllen.
§ 9Qualifikation der anleitenden und ausbildenden Seelotsinnen und Seelotsen
§ 10Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 1
§ 11Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 2
§ 12Prüfungsverfahren für den Lotsenausbildungsabschnitt 3
§ 13Prüfungsinhalte
§ 14Prüfungsentscheidung
§ 15Wiederholung der Prüfung
§ 16Rücktritt von der Prüfung
§ 17Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 18Kostenerstattung bei Bestallungsverzicht
§ 19Seelotsenanwärterausweis und Seelotsenausweis
§ 20Aufbewahrungsfrist
Alle Unterlagen mit personenbezogenen Daten zur Durchführung und Beaufsichtigung der Seelotsenausbildung sind von der jeweiligen die Daten verarbeitenden Stelle 1.zehn Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres zu löschen, in dem die Lotsenausbildung von der Seelotsenanwärterin oder dem Seelotsenanwärter oder der Aufsichtsbehörde ohne das Erreichen einer Bestallung endgültig beendet wird oder2.zehn Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres zu löschen, in dem die Bestallung erlischt, die Bestallung widerrufen, zurückgenommen oder auf sie verzichtet wird.
020Abschnitt 2
Fortbildung
§ 21Fortbildungsverpflichtung
§ 22Fortbildungsplan
Der Fortbildungsrahmenplan nach Anlage 8 ist unter Berücksichtigung der revierbezogenen Besonderheiten durch einen von den Lotsenbrüderschaften zu erstellenden Fortbildungsplan umzusetzen. Die Lotsenbrüderschaft hat die im Fortbildungsplan aufgenommenen Lehrgänge anhand des Musters der Lehrgangsbeschreibung nach Anlage 9 zu beschreiben. Der Fortbildungsplan ist auf Verlangen der Aufsichtsbehörde anzupassen, insbesondere bei technischen oder wissenschaftlichen Entwicklungen auf dem Gebiet der Schifffahrtskunde.
§ 23Nachweis
Jede Seelotsin und jeder Seelotse hat die Teilnahme an den in den jeweiligen Fortbildungsplänen der Lotsenbrüderschaften vorgesehenen Fortbildungsveranstaltungen gegenüber der Lotsenbrüderschaft nachzuweisen. Die Lotsenbrüderschaft ist auf Verlangen der Aufsichtsbehörde zur Auskunft über die Teilnahme ihrer Mitglieder an den Fortbildungsmaßnahmen und zur Vorlage der Nachweise verpflichtet, die von der Aufsichtsbehörde nach Ende ihrer Prüfung der Lotsenbrüderschaft unverzüglich zurückzusenden sind.
§ 24Fortbildung für die Ausbildung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern
- Januar,
- April,
- Juli und
- Oktober des Haushaltsjahres je 25 Prozent der im Finanzierungsplan für das Haushaltsjahr veranschlagten Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Spätestens bis zum dritten Werktag des folgenden Quartals hat die Bundeslotsenkammer der Aufsichtsbehörde die Verwendungsnachweise des vorausgegangenen Quartals über die entstandenen Ausgaben zur Prüfung zur Verfügung stellen und anzuzeigen, ob und inwieweit überwiesene Mittel im Quartal nicht verausgabt worden sind. Nicht verausgabte Mittel sind unverzüglich zurückzuzahlen. Abweichend von Satz 4 kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag der Bundeslotsenkammer bei der nächsten Quartalszahlung den nach Satz 4 zurückzuzahlenden Betrag von der Quartalszahlung abziehen. Bei fehlender Anzeige und Rückerstattung sind die nicht verausgabten Mittel ab dem
- des auf das Quartalsende folgenden Monats mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Zum Abschluss des vierten Quartals hat die Bundeslotsenkammer statt eines Quartalsabschlusses einen Jahresabschluss zu erstellen. In dem Jahresabschluss hat die Bundeslotsenkammer eine abschließende Prüfung und Verrechnung vorzunehmen und die nicht verausgabten Mittel sind an die Aufsichtsbehörde noch im selben Haushaltsjahr zurückzuzahlen.
Anlage 1(zu § 1 Absatz 2)Ausbildungsrahmenplan(Fundstelle: BGBl 2023 I Nr. 49, S. 12 - 24) Der Ausbildungsrahmenplan beschreibt den inhaltlichen Ausbildungsumfang für die umfassende Qualifizierung zum Seelotsen. Die Inhalte sind handlungsorientiert beschrieben und in thematischen Modulen zusammengefasst. Die berufliche Handlungsfähigkeit der Seelotsinnen und Seelotsen bedingt neben einer soliden Wissensbasis und kognitiven Fähigkeiten insbesondere das praktisch-anwendungsorientierte Handeln. Die Ausbildungsziele werden im Rahmenplan als Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben, ergänzend mit taxonomischen Verben nach BLOOM in ihrer Ausprägung eingestuft. Nur wenn ein taxonomisches Verb in der u. a. Spalte des jeweiligen Ausbildungsabschnitts verwendet wird, wird der jeweilige Inhalt auch vermittelt. Der Einsatz taxonomischer Verben dient der Ordnung, sie gliedern sich nach logischen Kriterien und klassifizieren die Ausbildungsinhalte nach Lernzieltiefe in sechs Stufen. Die folgende Aufzählung der Lernstufen gibt einen Überblick in die Ordnung taxonomischer Verben. Stufe 1 WissenTaxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: benennenSynonym: angeben, aufschreiben, aufzählen, aufzeichnen, ausführen, benennen, beschreiben, bezeichnen, darstellen, reproduzieren, vervollständigen, zeichnen, zeigen, wiedergeben Stufe 2 VerstehenTaxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: beschreiben, einordnenSynonym: begründen, einordnen, ordnen, unterscheiden, vergleichen, wiedergeben, beschreiben Stufe 3 AnwendungTaxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: interpretieren, ausführenSynonym: anwenden, aufstellen, ausführen, berechnen, bestimmen, interpretieren, unterscheiden, verdeutlichen Stufe 4 AnalyseTaxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: analysieren, klassifizierenSynonym: ableiten, analysieren, einkreisen, gegenüberstellen, gliedern, isolieren, klassifizieren, zerlegen, zuordnen Stufe 5 SyntheseTaxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: entwickeln, zusammenstellenSynonym: abfassen, aufbauen, entwerfen, entwickeln, gestalten, kombinieren, konstruieren, lösen, organisieren, zusammenstellen Stufe 6 BeurteilungTaxonomische Verben im Ausbildungsrahmenplan: bewerten, beurteilen, differenzieren, auswertenSynonym: auswerten, beurteilen, bewerten, differenzieren, entscheiden, qualifizieren, urteilen, vergleichen, vertreten, widerlegen, folgern, gewichten, vereinfachen Im Folgenden bedeuten LA 1: Lotsenausbildungsabschnitt 1; LA 2: Lotsenausbildungsabschnitt 2; LA 3: Lotsenausbildungsabschnitt 3. Lfd. Nr.Inhalte der theoretischen AusbildungZu vermittelnde Kenntnisse, Fähigkeiten und FertigkeitenLA 1LA 2LA 31Schifffahrtskunde und ManövrierenAntriebskonzepte sowie Ruderarten und deren AnwendungsbereicheDie Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten des Einsatzes von unterschiedlichen Antriebskonzepten sowie Ruderarten–beschreibenbewertenSchiffsdynamikHydrodynamische Effekte sowie Einflüsse durch Wind und Strom unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schiffstypen und Bauarten–beschreibenbeurteilenAnkernUnterschiedliche Bauarten von Ankern, ihre Wirkweise und Strategien des Ankernsbenennen––Praktischer Ablauf beim Ankern, Wahl des Ankers und Kettenlänge in Abhängigkeit von Ankergrund, Wassertiefe und äußeren Einflüssen sowie KommunikationbenennenbeschreibenbeurteilenAnkermanöver zur Positionierung sowie als Hilfsmittel zum Manövrieren––differenzierenLeinenManöverstationen, insbesondere Anordnung und Art der Winden, Klüsen und Poller sowie Bruchlast der verschiedenen Komponentenbeschreiben––Konzepte der Leinenführung an Bordbeschreiben––Beschaffenheit von Festmacherleinen und -drähtenbeschreiben––Landseitige Einrichtungen zum Festmachen–beschreiben–Auftretende Belastungen an Leinen, Pollern und Klüsen beim Festmachen und am festgemachten Schiff–beschreiben–Maritime AutomationssystemeArt und Weise der Erfassung von schiffs- sowie landseitigen Daten und deren Verarbeitung für ein sicheres und effizientes Verkehrs- und Schiffsbetriebsmanagement––beschreibenTechnische Weiterentwicklung in der maritimen Automation––benennenMaritime Automationssysteme––interpretierenProjekte aus der maritimen Forschung und Entwicklung––benennenTechnische NavigationNautische Brückenausrüstung und Brückeneinrichtung, insbesondere Radar, ECDIS, GNSS, AIS und UKW, automatische Steueranlagen, deren Handhabung, Funktionsweise, Möglichkeiten und GrenzenbeschreibenbeurteilenbeurteilenNautische Brückenausrüstung und Brückeneinrichtung hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und ErgonomiebeurteilenbeurteilenbeurteilenInformationen von Radar, ECDIS, GNSS, AIS und UKWauswertenauswertenauswertenReiseplanungNautische Reiseplanung nach internationalen Standardsentwickeln––Schlepper und SchlepptechnikAntriebskonzepte von Hochsee-, Hafen- und Begleitschleppern sowie deren optimaler Einsatzbereich als Manövrierhilfe in der Seeschiffsassistenz–benennenanalysierenBesonderheiten in der Verschleppung von Anhängen mit und ohne Antrieb–benennenbenennenAnzahl und Leistung benötigter Seeschiffsassistenz sowie geeignete Schleppverbindungen–analysierenbeurteilenSituationsgerechte Seeschiffsassistenz–analysierenbeurteilenEindeutige und klare Kommunikation–beurteilenbeurteilenManövrierfähigkeit von Schlepp- und Schubverbänden im engen Fahrwasser unter Berücksichtigung von Umwelteinflüssen–beurteilenbeurteilenTheorie im SimulatorSelbstständiges Führen von Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und StrombeurteilenbeurteilenbeurteilenKomplexe VerkehrslagenauswertenauswertenauswertenHydrodynamische Effekte sowie Einflüsse durch Wind und Strom in der Manöverplanung–analysierenbeurteilenHydrodynamische Effekte sowie Einflüsse durch Wind und Strom während eines Reiseverlaufs–analysierenbeurteilenPlanung, Durchführung und Auswertung von Ankermanövern unter Berücksichtigung der Wahl des Ankers und Kettenlänge in Abhängigkeit von Ankergrund, Wassertiefe und äußeren Einflüssen sowie Kommunikation–anwendenbeurteilenPlanung, Durchführung und Auswertung sicherer An- und Ablegemanöver mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom–anwendenbeurteilenPlanung, Durchführung und Auswertung der Querung von Fahrwassern und des Durchfahrens von Stromschnitten mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom–anwendenbeurteilenPlanung, Durchführung und Auswertung des Drehens, Traversierens, Aufstoppens und Haltens von Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom–anwendenbeurteilenPlanung, Durchführung und Auswertung des Fahrens im Konvoi, Überholens und Begegnens mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom–anwendenbeurteilenPlanung, Durchführung und Auswertung des Ansteuern und Haltens von vorgegebenen Positionen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom–anwendenbeurteilenPlanung, Durchführung und Auswertung des Ein- und Auslaufens aus Schleusen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom mit und ohne Schlepperassistenz–anwendenbeurteilenPlanung, Durchführung und Auswertung des Lotsenwechsels mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Verkehrslage, Wetter-, Wind-, Strömungsbedingungen sowie schiffbaulichen Besonderheiten–anwendenbeurteilen2NotfallmanagementNot- und StörfälleSchiffsseitige Notfallpläne im Falle von Grundberührung, Kollision, Feuer etc.beschreiben––Interne und externe Kommunikation in Not- und Störfällen im Simulator–unterAnleitungausführenausführenStrategien bei Not- und Störfällen im Simulator–beschreiben ausführenentwickeln ausführenNotfallpläne von Seiten der Behörden––beschreibenNotfallpläne der Lotsenbrüderschaften––bestimmenAufgaben, Rechte und Pflichten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Bereich Notfallmanagement einschließlich Systemkonzept maritime Verkehrssicherheit deutsche Küste––beschreibenVom Schiff und der Ladung ausgehende Gefahren für die Umwelt––beurteilenMaßnahmen zur Minimierung von möglichem Schaden––beurteilenNotfallpsychologieElemente aus der Notfallpsychologie––einordnenPhysische wie psychische Belastbarkeit––einordnen interpretierenVerhalten von Kapitän und Besatzung in Not- und Störfällen––einordnen interpretierenMethoden der persönlichen psychischen Aufarbeitung eines Not- oder Störfalles––beschreibenMethoden und Strategien zur Selbsteinschätzung und Entscheidungsfindung in Notfallsituationen––bestimmenVeränderung der Wahrnehmung in Notfallsituationen––beschreibenDokumentationRelevante Daten bei Eintritt eines Not- oder Störfalles und Dokumentation des Vorfalls––zusammen-stellenInterne und externe Meldeverfahren––beschreibenNot- und Störfälle––auswertenSicherer Umgang mit Presse und sozialen Medien––beurteilenBerichte nach Not- und Störfällen––verfassen3Soziale Kompetenzen und ArbeitspsychologieArbeitskonzepteKonzepte und Modelle der Arbeitspsychologie––benennenKonzepte und Modelle zu Denkprozessen, lösungsorientiertem Denken, vorausschauendem Handeln––benennenVolitionale Prozesse––benennenPersönlichkeitsbildungFatigue Management Strategien––bestimmenLifestyle Management Strategien––bestimmenAktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Ernährung, Bewegung––benennenKonzepte und Strategien zu Resilienzerhöhung––benennenMethoden zur Selbsteinschätzung, „Information overload“ („frozen Pilot“), Informationsmanagement––benennenKonzepte und Strategien zu Zeit-/Stressmanagement––bestimmenKonzepte und Strategien zu Fehlermanagement––bestimmenStrategien zur Entscheidungsfindung––bestimmenSoziologieMethoden und Strategien aus dem Bereich Konfliktmanagement––benennenKommunikationsmodelle––benennenKonzepte zu Selbstbild/Fremdbild, Relevanz des persönlichen Erscheinungsbildes––bewertenUmgangsformen, Umgang mit Anderen, interkulturelles Bewusstsein––bewertenKonzepte zur sozialen und kooperativen Gruppenarbeit––beurteilenFührungskompetenz und Führungsstile––bestimmenRollenverteilung im Arbeitsumfeld––einordnen interpretieren4RechtBundesgesetzeDie für das Seelotswesen relevanten Artikel des Grundgesetzes––auswertenGesetz über das Seelotswesen––auswertenBundeswasserstraßengesetz––analysierenSeeaufgabengesetz––analysierenSeeunfalluntersuchungsgesetz––analysierenVerordnungenSeelotsenausbildungsverordnung––auswertenVerordnung über die Seelotsreviere und ihre Grenzen––auswertenVerordnung über die Verwaltung und Ordnung des Seelotsreviers––auswertenVerordnung über die seeärztliche Untersuchung der Seelotsen––beschreibenVerordnung über die Tarifordnung für die Seelotsreviere––beschreibenVerordnung über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus Seengebieten seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen––beschreibenRevierspezifische Verwaltungsanordnungen, Verordnungen, Ordnungen, Vereinbarungen für Verkehrszentralen, Häfen, Schleusenanlagen etc.––beschreibenRevierspezifische bilaterale Verträge––beschreibenFür das Seelotswesen relevante Bereiche weiterer Bundesgesetze und VerordnungenBinnenschifffahrtsaufgabengesetz––benennenVerordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere––benennenVerordnung über die Sicherung der Seefahrt––benennenVerordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen––benennenZollverordnung––benennenVerwaltungsvollstreckungsgesetz––benennenSeeverkehrsrechtKollisionsverhütungsregeln––anwendenSeeschifffahrtsstraßen-Ordnung mit Bekanntmachungen––auswertenSchifffahrtsordnung Emsmündung––auswertenRevierspezifische Hafenverkehrsordnung––anwendenBekanntmachungen für Seefahrer––anwendenWasserstraßen- und SchifffahrtsverwaltungAufbauorganisation der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und deren Aufgaben, Zuständigkeiten und rechtliche Grundlagen––beschreiben5SelbstverwaltungBundeslotsenkammerSelbstverwaltung der Bundeslotsenkammer, insbesondere der Rechtsnatur, ihrer Aufgaben und Organisation sowie rechtliche Grundlagen––beschreibenLotsenbrüderschaftSelbstverwaltung der Lotsenbrüderschaft, insbesondere der Rechtsnatur, ihrer Aufgaben und Organisation sowie rechtliche Grundlagen––beschreibenDie Bestimmungen des inneren Dienstbetriebs––analysierenStatuten der Lotsenbrüderschaft––analysierenInternationale LotsenvereinigungenStruktur und Aufgaben der EMPA und IMPA––benennenLotsbetriebsvereinStruktur, Aufbau, Verantwortlichkeiten sowie rechtliche Grundlage des Lotsbetriebsvereins––benennen6RevierkundeAlle ReviereWesentliche Merkmale aller deutschen Seelotsrevierebenennenbenennen–Topographie, Hydromorphologie, Hydrographie und Einrichtungen zur Maritimen Verkehrssicherung der angrenzenden Reviere und Seegebiete––benennenEigenes RevierTopographie, Hydromorphologie, Hydrographie, sowie schwimmende und feste Seezeichen und Einrichtungen zur Maritimen Verkehrssicherung, insbesondere: Kurse und Distanzen, Fahrwasser, Reeden, Sperrgebiete, Verkehrstrennungsgebiete, Wassertiefen, Gezeiten, Strömungen, Bezugshorizonte, Häfen, Schleusen, Liegeplätze des jeweiligen Seelotsreviers––analysieren zusammen-stellen bewertenKommunikationKommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern und Beteiligten der Maritimen Verkehrssicherung––bestimmenKommunikation mit Diensten wie Festmachern und Schleppern––bestimmen7LotsdienstAufgaben, Rechte und PflichtenRechte und Pflichten eines Lotsen im Kontext der Beratung––beurteilenVollständige Vorbereitung und Planung einer Reise unter Berücksichtigung von Wetter, Verkehr, Tide, Tidefahrplan––beurteilenMaster/Pilot Information Exchange MPEX––bewertenIntensität der Beratung des Brückenteams––analysierenStrategien des Lotsenwechsels unter Berücksichtigung von Verkehrslage, Wetter-, Wind-, Strömungsbedingungen, schiffbauliche Besonderheiten––beurteilenKonzept der Landradarberatung nach standardisierter Syntax (ISSUS) „Hamburger Modell“ sowie der Verwaltungsanordnungen über die Benutzung der Radaranlagen der jeweiligen Verkehrszentralen––beschreibenAufgaben und Ablauf des Wachdienstes auf festen oder schwimmenden Lotseinrichtungen––beschreibenAufgaben, Rechte und Pflichten aus der administrativen Lotstätigkeit––beschreiben8Maritimer UmweltschutzInternationale VorschriftenMARPOL Anlagen I – VI inkl. Special Areas und PSSA––benennenBallast Water Management Convention und BWMS Code––benennenEmission Control Areas CO2, SOx, NOx––benennenIMDG Code, International Code for the Construction and Equipment of Ships carrying Dangerous Chemicals in Bulk IBC, International Code of the Construction and Equipment of Ships carrying Liquefied Gases in Bulk IGC, International Code of Ships using gases or other low-flashpoint fuels IGF International Code for the safe carriage of packaged irradiated nuclear fuel, plutonium and high-level radioactive wastes on board ships INF Code––benennenAlternative Antriebskonzepte und Energieträger (LNG, Methanol, Brennstoffzellen, Batterien etc.)––benennenKollisionsverhütungsregeln im Kontext des maritimen Umweltschutzes––beschreibenNationale VorschriftenSeeaufgabengesetz, Seeschifffahrtsstraßenordnung, Schifffahrtsordnung Ems, revierspezifische Hafenverkehrs- und Hafenbenutzungsordnung im Kontext des maritimen Umweltschutzes––beschreiben9Ausbildungsfahrten und praktischer LotsdienstSicherheitSicheres Verhalten im Hafengebiet und an BordanwendenanwendenanwendenZugänge zu einem Wasserfahrzeug hinsichtlich Sicherheit und korrekter AusbringungbeurteilenbeurteilenbeurteilenAufmerksames, sicheres Bewegen sowie sichere Orientierung an BordanwendenanwendenanwendenPositive und gezielte Ansprache der Besatzung, umgehendes Austauschen essentieller InformationenanwendenanwendenanwendenAnalysieren und Einrichten des ArbeitsplatzesNautische Brückenausrüstung und Brückeneinrichtung hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und ErgonomiebeurteilenbeurteilenbeurteilenRadar, ECDIS, GNSS, AIS und UKW, automatische SteueranlagenbeurteilenbeurteilenbeurteilenInformationen von Radar, ECDIS, GNSS, AIS und UKWauswertenauswertenauswertenEinsatz und Gebrauch der revierspezifischen PPU––beurteilenVerhalten von Kapitän und Besatzungeinordneneinordneneinordnen interpretierenRollenverteilung im Arbeitsumfeldeinordneneinordneneinordnen interpretierenHandhabung und Einsatz der nautischen Brückenausrüstung und BrückeneinrichtungausführenbeurteilenbeurteilenManövriereigenschaften des Schiffes unter Berücksichtigung der vorhandenen Manövriereinrichtungen–beurteilenbeurteilenNotwendigkeit externer Unterstützung wie z. B. Schlepper, Festmacherboote, Leinenverbindungen–analysierenbeurteilenReiseplanung und ReiseverlaufMeteorologische und hydrologische Einflüsse sowie deren VeränderungenanalysierenanalysierenbeurteilenNautische Reiseplanung nach internationalen Standardsentwickeln––Reiseverlauf und Manöver hinsichtlich möglicher GefahreneinordnenanalysierenbeurteilenAktuelle Position, Geschwindigkeit und Drehrate eines FahrzeugsbewertenbewertenbewertenDirekte und indirekte Einflüsse auf den Reiseverlauf in der Umgebung des SchiffeseinordnenanalysierenbeurteilenSchifffahrtszeichen sowie deren BedeutungbestimmenbestimmenbestimmenWasserfahrzeuge hinsichtlich ihrer SilhouetteklassifizierenklassifizierenklassifizierenVerkehrslageanalysierenanalysierenbeurteilenFühren eines Fahrzeugs im freien Seeraum und im engen Fahrwasser auf einer vorgesehenen Route innerhalb sicherer Toleranzen und sicherer GeschwindigkeitbeurteilenbeurteilenbeurteilenVorbereitung einer Reise im Hinblick auf lotsspezifische Aspekte wie Wetter, Verkehr, Tide, Tidefahrplan, Bekanntmachungen für Seefahrer, Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung, Schifffahrtspolizeiliche Maßnahmen, Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen––auswertenVorbereitung einer Lotsberatung im Hinblick auf Antriebskonzept, Ruderanlage, Tiefgang und Beladungszustand des zu lotsenden Schiffes––auswertenRelevante Informationen zum Revier wie z. B. Informationen zu Liegeplatz, Hafenbetreiber, Anforderungen an Festmachereinrichtungen, Vertäuanforderungen––zusammen-stellenCharakteristika des ReviersTopographie, Umweltbedingungen, Verkehrsstruktur aller deutschen Seelotsrevierebenennenbenennen–Topographie, Hydromorphologie, Hydrographie und Einrichtungen zur Maritimen Verkehrssicherung der angrenzenden Reviere und Seegebiete––beschreibenTopographie, Hydromorphologie, Hydrographie, sowie schwimmende und feste Seezeichen und Einrichtungen zur Maritimen Verkehrssicherung, insbesondere: Kurse und Distanzen, Fahrwasser, Reeden, Sperrgebiete, Verkehrstrennungsgebiete, Wassertiefen, Gezeiten, Strömungen, Bezugshorizonte, Häfen, Schleusen, Liegeplätze des jeweiligen Seelotsreviers––analysieren zusammen-stellen bewertenKommunikationInterne Kommunikation mit der BrückenbesatzungausführenanalysierenbeurteilenExterne Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern und Beteiligten der Maritimen VerkehrssicherungunterAnleitungausführenunterAnleitungausführenbeurteilenExterne Kommunikation mit Diensten wie Festmachern und Schleppern–unterAnleitungausführenbeurteilenInterne und externe Kommunikation in Not- und Störfällen–unterAnleitungausführenbeurteilenManövrierenSichere Leinenführung, Vertäuen, Festmachen von Schleppern, Ankern unter Beachtung der schiffsspezifischen Anordnung der Manöverstationbeschreiben––Planen, Durchführen und Auswerten folgender Situationen: Ansteuern und Halten von vorgegebenen Wartepositionen, Liegestellen und Lotsenversetzpositionen, Queren und Durchfahren von Stromschnitten, Drehen, Traversieren, Halten und Aufstoppen im/ohne Strom, Fahren im Konvoi, Überholen und Begegnen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom–anwendenbeurteilenPlanen, Durchführen und Auswerten folgender Situationen: An- und Ablegen unter Berücksichtigung der Leinen als mögliche Manövrierhilfe, Ankern zur Positionierung und als Manövrierhilfe, Ein- und Auslaufen in/aus Schleusen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen unter Berücksichtigung von Wind und Strom–unterAnleitunganwendenbeurteilenAntriebskonzepte von Hochsee-, Hafen- und Begleitschleppern–bestimmenbeurteilenOptimalen Einsatzbereich von Schleppern als Manövrierhilfe in der Seeschiffsassistenz–bestimmenbeurteilenBesonderheiten in der Verschleppung von Anhängen mit und ohne Antrieb–bestimmenbeurteilenHydrodynamische Effekte–bestimmenbeurteilenLotsenwechselMaster/Pilot Information Exchange MPEX unter Berücksichtigung von kulturellen und sprachlichen Besonderheiten–anwendenbeurteilenPilot/Pilot Information Exchange–anwendenbeurteilenSicherheitsaspekte beim Versetzen und Ausholen der BordlotsenbeschreibenanwendenbeurteilenDurchführung des Lotsenwechsels unter Berücksichtigung von Verkehrslage, Wetter-, Wind-, Strömungsbedingungen und schiffbaulichen Besonderheiten––beurteilenLotsdienstLotsdienste des Reviers: Lotsberatung an Bord, Landradarberatung nach standardisierter Syntax (ISSUS) „Hamburger Modell“, Wachdienst auf festen oder schwimmenden Lotseinrichtungen, Einsatzleitung, Telefonist/in bzw. Betriebsassistent/in und Distanzlotsung––beurteilenSelbstverwaltungFühren der Bört- und Schiffslisten––beurteilenLotsgeld und Lotsabgabe auf Grundlage der Lotstarifverordnung––bestimmen
Anlage 2(zu § 3 Absatz 1)Bewertungsmatrix im Auswahlverfahren(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 25) Eine Reihung findet nur innerhalb einer Bewerbergruppe für denselben Eingangs-Lotsenausbildungsabschnitt statt.LA 1höchste PunktzahlEignungsuntersuchung40Kenntnisse der englischen Sprache10Beherrschen der deutschen Sprache10Geburtsjahrgang10Höchstes Abschlusszeugnis– allgemeinbildende Schule5ODER– Bachelorabschluss der Hochschule (NWO)10Fahrtzeit als NWO10Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft15Gesamt max.105 LA 3 und LA 2höchste PunktzahlEignungsuntersuchung35Kenntnisse der englischen Sprache10Beherrschen der deutschen Sprache10Geburtsjahrgang10Abschlusszeugnis der Fach- bzw. Hochschule5Dienststellung an Bord7,5Fahrtzeiten, Schiffsgröße7,5Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft15Gesamt max.100
Anlage 3(zu § 7 Absatz 2)Bewertungsmaßstab(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 26) Abschnitt 1 Bewertung der Leistungen in den Ausbildungsfahrten Die Leistungen der Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter in den Ausbildungsfahrten werden wie folgt bewertet: 1.„vollumfänglich erfüllt“ = 100 % bis 91 %, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;2.„erfüllt“ = unter 91 % bis 81 %, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht;3.„überwiegend erfüllt“ = unter 81 % bis 61 %, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht;4.„teilweise nicht erfüllt“ = unter 61 % bis 41 %, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht;5.„überwiegend nicht erfüllt“ = unter 41 % bis 21 %, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundlagen vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können;6.„nicht erfüllt“ = unter 21 %, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entspricht und die Grundlagen so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. Abschnitt 2 Bewertung der Ausbildungsfahrten Die Bewertung der Leistung in den Ausbildungsfahrten erfolgt in folgenden Kriterien: Auf jeder Ausbildungsfahrt sind zu bewerten –Reisevorbereitung–Reiseverlauf–Eigenschutz–Sozialverhalten (Stresstoleranz, Motivation, Kontrollüberzeugung, Zuverlässigkeit, Empathie, Offenheit, Rollenbewusstsein). Zu bewerten sind außerdem folgende individuelle Kriterien, die je nach Verlauf der Ausbildungsfahrt und dem Ausbildungsstand der Anwärterin oder des Anwärters von der anleitenden Lotsin oder dem anleitenden Lotsen bestimmt werden: –Rudergehen–Fahren im Konvoi–Ankern–Gebrauch des Ankers zum Manövrieren–Halten der Position–Anlegen–Ablegen–Reaktion auf hydrodynamische Effekte–Überholen–Begegnen–Manövrieren auf begrenztem Raum–Manövrieren mit Schlepperhilfe–Einlaufen in eine Schleuse–Auslaufen aus einer Schleuse–Kommunikation–Durchfahren eines Stromschnitts–Ein- und Ausdocken–Tidegerechte Passageplanung. Abschnitt 3 Gesamtbewertung Die Gesamtbewertung ergibt ein „geeignet“, wenn jedes der in Abschnitt 2 genannten Kriterien im arithmetischen Mittel mindestens mit „überwiegend erfüllt“ (100 – 61 %) bewertet wurde. Liegt ein Kriterium darunter, ist die Gesamtbewertung „nicht geeignet“.
Anlage 4(zu § 9)Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 27 - 30) Abschnitt 1 Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung Name des LehrgangesTrain the Trainer basic (TtT Basic)Lehrgangsverantwortliche InstitutionBundeslotsenkammerThemaAnleitende Seelotsinnen und Seelotsen, Lernbegleitung von Seelotsenanwärterinnen und SeelotsenanwärternZieleDie Teilnehmerinnen und Teilnehmer besitzen durch ihre neue Funktion als Ausbilderin/Ausbilder/Lernbegleitung erweiterte Kompetenzen zu ihrem Beruf als Seelotsin und Seelotse. Sie begleiten aktivierend und motivierend die praktischen Ausbildungsanteile der Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter. Die Lernbegleitung bedeutet, einen Rahmen für deren individuelle Lernprozesse in der Einzelbetreuung zu gestalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen Wirkungszusammenhänge bei Betrachtung von Lernzielen und Unterrichtsmethoden. Den zukünftigen anleitenden Seelotsinnen und Seelotsen ist bewusst, dass sie bei der Lernbegleitung auch eigene pädagogische Entscheidungen im Umgang mit der Seelotsenanwärterin und dem Seelotsenanwärter treffen müssen. Sie wissen zudem, dass sie bei der Lernbegleitung die in dieser Verordnung festgelegten Ausbildungsziele mit der Seelotsenanwärterin und dem Seelotsenanwärter erreichen müssen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer planen Lern-Lehr-Arrangements unter Berücksichtigung von Lerntheorien insbesondere unter Anwendung aktivierender Methoden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenden die Modelle aus der Kommunikationstheorie praxisorientiert in Form von Übungen an. Dadurch erfahren sie die Mehrdimensionalität von Kommunikation und erkennen, dass bewusstes Kommunizieren Informationsverluste und Missverständnisse reduziert. Die anleitenden Seelotsinnen und Seelotsen lernen und lehren entsprechend den Vorschriften dieser Verordnung und ihren Anlagen, entwickeln eigenständig realitätsnahe Übungen in unterschiedlichen Lernumgebungen und Arbeitsbezügen. Die Lernbegleitung während einer „Mitfahrt“ ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern später für die Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter eigene Übungen zur Lotstätigkeit zu entwickeln, Lehr- und Lernziele festzulegen und den Lernerfolg zu überprüfen.Lehr- und LernformSeminaristischer Unterricht, praktische ÜbungenZielgruppeSeelotsen nach SeeLG ab 12/2022Max. Teilnehmerzahl6 PersonenVoraussetzung für die TeilnahmeBestallung als Seelotsin oder SeelotseArt der QualifikationWeiterbildung mit TeilnahmebescheinigungDauer/Arbeitsaufwand4 Tage (24 Zeitstunden) ThemaInhalteDauer (à 60 Minuten)Rolle des LernbegleitersAktueller Stand der Ausbildung zu einer Seelotsin oder einem Seelotsen4Notwendigkeit neuer Ausbildungswege im lotsenbrüderschaftsübergreifenden RahmenRollen aller in der Ausbildung beteiligten PersonenGegenseitige Erwartungen von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern/Lernbegleiterinnen und Lernbegleitern/Lotsenbrüderschaften und der daraus resultierenden Aufgaben und Verantwortung an die LernbegleitungAutorität und innere HaltungKompetenzen des Lernbegleiters (Werte, soziale Kompetenz, fachliche Kompetenz)Zielgruppendefinition und das Lernverhalten von ErwachsenenÜberblick über die Charakteristika der unterschiedlichen Generationen3Biographiearbeit: exemplarische Entwicklung einer potenziellen Kandidatin und eines potenziellen Kandidaten aus LA 1/LA 2LernpyramideAktivierende Lehr- und Lernmethoden/Gehirngerechtes LernenLernen durch Primär- und SekundärerfahrungenKommunikationKommunikationsmodell der 4 Ebenen3Axiome der KommunikationBewusste Kommunikation zur Vermeidung von Informationsverlusten und MissverständnissenKörperspracheGrundzüge der Didaktik und MethodikSituatives Erkennen von Lernzielen (Grob- und Feinlernziele)3Beurteilen und Bewerten von LernergebnissenAktivierendes LehrgesprächErkennen von potenziellen AufgabenstellungenVisualisierung als elementarer Bestandteil der LernbegleitungPraktische Übungen zur Wissensweitergabe als LernbegleiterErkennen der Vielschichtigkeit und Komplexität der Lotstätigkeit zur Ableitung von geeigneten Lernzielen und Erstellung von Aufgaben11Transfer der erlernten Inhalte in die praktische UmsetzungEntwicklung praxisorientierter Übungen am SimulatorDurchführung von Briefing und Debriefing in Form eines Lehrgesprächs Abschnitt 2 Inhalte für die Schulung der anleitenden Seelotsinnen und Seelotsen, Aufbauschulung Name des LehrgangesTrain the Trainer advanced (TtT Advanced)Lehrgangsverantwortliche InstitutionBundeslotsenkammerThemaAusbildende Seelotsinnen und ausbildende Seelotsen, Lernbegleitung von GruppenZieleDie Teilnehmerinnen und Teilnehmer besitzen durch ihre neue Funktion als ausbildende Seelotsin/Seelotse/Lernbegleitung erweiterte Kompetenzen zu ihrem Beruf als Seelotsin und Seelotse. Sie begleiten aktivierend und motivierend die vorgegebenen Ausbildungsanteile der Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Train the Trainer Basic durchlaufen und den Transfer in die Praxis vollzogen. Im Train the Trainer Advanced erweitern sie ihre Erfahrungen aus der Einzelbetreuung um Kompetenzen aus dem Bereich der Wissensvermittlung für Gruppen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Struktur einer Unterrichtseinheit sowie deren untergeordneten Lerneinheiten entwickeln und diese umsetzen. Sie sind in der Lage, Lernziele zu definieren und methodisch umzusetzen. Dafür legen sie sich auf eine Lernzieltiefe fest und erstellen Lernerfolgskontrollen. Methodenvielfalt, Wahrnehmung der umfänglichen Lernumgebung sowie kreative Denkansätze zur Methodenfindung erkennen sie als hilfreiche Parameter in ihrer Unterrichtsplanung. Sie kennen die typischen Phasen der Gruppendynamik und sind in der Lage, herausfordernde Gruppenmitglieder zu identifizieren und zu begegnen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer demonstrieren ihren Lernerfolg in einer Lehrprobe.Lehr- und LernformSeminaristischer Unterricht, praktische ÜbungenZielgruppeSeelotsinnen und SeelotsenMax. Teilnehmerzahl6 PersonenVoraussetzung für die TeilnahmeBestallung als Seelotsin oder Seelotse und Teilnahme an der Bundeslotsenkammer Schulung Train the Trainer basicArt der QualifikationWeiterbildung mit TeilnahmebescheinigungDauer/Arbeitsaufwand4 Tage (24 Zeitstunden) ThemaInhalteDauer (à 60 Minuten)Wahrnehmungsebenen einer Trainerin/eines TrainersErkennen der elementaren Wahrnehmungsebenen als Trainerin/Trainer3Bedeutung der Wahrnehmungsebenen insbesondere in der Anfangsphase des SeminarsGestaltung eines passgenauen SeminareinstiegsKreisläufigkeit der KommunikationWiederholung der Kernelemente des TtT basicAktueller Stand der Ausbildung zur Seelotsin/zum Seelotsen2Aktivierende Lehr- und Lernmethoden/gehirngerechtes LernenDie 7 Elemente des guten LehrensAxiome der Kommunikation in Fokussierung auf den LernendenSpezifika der unterschiedlichen GenerationenGrundlagen der DidaktikDefinition von Didaktik und Methodik2Definition der Begriffe Grob- und FeinlernzieleFormulierung von LernzielenTaxonomie von LernzielenGestaltung eines AblaufplanesMethodikÜbersicht über Methodenvielfalt4Unterscheidung zwischen lernzentrierten und trainerzentrierten MethodenEntwicklung eigener aktivierender MethodenNutzung der LernumgebungMedienauswahl und -nutzungWert von FeedbackmethodenLernerfolgskontrollenSinn und Nutzen von Lernerfolgskontrollen2Auswahl der Methode zur Lernerfolgskontrolle in Abhängigkeit des LernzielsObjektivierung von LernerfolgskontrollenZusammenhang von Lernziel und LernerfolgDynamik von GruppenPhasen der sozialen Interaktion in Gruppen1Phasengerechtes Führen einer GruppeDie Trainerin/der Trainer als Teamentwicklerin und TeamentwicklerHerausfordernde GruppenmitgliederIndividuelle Leitsätze zum Umgang mit herausfordernden Teilnehmerinnen und Teilnehmern1Leitfaden zum Umgang mit Störungen durch Verhalten der Teilnehmerinnen und TeilnehmerLehrprobeTransfer der erlernten Inhalte in die praktische Umsetzung9Entwicklung einer Lehrprobe anhand des AusbildungsrahmenplanesDurchführung einer Lehrprobe und anschließendes Feedback
Anlage 5(zu den §§ 10 und 11)Prüfungszeugnis Lotsenausbildungsabschnitt 1 und 2(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 31) Bundeslotsenkammer/Lotsenbrüderschaft[Logo] Prüfungszeugnis nach Abschluss des Lotsenausbildungsabschnitts 1/2 im Rahmen der Seelotsenausbildungbzw. über die Eingangsprüfung zum Lotsenausbildungsabschnitt 3 Die Seelotsenanwärterin/Der Seelotsenanwärtergeboren am in hat die praktische Prüfung nach Abschluss des Lotsenausbildungsabschnitts 1/2 der Lotsenausbildung bzw. für die Zulassung zum Lotsenausbildungsabschnitt 3 bestanden. , den Leitung der Prüfungskommission
Anlage 6(zu § 12)Prüfungszeugnis über die Befähigung zur Seelotsin/zum Seelotsen(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 32) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt[Logo] Prüfungszeugnis über die Befähigung zur Seelotsin/zum Seelotsen Die Seelotsenanwärterin/Der Seelotsenanwärtergeboren am in hat die Prüfung zur Seelotsin/zum Seelotsen für das Seelotsrevierbestanden. , den (Dienstsiegel)Leitung der Prüfungskommission
Anlage 7(zu § 19)Ausweis für Seelotsinnen und Seelotsen sowie Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 33 - 34) 7.1 Muster des Ausweises für Seelotsinnen und Seelotsen Vorderseite: Rückseite: 7.2 Muster des Ausweises für Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter Vorderseite: Rückseite:
Anlage 8(zu § 21)Fortbildungsrahmenplan(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 35 - 37) ModulInhalteZeitrichtwertEigenschutz im SeelotsdienstHandhabung und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung wie Rettungsweste, Personal Locator Beacon, Notlicht, Kälteschutz, Anforderungen und Funktionalität von Arbeitskleidung5 Tage/5 JahreSicherheitsvorkehrungen beim Versetzvorgang, Besonderheiten bei Versetzprozessen in den RevierenVerfahren für das Überleben im SeenotfallErste Hilfe Maßnahmen, Unterkühlung, Infektionsschutz an BordSchifffahrtskunde und ManövrierenNautische Brückenausrüstung und Brückeneinrichtung, insbesondere Radar, ECDIS, GNSS, AIS und UKW, automatische Steueranlagen, deren Handhabung, Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen8 Tage/ 5 JahreTechnische Weiterentwicklung in der maritimen Automation sowie der nautischen BrückenausrüstungFehler und Grenzen von Nautischer Brückenausrüstung unter Berücksichtigung von Erfahrungen im RevierNutzen aller zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmittel in unterschiedlichen Situationen im RevierEinsatz und Gebrauch der revierspezifischen PPUPlanung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und Steuerelementen im Revier unter Berücksichtigung von Wind und Strom mit und ohne SchlepperassistenzBerücksichtigen und Beurteilen von hydrodynamischen Effekten sowie Einflüsse durch Wind und Strom mit Wasserfahrzeugen aller Größen, Verdrängungen, Antriebsformen und SteuerelementenBeurteilen der Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten des Einsatzes von unterschiedlichen Antriebskonzepten sowie RuderartenPlanung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen mit neuen zu erwartenden WasserfahrzeugenPlanung, Durchführung und Auswertung von Manöversituationen in neu gestalteten Fahrwasserabschnitten bzw. HafenanlagenNotfallmanagementPlanung, Durchführung und Auswertung von Not- und Störfällen sowie Grenzsituationen3 Tage/ 5 JahreNotfallpläne von Seiten der Behörden, Lotsenbrüderschaften sowie schiffsseitige NotfallpläneStrategien zur Bewältigung von Not- und StörfällenInterne und externe Kommunikation in Not- und StörfällenAnalyse und Auswertung möglicher Gefahrenlagen, Fallstudien, FehlerkettenanalyseTätigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere des Havariekommandos und der Verkehrszentralen in Not- und StörfällenAufgaben, Rechte und Pflichten des Lotsen im Bereich Notfallmanagement nach SeeLG, VV-WSV 2408, SeeunfalluntersuchungsgesetzElemente aus der Notfallpsychologie, physische wie psychische BelastbarkeitVerhalten von Kapitän/in und Besatzung in Not- und StörfällenMethoden der persönlichen psychischen Aufarbeitung eines Not- oder StörfallesMethoden und Strategien zur Selbsteinschätzung und Entscheidungsfindung in NotfallsituationenVeränderung der Wahrnehmung in NotfallsituationenZusammenstellen von relevanten Daten bei Eintritt eines Not- oder Störfalles und Verfassen von BerichtenSicherer Umgang mit Presse und sozialen MedienSoziale Kompetenzen und ArbeitspsychologieFührungskompetenz und Führungsstile4 Tage/ 5 JahreRollenverteilung im ArbeitsumfeldMethoden und Strategien aus dem Bereich KonfliktmanagementKommunikationsmodelleKonzepte zu Selbstbild/Fremdbild, Relevanz des persönlichen ErscheinungsbildesUmgangsformen, Umgang mit Anderen, interkulturelles BewusstseinKonzepte zur sozialen und kooperativen GruppenarbeitFatigue Management StrategienLifestyle Management StrategienAktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Ernährung, BewegungKonzepte und Strategien zu ResilienzerhöhungMethoden zur Selbsteinschätzung, „Information overload“ („frozen Pilot“), InformationsmanagementKonzepte und Strategien zu Zeit-/StressmanagementKonzepte und Strategien zu FehlermanagementStrategien zur EntscheidungsfindungRechtAnalyse und Auswertung von Gesetzen und Rechtsvorschriften das Seelotswesen betreffend2 Tage/ 5 JahreAktuelle Informationen zum Revier von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des BundesRechtliche Grundlagen sowie Aufgaben, Rechte und Pflichten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere der VerkehrszentralenSystemkonzept maritime Verkehrssicherheit deutsche Küste, Hintergrund und ModuleAufgaben und Dienste der Maritimen VerkehrssicherungKommunikation mit Verkehrszentralen, Zusammenwirken der beteiligten Parteien an Land und an Bord im RevierLotsdienst und SelbstverwaltungDurchführung der Landradarberatung nach standardisierter Syntax (ISSUS „Hamburger Modell“)2 Tage/ 5 JahreAufgaben bei der Radarberatung von LandVerwaltungsanordnung über die Benutzung der Radaranlagen der jeweiligen VerkehrszentraleZuständigkeiten der Bediensteten der Verkehrszentralen im Rahmen der RadarberatungKommunikation mit Verkehrszentralen und VerkehrsteilnehmernDatensicherung durch die VerkehrszentraleSelbstverwaltung der Lotsenbrüderschaft, insbesondere der Rechtsnatur, ihrer Aufgaben und Organisation sowie rechtliche GrundlagenBestimmungen des inneren DienstbetriebsTrain the Trainernach Anlage 4 Abschnitt 1 und Anlage 4 Abschnitt 2je 4 Tage/ 5 Jahren
Anlage 9(zu § 22)Muster Lehrgangsbeschreibung(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 38) Name des LehrgangesKurstitelLehrgangsverantwortliche InstitutionName der LotsenbrüderschaftThemaSiehe Modul FortbildungsrahmenplanInhalteInhalte nach FortbildungsrahmenplanLehr- und LernformSeminaristischer Unterricht, praktische Übungen, Übung am Simulator, Manned Model (Zutreffendes angeben)ZielgruppeSeelotsinnen und Seelotsen mit/ohne Beschränkung in den BefugnissenMax. TeilnehmerzahlAnzahl der PersonenVoraussetzung für die TeilnahmeBestallung als Seelotsin oder Seelotse, ggf. KursbezeichnungArt der QualifikationFortbildung mit TeilnahmebescheinigungDauer/ArbeitsaufwandAnzahl der Tage (Anzahl der Zeitstunden)