Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Durchführung des Energiesteuergesetzes und legt detaillierte Bestimmungen für die Besteuerung von Energieerzeugnissen fest. Sie definiert Begriffe und Verfahren, die für die korrekte Anwendung der Energiesteuer notwendig sind.
Was es regelt
- Die Kennzeichnung von Energieerzeugnissen, insbesondere Gasölen, und die Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen und -betrieben.
- Die Erlaubnisverfahren für Hersteller und Lagerinhaber von Energieerzeugnissen sowie deren Pflichten.
- Das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem für Energieerzeugnisse unter Steueraussetzung und im freien Verkehr.
- Steuerentlastungen und -vergütungen für verschiedene Verwendungszwecke von Energieerzeugnissen, wie z.B. für die Stromerzeugung, Landwirtschaft oder den öffentlichen Personennahverkehr.
Wen es betrifft
- Hersteller, Lagerinhaber, Versender, Empfänger und Verwender von Energieerzeugnissen.
- Betreiber von Kennzeichnungseinrichtungen und -betrieben.
Eckpunkte
- Energieerzeugnisse müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden, insbesondere Gasöle mit Rotfarbstoffen und dem Markierstoff ACCUTRACETM PLUS.
- Für die Herstellung und Lagerung von Energieerzeugnissen sind Erlaubnisse erforderlich, die bestimmte Pflichten mit sich bringen.
- Die Beförderung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung oder zu gewerblichen Zwecken erfolgt über ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem, das elektronische Verwaltungsdokumente verwendet.
- Es gibt verschiedene Steuerentlastungen für spezifische Verwendungen von Energieerzeugnissen, wie z.B. für die Stromerzeugung (§§ 98, 99), die Land- und Forstwirtschaft (§ 103) oder den öffentlichen Personennahverkehr (§ 102).
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.