Kurz gesagt
Dieses Gesetzbuch enthält die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung in Deutschland. Es regelt grundlegende Aspekte wie den Geltungsbereich, die Beiträge und die Organisation der Sozialversicherung.
Was es regelt
- Den sachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich der Sozialversicherung.
- Begriffsbestimmungen für Beschäftigung, selbständige Tätigkeit, Arbeitsentgelt und Einkommen.
- Die Aufbringung und Bemessung von Beiträgen sowie deren Fälligkeit und Verjährung.
- Meldepflichten für Arbeitgeber und die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
- Die Verfassung und Organisation der Träger der Sozialversicherung, einschließlich Wahlen und Haushaltsführung.
- Die Verarbeitung elektronischer Daten und Bußgeldvorschriften.
Wen es betrifft
- Personen, die kraft Gesetzes oder Satzung versicherungspflichtig sind oder freiwillig versichert sind.
- Arbeitgeber, die Meldepflichten erfüllen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
- Die Träger der Sozialversicherung, wie die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte und die soziale Pflegeversicherung.
Eckpunkte
- Die Vorschriften gelten für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte und die soziale Pflegeversicherung.
- Die Bundesagentur für Arbeit wird als Versicherungsträger betrachtet.
- Es gibt spezifische Regelungen für geringfügige Beschäftigungen und die Geringfügigkeitsgrenze (§ 8).
- Arbeitgeber haben Meldepflichten (§ 28a) und müssen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen (§ 28d).
- Die Verarbeitung von Versicherungsnummern (§ 18f) und Betriebsnummern (§ 18i) ist geregelt.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.