Kurz gesagt
Dieses Gesetz, das Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III), regelt die Arbeitsförderung in Deutschland. Es trat am 1. Januar 1998 bzw. 1. Januar 1999 in Kraft und dient der Umsetzung von EU-Recht.
Was es regelt
- Ziele und Grundsätze der Arbeitsförderung, wie die Vermittlung und aktive Arbeitsförderung.
- Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte und andere Personen.
- Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung, einschließlich Beratung, Vermittlung, beruflicher Weiterbildung und Hilfen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
- Anspruch auf Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld sowie ergänzende Regelungen zur Sozialversicherung.
Wen es betrifft
- Arbeitssuchende, Auszubildende, Arbeitslose und Langzeitarbeitslose.
- Menschen mit Behinderungen und Berufsrückkehrende.
Eckpunkte
- Die Arbeitsförderung hat das Ziel, die Vermittlung in Arbeit zu priorisieren und aktive Maßnahmen zu fördern.
- Es gibt verschiedene Leistungen wie Berufsberatung, Vermittlungsangebote und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
- Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht unter bestimmten Voraussetzungen, wie Arbeitslosigkeit und einer Anwartschaftszeit.
- Das Gesetz regelt auch die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.