Obsah (11)
§ 3§ 4§ 6§ 8§ 10§ 11§ 12§ 13§ 14§ 18§ 19verordnung zu elektromagnetischen FeldernVerordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische FelderStandGeändert durch Art. 2 V v. 30.4.2019 I 554 Die V wurde als Artikel
(+++ Textnachweis ab: 19.11.2016 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 2 Abs. 10 +++)
§ 3
Absatz 5 Satz 1 eine Gefährdungsbeurteilung oder eine dort genannte Maßnahme nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig durchführt,2.
§ 3
Absatz 6 Satz 1 eine Dokumentation nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstellt,3.
§ 3
Absatz 6 Satz 5 ein Ergebnis nicht oder nicht mindestens 20 Jahre aufbewahrt,4.
§ 3
Absatz 7 dort genannte Erfordernisse nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig berücksichtigt,5.
§ 4
Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Gefährdungsbeurteilung, Messung, Berechnung oder Bewertung geplant oder durchgeführt wird,6.
§ 6
Absatz 1 Satz 3, § 12 Nummer 2 Buchstabe b, § 13 Nummer 2, § 15 Absatz 1 Nummer 1 oder § 16 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass dort genannte Expositionsgrenzwerte eingehalten werden oder eine Gefährdung vermieden oder verringert wird,7.
§ 6
Absatz 3 Satz 1 einen Arbeitsbereich nicht oder nicht richtig kennzeichnet,8.
§ 6
Absatz 3 Satz 4 einen Arbeitsbereich nicht oder nicht richtig abgrenzt,9.
§ 8
Absatz 2 Satz 1 oder § 9 Satz 1 eine Maßnahme nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ergreift,10.
§ 10
Nummer 1 oder 2 Buchstabe c, § 12 Nummer 1, § 14 Nummer 2 oder § 17 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass dort genannte Expositionsgrenzwerte nicht überschritten werden,11.
§ 10
Nummer 2 Buchstabe a Satzteil vor Satz 2, Buchstabe b Satzteil vor Satz 2, § 12 Nummer 2 Buchstabe c, § 13 Nummer 3, § 15 Absatz 1 Nummer 2 oder § 16 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass eine Gefährdung ausgeschlossen, beseitigt oder minimiert ist,12.
§ 11
Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine Maßnahme durchführt wird,13.
§ 12
Nummer 2 Buchstabe a, § 14 Nummer 1 oder § 17 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass eine Überschreitung beschränkt ist,14.
§ 13
Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass die Beschäftigten unterwiesen sind,15.
§ 14
Nummer 3 oder § 17 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine Maßnahme ergriffen wird,16.
§ 18
Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass ein Nachweis enthalten ist, oder17.
§ 19Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein Beschäftigter eine Unterweisung erhält.
(2)Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar. EMFVAnhang 1Physikalische Größen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2542) Die folgenden physikalischen Größen werden zur Beschreibung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern verwendet: 1.Die elektrische Feldstärke E ist eine Vektorgröße, die der Kraft entspricht, die auf ein geladenes Teilchen ungeachtet seiner Bewegung im Raum ausgeübt wird. Sie wird ausgedrückt in Volt pro Meter (V/m). Es muss zwischen der externen elektrischen Feldstärke Ee eines in der Umgebung auftretenden elektrischen Feldes und der internen elektrischen Feldstärke Ei, wie sie im Körper (in situ) infolge einer Exposition gegenüber der Umgebungsfeldstärke auftritt, unterschieden werden.2.Die magnetische Feldstärke H ist eine Vektorgröße, die neben der magnetischen Flussdichte zur Beschreibung des magnetischen Feldes in jedem Raumpunkt dient. Sie wird ausgedrückt in Ampere pro Meter (A/m).3.Die magnetische Flussdichte B ist eine Vektorgröße, aus der sich eine Kraft auf bewegte Ladungen ergibt; sie wird in Tesla (T) ausgedrückt. Die magnetische Flussdichte B und die magnetische Feldstärke H können in biologischem Material gemäß der Gleichung B = µ0 ·H mit µ0 = 4π · 10–7 · T · m · A–1 ineinander umgerechnet werden.4.Die Leistungsdichte S ergibt sich aus dem Betrag des Kreuzproduktes von elektrischer Feldstärke E und magnetischer Feldstärke H. Sie wird ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter (W/m2).5.Die spezifische Absorption SA ist die je Masseneinheit biologischen Gewebes absorbierte Energie. Sie wird ausgedrückt in Joule pro Kilogramm (J/kg). In dieser Verordnung wird sie zur Festlegung von Grenzen für Wirkungen gepulster elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich von 0,3 GHz bis 6 GHz benutzt.6.Die spezifische Absorptionsrate SAR ist die über den ganzen Körper oder Teile gemittelte Rate, mit der Leistung je Masseneinheit des Körpergewebes absorbiert wird; sie wird ausgedrückt in Watt pro Kilogramm (W/kg). Die Ganzkörper-SAR ist die physikalische Größe, um Wärmewirkungen zu einer Exposition von elektromagnetischen Feldern in Beziehung zu setzen. Neben der Ganzkörper-SAR sind lokale SAR-Werte notwendig, um übermäßige Energiekonzentrationen in kleinen Körperbereichen infolge besonderer Expositionsbedingungen zu bewerten und zu begrenzen.7.Die elektrische Ladung Q ist die physikalische Größe, die zur Beschreibung von transienten Kontaktströmen verwendet und in Coulomb (C) ausgedrückt wird.8.Der Kontaktstrom IK bezeichnet einen Strom, der beim Kontakt zwischen einem Beschäftigten und einem Gegenstand in einem elektromagnetischen Feld fließt. Er wird in Ampere (A) ausgedrückt. Beim Kontakt kann es zu einem transienten oder einem stationären Kontaktstrom kommen.9.Der Strom durch die Gliedmaßen IG bezeichnet den Strom in den Gliedmaßen von Beschäftigten, die elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 10 MHz bis 110 MHz ausgesetzt sind infolge eines Kontakts mit einem Gegenstand in einem elektromagnetischen Feld oder infolge des Fließens kapazitiver Ströme, die in dem exponierten Körper induziert werden. Er wird in Ampere (A) ausgedrückt.10.Die Entladungsenergie W ist die bei einem Entladungspuls eines Kontaktstroms übertragene Energie. Sie wird in Millijoule (mJ) ausgedrückt. Von den genannten physikalischen Größen lassen sich die externe elektrische Feldstärke Ee, die magnetische Feldstärke H, die magnetische Flussdichte B, die Leistungsdichte S, die elektrische Ladung Q, der Kontaktstrom IK, der Strom durch Gliedmaßen IG sowie die Entladungsenergie W direkt am Arbeitsplatz des Beschäftigten messen. EMFVAnhang 2Nichtthermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2543 - 2545) 1.ExpositionsgrenzwerteTabelle A2.1 Expositionsgrenzwerte für die magnetische Flussdichte B von statischen MagnetfeldernMaximalwert der magnetischen Flussdichte B (T)Sensorische Wirkungen (normale Arbeitsbedingungen)Sensorische Wirkungen (lokale Exposition von Gliedmaßen)Gesundheitliche Wirkungen (kontrollierte Arbeitsbedingungen)288 Anmerkung 1:Die Expositionsgrenzwerte in Tabelle A2.1 sind räumliche Maximalwerte für statische Magnetfelder zur Begrenzung der Wirkungen bei Beschäftigten, die in dem statischen Magnetfeld tätig werden. Wirkungen können insbesondere bei Bewegungen in den Bereichen mit hohen räumlichen Magnetfeldgradienten auftreten.Anmerkung 2:Bei Tätigkeiten in einem statischen Magnetfeld mit einer magnetischen Flussdichte B bis 2 T sind die Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen nach Tabelle A2.4 für normale Arbeitsbedingungen im Frequenzbereich bis 10 Hz eingehalten.Anmerkung 3:Ist bei Tätigkeiten in einem statischen Magnetfeld mit einer magnetischen Flussdichte B bis 8 T die Exposition nur auf die Gliedmaßen beschränkt, so sind die Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen nach Tabelle A2.4 im Frequenzbereich bis 10 Hz eingehalten.Anmerkung 4:Bei Tätigkeiten in einem statischen Magnetfeld mit einer magnetischen Flussdichte B bis 8 T sind die Expositionsgrenzwerte für sensorische und gesundheitliche Wirkungen nach Tabelle A2.3 im Frequenzbereich bis 10 Hz nur für kontrollierte Arbeitsbedingungen eingehalten.Tabelle A2.2 Expositionsgrenzwert für die externe elektrische Feldstärke Ee von statischen elektrischen FeldernMaximalwert der externen elektrischen Feldstärke Ee (V/m)2,82 · 104 Anmerkung:Der Expositionsgrenzwert in Tabelle A2.2 ist ein räumlicher Maximalwert für statische elektrische Felder zur Begrenzung der Wirkungen bei Beschäftigten, die in dem statischen elektrischen Feld tätig werden.Tabelle A2.3 Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich bis 10 MHzFrequenzbereichSpitzenwert der internen elektrischen Feldstärke Ei (V/m)0 Hz < f < 3 kHz1,13 kHz ≤f≤ 10 MHz0,38 · 10–3 · f Anmerkung 1:f ist die Frequenz in Hertz (Hz).Anmerkung 2:Die Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für gesundheitliche Wirkungen sind räumliche Maximalwerte im Körper von Beschäftigten.Tabelle A2.4 Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 HzFrequenzbereichSpitzenwert der internen elektrischen Feldstärke Ei (V/m)0 Hz < f < 25 Hz0,0725 Hz ≤f≤ 400 Hz2,8 · 10–3 · f Anmerkung 1:f ist die Frequenz in Hertz (Hz).Anmerkung 2:Die Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für sensorische Wirkungen in Tabelle A2.4 sind räumliche Maximalwerte im Kopf von Beschäftigten.Tabelle A2.5 Expositionsgrenzwerte für kontinuierliche Kontaktströme IK bei greifendem KontaktFrequenzSpitzenwert des stationären zeitveränderlichen Kontaktstroms IK (mA)Bis 3 kHz53 kHz ≤f < 45 kHzf / 60045 kHz ≤f < 100 kHz75100 kHz ≤f≤ 10 MHz75 Anmerkung 1:f ist die Frequenz in Hertz (Hz).Anmerkung 2:Durch den greifenden Kontakt wird die Kontaktfläche größer als bei berührendem Kontakt.Tabelle A2.6 Expositionsgrenzwerte für den Entladungspuls eines KontaktstromsMaximale übertragene Entladungsenergie W (mJ)Maximale übertragene Ladung Q (µC)35050 2.AuslöseschwellenTabelle A2.7 Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 10 MHzFrequenzbereichSpitzenwert der externen elektrischen Feldstärke Ee (V/m)Untere AuslöseschwelleObere Auslöseschwelle0 Hz ≤f < 25 Hz2,82 · 1042,82 · 10425 Hz ≤f < 50 Hz7,07 · 105 / f2,82 · 10450 Hz ≤f < 1,635 kHz7,07 · 105 / f1,41 · 106 / f1,635 kHz ≤f < 3 kHz7,07 · 105 / f8,62 · 1023 kHz ≤f≤ 10 MHz2,36 · 1028,62 · 102 Anmerkung 1:f ist die Frequenz in Hertz (Hz).Anmerkung 2:Die Auslöseschwellen für die Exposition gegenüber elektrischen Feldern stellen die gemessenen oder berechneten räumlichen Maximalwerte am Arbeitsplatz von Beschäftigten dar.Anmerkung 3:Zur Vereinfachung der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 durchzuführenden Bewertung der Exposition können Mess- oder Berechnungsverfahren mit definierter räumlicher Mittelung nach dem Stand der Technik angewendet werden.Tabelle A2.8 Auslöseschwellen für magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 10 MHzFrequenzbereichSpitzenwert der magnetischen Flussdichte B (T)Untere AuslöseschwelleObere AuslöseschwelleAuslöseschwelle für die Exposition von Gliedmaßen0 Hz ≤f < 0,0175 Hz2280,0175 Hz ≤f < 0,1575 Hz35 · 10–3 / f280,1575 Hz ≤f < 0,21 Hz35 · 10–3 / f21,26 / f0,21 Hz ≤f < 25 Hz35 · 10–3 / f0,42 / f1,26 / f25 Hz ≤f < 300 Hz1,4 · 10–30,42 / f1,26 / f300 Hz ≤f < 3 kHz0,42 / f0,42 / f1,26 / f3 kHz ≤f≤ 10 MHz0,14 · 10–30,14 · 10–30,42 · 10–3 Anmerkung 1:f ist die Frequenz in Hertz (Hz).Anmerkung 2:Die Auslöseschwellen für die Exposition gegenüber magnetischen Feldern stellen die gemessenen oder berechneten räumlichen Maximalwerte am Arbeitsplatz von Beschäftigten dar.Anmerkung 3:Zur Vereinfachung der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 durchzuführenden Bewertung der Exposition können Mess- oder Berechnungsverfahren mit definierter räumlicher Mittelung nach dem Stand der Technik angewendet werden.Tabelle A2.9 Auslöseschwellen für Kontaktströme IK bei berührendem KontaktFrequenzSpitzenwert des stationären zeitveränderlichen Kontaktstroms IK (mA)Bis 3 kHz13 kHz ≤f < 45 kHzf / 3 00045 kHz ≤f < 100 kHz15100 kHz ≤f≤ 10 MHz15 Anmerkung:f ist die Frequenz in Hertz (Hz).Tabelle A2.10 Auslöseschwellen der magnetischen Flussdichte B bei statischen Magnetfeldern für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten, z. B. HerzschrittmacherMagnetische Flussdichte B (mT)Untere AuslöseschwelleObere Auslöseschwelle0,51 Tabelle A2.11 Auslöseschwellen der magnetischen Flussdichte B für die Projektilwirkung von ferromagnetischen Gegenständen im Streufeld von Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern (> 100 mT)Magnetische Flussdichte B (mT)Untere AuslöseschwelleObere Auslöseschwelleaktiv geschirmte Magnetesonstige Magnete33060 EMFVAnhang 3Thermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für zeitveränderliche elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2546 - 2547) 1.ExpositionsgrenzwerteTabelle A3.1 Expositionsgrenzwerte der spezifischen Absorptionsrate SAR für gesundheitliche Wirkungen von elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 100 kHz bis 6 GHzExpositionsgrenzwerte für gesundheitliche WirkungenSpezifische Absorptionsrate SAR (W/kg)Ganzkörpermittelwert der SAR0,4Lokale SAR-Wärmebelastung für Kopf und Rumpf10Lokale SAR-Wärmebelastung für Gliedmaßen20 Anmerkung 1:Die SAR-Werte sind über ein Sechs-Minuten-Intervall zu mitteln.Anmerkung 2:Lokale SAR-Werte sind über 10 g eines beliebigen zusammenhängenden Körpergewebes zu mitteln.Tabelle A3.2 Expositionsgrenzwert der Leistungsdichte S für gesundheitliche Wirkungen bei Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 6 GHz bis 300 GHzFrequenzbereichExpositionsgrenzwert der Leistungsdichte S (W/m2)6 GHz ≤f≤ 300 GHz50 Anmerkung:Die Leistungsdichte wird über jedes Flächenelement von 20 cm2 gemittelt. Die maximale örtliche Leistungsdichte, gemittelt über 1 cm2, darf das 20-fache des Wertes von 50 W/m2, also 1 kW/m2, nicht überschreiten. Leistungsdichten im Frequenzbereich von 6 GHz bis 10 GHz werden über Sechs-Minuten-Intervalle gemittelt. Oberhalb von 10 GHz wird die Leistungsdichte über ein beliebiges Zeitintervall von jeweils 68/f1,05-Minuten gemittelt (wobei f die Frequenz in GHz ist).Tabelle A3.3 Expositionsgrenzwert der lokalen spezifischen Energieabsorption SA für sensorische Wirkungen von gepulsten elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0,3 GHz bis 6 GHz (Mikrowellenhören)FrequenzbereichExpositionsgrenzwert der lokalen spezifischen Energieabsorption SA (mJ/kg)0,3 GHz ≤f≤ 6 GHz10 Anmerkung 1:Die zu mittelnde Gewebemasse für lokale SA beträgt 10 g.Anmerkung 2:Die sensorische Wirkung des Mikrowellenhörens kann nur bei Pulsbreiten kleiner als 30 µs auftreten.2.AuslöseschwellenTabelle A3.4 Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHzFrequenzbereichEffektivwert der elektrischen FeldstärkeE (V/m)Effektivwert der magnetischen FeldstärkeH (A/m)Mittelwert der LeistungsdichteS (W/m2)100 kHz ≤f < 1 MHz6141,63 · 106 / f–1 MHz ≤f < 10 MHz614 · 106 / f1,63 · 106 / f–10 MHz ≤f < 400 MHz61,40,16310400 MHz ≤f < 2 GHz3,07 · 10–3 · √f8,14 · 10–6 · √f25 · 10–9 ·f2 GHz ≤f < 300 GHz137,30,36450 Anmerkung 1:f ist die Frequenz in Hertz (Hz).Anmerkung 2:Die Auslöseschwellen für E, H und S werden bis 10 GHz über ein Sechs-Minuten-Intervall gemittelt. Über 10 GHz werden die Auslöseschwellen für E, H und S über ein beliebiges Zeitintervall von jeweils 68/f1,05-Minuten gemittelt (wobei f die Frequenz in GHz ist).Anmerkung 3:Die Leistungsdichte wird über ein beliebiges exponiertes Flächenelement von 20 cm2 gemittelt. Die maximale örtliche Leistungsdichte, gemittelt über 1 cm2, sollte das 20-fache des Wertes von 50 W/m2, also 1 kW/m2, nicht überschreiten.Anmerkung 4:Bei Hochfrequenzpulsen im Frequenzbereich zwischen 100 kHz und 10 MHz berechnen sich die Spitzenwerte für die elektrischen Feldstärken E durch Interpolation des 1,5-fachen Wertes der Auslöseschwelle bei 100 kHz und des 32-fachen Wertes bei 10 MHz in Tabelle A3.4. Bei Frequenzen über 10 MHz überschreitet die über die Impulsbreite gemittelte Leistungsdichte Seq nicht das Tausendfache der Auslöseschwellen oder die Feldstärken nicht das 32-fache der entsprechenden Auslöseschwellen.Anmerkung 5:Zur Vereinfachung der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 durchzuführenden Bewertung der Exposition können Mess- oder Berechnungsverfahren mit definierter räumlicher Mittlung nach dem Stand der Technik angewendet werden.Tabelle A3.5 Auslöseschwellen für stationäre Kontaktströme IK und induzierte Ströme durch die Gliedmaßen IG im Frequenzbereich von 100 kHz bis 110 MHzFrequenzbereichEffektivwert des stationären zeitveränderlichen KontaktstromsIK (mA)Effektivwert des induzierten Stroms durch eine beliebige GliedmaßeIG (mA)100 kHz ≤f < 10 MHz40–10 MHz ≤f≤ 110 MHz40100 Anmerkung:Die Auslöseschwellen IK und IG werden jeweils über ein Sechs-Minuten-Intervall gemittelt.