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Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S.

Kurz gesagt

Dieses Gesetz fördert die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Es soll Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

🔗 Zur amtlichen Quelle

AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.