Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Bewertung von Vermögensgegenständen für öffentlich-rechtliche Abgaben, die durch Bundesrecht geregelt und von Finanzbehörden verwaltet werden. Es legt allgemeine Grundsätze für die Wertermittlung fest und enthält spezielle Vorschriften für verschiedene Vermögensarten.
Was es regelt
- Die Bewertung von wirtschaftlichen Einheiten und einzelnen Wirtschaftsgütern.
- Die Wertermittlung bei mehreren Beteiligten an einem Wirtschaftsgut.
- Die Berücksichtigung von aufschiebend oder auflösend bedingten Erwerben und Lasten.
- Die Bewertung von Kapitalforderungen, Schulden, Wertpapieren sowie wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen.
Wen es betrifft
- Personen, die Eigentümer von Wirtschaftsgütern sind, die für öffentlich-rechtliche Abgaben bewertet werden müssen.
- Personen, die an Wirtschaftsgütern beteiligt sind, deren Wert ermittelt werden muss.
Eckpunkte
- Jede wirtschaftliche Einheit ist für sich zu bewerten, wobei ihr Wert im Ganzen festzustellen ist (§ 2 Abs. 1).
- Was als wirtschaftliche Einheit gilt, wird nach den Anschauungen des Verkehrs, der örtlichen Gewohnheit, der tatsächlichen Übung, der Zweckbestimmung und der wirtschaftlichen Zusammengehörigkeit entschieden (§ 2 Abs. 1).
- Wirtschaftsgüter, deren Erwerb von einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden erst nach Eintritt der Bedingung berücksichtigt (§ 4).
- Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, werden wie unbedingt erworbene behandelt (§ 5 Abs. 1).
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.