Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die detaillierten Anforderungen für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten.
Was es regelt
- Die Vermittlung notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten für Luftfahrtpersonal.
- Die Durchführung von theoretischen und praktischen Prüfungen für verschiedene Luftfahrerlizenzen und Berechtigungen.
- Die Konsequenzen bei Täuschungsversuchen oder Rücktritt von Prüfungen.
- Die spezifischen Lehrpläne und Prüfungsanforderungen für diverse Luftfahrzeugtypen und Sonderberechtigungen.
Wen es betrifft
- Bewerber, die eine Lizenz oder Berechtigung als Luftfahrer erwerben möchten.
- Luftfahrtpersonal, das Kenntnisse und Fähigkeiten für die Sicherheit des Luftverkehrs benötigt.
Eckpunkte
- Ein Täuschungsversuch führt zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung und diese gilt als nicht bestanden.
- Ein Rücktritt von der Prüfung nach Beginn führt dazu, dass die Prüfung als nicht bestanden gilt, es sei denn, die Verhinderung ist unverschuldet und wird unverzüglich nachgewiesen.
- Die Ausbildung muss die in den jeweiligen Anlagen (z.B. Anlage 1A für Privatflugzeugführer) festgelegten Kenntnisse und Übungen vermitteln.
- Für den Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung ist stets eine theoretische und/oder praktische Prüfung gemäß den jeweiligen Anlagen abzulegen.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.