Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Zulassung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern zum Straßenverkehr in Deutschland. Sie legt fest, welche Fahrzeuge zugelassen werden müssen und unter welchen Bedingungen dies geschieht.
Was es regelt
- Die Notwendigkeit einer Zulassung für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und deren Anhänger.
- Die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme von zulassungsfreien Fahrzeugen.
- Das Zulassungsverfahren, einschließlich internetbasierter Verfahren.
- Die zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr, z.B. für Prüfungs- oder Probefahrten.
- Die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr in Deutschland.
- Die Überwachung des Versicherungsschutzes von Fahrzeugen.
- Die Erhebung und Speicherung von Fahrzeug- und Halterdaten in Registern.
Wen es betrifft
- Alle Halter von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und deren Anhängern.
- Personen, die Fahrzeuge in Deutschland betreiben oder zulassen möchten.
Eckpunkte
- Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger müssen zugelassen werden.
- Es gibt verschiedene Arten von Genehmigungen (EU-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung, Fahrzeug-Einzelgenehmigung) und Bescheinigungen (Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung).
- Die Verordnung definiert verschiedene Fahrzeugtypen wie Krafträder, Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und Zugmaschinen.
- Internetbasierte Zulassungsverfahren sind zulässig und umfassen Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderungen bei Halter- oder Wohnsitzwechsel.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.