Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Besetzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt und die erforderlichen Befähigungen des Personals. Sie legt fest, welche Zeugnisse und Nachweise für verschiedene Positionen an Bord notwendig sind.
Was sie regelt
- Die notwendigen Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf verschiedenen Ebenen (Einstiegs-, Betriebs- und Führungsebene) sowie für Maschinen- und Sicherheitspersonal.
- Die Voraussetzungen für den Erwerb dieser Befähigungszeugnisse, einschließlich medizinischer Tauglichkeit und Fahrzeitnachweise.
- Die Verfahren zur Prüfung der Befähigung, zur Erteilung und Verlängerung von Zeugnissen und Schifferdienstbüchern.
- Die Vorschriften zur Mindestbesatzung für verschiedene Fahrzeugtypen auf Bundeswasserstraßen der Zonen 1 bis 4.
Wen es betrifft
- Alle Besatzungsmitglieder von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen der Zonen 1 bis 4.
- Eigentümer, Ausrüster und Bevollmächtigte von Binnenschifffahrtsfahrzeugen.
Eckpunkte
- Es gibt verschiedene Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegs-, Betriebs- und Führungsebene (§ 9, § 11).
- Die medizinische Tauglichkeit ist eine allgemeine Voraussetzung für den Erwerb von Befähigungszeugnissen und muss regelmäßig nachgewiesen werden (§ 20, § 22).
- Fahrzeiten müssen nachgewiesen werden, um Befähigungszeugnisse zu erwerben (§ 25, § 26).
- Die Verordnung legt die Mindestbesatzung für verschiedene Fahrzeugtypen fest, wie Gütermotorschiffe, Fahrgastschiffe und Schubverbände (§ 105, § 108, § 106).
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.