Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Durchführung der Europawahl in Deutschland und legt die genauen Verfahren für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie die Ermittlung der Ergebnisse fest.
Was es regelt
- Die Organisation der Wahlorgane, wie Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadtwahlleiter sowie Wahlausschüsse und Wahlvorstände.
- Die Vorbereitung der Wahl, einschließlich der Bildung von Wahlbezirken, der Führung des Wählerverzeichnisses, der Erteilung von Wahlscheinen und der Einreichung von Wahlvorschlägen.
- Die Durchführung der Wahlhandlung, einschließlich der Ausstattung der Wahlräume, der Stimmabgabe und besonderer Regelungen für bestimmte Wahlbezirke oder Personengruppen.
- Die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse auf allen Ebenen bis zur Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses.
Wen es betrifft
- Alle wahlberechtigten Bürger, sowohl Deutsche als auch Unionsbürger, die an der Europawahl teilnehmen möchten.
- Personen, die in Wahlorganen wie Wahlleitungen, Wahlausschüssen und Wahlvorständen tätig sind.
Eckpunkte
- Die Wahlorgane werden auf verschiedenen Ebenen ernannt, wobei der Bundeswahlleiter die zentrale Stelle für den Informationsaustausch ist.
- Das Wählerverzeichnis wird geführt und ermöglicht die Eintragung von wahlberechtigten Deutschen und Unionsbürgern.
- Wahlberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen Wahlscheine beantragen, um per Briefwahl oder in einem anderen Wahlbezirk zu wählen.
- Wahlvorschläge müssen bestimmte Inhalte und Formen erfüllen und werden vor der Zulassung geprüft.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.