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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Es legt fest, welche Aufgaben die Unfallversicherung hat, wer versichert ist und welche Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erbracht werden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

🔗 Zur amtlichen Quelle

AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.