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Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenze

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die detaillierten Anforderungen für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext
Obsah (21)§ 1§ 3a§ 3b§ 5§ 36§ 40a§ 46§ 50§ 62§ 81§ 84§ 85§ 86§ 88a§ 89§ 94§ 95§ 4§ 6§ 7§ 8

verordnung

r Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)StandGeändert durch Art. 570 V v. 31.8.2015 I 1474 (+++ Textnachweis ab: 26.3.2006 +++) LuftPersVDV 2EingangsformelAuf Grund des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550), der

letzt durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom

  1. April 2005 (BGBl. I S. 1070) geändert worden ist, in Verbindung mit § 133a der Verordnung über Luftfahrtpersonal in der Fassung der Bekanntmachung vom
  2. Februar 1984 (BGBl. I S. 265), der durch Artikel 2 Nr. 64 der Verordnung

r Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen vom 10. Februar 2003 (BGBl. I S. 182) neu gefasst worden ist, verordnet das Luftfahrt-Bundesamt: LuftPersVDV 2InhaltsverzeichnisErster AbschnittAllgemeine Vorschriften §§Anwendungsbereich1Zweiter AbschnittAusbildung und PrüfungZweck der Ausbildung2Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung3Dritter AbschnittLizenzen und Berechtigungen für LuftfahrerPrivatflugzeugführer4Klassenberechtigung für Reisemotorsegler5Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm6Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch7Segelflugzeugführer8Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer9Freiballonführer10Luftschiffführer11Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder12 Kunstflugberechtigung13Schleppberechtigung14Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer15Streu- und Sprühberechtigung16Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV17Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern18Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Freiballonführern19Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Luftschiffführern20Unterschiedsschulung, Vertrautmachen21Inkrafttreten22AnlagenAnlage 1ALehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,Anlage 1BLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,Anlage 1CTheoretische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,Anlage 1DPraktische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer,Anlage 2ALehrplan für die praktische Einweisung

m Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler,Anlage 2BPraktische Prüfung

m Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler,Anlage 3ALehrplan für die praktische Einweisung

m Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm,Anlage 3BPraktische Prüfung

m Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm,Anlage 4ALehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung

m Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch,Anlage 4BLehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung

m Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch,Anlage 5ALehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,Anlage 5BLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,Anlage 5CTheoretische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,Anlage 5DPraktische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer,Anlage 6ALehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer,Anlage 6BLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer,Anlage 6CTheoretische Prüfung

m Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer,Anlage 7ALehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,Anlage 7BLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,Anlage 7CTheoretische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,Anlage 7DPraktische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Freiballonführer,Anlage 8ALehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer,Anlage 8BLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für LuftschiffführerAnlage 8CTheoretische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer,Anlage 8DPraktische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer,Anlage 9ALehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,Anlage 9BLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,Anlage 9CTheoretische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,Anlage 9DPraktische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder,Anlage 10ALehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Kunstflugberechtigung,Anlage 10BPraktische Prüfung

m Erwerb der Kunstflugberechtigung,Anlage 11Lehrplan für die praktische Einweisung

m Erwerb der Schleppberechtigung,Anlage 12ALehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer,Anlage 12BPraktische Prüfung

m Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer,Anlage 13ALehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,Anlage 13BLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,Anlage 13CTheoretische Prüfung

m Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,Anlage 13DPraktische Prüfung

m Erwerb der Streu- und Sprühberechtigung,Anlage 14ATheoretische Auswahlprüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,Anlage 14BPraktische Auswahlprüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,Anlage 14CLehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,Anlage 14DLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,Anlage 14ETheoretische Prüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,Anlage 14FPraktische Prüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern,Anlage 15ATheoretische Auswahlprüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,Anlage 15BPraktische Auswahlprüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,Anlage 15CLehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,Anlage 15DLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,Anlage 15ETheoretische Prüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,Anlage 15FPraktische Prüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern,Anlage 16ATheoretische Auswahlprüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Freiballonführern,Anlage 16BPraktische Auswahlprüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Freiballonführern,Anlage 16CLehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Freiballonführern,Anlage 16DLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Freiballonführern,Anlage 16ETheoretische Prüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Freiballonführern,Anlage 16FPraktische Prüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Freiballonführern,Anlage 17ATheoretische Auswahlprüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,Anlage 17BPraktische Auswahlprüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,Anlage 17CLehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,Anlage 17DLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,Anlage 17ETheoretische Prüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Luftschiffführern,Anlage 17FPraktische Prüfung

m Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Luftschiffführern. LuftPersVDV 2010Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften LuftPersVDV 2§ 1AnwendungsbereichDiese Verordnung regelt die Einzelheiten der in der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) enthaltenen Anforderungen nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes über die Lizenzierung und den Erwerb von Berechtigungen. LuftPersVDV 2020Zweiter AbschnittAusbildung und Prüfung LuftPersVDV 2§ 2Zweck der AusbildungDie Ausbildung dient dem Zweck, dem Luftfahrtpersonal die aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs und der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten

vermitteln. Eine besondere Form der Ausbildung ist auch die

m Erwerb einer Lizenz oder Berechtigung geforderte Einweisung. LuftPersVDV 2§ 3Täuschungsversuch, Rücktritt von der Prüfung

(1)Unternimmt der Bewerber einen Täuschungsversuch, ist er mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an der Prüfung auszuschließen, und die Prüfung gilt als nicht bestanden.
(2)Tritt der Bewerber nach Beginn von der Prüfung

rück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bewerber durch eine Erkrankung oder aus sonst nicht durch den Bewerber

vertretenden Umständen die Prüfung oder einen Teil der Prüfung nicht antritt. Der Bewerber hat die Verhinderung unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung nachzuweisen. LuftPersVDV 2030Dritter AbschnittLizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer LuftPersVDV 2§ 4Privatflugzeugführer (

§ 1LuftPersV)

(1)In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 1A

vermitteln.

(2)In der Flugausbildung sind die in Anlage 1B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3)Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 1C durchzuführen.
(4)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 1D nachzuweisen, dass er die

r Führung von Flugzeugen notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 5Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (

§ 3aLuftPersV)

(1)In der Einweisung sind die in Anlage 2A festgelegten Übungen durchzuführen.
(2)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 2B nachzuweisen, dass er die

r Führung von Reisemotorseglern notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 6Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (

§ 3bLuftPersV)

(1)in der Einweisung sind die in Anlage 3A festgelegten Übungen durchzuführen.
(2)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 3B nachzuweisen, dass er die

r Führung von einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 7Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch (

§ 5LuftPersV)

(1)In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 4A

vermitteln.

(2)In der Flugausbildung sind die in Anlage 4B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3)Die theoretische Prüfung ist gemäß JAR-FCL 1.130 deutsch durchzuführen.
(4)Der Bewerber hat eine praktische Prüfung gemäß JAR-FCL 1.135 deutsch abzulegen. LuftPersVDV 2§ 8Segelflugzeugführer (

§ 36LuftPersV)

(1)In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 5A

vermitteln.

(2)In der Flugausbildung sind die in Anlage 5B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3)Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 5C durchzuführen.
(4)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 5D nachzuweisen, dass er die

r Führung von Segelflugzeugen notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 9Klassenberechtigung für Reisemotorsegler für Inhaber der Lizenz für Segelflugzeugführer (

§ 40aLuftPersV)

(1)In der theoretischen Ausbildung sind Kenntnisse gemäß Anlage 6A

vermitteln.

(2)In der Flugausbildung sind die in Anlage 6B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3)Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 6C durchzuführen.
(4)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 2B nachzuweisen, dass er die

r Führung von Reisemotorseglern notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 10Freiballonführer (

§ 46LuftPersV)

(1)In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 7A

vermitteln.

(2)In der praktischen Ausbildung sind die in Anlage 7B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3)Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 7C durchzuführen.
(4)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 7D nachzuweisen, dass er die

r Führung von Freiballonen notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 11Luftschiffführer (

§ 50LuftPersV)

(1)In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 8A

vermitteln.

(2)In der Flugausbildung sind die in Anlage 8B festgelegten Übungen durchzuführen.
(3)Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 8C durchzuführen.
(4)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 8D nachzuweisen, dass er die

r Führung von Luftschiffen notwendigen Fähigkeiten besitzt.

(5)Der Erwerb einer Musterberechtigung für Luftschiffführer erfordert den Erwerb

sätzlicher Kenntnisse und eine Schulung auf dem Luftschiffmuster. Die Ausbildung muss mit

stimmung der

ständigen Stelle die Inhalte der Anlagen 8A und 8B musterspezifisch ergänzen. LuftPersVDV 2§ 12Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder (

§ 62LuftPersV)

(1)Die Ausbildung

m Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder erfolgt bei einem vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Ausbildungsbetrieb für Flugausbildung, der dafür eine Erlaubnis besitzt.

(2)In der theoretischen Ausbildung sind Kenntnisse gemäß Anlage 9A

vermitteln.

(3)In der praktischen fliegerischen Einweisung und technischen Ausbildung sind die in Anlage 9B festgelegten Übungen durchzuführen.
(4)Die theoretische Prüfung ist gemäß Anlage 9C durchzuführen.
(5)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 9D nachzuweisen, dass er die für einen Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 13Kunstflugberechtigung (

§ 81LuftPersV)

(1)In der Flugausbildung sind die in Anlage 10A festgelegten Übungen durchzuführen.
(2)Der Bewerber um eine Kunstflugberechtigung hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 10B nachzuweisen, dass er die

r Durchführung von Kunstflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 14Schleppberechtigung (

§ 84Luft

PersV)Die gemäß § 84 Abs. 2 und Abs. 3 LuftPersV vorgeschriebenen Flüge sind in Übereinstimmung mit der Anlage 11 durchzuführen. LuftPersVDV 2§ 15Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer (

§ 85LuftPersV)

(1)Für den Erwerb der Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer sind die in Anlage 12A enthaltenen Instrumentenflugübungen durchzuführen.
(2)In der praktischen Prüfung hat der Bewerber gemäß Anlage 12B nachzuweisen, dass er die

r Durchführung von Wolkenflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 16Streu- und Sprühberechtigung (

§ 86LuftPersV)

(1)In der theoretischen Ausbildung sind die Kenntnisse gemäß Anlage 13A

vermitteln.

(2)In der Flugausbildung sind die festgelegten Übungen gemäß Anlage 13B durchzuführen.
(3)Der Bewerber für den Erwerb einer Streu- und Sprühberechtigung hat die theoretische Prüfung gemäß Anlage 13C durchzuführen.
(4)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 13D nachzuweisen, dass er die

r Durchführung von Streu- und Sprühflügen notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 17Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern nach § 1 LuftPersV (

§ 88aLuftPersV)

(1)Die Auswahlprüfung nach § 88a Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14B.
(2)In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 88a Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 14C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 14D

vermitteln.

(3)Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Privatflugzeugführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 14E nachzuweisen, dass er die

r Ausbildung von Privatpiloten notwendigen Kenntnisse besitzt.

(4)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 14F nachzuweisen, dass er die

r Ausbildung von Privatpiloten notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 18Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern (

§ 89LuftPersV)

(1)Die Auswahlprüfung nach § 89 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 15A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15B.
(2)In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 15C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 15D

vermitteln.

(3)Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 15E nachzuweisen, dass er die

r Ausbildung von Segelflugzeugführern notwendigen Kenntnisse besitzt.

(4)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 15F nachzuweisen, dass er die

r Ausbildung von Segelflugzeugführern notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 19Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Freiballonführern (

§ 94LuftPersV)

(1)Die Auswahlprüfung nach § 94 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 16A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 16B.
(2)In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 94 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 16C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 16D

vermitteln.

(3)Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Freiballonführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 16E nachzuweisen, dass er die

r Ausbildung von Freiballonführern notwendigen Kenntnisse besitzt.

(4)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 16F nachzuweisen, dass er die

r Ausbildung von Freiballonführern notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 20Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (

§ 95LuftPersV)

(1)Die Auswahlprüfung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV besteht aus einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 17A und einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 17B.
(2)In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 17C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 17D

vermitteln.

(3)Der Bewerber um den Erwerb der Berechtigung

r praktischen Ausbildung von Luftschiffführern hat in einer theoretischen Prüfung gemäß Anlage 17E nachzuweisen, dass er die

r Ausbildung von Luftschiffführern notwendigen Kenntnisse besitzt.

(4)Der Bewerber hat in einer praktischen Prüfung gemäß Anlage 17F nachzuweisen, dass er die

r Ausbildung von Luftschiffführern notwendigen Fähigkeiten besitzt. LuftPersVDV 2§ 21Unterschiedsschulung, Vertrautmachen

(1)Für den Wechsel auf eine andere Flugzeug- oder Reisemotorseglerbaureihe oder ein anderes Flugzeug- oder Reisemotorseglermuster innerhalb derselben Klassenberechtigung sind die Bestimmungen der Anlage 1M

r 1. DV LuftPersV sinngemäß anzuwenden. Die Unterschiedsschulung ist von einem entsprechend qualifizierten Lehrberechtigten durchzuführen und nach Abschluss durch Unterschrift im Flugbuch

bestätigen.

(2)Soweit sich ein Flugzeug oder Reisemotorsegler hinsichtlich seiner Bauart, seines höchstzulässigen Abfluggewichtes oder seiner Flugeigenschaften von einem bisher geführten Flugzeug- oder Reisemotorseglermuster unterscheidet, hat sich der Luftfahrzeugführer mit dessen Eigenschaften eigenständig vertraut

machen. LuftPersVDV 2§ 22InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. LuftPersVDV 2Anlage 1ALehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer(

§ 4)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 9 - 26 LUFTRECHTGesetzliche Grundlagen-Luftverkehrsgesetz (LuftVG)-Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)-Luftverkehrs-

lassungs-Ordnung (LuftVZO)-Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)-Verordnung

r Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)-Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)-Durchführungsverordnungen

r LuftPersV-Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)-Durchführungsverordnungen

r LuftBO-weitere Gesetze und Verordnungen, soweit sie für den Privatflugzeugführer von Bedeutung sind.Nationale und internationale Organisationen der Luftfahrt-Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)-Luftfahrt-Bundesamt (LBA)-Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)-Luftfahrtbehörden der Länder-Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)-Deutscher Wetterdienst (DWD)-ICAO−

ständigkeiten und Aufgaben-JAA−

ständigkeiten und Aufgaben-EASA−

ständigkeiten und AufgabenVeröffentlichungen für Luftfahrer-Luftfahrthandbuch AIP-AIP VFR-Gliederung und Benutzung-VFR-Bulletin-Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II)-NOTAM-Luftfahrtkarten ICAOFlugplätze-Arten der Flugplätze-Flugplatzzwang-Außenstart und Außenlandung-Notlandung-SicherheitslandungLuftfahrzeuge-Arten-

lassungen-Prüfungen-Lufttüchtigkeitsanweisungen-

lassungspflichtige AusrüstungLuftfahrtpersonal-Ausbildung-Lizenz–Erteilung–Erweiterung–Verlängerung–Erneuerung–Widerruf, Ruhen und Beschränkung–Ausübung der Rechte-BerechtigungenTeilnahme am Luftverkehr-Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr-Allgemeine Regeln-Sichtflugregeln-Luftraumklassifizierung-Flugsicherungsvorschriften-Ausrüstung der Luftfahrzeuge-allgemeine Flugbetriebsvorschriften-Vermeidung von unnötigem FluglärmFlugfunkdienst-Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes-

lassung und Genehmigung von Funkanlagen-Funksprechverfahren-Not- und Dringlichkeitsverkehr-Verordnung über Flugsicherungsausrüstung von LuftfahrzeugenDurchführung des SprechfunkverkehrsBei Flügen nach Sichtflugregeln von und

einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des LuftfahrzeughaltersStraftaten, OrdnungswidrigkeitenNAVIGATIONGestalt der Erde-Form-Erdachse, Pole-Ausmaße-BewegungKartenkunde-Meridiane, Breitenparallele-Großkreise, Kleinkreise, Kursgleiche-Hemisphären, Nord/Süd, Ost/West-topografische Luftfahrtkarten-Projektionen und ihre Eigenschaften-Winkeltreue-Flächentreue (Äquivalenz)-MaßstabKonforme Schnittkegelprojektion (ICAO-Karte 1:500 000)-Haupteigenschaften-Aufbau-Meridiankonvergenz-Darstellung von Meridianen, Breitenparallelen, Großkreisen und Kursgleichen-Maßstab, Standardparallelen-bildliche Darstellung der Höhe über GrundZeitrechnung-Beziehung zwischen koordinierter Weltzeit (UTC) und mittlerer Ortszeit (LMT)-Definition von Sonnenaufgangs- und SonnenuntergangszeitenBezugsrichtung-rechtweisend Nord (True North)-Magnetfeld der Erde, Missweisung – jährliche Veränderung-missweisend Nord (Mag North), Variation-vertikale und horizontale Komponenten-Isogonen, Null-Isogonen (Agone)-Magnetismus des Flugzeugs−magnetische Einflüsse im Flugzeug−Kompassablenkung (Deviation)−Kurven, Beschleunigungsfehler−Vermeidung magnetischer Störungen des KompassesEntfernungen-Einheiten-Entfernungsmessung in Abhängigkeit der KartenprojektionLuftfahrtkarten in der praktischen Navigation-Einzeichnen von Standorten-Breite und Länge-Peilung und Entfernung-Benutzung eines Winkelmessers-Messen von Kursen über Grund (Track) und EntfernungenKartensymbolik/Gebrauch der Navigationskarten-Kartenauswertung-Topographie-Geländeform (Relief)−künstliche Geländemerkmale−unveränderliche Merkmale (z. B. längen- oder punktförmige, einmalige oder besondere Merkmale)−veränderliche Merkmale (z. B. Wasser)-Kartenvorbereitung-Falten der Karte-Verfahren für das Lesen der Karte-Orientierung anhand der Karte-Merkmale von Kontrollpunkten-Erwartetes Aussehen von Kontrollpunkten–mit ständigem Sichtkontakt–ohne ständigen Sichtkontakt–bei unsicherer Position (Auffanglinien)-Luftfahrtsymbole-Luftfahrtinformationen-Umrechnung von EinheitenGrundlagen der Navigation-angezeigte, berichtigte und wahre Geschwindigkeit (IAS, CAS und TAS)-Kurs über Grund, rechtweisender und missweisender Kurs-Wind, Einfluss auf Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund-Winddreieck-Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund-voraussichtliche Ankunftszeit (Estimated Time of Arrival/ETA)-Koppelnavigation, Position, festgelegter StandortNavigationsrechner-Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen:−wahre Fluggeschwindigkeit (TAS), Zeit und Entfernung−Umrechnung von Einheiten−benötigte Kraftstoffmenge−Druck, Dichte und wahre Höhe−Flugzeit und voraussichtliche Ankunftszeit−Winddreiecksaufgaben−Abtrift und Luvwinkel, Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund−Steuerkurs und Geschwindigkeit über GrundFlugplanung-Auswahl von Kartenmaterial-Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz-Beurteilung der Wettersituation-Einzeichnen des Flugweges-Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc.-Verwendung von AIP und NOTAMS-Verbindungen

r Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen-Kraftstoffberechnung-Sicherheitsmindesthöhen für die Flugstrecke-Ausweichflugplatz-Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen-UKW-Peilung (VDF-Peiler, QDM, QDR)-VOR-Peilung, Positionsbestimmung-Transponder und Radar-Satellitennavigation (GPS)-Erstellung eines Flugdurchführungsplans-Erstellung eines ATC-Flugplans-Auswahl von Meldepunkten, Zeit- und Entfernungsmarkierungen-Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage-Berechnungen von Masse und FlugleistungPraktische Navigation-Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle-Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung-Abflugverfahren–Eintragungen in den Flugdurchführungsplan–Höhenmessereinstellung–Ermittlung von TAS und Geschwindigkeit über Grund (GS)-Einhaltung von Steuerkurs und Flughöhe-Durchführung der Sichtnavigation-Standortbestimmung–Bestimmung von Kontrollpunkten-Korrekturen von Steuerkurs-Anflugverfahren–Verbindung

r Flugverkehrskontrollstelle-Eintragungen in den Flugdurchführungsplan und das FlugzeugbordbuchMETEOROLOGIEDie Atmosphäre-

sammensetzung und Aufbau-Besonderheiten der Troposphäre-ICAO-Standardatmosphäre-atmosphärischer Druck-vertikale SchichtungDruck, Dichte und Temperatur-Luftdruck, Luftdruckmessung, Isobaren-Änderung von Druck, Dichte und Temperatur mit der Höhe-Begriffe aus der Höhenmessung-Strahlungsprozesse, Temperatur-Tagesgang der Temperatur-Stabilität und Labilität-Auswirkung von Strahlungs- und AdvektionsprozessenLuftfeuchte und Niederschlag-Wasserdampf in der Atmosphäre-Luftfeuchte-Taupunkt, Spread-relative, absolute und spezifische Feuchte-Dampfdruck-Kondensation, Sublimation, Verdunstung-Niederschlag-Entstehung von Niederschlag-NiederschlagsartenLuftdruck und Wind-Hoch- und Tiefdruckgebiete-Luftbewegung–Druckgradient (Buys-Ballot’sches Gesetz),–Corioliskraft, Reibung (Bodenwind und geostrophischer Wind)-vertikale und horizontale Luftbewegung, Konvergenz, Divergenz-lokale Windsysteme (Föhn, Berg-/Talwind, Land-/Seewind, geführter Wind)-Turbulenz und Böigkeit-Einfluss von Wind und Windscherung bei Start und LandungWolkenbildung-Abkühlung und Erwärmung durch Advektion, Strahlung und adiabatische Prozesse-Wolkenklassifizierung, Wolkenstockwerke–konvektive Wolken (Cumuluswolken)–stratiforme Wolken (Schichtwolken)–orografisch bedingte Wolken-Flugbedingungen in stratiformen und konvektiven WolkenNebel, feuchter Dunst und trockener Dunst-Strahlungsnebel, Advektionsnebel, Mischungsnebel, gefrierender Nebel-Entstehung und Auflösung von Nebel-verminderte Sicht durch feuchten Dunst, Regen oder Sprühregen, Schnee, Rauch, Staub und Sand-Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von verminderter Sicht-Gefahren bei Flügen bei geringer Horizontal- und VertikalsichtLuftmassen, Hoch- und Tiefdruckgebiete-Eigenschaften von Luftmassen und Einflussgrößen-Einteilung der Luftmassen, Entstehungsgebiete-Transformation (Änderung) von Luftmassen während ihrer Verlagerung-Entstehung von Hoch- und Tiefdruckgebieten-Wettergeschehen im

sammenhang mit Hoch- und Tiefdruckgebieten-Tiefdruckrinne, Höhentrog (Entstehung und Wettergeschehen)Fronten-Bildung von Fronten und Luftmassengrenzen-Warmfront–Entstehung einer Warmfront–

gehörige Wolken und Wettergeschehen–Wetterbedingungen im Warmsektor-Kaltfront–Entstehung einer Kaltfront–

gehörige Wolken und Wettergeschehen–Rückseitenwetter-Okklusion–Entstehung einer Okklusion–

gehörige Wolken und Wettergeschehen-stationäre Fronten–

gehörige Wolken und WettergeschehenVereisung-Ursachen und Bedingungen für die Vereisung-Bildung und Auswirkung von Raureif, Raueis, Klareis-Auswirkungen von Vereisung auf die Flugleistung-Vereisung des Antriebssystems, Vergaser-/Propellervereisung-Fliegerische Maßnahmen

r Vermeidung von VereisungGewitter-Gewitterbildung-Luftmassengewitter, Frontgewitter, orografisch bedingte Gewitter–Voraussetzungen–Entwicklungsprozess-Erkennen von günstigen Voraussetzungen für die Entstehung von Gewittern-Gefahren für Flugzeuge-Auswirkungen von Blitzen, Hagel und schwerer Turbulenz-Vermeidung von Flügen in der Nähe von GewitternFlüge über gebirgigem Gelände-Einfluss des Geländes auf atmosphärische Prozesse-Bildung von Leewellen-lokale Windsysteme, Auf- und Abwinde, Rotoren-GefahrenKlimatologie-allgemeine jahreszeitlich bedingte Zirkulation in der Troposphäre über Europa-jahreszeitlich bedingtes lokales Wettergeschehen und WindbedingungenHöhenmessung-Bedeutung der Druckeinstellungen für den Luftverkehr-Druckhöhe, Dichtehöhe-Höhe über Grund, Höhe über NN, Flugflächen-ICAO-Standardatmosphäre-QNH, QFE, QFF, QNE (Standardeinstellungen)-Übergangshöhe, Übergangsschicht und ÜbergangsflächeOrganisation der meteorologischen Sicherung des Luftverkehrs-Flugwettervorhersage und Beratung – LBZ – Konsultation-Flugwetterwarten – FWW – Briefing und Dokumentation-Flugwetterstation (Beobachtung)-Verfügbarkeit von periodischen WettervorhersagenWetteranalyse und Vorhersage-Wetterkarten, Symbole, Zeichen-Karten

r Vorhersage signifikanter Flugwetterbedingungen (Significant weather charts)-Vorhersagekarten für die Allgemeine LuftfahrtWetterinformationen für die Flugvorbereitung-Berichte und Vorhersagen für Start, Reiseflug, Ziel und Ausweichflugplätze (TAF, GAFOR und andere), Auswertung von regelmäßigen Flugwettermeldungen (METAR) und Warnungen (SIGMET, AIRMET und andere)-Wetterinformationen über Selfbriefingsysteme-FlugwetterberatungenWetterfunksendungen für die Luftfahrt-VOLMET, ATISAERODYNAMIKUmströmung eines Körpers, Unterschallbereich-Luftwiderstand und Luftdichte-Grenzschicht-Reibungswiderstand-Bernoullische Gleichung, Venturi-Effekt-Umströmung einer ebenen PlatteZweidimensionale Umströmung des Flügelprofils-Geometrische Kenngrößen des Flügelprofils-Umströmung eines gekrümmten Flügelprofils, Druckverteilung am Profil-Laminare und turbulente Strömung, Umschlag- und Ablösepunkt-Entstehung von Auftrieb und Profilwiderstand-Beziehung zwischen Auftriebsbeiwert, Widerstandsbeiwert und AnstellwinkelDreidimensionale Umströmung eines Tragflügels-Tragflügelgrundrisse und Profilformen-Gesamtwiderstand-induzierter Widerstand–Abwindwinkel, Wirbelwiderstand, Bodeneffekt–Flügelstreckung-schädlicher Widerstand–Interferenzwiderstand und Restwiderstand-Auftriebsverteilung am Tragflügel-Verhältnis Auftrieb/Widerstand, (Lilienthalpolare)Kräfteverteilung am Luftfahrzeug-Wirkende Kräfte und Kräftegleichgewicht-Auftriebskraft und Fluggewicht-Schub und Luftwiderstand-Stationäre Flugzustände (Horizontal-, Steig-, Gleit- und Kurvenflug)Steuerungsanlagen-die drei Hauptachsen–Nicken um die Querachse–Rollen um die Längsachse–Gieren um die Hochachse-Wirkung des Höhen-, Seitenruders und der Querruder-Steuerung bei Nick-, Roll- und Gierbewegungen-Gegenseitige Kopplung des Rollens und Gierens (Gierrollmoment, Rollgiermoment)-Seitengleitflug und Seitenwindsteuertechnik für die Landung-aerodynamischer Ausgleich und Masseausgleich von SteuerflächenTrimmsteuerung-Trimmruder, Ausgleichsruder und Gegenausgleichsruder-Aufgabe und Funktionsprinzip-BedienungLandeklappen und Vorflügel-Wölbungs-, Spreiz-, Spalt- und Fowler-Klappen-Aufgabe und Funktionsprinzip-betrieblicher Einsatz-Vorflügel, Klappen an der Flügelvorderkante-Aufgabe und Funktionsprinzip-normaler/automatischer BetriebStabilität-Begriffsbestimmungen der statischen und dynamischen Stabilität-Längsstabilität-Einfluss der Schwerpunktlage auf die Längsstabilität und die Längssteuerbarkeit-Seitenstabilität (Quer- und Richtungsstabilität)-(Gegenseitige Kopplung der Quer- und Richtungsstabilität über das Schieben, Schieberollmoment)Strömungsabriss-kritischer Anstellwinkel-Störung der glatten Anströmung-Verringerung des Auftriebs, Erhöhung des Luftwiderstandes-Verschiebung des Druckpunktes-Anzeichen für beginnenden Strömungsabriss-Verhalten des Flugzeuges bei Strömungsabriss-Einflussgrößen auf die Abreißgeschwindigkeit und das Verhalten des Flugzeugs bei Strömungsabriss-Strömungsabriss bei Horizontal-, Steig-, Sink- und Kurvenflug-Möglichkeiten von Überziehwarnungen und Überziehwarnanlagen-Beenden des überzogenen FlugzustandesVermeiden von Trudeln-Strömungsabriss an den Flügelspitzen-Einseitiger Strömungsabriss am Flügel-Entstehung einer Rollbewegung-Erkennen von beginnendem Trudeln-stationäres Trudeln-Einfluss des inneren und äußeren Schiebens-Steil- und Flachtrudeln–Einfluss der Schwerpunktlage,-Strömungsverhältnisse am Seiten- und Höhenleitwerk, Abschirmungen-Beenden des TrudelnsLastvielfaches und Abfangmanöver-Festigkeitsbetrachtungen-V-n-Diagramme für Böen und Abfangbelastungen-Belastungsgrenzen, mit und ohne Landeklappen-Veränderung des Lastvielfachen im Kurvenflug und beim Abfangen-höchstzulässige Manövergeschwindigkeit für vollen Ruderausschlag-Vorsichtsmaßnahmen während des FlugesBelastungen am Boden-seitliche Belastungen auf das Fahrwerk-Landung-Rollen, Vorsichtsmaßnahmen bei RichtungsänderungenALLGEMEINE LUFTFAHRZEUGKENNTNISSE, TECHNIKAufbau der Zelle-Bauteile-Rumpf, Tragflügel, Leitwerk-Höhen-, Quer- und Seitensteuerung-Trimmanlage und Landeklappen/Vorflügel-Fahrwerk-Spornrad, einschließlich Steuerung-Bugrad, einschließlich Steuerung-Bereifung,

stand der Reifen-Bremsanlagen und Besonderheiten bei der BenutzungBelastungen der Zelle-statische Festigkeit-Lastvielfaches-Sicherheitsfaktor-Vorflugkontrolle-Verriegelung der Steuerorgane-Vorsichtsmaßnahmen am Boden und während des FlugesTriebwerk-Grundlagen des 4-Takt-Verbrennungsmotors (Otto- und Dieselmotor)-Ursachen für Frühzündung und Klopfen-Leistungsabgabe in Abhängigkeit von der Drehzahl (U/min)-Motorkühlung–Luftkühlung–Wasser-/Flüssigkeitskühlung–Zylinderkopftemperaturanzeige-Motorschmierung-Aufgaben und Arten der Schmierung–Schmierstoffsysteme–Ölverteilungsverfahren–Anforderungen an Ölpumpe und Ölfilter–Ölsorten und -qualitäten–Überwachung von Öltemperatur und Öldruck–Fehlererkennung im SchmierstoffsystemZündanlagen-Grundlagen der Magnetzündung-Aufbau und Arbeitsweise-Zweck und Arbeitsweise der Schnappkupplung eines Zündmagneten-Überprüfungen, Fehlererkennung-betriebliche Verfahren

r Vermeidung von ZündkerzenverschmutzungGemischbildung-Grundlagen des Schwimmervergasers-Aufbau und Arbeitsweise-Verfahren

r Beibehaltung des richtigen Gemischverhältnisses-Auswirkung der Flughöhe-manuelle Gemischregelung–Beibehaltung des richtigen Gemischverhältnisses–beschränkter Einsatz im Volllastbereich–Vermeiden von Klopfen-Kraftstoffabsperrventil-Arbeitsweise und Bedienung der Gemischregelanlage-Ausweich- und Ansaugluftsystem-Vergaservereisung, Einsatz der Vergaservorwärmung-Einspritzanlagen, Grundlagen und ArbeitsweiseKraftstoff-Kraftstoffklassifizierung–Sorten und Farbkennzeichnung–Qualitätsanforderungen-Prüfung auf Verunreinigung-Gebrauch von Kraftstofffiltern und -ablässen-Kraftstoffanlagen-Kraftstofftanks und -leitungen-Belüftungssystem-mechanische und elektrische Pumpen-Schwerkraftförderung-TankwahlPropeller-Fachausdrücke-Umwandlung von Motorleistung in Schubkraft-Gestaltung und Aufbau von festen Propellern-Kräfteeinwirkung auf die Propellerblätter-Abhängigkeit zwischen Drehzahl und Fluggeschwindigkeit-Wirkungsgrad in Abhängigkeit der Geschwindigkeit-Gestaltung und Aufbau von Verstellpropellern-konstante Drehzahlregelung (Constant Speed Propeller)-Auswirkung von Änderungen des Blatteinstellwinkels-Einfluss der Fluggeschwindigkeit auf die Propellerdrehzahl (Windmilling)Triebwerksbedienung-Anlassverfahren und Vorsichtsmaßnahmen-Fehlererkennung-Warmlaufen, Überprüfung der Triebwerke und Systeme-Betriebsgrenzen für Öltemperatur und Öldruck-Betriebsgrenzen für die Zylinderkopftemperatur-Überprüfung der Zündanlage und anderer Systeme-Leistungsgrenzen-Vermeidung von schnellen Leistungswechseln-Bedienung der GemischregelungElektrische Anlage-Einbau und Betrieb von Wechselstrom- und Gleichstromgeneratoren-Gleichstromversorgung-Batterien, Speichervermögen und Ladevorgang-Voltmeter und Amperemeter-Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen-elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente-Fehlererkennung-Verfahren bei FehlfunktionenUnterdruckanlage-Bauelemente-Pumpen-Filteranlage-Fehlererkennung-Pneumatisch betriebene Instrumente-Verfahren bei FehlfunktionenBordinstrumente-Pitot-Rohr, Funktionsprinzip-Pitot-Rohr, Grundlagen und Aufbau-Abnahmestelle für den statischen Druck-Alternativabnahmestelle für den statischen Druck-Einbaufehler-Ablassöffnungen für Feuchtigkeit (Drainöffnungen)-Heizung der Drucksonden-Fehler durch Blockierung oder UndichtigkeitFahrtmesser-Arbeitsweise und Aufbau-Verhältnis zwischen Gesamtdruck und statischem Druck-Begriffsbestimmungen der angezeigten, berichtigten und wahren Fluggeschwindigkeit (IAS, CAS, TAS)-Instrumentenfehler-Fluggeschwindigkeitsangaben, Farbkennzeichnung-Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den PilotenHöhenmesser-Arbeitsweise und Aufbau-Aufgabe der Einstellskala für den Luftdruck-Druckhöhe-wahre Höhe-Internationale Standardatmosphäre-Flugfläche-Anzeige (Drei-Zeiger)-Instrumentenfehler-Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den PilotenVariometer-Arbeitsweise und Aufbau-Funktionsprinzip-Eigenverzögerung-verzögerungsfreies Variometer-Anzeige-Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den PilotenKreiselinstrumente-Grundlagen-Raumstabilität-PräzessionWendezeiger-Aufgabe und Funktionsprinzip-Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels-Anzeige-Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige-Energieversorgung-Libelle-Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den PilotenFluglageanzeiger (Künstlicher Horizont)-Aufgabe und Funktionsprinzip-Anzeigen-Interpretation-Betriebsgrenzen-Energieversorgung-Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den PilotenKursanzeiger (Kurskreisel)-Aufgabe und Funktionsprinzip-Anzeige-Nutzung in Verbindung mit dem Magnetkompass-Einstellung/Nachführung-scheinbare Auswanderung-Betriebsgrenzen-Energieversorgung-Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den PilotenMagnetkompass-Aufbau und Funktionsprinzip-Variation und Deviation-Kurven- und Beschleunigungsfehler-Vorsichtsmaßnahmen beim Mitführen von magnetischen Gegenständen-Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den PilotenTriebwerksüberwachungsinstrumente-Grundlagen, Anzeige und Betrieb von–Öltemperaturanzeige–Öldruckanzeige–Zylinderkopftemperaturanzeige–Abgastemperaturanzeige–Ladedruckanzeige–Kraftstoffdruckanzeige–Kraftstoffdurchflussanzeige–Kraftstoffvorratsanzeige(n)-DrehzahlmesserSonstige Instrumente-Grundlagen, Anzeige und Betrieb von–Unterdruckmesser–Voltmeter und Amperemeter-Warnanzeigen-sonstige Instrumente bezogen auf das FlugzeugmusterLufttüchtigkeit-gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis-Einhaltung der Bestimmungen–regelmäßige Wartungsüberprüfungen–Einhaltung der Bestimmungen des Flughandbuchs (oder gleichwertiger Unterlagen)–Einhaltung von Anweisungen, Betriebsgrenzen, Hinweisschildern-Ergänzungen

m Flughandbuch-Bereitstellung und Aufbewahrung von Unterlagen–technische Nachweisführung für Flugzeug, Triebwerk und Propeller–Aufzeichnung von Mängeln bzw. Ausfällen und technischen Defekten-Wartungsarbeiten, die von Piloten durchgeführt werden dürfenMasse und Schwerpunktlage-höchstzulässige Masse-Grenzen der Schwerpunktlage vorne und hinten, Normal- und Nutzbetrieb-Ermittlung von Masse und Schwerpunktlage-Flughandbuch und BeladeplanFlugleistungStart-verfügbare Startrollstrecke und verfügbare Startstrecke-Abheben und Steigflug-Auswirkungen von Masse, Wind und Dichtehöhe-Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigung-Benutzung der LandeklappenLandung-Auswirkungen von Masse, Wind, Dichtehöhe und Anfluggeschwindigkeit-Benutzung der Landeklappen-Auswirkungen von Pistenbeschaffenheit und -neigungReiseflug-Verhältnis zwischen Leistungsbedarf und verfügbarer Leistung-Flugleistungsdiagramm-maximale Steiggeschwindigkeit und maximaler Steigwinkel-Reichweite und Flugdauer-Auswirkungen von Konfiguration, Masse, Temperatur und Flughöhe-Rückgang der Flugleistung bei Steigflugkurven-Gleitflug-ungünstige Einflüsse–Vereisung, Regen–

stand der Zelle–Auswirkung der KlappenstellungVERHALTEN IN BESONDEREN FÄLLENFlugzeug-Einstellen und Sichern der Sitze-Schulter- und Sitzgurte-Lage und Handhabung der Notausrüstung und Notausstiege–Feuerlöscher–Maßnahmen bei einem Feuer am Boden und in der Luft–Triebwerksbrand, Brand in der Kabine und in der elektrischen Anlage–Eisverhütung–Noträumung des Flugzeugs–Systemausfälle-Kohlenmonoxidvergiftung-Vorsichtsmaßnahmen beim Betanken-brennbare Güter/DruckbehälterFlugbetrieb-Wirbelschleppen-Aquaplaning-Windscherung–Start–Anflug–Landung-Unterweisung der Fluggäste-Noträumung des Flugzeugs-Notlandungen-Landung mit eingefahrenem Fahrwerk-Notwasserung-Ausfall von Bremsen und Lenkung-Startabbruch-Triebwerksausfall nach dem Start-Abbruch des Landeanfluges/Durchstarten-FehlanflugMENSCHLICHES LEISTUNGSVERMÖGENGrundlagen der PhysiologieBegriffe-

sammensetzung der Atmosphäre-Gasgesetze-Atmung und BlutkreislaufAuswirkungen von Partialdruck-Auswirkung von

nehmender Flughöhe-Gasaustausch-Hypoxie (Sauerstoffmangel)–Symptome–vorbeugende Maßnahmen-Kabinendruck–Auswirkungen von schnellem Druckabfall–Selbstrettungszeit (Time of Useful Consciousness/TUC)–Benutzung der Sauerstoffmasken und Notabstieg-Hyperventilation–Symptome–Vermeidung-Auswirkungen von BeschleunigungenSehvermögen-Physiologie des Sehens-Einschränkungen des Sehvermögens-Sehfehler-optische TäuschungenHörvermögen-Physiologie des Hörens-Sinneswahrnehmungen des Innenohrs (Vestibularorgan)–räumliche Desorientierung–Vermeidung von Desorientierung-Auswirkungen von Änderungen der Flughöhe-Lärm und Verlust des Gehörsinnes–Gehörschutz-Widersprüche zwischen akustischer und optischer WahrnehmungReisekrankheit-Ursachen, Symptome-vorbeugende MaßnahmenFliegerische Fitness-medizinische Anforderungen-Störungen des Allgemeinbefindens und deren Behandlung–Erkältungskrankheiten–Magenverstimmungen–Medikamente und Nebenwirkungen–Alkohol, Drogen–Ermüdung–Schwangerschaft-persönliche Fitness-Fluggastbetreuung-Vorsichtsmaßnahmen vor dem Flug nach TauchgängenVergiftungsgefahr-gefährliche Güter-Kohlenmonoxidabgabe (Heizungsanlagen, Abgase)Grundlagen der PsychologieDer Informationsprozess-Begriffe der Sinneswahrnehmung-kognitive Wahrnehmung–Erwartung–Antizipation (gedankliche Vorwegnahme von Handlungsabläufen)–VerhaltensweisenDer zentrale Entscheidungsweg-mentale Belastung, Belastungsgrenzen-Informationsquellen–Reize und Aufmerksamkeit–verbale Kommunikation-Gedächtnis und Erinnerungsvermögen-Ursachen für MissdeutungenStress-Ursachen und Auswirkungen-Erregungszustände-Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit-Stress erkennen und vermindernLagebeurteilung und Entscheidungsfindung-Konzepte

r Lagebeurteilung-Gemütszustände–Verhaltensmuster-Risikoeinschätzung–Entwicklung von Situationsbewusstsein-typische Entscheidungsfehler-Serie (Kette) fehlerhafter Entscheidungen LuftPersVDV 2Anlage 1BLehrplan für die praktische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (

§ 4)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 27 - 33 Allgemeines Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Flugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Flugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen.Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks

überwachen.Unnötiger Fluglärm ist

vermeiden.Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.Flugausbildung bis

m ersten AlleinflugBodeneinweisung-Erklärung des Flugzeugmusters–Bauweise–Instrumentierung–Steuerbedienungsorgane-Klarlisten-Betriebshandbuch-Flugklarheit des Flugzeugs, AußenkontrolleAnlassen-Vorflugkontrolle gemäß Klarliste-Anlassen gemäß KlarlisteRollen-Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs-Funktionsüberprüfungen (Auswendige Anwendung der Klarliste)Kontrollen vor dem Start-Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste-Abflugbriefing-Ansprechen der Notverfahren beim StartStart-Beobachten des Anflugluftraumes-Aufstellen des Flugzeuges–Windberücksichtigung-Ausrichten auf der Startbahn-Kompasskontrolle in Startrichtung-Setzen der Triebwerksleistung-Ruderbetätigung beim Startvorgang-Halten der Startrichtung-Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit-Steigflug nach dem Abheben und Übergang

r festgelegten Steigfluggeschwindigkeit-Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen-Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit-Startabbruch-simulierter Triebwerksausfall nach dem StartAnmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.Steigflug-Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit-Trimmen-Triebwerkseinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel-Steigflugkurven auf vorgegebenen Kurs mit–15 - 20 Grad Querneigung–20 - 30 Grad Querneigung-Übergang in den HorizontalflugHorizontal- und Kurvenflug-Geradeausflug und Horizontalflug-koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse-Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität-Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeausflug und Horizontalflug-Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses-Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren der Landeklappen und des Fahrwerks-Trimmen–Gefahren-Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder WiderstandLangsamflug-bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Flugzeuges im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit)–im Reiseflugzustand–Klappen in Startstellung–Klappen in Anflugstellung und bei ausgefahrenem Fahrwerk-Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug-Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der TriebwerksleistungKurvenflug-Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad-Einhalten–vorgegebener Flughöhe–sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen–gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit-Drehfehler des Magnetkompasses-Beenden auf vorgegebenen Kursen-unmittelbarer Übergang von Links-

r Rechtskurve und umgekehrt.Übungen anhand von Bodenmarkierungen-Rechteck über Grund-Windvorhaltewinkel-Einteilen und Berücksichtigen der Windversetzung-Einhalten der vorgegebenen Flughöhe-zwei Vollkreise um einen Bezugspunkt–Einleiten, Höhen- und Geschwindigkeitskontrolle, Beenden–S-Kurven über einer geraden Bezugslinie–Ausgleichen des Windeinflusses.Sinkflug-Einleiten–Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit–Trimmen–Vergaservorwärmung-beste Sinkrate-bester Gleitwinkel-Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug-Übergang vom Sink- in den HorizontalflugPlatzrunde... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 29)1Start2Steigflug auf mindestens 200 ft GND, bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird3Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung

m Querabflug unter Windberücksichtigung4Steigflug bis mindestens 600 ft GND5Am Wendepunkt 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung

m Gegenanflug parallel

der Start- und Landerichtung6Reiseflugbedingungen7Reduzieren der Geschwindigkeit und Setzen der Landeklappen in die erste Stellung, Vergaservorwärmung bedienen8Ggf. Fahrwerk ausfahren9Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung

m Queranflug unter Windberücksichtigung10Sinkflug einleiten11Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung

m Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Flugzeugmusters sind

lässig.12Landekontrolle laut Klarliste13Landung–Bei Heckradflugzeugen: Dreipunktlandungen und Radlandungen–Bei Bugradflugzeugen: Aufsetzen mit HauptfahrwerkDurchstarten und Landen-Setzen voller Triebwerksleistung-Korrektur der Fluglage-Vermindern der Widerstände durch Einfahren von Landeklappen und Fahrwerk-Steigflug-Landen und anschließender Wiederstart-Trimmung neutral-Klappen in StartstellungBeenden des Fluges-

rückrollen

m Abstellplatz-Kontrolle nach der Landung (Auswendige Anwendung der Klarliste)-Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste-Sichern des Flugzeuges gemäß KlarlisteBesondere FlugzuständeDie Flughöhe sollte mindestens 3.000 Fuß über Grund betragen.-Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis

m Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei–Flugzeug im Reiseflugzustand–Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung–Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk–rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung

m Trudeln-Flugübungen im Bereich des Überziehens in-Steigflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung und Landeklappen in Startstellung (simulierter Start) bis

den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage−Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe

verlieren-Sinkflugkurven mit 10-30 Grad Querneigung, Landeklappen in Anflugstellung und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis

den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage−Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate

erhöhen−Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen-Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich−Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen–Motorleistung reduzieren (Leerlauf)–Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangenSeitengleitflug−Einleiten−Richtung halten−Steuerung der Sinkrate−Beenden−Gefahren des SeitengleitflugesVerhalten bei Notlagen−Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches−Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten−Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)−Störungen an Triebwerk und Ausrüstung−unerwartete Wetterverschlechterung−FeuerausbruchErster AlleinflugErlangen der fliegerischen FertigkeitenStarten und Landen-bei Seitenwind-mit unterschiedlichen Gewichtszuständen (max.

ladung)-mit Seitengleitflug-ohne

hilfenahme der Landeklappen-auf angenommenen begrenztem Raum-bei DämmerungZiellandungen-Ziellandungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe–Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen-Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe–Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem LandezeichenAußenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen-mit Motorhilfe–Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe–Überflug des Geländes

r Feststellung von Einzelheiten, anschließend–Platzrunde und Endanflug-ohne MotorhilfeDie Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden.Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf

integrieren.–Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)–Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes–Einteilung des Anfluges–Anwendung der Notfall-Klarliste–Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes–Verfahren kurz vor der LandungAnmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die

ständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.Überlandflugeinweisung-Kleinorientierung-Flug nach vorgegebenen Kursen-Orientierung bei ungünstigen Sichtbedingungen-voraussichtliche und tatsächliche Ankunftszeit-Geplante Abweichung vom vorgegebenen Kurs-Verwendung von Auffanglinien-Einflug in die Platzrunde-Möglichkeiten

r Vermeidung von FluglärmEinweisung in den Gebrauch von Funknavigationshilfsmitteln-Gebrauch von bordeigenen Funknavigationsmitteln, VOR, ADF oder GPS-Nutzung bodengestützter Dienste wie VHF-Peiler (VDF) und Radar-Einsatz des TranspondersAnmerkung: Die Dauer der Einweisung soll mindestens 90 Minuten betragen. Ersatzweise kann die Einweisung auf einem synthetischen Flugübungsgerät durchgeführt werden, § 14 1. DV LuftPersV bleibt unberührt. Die Ausbildungszeit auf einem synthetischen Flugübungsgerät zählt nicht

r erforderlichen Flugausbildungszeit gemäß § 1

(3)LuftPersV.An- und Abflüge mit Landung auf anderen als dem Ausbildungsflugplatz-Sprechfunkverkehr entsprechend den vorgeschriebenen Verfahren-Orientierung und Anflugverfahren-Höhenmessereinstellung-Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen-Abstandhalten von anderem Luftverkehr-Einordnen in die Platzrunde-ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale-Landung auf dem Flugplatz–Orientieren auf dem Flugplatz–Zeichen und evtl. Lichtsignale–Abstellen des Flugzeuges-Abflug unter Beachtung der vorgeschriebenen VerfahrenAn- und Abflüge mit Landung auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle-Sprechfunkverkehr entsprechend der vorgeschriebenen Verfahren-Orientierung und Anflugverfahren in der Kontrollzone-Befolgen von Flugsicherungsanweisungen-Höhenmessereinstellung-Beobachten des Luftraums, ggf. rechtzeitiges Ausweichen-Abstandhalten von anderem Luftverkehr-ausgelegte Zeichen und ggf. Lichtsignale-Landung auf dem Flugplatz–Orientieren auf dem Flugplatz–Zeichen und Flugsicherungsanweisungen–evtl. Lichtsignale–Abstellen des Flugzeuges-Flugabfertigungsverfahren-Abflug auf der von der Flugsicherung angewiesenen AbflugstreckeÜbungen bis

r Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis

r sicheren Beherrschung-Flugübungen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1-9 LuftPersV-Überlandflug gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 10 LuftPersV-Wiederholen der Flugübungen gemäß Anlage 1B-mindestens 10 Alleinstarts und 10 Alleinlandungen auf mindestens drei anderen Flugplätzen als dem Ausbildungsflugplatz-Landungen auf unterschiedlichen Pistenbelägen (Gras, Beton/Asphalt)Anmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur

lässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist. LuftPersVDV 2Anlage 1CTheoretische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (

§ 4) Fundstelle des Originaltextes: BAnz.

2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 34 1.Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der

ständigen Stelle

beantragen. 2.Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann nach Ermessen der

ständigen Stelle an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können

sammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen. Die folgenden Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden: Fach Bearbeitungszeit Std. (maximal) Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes 1:15 Navigation, Flugleistung und Planung 1:30 Meteorologie 0:30 Aerodynamik 0:45 Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik 1:00 Verhalten in besonderen Fällen 0:30 Menschliches Leistungsvermögen 0:30 gesamt 6:00 3.Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Punkte dürfen nur für richtige Antworten vergeben werden. 4.Eine praktische Sprechfunkprüfung am Boden ist gesondert durchzuführen, wenn der Bewerber nicht bereits Inhaber eines Flugfunkzeugnisses ist. 5.Die Sprechprüfung von etwa 30 Minuten Dauer je Bewerber beinhaltet die praktische Abwicklung des Sprechfunkverkehrs unter der Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache sowie das Lesen eines Textes in englischer Sprache und die Übersetzung ins Deutsche (BZF I). Die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs kann für mehrere Bewerber

sammen durchgeführt werden. LuftPersVDV 2Anlage 1DPraktische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer (

§ 4) Fundstelle des Originaltextes: BAnz.

2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 35 - 39 1.Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der

ständigen Stelle

beantragen. 2.Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugmuster aus der in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugklasse abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll etwa 60 Minuten betragen. 3.Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber

besprechen. 4.Der Bewerber muss das Luftfahrzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG. 5.Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder

r Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird. 6.Die Flugstrecke für den Überlandflug wird vom Prüfer ausgewählt. Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden. Der Überlandflug kann, in Absprache mit dem Bewerber und dem Prüfer, als gesonderter Flug durchgeführt werden. 7.Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung

wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte

prüfen. 8.Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. 9.Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:-Führen des Luftfahrzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen -ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen -gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship) -Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Luftfahrzeug

jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung

keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist. 10.Die einzelnen Abschnitte und Übungen der praktischen Prüfung werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung

wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden. 11.Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Flugzeugmusters werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt:

  1. a)Steuerkurs: - normaler Flug +- 10 Grad
  2. b)Flughöhe - normaler Flug +- 150 ft
  3. c)Geschwindigkeiten: - Start und Anflug + 15 kt/- 5 kt - alle anderen Flugzustände +- 15 kt Prüfungsnachweis Praktische Prüfung

m Erwerb der Lizenz für Privatflugzeugführer gem. § 1 LuftPersV Name und Vorname des Bewerbers: ..............................................Anschrift: ................................................................... I. Prüfungsflug Flugzeugmuster: ................................. Kennzeichen: ............... Abflugort: ...................................... Startzeit: ................. Zielort: ........................................ Landezeit: ................. Flugzeit: II. Ergebnis der Prüfung ............................... . Bestanden/Nicht bestanden * . ............................... III. Bemerkungen .......................... ............................Ort und Datum Unterschrift des Prüfers .......................... ............................ Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben * Nichtzutreffendes ist

streichen ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 1 I Bewertung Flugvorbereitung und Abflug I B/NB------------------------------------------------------------------------------Gebrauch der Klarliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des IFlugzeuges mit Sicht nach außen, Eisverhütung-/Enteisungs- Iverfahren etc.) gelten für alle Abschnitte I------------------------------------------------------------------------------a I Flugvorbereitung und Flugwetterberatung I------------------------------------------------------------------------------b I Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung I------------------------------------------------------------------------------c I Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges I------------------------------------------------------------------------------d I Anlassen der Triebwerke und Verfahren nach dem Anlassen I------------------------------------------------------------------------------e I Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start I------------------------------------------------------------------------------f I Start und Kontrollen nach dem Start I------------------------------------------------------------------------------g I Abflugverfahren I------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung

r Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung derh I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 2 I Bewertung Allgemeine Flugübungen I B/NB------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung

r Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung dera I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I------------------------------------------------------------------------------b I Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen I I Geschwindigkeiten I------------------------------------------------------------------------------c I Steigflug: I I i. Beste Steiggeschwindigkeit I I ii. Steigflugkurven I I iii. Übergang

m Horizontalflug I------------------------------------------------------------------------------d I Kurven (mit 30 Grad Querneigung) I------------------------------------------------------------------------------e I Steilkurven (mit 45 Grad Querneigung) (einschließlich I I Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes) I------------------------------------------------------------------------------ f I Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich mit I I und ohne Landeklappen I------------------------------------------------------------------------------g I Überzogener Flugzustand: I I i. In Reiseflugkonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I I ii. In Landekonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 3 I Bewertung Überlandflug I B/NB ------------------------------------------------------------------------------a I Flugdurchführungsplan, Koppelnavigation, Gebrauch der I I Navigationskarten I------------------------------------------------------------------------------b I Einhalten von Flughöhe, Steuerkurs und Fluggeschwindigkeit------------------------------------------------------------------------------ I Orientierung, Berechnung und Korrektur von Ic I voraussichtlichen Ankunftszeiten I I (Estimated Time of Arrival/ETA), Führen des Flug- I I durchführungsplanes I------------------------------------------------------------------------------ I Flugmanagement (Kontrollen, Kraftstoffversorgung und I I Prüfung auf Vergaservereisung etc.) Verbindung

r Id I Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der I I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 4 I Bewertung Anflug- und Landeverfahren I B/NB------------------------------------------------------------------------------a I Anflugverfahren I------------------------------------------------------------------------------b I * Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), I I Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen------------------------------------------------------------------------------c I * Landung ohne Landeklappen I------------------------------------------------------------------------------d I * Landeanflug ohne Motorhilfe I ------------------------------------------------------------------------------e I Durchstarten aus geringer Höhe I------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung

r Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung derf I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------g I Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges I------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 5 I Bewertung Außergewöhnliche- und Notverfahren I B/NB------------------------------------------------------------------------------a I * Simulierte Notlandeübung I------------------------------------------------------------------------------b I Simulierte Notfälle I------------------------------------------------------------------------------ *) Einige dieser Übungen können nach Ermessen des Flugprüfers kombiniert werden. LuftPersVDV 2Anlage 2ALehrplan für die praktische Einweisung

m Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (

§ 5)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 40 - 45 AllgemeinesDer nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Einweisung. Der in der praktischen Ausbildung verwendete Reisemotorsegler muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Reisemotorseglermuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglers aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks

überwachen. Unnötiger Fluglärm ist

vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.Flugausbildung bis

m AlleinflugBodeneinweisung-Erklärung des Reisemotorseglermusters–Bauweise–Instrumentierung–Steuerbedienungsorgane-Klarlisten-Betriebshandbuch-Flugklarheit des Reisemotorseglers, AußenkontrolleAnlassen-Vorflugkontrolle gemäß Klarliste-Anlassen gemäß KlarlisteRollen-Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs-Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)Kontrollen vor dem Start-Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste-Abflugbriefing-Ansprechen der Notverfahren beim StartStart-Beobachten des Anflugluftraumes-Aufstellen des Reisemotorseglers–Windberücksichtigung-Ausrichten auf der Startbahn-Kompasskontrolle in Startrichtung-Setzen der Triebwerksleistung-Ruderbetätigung beim Startvorgang-Halten der Startrichtung-Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit-Steigflug nach dem Abheben und Übergang

r festgelegten Steigfluggeschwindigkeit-Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen-Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit-Startabbruch-simulierter Triebwerksausfall nach dem StartAnmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.Steigflug-Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit-Trimmen-Triebwerkseinstellung für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel-Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse mit–15 - 20 Grad Querneigung–20 - 30 Grad Querneigung-Übergang in den HorizontalflugHorizontal- und Kurvenflug-Geradeaus-Horizontalflug-koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse-Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität-Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeaus- und Horizontalflug-Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses-Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren des Fahrwerks-Trimmen–Gefahren-Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder WiderstandLangsamflug-bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Reisemotorseglers im jeweiligen Flugzustand + 5 bis + 10 kt Sicherheit)–im Reiseflugzustand–in Anflugkonfiguration-Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug-Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der TriebwerksleistungKurvenflug-Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad-Einhalten–der vorgegebenen Flughöhe–sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen–gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit-Drehfehler des Magnetkompasses-Beenden auf vorgegebenen Kursen-unmittelbarer Übergang von Links-

r Rechtskurve und umgekehrt.Sinkflug-Einleiten–Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit–Trimmen–Vergaservorwärmung-beste Sinkrate-bester Gleitwinkel-Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug-Übergang vom Sink- in den HorizontalflugPlatzrunde... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 42)1Start2Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird3Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung

m Querabflug unter Windberücksichtigung4Steigflug bis mindestens 600 ft GND5Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung

m Gegenanflug parallel

der Start- und Landerichtung6Reiseflugbedingungen7Reduzieren der Geschwindigkeit, Vergaservorwärmung bedienen8Fahrwerk ausfahren (sofern erforderlich)9Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung

m Queranflug unter Windberücksichtigung10Sinkflug einleiten11Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung

m Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Reisemotorseglers sind

lässig.12Landekontrolle laut Klarliste13LandungDurchstarten und Landen-Durchstarten–Setzen voller Triebwerksleistung–Korrektur der Fluglage–Vermindern der Widerstände durch Einfahren des Fahrwerks–Steigflug–Trimmung neutral-Landen und anschließender WiederstartBeenden des Fluges-Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste)-

rückrollen

m Abstellplatz-Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste-Sichern des Reisemotorseglers gemäß KlarlisteBesondere Flugzustände-Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis

m Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei–Im Reiseflugzustand–mit/ohne Brems-/Störklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk–rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung

m Trudeln-Flugübung im Bereich des Überziehens-Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung (simulierter Start) bis

den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage–Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe

verlieren-Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis

den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage–Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate

erhöhen–Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/Sinkfluglagen-Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich–Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen–Motorleistung reduzieren (Leerlauf)–Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangenSeitengleitflug-Einleiten-Richtung halten-Steuerung der Sinkrate-Beenden-Gefahren des SeitengleitflugesVerhalten bei Notlagen-Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches-Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten-Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)-Störungen an Triebwerk und Ausrüstung-unerwartete Wetterverschlechterung-FeuerausbruchAlleinflugAlleinflüge in Sichtweite des Startflugplatzes Erlangen der fliegerischen FertigkeitenStarten und Landen-bei Seitenwind-mit max.

ladung-mit Seitengleitflug-auf angenommenen begrenztem Raum-bei DämmerungZiellandungen-Landungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe sowie abgestelltem Motor mit und ohne Fluglehrer–Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen-Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund mit abgestelltem Motor oder Motor im Leerlauf mit und ohne Fluglehrer–Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem LandezeichenAnmerkung: Das Abstellen des Motors ist bei Alleinflügen

unterlassen, wenn Sicherheitsbedenken dem entgegenstehen. Sicherheitsbedenken sind z.B.: Schlechtes Anspringverhalten des Motors, kritische Hindernisse im Anflugsektor, kritische Lage des Flugplatzes (z.B. Hangkante).Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen-mit Motorhilfe–Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe–Überflug des Geländes

r Feststellung von Einzelheiten, anschließend–Platzrunde und Endanflug-ohne MotorhilfeDie Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf

integrieren.–Geschwindigkeit für bestes Gleiten–Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes–Einteilung des Anfluges (Trimmen)–Anwendung der Notfall-Klarliste–Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes–Verfahren kurz vor der LandungAnmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die

ständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.Übungen bis

r Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis

r sicheren BeherrschungAnmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur

lässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist. LuftPersVDV 2Anlage 2BPraktische Prüfung

m Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (

§§ 5und 9) Fundstelle des Originaltextes: BAnz.

2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 46 - 50 1.Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter/ ausbildenden Fluglehrer für den Bewerber bei der

ständigen Stelle

beantragen. 2.Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem Reisemotorsegler des in der Ausbildung verwendeten Reisemotorseglermusters abzulegen. Der in der praktischen Prüfung verwendete Reisemotorsegler muss den Anforderungen für die praktische Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll für Inhaber einer Lizenz für Privatflugzeugführer etwa 30 bis 45 Minuten, für Inhaber einer Lizenz für Segelflugzeugführer etwa 60 Minuten betragen. 3.Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber

besprechen. 4.Der Bewerber muss den Reisemotorsegler von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des Verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG. 5.Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder

r Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird. 6.Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden. 7.Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung

wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte

prüfen. 8.Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. 9.Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:–Führen des Reisemotorseglers innerhalb der Betriebsgrenzen –ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen –gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship) –Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über den Reisemotorsegler

jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung

keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist. 10.Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit " bestanden " (

  1. b)oder " nicht bestanden " (
  2. nb)bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung

wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden. 11.Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Reisemotorseglers werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt. a) Steuerkurs: - normaler Flug +- 10 Gradb) Flughöhe - normaler Flug +- 150 ftc) Geschwindigkeiten: - Start und Anflug + 15 kt/- 5 kt - alle anderen Flugzustände +- 15 kt Prüfungsnachweis Praktische Prüfung

m Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler gem. §§ 3a und 40a LuftPersVName und Vorname des Bewerbers: .............................................. Anschrift: ................................................................... Lizenz für ..................................... Nr........................... Prüfungsflug Reisemotorseglermuster: ........................ Kennzeichen: ................ Abflugort: ..................................... Startzeit: .................. Zielort: ....................................... Landezeit: .................. Flugzeit: ...................................... Ergebnis der Prüfung ............................... . Bestanden/Nicht bestanden * . ...............................Bemerkungen ........................... ................................Ort und Datum Unterschrift des Prüfers........................... ................................Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben * Nichtzutreffendes ist

streichen ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 1 I Bewertung Flugvorbereitung und Abflug I B/NB------------------------------------------------------------------------------Gebrauch der Klarliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des IReisemotorseglers mit Sicht nach außen, Eisverhütung-/Enteisungs-verfahren etc.) gelten für alle Abschnitte I------------------------------------------------------------------------------a I Flugvorbereitung und Flugwetterberatung I------------------------------------------------------------------------------b I Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung I------------------------------------------------------------------------------c I Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges I------------------------------------------------------------------------------d I Anlassen des Triebwerks und Verfahren nach dem Anlassen I------------------------------------------------------------------------------e I Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start I------------------------------------------------------------------------------f I Start und Kontrollen nach dem Start I------------------------------------------------------------------------------g I Abflugverfahren I------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung

r Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung derh I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 2 I Bewertung Allgemeine Flugübungen I B/NB------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung

r Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung dera I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I------------------------------------------------------------------------------b I Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen I I Geschwindigkeiten I------------------------------------------------------------------------------c I Steigflug: I I i. Beste Steiggeschwindigkeit I I ii. Steigflugkurven I I iii. Übergang

m Horizontalflug I------------------------------------------------------------------------------d I Kurven (mit 30 Grad Querneigung) I------------------------------------------------------------------------------e I Steilkurven (mit 45 Grad Querneigung) (einschließlich I I Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes) I------------------------------------------------------------------------------ f I Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich I------------------------------------------------------------------------------g I Überzogener Flugzustand in Reisekonfiguration und I I Beenden mit und ohne Motorhilfe I------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 3 I Bewertung Überlandflug I B/NB Nur

prüfen, bei Erwerb der Klassenberichtigung gemäß I § 40a LuftPersV. I------------------------------------------------------------------------------a I Flugdurchführungsplan, Koppelnavigation, Gebrauch der I I Navigationskarten I------------------------------------------------------------------------------b I Einhalten von Flughöhe, Steuerkurs und Fluggeschwindigkeit------------------------------------------------------------------------------ I Orientierung, Berechnung und Korrektur von Ic I voraussichtlichen Ankunftszeiten I I (Estimated Time of Arrival/ETA), Führen des Flug- I I durchführungsplanes I------------------------------------------------------------------------------ I Flugmanagement (Kontrollen, Kraftstoffversorgung und I I Prüfung auf Vergaservereisung etc.), Verbindung

r Id I Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der I I Flugverkehrs- und Sprechfunkverfahren I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 4 I Bewertung Anflug- und Landeverfahren I B/NB------------------------------------------------------------------------------a I Anflugverfahren I------------------------------------------------------------------------------b I * Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), I I Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen------------------------------------------------------------------------------c I * Landeanflug ohne Motorhilfe I ------------------------------------------------------------------------------d I Durchstarten aus geringer Höhe I------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung

r Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung dere I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I------------------------------------------------------------------------------f I Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 5 I Bewertung Außergewöhnliche- und Notverfahren I B/NB------------------------------------------------------------------------------a I * Simulierte Notlandeübung I------------------------------------------------------------------------------b I Simulierte Notfälle I------------------------------------------------------------------------------ *) Einige dieser Übungen können nach Ermessen des Flugprüfers kombiniert werden. LuftPersVDV 2Anlage 3ALehrplan für die praktische Einweisung

m Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (

§ 6)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 51 - 56 Die praktische Einweisung ist auf einem mit einem Doppelsteuer ausgerüsteten und für die Ausbildung geeigneten viersitzigen Flugzeug der Klasse einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 kg durchzuführen.AllgemeinesDer nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Einweisung. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Flugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Flugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks

überwachen. Unnötiger Fluglärm ist

vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.Flugausbildung bis

m AlleinflugBodeneinweisung-Erklärung des Flugzeugmusters–Bauweise–Instrumentierung–Steuerbedienungsorgane-Klarlisten-Betriebshandbuch-Flugklarheit des Flugzeugs, AußenkontrolleAnlassen-Vorflugkontrolle gemäß Klarliste-Anlassen gemäß KlarlisteRollen-Beobachtung des übrigen Flugplatzverkehrs-Funktionsüberprüfungen (auswendige Anwendung der Klarliste)Kontrollen vor dem Start-Durchführung der Kontrollen vor dem Start gemäß Klarliste-Abflugbriefing-Ansprechen der Notverfahren beim StartStart-Beobachten des Anflugluftraumes-Aufstellen des Flugzeuges–Windberücksichtigung-Ausrichten auf der Startbahn-Kompasskontrolle in Startrichtung-Setzen der Triebwerksleistung-Ruderbetätigung beim Startvorgang-Halten der Startrichtung-Abheben bei empfohlener Geschwindigkeit-Steigflug nach dem Abheben und Übergang

r festgelegten Steigfluggeschwindigkeit-Einziehen des Fahrwerks und Einfahren der Landeklappen-Drosselung der Triebwerksleistung auf Steigflugleistung unter Einhaltung der festgelegten Geschwindigkeit-Startabbruch-simulierter Triebwerksausfall nach dem StartAnmerkung: Ein simulierter Triebwerksausfall nach dem Start darf nur bei Ausbildungsflügen mit Fluglehrer durchgeführt werden.Steigflug-Einhalten von Kurs und Steigfluggeschwindigkeit Trimmen Triebwerkeinstellen für die beste Steigrate oder den besten Steigwinkel (größter Höhengewinn auf kürzester Entfernung)-Steigflugkurven auf vorgegebene Kurse–15 - 20 Grad Querneigung–20 - 30 Grad Querneigung-Übergang in den HorizontalflugHorizontal- und Kurvenflug-Geradeaus-Horizontalflug-koordinierte Kontrolle der Bewegungen um Quer-, Längs- und Hochachse-Demonstration der statischen und dynamischen Stabilität-Veränderung der Triebwerkleistung im Geradeaus-Horizontalflug-Erhöhen und Herabsetzen der Fluggeschwindigkeit unter Beibehalten der Höhe und des Kurses-Einhalten von Höhe, Kurs und einer vorgegebenen Fluggeschwindigkeit bei Aus- und Einfahren der Landeklappen und des Fahrwerks-Trimmen-Gefahren-Erhöhen und Verringern von Auftrieb und/oder WiderstandLangsamflug-bei V(tief)s + 5 bis + 10 kt (Überziehgeschwindigkeit des Flugzeugs in der jeweiligen Konfiguration + 5 bis + 10 kt Sicherheitszuschlag)-im Reiseflugzustand-Klappen in Startstellung-Klappen in Anflugstellung und bei ausgefahrenem Fahrwerk-Verringerte Wirksamkeit der Steuerorgane beim Langsamflug-Einhalten von Höhe, Fluggeschwindigkeit und Richtung sowie Korrektur der TriebwerksleistungKurvenflug-Kurven mit 30 Grad und 45 Grad Querneigung, links und rechts, um 90 Grad, 180 Grad, 360 Grad-Einhalten−der vorgegebenen Flughöhe−sicherer Fluggeschwindigkeit bei Erhöhung der Drehgeschwindigkeit unter Beachtung des Lastvielfachen−gleich bleibender Querlage und Drehgeschwindigkeit-Drehfehler des Magnetkompasses–Beenden auf vorgegebenen Kurs-unmittelbarer Übergang von Links-

r Rechtskurve und umgekehrtSinkflug-Einleiten-Einhalten von Kurs- und Sinkfluggeschwindigkeit-Trimmen-Vergaservorwärmung-beste Sinkrate-bester Gleitwinkel-Sinkflug mit und ohne Motorkraft im Geradeaus- und im Kurvenflug-Übergang vom Sink- in den HorizontalflugPlatzrunde... (nicht darstellbare Graphik, Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 53)1Start2Steigflug auf mindestens 200 ft GND bevor die erste Richtungsänderung aufgrund örtlicher Vorgaben durchgeführt wird3Steigflugkurve bis 20 Grad Querneigung, 90 Grad-Richtungsänderung

m Querabflug unter Windberücksichtigung 4 Steigflug bis mindestens 600 ft GND4Am Wendepunkt; 90 Grad-Kurve bis maximal 30 Grad Querneigung

m Gegenanflug parallel

der Start- und Landerichtung5Reiseflugbedingungen6Reduzieren der Geschwindigkeit und Setzen der Landeklappen in die erste Stellung, Vergaservorwärmung bedienen7Fahrwerk ausfahren (falls vorhanden)8Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung

m Queranflug unter Windberücksichtigung9Sinkflug einleiten10Am Wendepunkt: 90 Grad-Kurve bis max. 30 Grad Querneigung

m Endanflug. Abweichungen in der Reihenfolge der Übungen 7-11 aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder der Besonderheiten des Flugzeugmusters sind

lässig.11Landekontrolle laut Klarliste12Landung–Bei Heckrad-Flugzeugen: Dreipunktlandungen und Radlandungen–Bei Bugrad-Flugzeugen: Aufsetzen mit HauptfahrwerkDurchstarten und Landen-Setzen voller Triebwerksleistung-Korrektur der Fluglage-Steigflug-Landen und anschließender Wiederstart-Trimmung neutral-Klappen in StartstellungBeenden des Fluges-

rückrollen

m Abstellplatz-Kontrolle nach der Landung (auswendige Anwendung der Klarliste)-Abstellen des Triebwerkes gemäß Klarliste-Sichern des Flugzeugs gemäß KlarlisteBesondere Flugzustände-Überziehen und Geradeaushalten mit dem Seitenruder bis

m Abkippen mit und ohne Motorkraft mit einem Minimum an Höhenverlust bei–Flugzeug im Reiseflugzustand–Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung–Flugzeug mit Landeklappen in Anflugstellung und ausgefahrenem Fahrwerk–rechtzeitiges Erkennen und Beenden des Abkippens und Verhindern einer Weiterentwicklung

m Trudeln-Flugübung im Bereich des Überziehens–Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung und Landeklappen in Startstellung (simulierter Start) bis

den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage–Beenden der Übung, ohne abzukippen oder Höhe

verlieren-Sinkflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung, Landeklappen in Anflugstellung und Fahrwerk ausgefahren (simulierter Anflug) bis

den ersten Anzeichen des Strömungsabrisses bzw. der Auslösung der Überziehwarnanlage–Beenden der Übung, ohne abzukippen oder die Sinkrate

erhöhen-Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich–Erkennen und Beenden von beginnenden Spiralsturzflügen–Motorleistung reduzieren (Leerlauf)–Querlage korrigieren (neutral) und weich abfangen-Aufrichten aus Querneigungen von mindestens 45 Grad und aus Steig/SinkfluglagenSeitengleitflug-Einleiten-Richtunghalten-Steuerung der Sinkrate-Beenden-Gefahren des SeitengleitflugesVerhalten bei Notlagen-Triebwerksstörungen während des Startlaufs und vor Erreichen der Sicherheitsmindesthöhe-Verhalten bei Notlagen unter Beachtung des Betriebshandbuches-Kontrolle der elektrischen Sicherungen bzw. Einschalten von Sicherungsautomaten-Notausfahren des Fahrwerks (falls vorhanden)-Störungen an Triebwerk und Ausrüstung-unerwartete Wetterverschlechterung-FeuerausbruchAlleinflugErlangen der fliegerischen FertigkeitenStarten und Landen-bei Seitenwind-mit max.

ladung-mit Seitengleitflug-ohne

hilfenahme der Landeklappen-auf angenommenen begrenztem Raum-bei DämmerungZiellandungen-Ziellandungen aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe–Aufsetzen innerhalb von 100 m nach dem Landezeichen-Ziellandung aus mindestens 600 m (2000 ft) über Grund ohne Motorhilfe ohne oder mit Seitengleitflug–Aufsetzen innerhalb von 150 m nach dem LandezeichenAußenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen-mit Motorhilfe–Auswahl eines geeigneten Geländes aus sicherer Höhe–Überflug des Geländes

r Feststellung von Einzelheiten, anschließend–Platzrunde und Endanflug-ohne MotorhilfeDie Durchführung der Notverfahren (Sofortmaßnahmen, Ursachensuche, Maßnahmen kurz vor der Landung) erfolgen gemäß Flughandbuch. Die Sofortmaßnahmen müssen auswendig beherrscht werden. Die Benutzung der Notfall-Klarliste ist in sinnvoller Weise in den Flugablauf

integrieren.–Geschwindigkeit für bestes Gleiten (Trimmen)–Auswahl eines geeigneten Geländes unter Berücksichtigung des Windes–Einteilung des Anfluges–Anwendung der Notfall-Klarliste–Simuliertes Absetzen eines Not- oder Dringlichkeitsrufes–Verfahren kurz vor der LandungAnmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die

ständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.Übungen bis

r Prüfungsreife mit und ohne Fluglehrer bis

r sicheren BeherrschungAnmerkung: Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start und Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer durchgeführt werden.Anmerkung: Aufsetzen und Durchstarten des Flugschülers im Alleinflug ist nur

lässig, wenn der Fluglehrer dafür einen Flugauftrag erteilt hat und am Flugplatz anwesend ist. LuftPersVDV 2Anlage 3BPraktische Prüfung

m Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm (

§ 6) Fundstelle des Originaltextes: BAnz.

2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 57 - 60 1.Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter/ ausbildenden Fluglehrer für den Bewerber bei der

ständigen Stelle

beantragen. 2.Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf einem in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeugmuster abzulegen. Das in der praktischen Prüfung verwendete Luftfahrzeug muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer des Fluges soll etwa 30 bis 45 Minuten betragen. 3.Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber

besprechen. 4.Der Bewerber muss das Luftfahrzeug von dem Sitz aus führen, von dem er die Tätigkeit des Verantwortlichen Piloten ausführen kann. Der Prüfungsflug ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Pilot an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG. 5.Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder

r Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird. 6.Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden. 7.Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung

wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einem weiteren Flug nur die nicht durchgeführten Abschnitte

prüfen. 8.Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. 9.Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:-Führen des Flugzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen -ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen -gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship) -Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über das Flugzeug

jedem Zeitpunkt des Fluges, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung

keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist. 10.Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit " bestanden " (

  1. b)oder " nicht bestanden " (
  2. nb)bewertet. Wird in einem Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur den nicht bestandenen Abschnitt wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung

wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden. 11.Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften und Flugleistungen des verwendeten Flugzeugmusters werden vom beauftragten Prüfer berücksichtigt: a) Steuerkurs: - normaler Flug +- 10 Gradb) Flughöhe - normaler Flug +- 150 ftc) Geschwindigkeiten: - Start und Anflug + 15 kt/- 5 kt - alle anderen Flugzustände +- 15 kt Prüfungsnachweis Praktische Prüfung

m Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 750 Kilogramm gem. § 3b LuftPersVName und Vorname des Bewerbers: .............................................. Anschrift: ................................................................... 1. Prüfungsflug Flugzeugmuster: ................................ Kennzeichen: ................ Abflugort: ..................................... Startzeit: .................. Zielort: ....................................... Landezeit: .................. Flugzeit: ...................................... I. Ergebnis der Prüfung ............................... . Bestanden/Nicht bestanden * . ...............................II. Bemerkungen ........................... ................................Ort und Datum Unterschrift des Prüfers........................... ................................Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben * Nichtzutreffendes ist

streichen ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 1 I Bewertung Flugvorbereitung und Abflug I B/NB------------------------------------------------------------------------------Gebrauch der Klarliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des IFlugzeuges mit Sicht nach außen, Eisverhütung-/Enteisungs- Iverfahren etc.) gelten für alle Abschnitte I------------------------------------------------------------------------------a I Flugvorbereitung und Flugwetterberatung I------------------------------------------------------------------------------b I Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung I------------------------------------------------------------------------------c I Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges I------------------------------------------------------------------------------d I Anlassen des Triebwerks und Verfahren nach dem Anlassen I------------------------------------------------------------------------------e I Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start I------------------------------------------------------------------------------f I Start und Kontrollen nach dem Start I------------------------------------------------------------------------------g I Abflugverfahren I------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung

r Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung derh I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 2 I Bewertung Allgemeine Flugübungen I B/NB------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung

r Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung dera I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I------------------------------------------------------------------------------b I Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen I I Geschwindigkeiten I------------------------------------------------------------------------------c I Steigflug: I I i. Beste Steiggeschwindigkeit I I ii. Steigflugkurven I I iii. Übergang

m Horizontalflug I------------------------------------------------------------------------------d I Kurven (mit 30 Grad Querneigung) I------------------------------------------------------------------------------e I Steilkurven (mit 45 Grad Querneigung) (einschließlich I I Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes) I------------------------------------------------------------------------------ f I Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich I I mit und ohne Landesklappen I------------------------------------------------------------------------------g I Überzogener Flugzustand: I I i. In Reiseflugkonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I I ii. In Landekonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 3 I Bewertung Anflug- und Landeverfahren I B/NB------------------------------------------------------------------------------a I Anflugverfahren I------------------------------------------------------------------------------b I * Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), I I Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen------------------------------------------------------------------------------c I * Landung ohne Landeklappen I------------------------------------------------------------------------------d I * Landeanflug ohne Motorhilfe I ------------------------------------------------------------------------------e I Durchstarten aus geringer Höhe I------------------------------------------------------------------------------ I Verbindung

r Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung derf I Flugverkehrsverfahren, I I Sprechfunkverfahren I------------------------------------------------------------------------------g I Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges I ------------------------------------------------------------------------------ Abschnitt 4 I Bewertung Außergewöhnliche- und Notverfahren I B/NB------------------------------------------------------------------------------a I * Simulierte Notlandeübung I------------------------------------------------------------------------------b I Simulierte Notfälle I------------------------------------------------------------------------------ *) Einige dieser Übungen können nach Ermessen des Flugprüfers kombiniert werden. LuftPersVDV 2Anlage 4ALehrplan für die ergänzende theoretische Ausbildung

m Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (

§ 7) Fundstelle des Originaltextes: BAnz.

2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 61 - 63 NAVIGATION Flugplanung -Auswahl von Kartenmaterial unter besonderer Berücksichtigung von Flügen in Lufträumen der Klassen C und D, ins Ausland und bei Nacht, Streckenkarte unterer Luftraum -Funknavigationskarten -Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz -Verwendung von AIP und NOTAMS -Verbindungen

r Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen -Pflichtmeldepunkte -Erstellung eines ATC-Flugplans Funknavigation -Grundlagen der Funktechnik–Frequenzspektrum –Modulations- und Betriebsarten –Wellenausbreitung, Beeinflussung durch Beugung, Brechung, Reflexion, Streuung, Dämpfung, Absorption, Interferenz –Reichweiten in Abhängigkeit von Frequenzband, Sendeleistung, Ausbreitungsmedium, Flughöhe (AIP) -Ungerichtetes Funkfeuer (NDB)–Frequenzbereich, Sendearten, Stationskennung –Genauigkeit -Automatisches Funkpeilgerät (ADF)–Komponenten der ADF-Anlage –Arbeitsweise –Bedienung –Deutung der Anzeigen–Relative Bearing Indicator (Seitenpeilung, recht- und missweisende Peilung –Radio Magnetic Indicator (Kompasspeilung, recht- und missweisende Peilung) -UKW-Drehfunkfeuer (VOR)–Frequenzbereich, Sendearten, Stationskennung –Genauigkeit -VOR-Bordanlage–Komponenten der VOR-Anlage –Arbeitsweise –Bedienung –Deutung der Anzeigen–Radio Magnetic Indicator (Radial, missweisende Peilung) –TO/FROM-Anzeige, Warnflaggen -Radaranlagen–Grundlagen –Bodenradaranlagen –Sekundärradaranlagen (SSR) -Transponder -Satellitennavigation (GPS)–Frequenzbereich –Genauigkeit -GPS-Bordanlagen–Komponenten der GPS-Anlage –Arbeitsweise –Bedienung –Deutung der Anzeigen Angewandte Funknavigation -Zielkurve (Homing) -Erfliegen einer stehenden Peilung–Peilsprung –Abtriftwinkel –Korrekturwert -Kursflug (Tracking)–Sollkurslinie (QDM/QDR) –Peilungsänderung –Versetzung –Korrekturwert, korrigierter Windvorhaltewinkel -Abstandsbestimmungen–Distance Measurement Equipment (DME) -Navigation mit Fremdpeilung–Peilwerte QDM, QDR –An- und Abflugverfahren auf eine Peilstelle TECHNIK, INSTRUMENTE Elektrische Anlage -Voltmeter und Amperemeter -Sicherungsautomaten und Schmelzsicherungen -elektrisch betriebene Bordanlagen und Instrumente -Fehlererkennung Unterdruckanlage -Bauelemente -Fehlererkennung -Pneumatisch betriebene Instrumente Kreiselinstrumente -Grundlagen -Raumstabilität -Präzession Wendezeiger -Aufgabe und Funktionsprinzip -Auswirkung der Drehzahl (RPM) des Kreisels -Anzeige -Begrenzung der Drehgeschwindigkeitsanzeige -Energieversorgung -Libelle -Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Fluglageanzeiger (Künstlicher Horizont) -Aufgabe und Funktionsprinzip -Anzeigen -Interpretation -Betriebsgrenzen -Energieversorgung -Überprüfung der Betriebsbereitschaft durch den Piloten Kursanzeiger (Kurskreisel) -Aufgabe und Funktionsprinzip -Antriebsarten -Anzeigegenauigkeit -Einstellung/Nachführung -Stützung -Kardanfehler -Sonstige Fehler und Toleranzen Bordinstrumente -Vergleich der dargestellten Information mit der anderer Anzeigeinstrumente LuftPersVDV 2Anlage 4BLehrplan für die ergänzende praktische Ausbildung

m Erwerb der Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 Deutsch (

§ 7) Fundstelle des Originaltextes: BAnz.

2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 64 Allgemeines Das in der praktischen Ausbildung verwendete Flugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Bei allen Übungen sind Einstellung und Betrieb des Triebwerks

überwachen. Unnötiger Fluglärm ist

vermeiden. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen. Ausbildung in den Gebrauch von Funknavigationshilfsmitteln Navigation unter Beachtung der für den jeweiligen Luftraum geltenden Mindestwetterbedingungen bei alleiniger Nutzung eines oder mehrerer der nachfolgenden Funknavigationsgeräte oder bodengestützter Dienste -VOR -ADF -GPS -Radar -VDF -Einhaltung von Kurs und Höhe -Erfliegen von Radialen -Positionsbestimmung -Die Ausbildung hat auch den Gebrauch des Transponders

umfassen -Fliegen einer 180 Grad-Umkehrkurve ohne Sicht nach außen Anmerkung 1: Die Ausbildung soll den Gebrauch von bordeigenen Anzeigen wie ADF, VOR und GPS sowie bodengestützter Dienste wie VHF-Peiler (VDF) und Radar umfassen. Anmerkung 2: Das Fliegen ohne Sicht nach außen ist unter Verwendung einer IFR-Brille oder IFR-Haube (der Flugschüler soll bei normaler Kopfhaltung keine Außensicht haben)

lehren. Die Abdeckung der Frontscheibe mittels Karten oder anderer Hilfsmittel ist nicht

lässig. Das rechtzeitige Erkennen anderer Luftfahrzeuge und das Anwenden der Ausweichregeln obliegen der Verantwortung des Fluglehrers. LuftPersVDV 2Anlage 5ALehrplan für die theoretische Ausbildung

m Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer(

§ 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 65 - 79 LUFTRECHTGesetzliche Grundlagen-Luftverkehrsgesetz (LuftVG)-Luftverkehrs-

lassungs-Ordnung (LuftVZO)-Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)-Verordnung

r Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)-Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)-Durchführungsverordnungen

r LuftPersV-Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)-Durchführungsverordnungen

r LuftBO-weitere Gesetze und Verordnungen, soweit sie für den Segelflugzeugführer von Bedeutung sindNationale und internationale Organisation der Luftfahrt-Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)-Luftfahrt-Bundesamt (LBA)-Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)-Luftfahrtbehörden der Länder-Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)-Deutscher Wetterdienst (DWD)-ICAO–

ständigkeiten und Aufgaben-JAA–

ständigkeiten und Aufgaben-EASA–

ständigkeiten und AufgabenVeröffentlichungen für Luftfahrer-Luftfahrthandbuch AIP-AIP VFR–Gliederung und Benutzung-VFR-Bulletin-Nachrichten für Luftfahrer Teil I und II (NfL I und NfL II)-NOTAM-Luftfahrtkarten ICAOFlugplätze-Arten der Flugplätze-Flugplatzzwang-Außenstart und Außenlandung-Notlandung-SicherheitslandungLuftfahrzeuge-Arten-

lassungen-Prüfungen-Lufttüchtigkeitsanweisungen-

lassungspflichtige AusrüstungLuftfahrtpersonal-Ausbildung-Lizenz–Erteilung–Erweiterung–Verlängerung–Erneuerung–Widerruf, Ruhen und Beschränkung–Ausübung der Rechte-Berechtigungen-Startarten für SegelflugzeugführerTeilnahme am Luftverkehr-Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr-Allgemeine Regeln-Sichtflugregeln-Luftraumklassifizierung,-Flugsicherungsvorschriften-Ausrüstung der Luftfahrzeuge-allgemeine Flugbetriebsvorschriften-Vermeidung von unnötigem FluglärmFlugfunkdienst-Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes-

lassung und Genehmigung von Funkanlagen-Funksprechverfahren-Not- und Dringlichkeitsverkehr-Verordnung über Flugsicherungsausrüstung von LuftfahrzeugenDurchführung des SprechfunkverkehrsBei Flügen nach Sichtflugregeln von und

einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren Haftung des Luftfahrzeugführers und Versicherungspflicht des LuftfahrzeughaltersStraftaten, OrdnungswidrigkeitenNAVIGATIONGestalt der Erde-Form-Erdachse, Pole-Ausmaße-BewegungKartenkunde-Meridiane, Breitenparallele-Großkreise, Kleinkreise, Kursgleiche-Hemisphären, Nord/Süd, Ost/West-topografische Luftfahrtkarten-Projektionen und ihre Eigenschaften-Winkeltreue-Flächentreue (Äquivalenz)-MaßstabKonforme Schnittkegelprojektion (ICAO-Karte 1:500 000)-Haupteigenschaften-Aufbau-Meridiankonvergenz-Darstellung von Meridianen, Breitenparallelen, Großkreisen und Kursgleichen-Maßstab, Standardparallelen-bildliche Darstellung der Höhe über GrundZeitrechnung-Beziehung zwischen koordinierter Weltzeit (UTC) und mittlerer Ortszeit (LMT)-Definition von Sonnenaufgangs- und SonnenuntergangszeitenBezugsrichtung-rechtweisend Nord (True North)-Magnetfeld der Erde, Missweisung – jährliche Veränderung-missweisend Nord (Mag North), Variation-vertikale und horizontale Komponenten-Isogonen, Null-Isogonen (Agone)-Magnetismus des Segelflugzeugs–magnetische Einflüsse im Segelflugzeug–Kompassablenkung (Deviation)–Kurven, Beschleunigungsfehler–Vermeidung magnetischer Störungen des KompassesEntfernungenEinheiten-Entfernungsmessung in Abhängigkeit der KartenprojektionLuftfahrtkarten in der praktischen Navigation-Standortbestimmung-Breite und Länge-Entfernungsmessung und -bestimmung-Benutzung eines Winkelmessers-Messen von Kursen über Grund (Track) und EntfernungenKartensymbolik/Gebrauch der Navigationskarten-Kartenauswertung-Topographie-Geländeform (Relief)–künstliche Geländemerkmale–unveränderliche Merkmale (z. B. längen- oder punktförmige, einmalige oder besondere Merkmale)–veränderliche Merkmale (z. B. Wasser)-Kartenvorbereitung-Falten der Karte-Verfahren für das Lesen der Karte-Orientierung anhand der Karte-Merkmale von Kontrollpunkten-Erwartetes Aussehen von Kontrollpunkten–mit ständigem Sichtkontakt–ohne ständigen Sichtkontakt–bei unsicherer Position (Auffanglinien)-Luftfahrtsymbole-Luftfahrtinformationen-Umrechnung von EinheitenGrundlagen der Navigation-angezeigte, berichtigte und wahre Geschwindigkeit (IAS, CAS und TAS)-Kurs über Grund, rechtweisender und missweisender Kurs-Wind, Einfluss auf Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund-Winddreieck-Berechnung von Steuerkurs und Geschwindigkeit über Grund-Koppelnavigation, Position, festgelegter StandortNavigationsrechner-Anwendung eines mechanischen oder elektronischen Navigationsrechners sowie gegebenenfalls der Gebrauch von Überschlagsberechnungen für die Bestimmung folgender Größen:–wahre Fluggeschwindigkeit (TAS), Zeit und Entfernung–Umrechnung von Einheiten–Druck, Dichte und wahre Höhe–Winddreiecksaufgaben–Abdrift und Luvwinkel, Anwendung von TAS und Windgeschwindigkeit auf den Kurs über Grund–Steuerkurs und Geschwindigkeit über GrundFlugplanung und praktische Durchführung-Auswahl von Kartenmaterial-Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz-Beurteilung der Wettersituation-Einzeichnen der Wegelinie-Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen, Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc.-Verwendung von AIP und NOTAMS-Verbindungen

r Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen-Berechnung der Flugaufgabe (mittlere Reisegeschwindigkeit)-Mittleres Steigen-

erwartende Wolkenbasis-Sollfahrt-Flugplätze entlang der Strecke-Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen-UKW-Peilung (VDF-Peiler, QDM)-Transponder und Radar-Satellitennavigation (GPS)-Erstellung eines ATC-Flugplans-Berechnungen von Masse und SchwerpunktlagePraktische Navigation-Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle-Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung-Höhenmessereinstellung-Ermittlung von TAS und Geschwindigkeit über Grund (GS)-Durchführung der Sichtnavigation unter Berücksichtigung wechselnder Flughöhe-Festlegen des Flugweges nach thermischen und terrestrischen Gesichtspunkten-Standortbestimmung–Bestimmung von Kontroll- und Wendepunkten-Anflugverfahren–Berechnung des Endanfluges–Verbindung

r Flugverkehrskontrollstelle-Eintragungen in das LuftfahrzeugbordbuchMETEOROLOGIEDie Atmosphäre-

sammensetzung und Aufbau-Besonderheiten der Troposphäre-ICAO-Standardatmosphäre-atmosphärischer Druck-vertikale SchichtungDruck, Dichte und Temperatur-Luftdruck, Luftdruckmessung, Isobaren-Änderung von Druck, Dichte und Temperatur mit der Höhe-Begriffe aus der Höhenmessung-Strahlungsprozesse, Temperatur-Tagesgang der Temperatur-Stabilität und Labilität-Auswirkung von Strahlungs- und AdvektionsprozessenLuftfeuchte und Niederschlag-Wasserdampf in der Atmosphäre-Luftfeuchte-Taupunkt, Spread-relative, absolute und spezifische Feuchte-Dampfdruck-Kondensation, Sublimation, Verdunstung-Niederschlag-Entstehung von Niederschlag-NiederschlagsartenLuftdruck und Wind-Hoch- und Tiefdruckgebiete-Luftbewegung–Druckgradient (Buys-Ballot’sches Gesetz)–Corioliskraft, Reibung (Bodenwind und geostrophischer Wind)-vertikale und horizontale Luftbewegung, Konvergenz, Divergenz-Lokale Windsysteme (Föhn, Berg-/Talwind, Land-/Seewind, geführter Wind)-Turbulenz und Böigkeit-Einfluss von Wind und Windscherung bei Start und LandungWolkenbildung-Abkühlung und Erwärmung durch Advektion, Strahlung und adiabatische Prozesse-Wolkenklassifizierung, Wolkenstockwerke–konvektive Wolken (Cumuluswolken)–stratiforme Wolken (Schichtwolken)–orografisch bedingte Wolken-Flugbedingungen in stratiformen und konvektiven WolkenNebel, feuchter Dunst und trockener Dunst-Strahlungsnebel, Advektionsnebel, Mischungsnebel, gefrierender Nebel-Entstehung und Auflösung von Nebel-verminderte Sicht durch feuchten Dunst, Regen oder Sprühregen, Schnee, Rauch, Staub und Sand-Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens von verminderter Sicht-Gefahren bei Flügen bei geringer Horizontal- und VertikalsichtLuftmassen, Hoch- und Tiefdruckgebiete-Eigenschaften von Luftmassen und Einflussgrößen-Einteilung der Luftmassen, Entstehungsgebiete-Transformation (Änderung) von Luftmassen während ihrer Verlagerung-Entstehung von Hoch- und Tiefdruckgebieten-Wettergeschehen im

sammenhang mit Hoch- und Tiefdruckgebieten-Tiefdruckrinne, Höhentrog (Entstehung und Wettergeschehen)Fronten-Bildung von Fronten und Luftmassengrenzen-Warmfront–Entstehung einer Warmfront–

gehörige Wolken und Wettergeschehen–Wetterbedingungen im Warmsektor-Kaltfront–Entstehung ei

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.