Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für Podologinnen und Podologen in Deutschland, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für ihren Beruf erwerben.
Was es regelt
- Die Dauer und Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung.
- Die Durchführung der staatlichen Prüfung und der staatlichen Ergänzungsprüfung.
- Die Zusammensetzung und Aufgaben der Prüfungsausschüsse.
- Die Benotung der Prüfungsleistungen und die Bedingungen für das Bestehen oder Wiederholen von Prüfungen.
Wen es betrifft
- Personen, die eine Ausbildung zur Podologin oder zum Podologen absolvieren.
- Personen, die eine staatliche Prüfung oder Ergänzungsprüfung zur Podologin oder zum Podologen ablegen.
Eckpunkte
- Die Ausbildung umfasst mindestens 2000 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1000 Stunden praktische Ausbildung.
- Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
- Jeder Prüfungsteil muss mindestens mit der Note "ausreichend" bestanden werden, um die gesamte Prüfung zu bestehen.
- Einzelne Prüfungsteile können einmal wiederholt werden, wenn die Note "mangelhaft" oder "ungenügend" ist.
Gesetzestext
verordnung für Podologinnen und PodologenStand
(+++ Textnachweis ab: 5.1.2002 +++)
EingangsformelAuf Grund des § 7 des Podologengesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
§ 1Ausbildung
§ 2Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
§ 3Prüfungsausschuss
§ 4Zulassung zur staatlichen Prüfung, Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung
§ 5Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 6Mündlicher Teil der Prüfung
§ 7Praktischer Teil der Prüfung
§ 8Niederschrift
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.
§ 9Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter ZahlenwertNote in Worten (Zahlenwert)Notendefinition1,00 bis 1,49sehr gut
§ 10Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung, Bestehen und Wiederholung der staatlichen Ergänzungsprüfung
§ 11Rücktritt von der Prüfung
§ 12Versäumnisfolgen
§ 13Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei Prüflingen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung in erheblichem Maße gestört oder sich eines Täuschungsversuchs schuldig gemacht haben, den betreffenden Teil der Prüfung für "nicht bestanden" erklären; § 10 Abs. 4 gilt entsprechend. Eine solche Entscheidung ist im Falle der Störung der Prüfung nur bis zum Abschluss der gesamten Prüfung, im Falle eines Täuschungsversuchs nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Prüfung zulässig.
§ 14Prüfungsunterlagen
Auf Antrag ist dem Prüfling nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Prüfungsniederschriften zehn Jahre aufzubewahren.
§ 15Erlaubnisurkunde
Liegen die Voraussetzungen nach § 2 oder § 10 des Podologengesetzes für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 des Gesetzes vor, so stellt die zuständige Behörde die Erlaubnisurkunde nach dem Muster der Anlage 5 aus.
§ 16Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
§ 16a
Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 16bAnerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
§ 16cFristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
§ 17Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
SchlussformelDer Bundesrat hat zugestimmt.
Anlage 1(zu § 1 Abs. 1) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 16 - 22 A Theoretischer und praktischer Unterricht Stunden 1 Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 40 1.1 Berufskunde und Ethik, Geschichte des Berufs 1.2 Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und internationale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen wie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und Europarat 1.3 Aktuelle berufs- und gesundheitspolitische Fragen 1.4 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des Gesundheitswesens und ihre Abgrenzung zueinander 1.5 Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausbildung von Bedeutung sind 1.6 Einführung in das Arbeits- und Arbeitsschutzrecht 1.7 Einführung in das Sozial- und Rehabilitationsrecht 1.8 Einführung in das Krankenhaus-, Infektionsschutz- sowie Arznei- und Betäubungsmittelrecht 1.9 Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufsausübung von Bedeutung sind; Rechtsstellung der Patientin oder des Patienten oder deren Sorgeberechtigten, Datenschutz 1.10 Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland 2 Sprache und Schrifttum 20 2.1 Vortrag und Diskussion, Dokumentation 2.2 Mündliche und schriftliche Berichterstattung 2.3 Benutzung und Auswertung deutscher und fremdsprachlicher Fachliteratur 2.4 Einführung in fachbezogene Terminologie 3 Fachbezogene Physik und Chemie 60 3.1 Physikalische Größen und Einheiten 3.2 Mechanik 3.3 Wärmelehre 3.4 Elektrizitätslehre 3.5 Schwingungen und Wellen 3.6 Optik 3.7 Radiologie einschließlich Strahlenschutz 3.8 Werkstoffkunde 3.9 Allgemeine und anorganische Chemie 3.9.1 Chemische Grundbegriffe 3.9.2 Atomaufbau, Periodensystem, Bindungsarten 3.9.3 Säuren, Basen, Salze, pH-Wert, Puffer 3.9.4 Wasser 3.10 Organische Chemie 3.10.1 Alkane, Alkanole, organische Säuren 3.10.2 Lipide, Eiweiße einschließlich Enzyme, Kohlenhydrate 4 Anatomie 120 4.1 Allgemeine Anatomie 4.1.1 Strukturelemente, Richtungs- und Lagebezeichnungen 4.1.2 Zell- und Gewebelehre 4.1.3 Bewegungssystem einschließlich Knochen- und Muskellehre 4.1.4 Haut und Hautanhangsgebilde 4.1.5 Herz- und Blutgefäßsystem, Lymphgefäßsystem 4.1.6 Atmungsorgane, Verdauungsorgane, Harnwegsorgane 4.1.7 Endokrines und exokrines System 4.1.8 Nervensystem und Sinnesorgane 4.2 Spezielle Anatomie der unteren Extremitäten 4.2.1 Spezielle funktionelle Aspekte des Beckens und der unteren Extremitäten sowie Biomechanik 4.2.2 Knochen und Muskeln des Beines und des Fußes 4.2.3 Sehnenscheiden, Muskelbinden der unteren Extremitäten und Bänder des Fußes 4.2.4 Gelenke der unteren Extremitäten 4.2.5 Gewölbekonstruktion des Fußes einschließlich Entwicklung des Fußes 4.2.6 Blutgefäße und Lymphabfluss der unteren Extremitäten 4.2.7 Nervenversorgung 5 Physiologie 60 5.1 Zellphysiologie, Muskelphysiologie 5.2 Blut und Lymphe 5.3 Blutkreislauf und Kreislaufregulation 5.4 Physiologie der Atmung 5.5 Verdauung und Ausscheidung 5.6 Hormonelle Regulation 5.7 Funktion des Nervensystems 5.8 Zusammenwirken der Organsysteme 6 Allgemeine Krankheitslehre 30 6.1 Krankheit und Krankheitsursachen, Krankheitsverlauf, Krankheitssymptome 6.2 Pathologie der Zelle 6.3 Wachstum und seine Störungen, gutartige und bösartige Neubildungen 6.4 Örtliche und allgemeine Kreislaufstörungen, Blutungen 6.5 Störungen des Gasaustausches und der Sauerstoffversorgung 6.6 Entzündungen und Ödeme 6.7 Störungen der immunologischen Reaktionen 7 Spezielle Krankheitslehre 250 7.1 Innere Medizin und Geriatrie 7.1.1 Allergische Erkrankungen 7.1.2 Rheumatische Erkrankungen 7.1.3 Diabetes mellitus 7.1.3.1 Diabetische Folgeschäden am Fuß 7.1.3.2 Diabetische Akutkomplikationen 7.1.4 Gicht und andere Stoffwechselstörungen 7.1.5 Bluterkrankungen und Gerinnungsstörungen 7.1.6 Arterielle und venöse Durchblutungsstörungen, lymphatische Störungen 7.1.7 Neurologisch periphere Erkrankungen 7.1.8 Wesen des Alterns sowie morphologische und funktionelle Veränderungen des Alterns 7.1.9 Erkrankungen im Alter einschließlich gerontopsychiatrische Erkrankungen, Multimorbidität im Alter 7.2 Dermatologie 7.2.1 Allgemeine Grundlagen der Hauterkrankungen einschließlich Immunologie und Allergologie 7.2.2 Sichtbare Veränderungen der Haut 7.2.3 Angeborene Hauterkrankungen 7.2.4 Erworbene Hauterkrankungen 7.2.4.1 Entzündliche Dermatosen 7.2.4.2 Degenerativ bedingte Dermatosen 7.2.4.3 Traumatisch bedingte Hauterkrankungen, Wunden und Wundheilung 7.2.4.4 Hauterkrankungen mit Geschwulstbildung 7.2.4.5 Verhornungsstörungen 7.2.5 Erkrankungen der Hautanhangsgebilde 7.2.5.1 Erkrankungen der Drüsen 7.2.5.2 Veränderungen und Erkrankungen der Nägel 7.2.5.3 Nagelveränderungen im Alter 7.2.6 Therapiemöglichkeiten bei Erkrankungen der Haut und Nägel 7.3 Orthopädie 7.3.1 Auswirkungen von Statik und Krankheiten auf den Fuß 7.3.1.1 Krankhafte Veränderungen der Körperhaltung, im Bereich des Beckens, des Oberschenkels und Unterschenkels 7.3.1.2 Systemerkrankungen, Stoffwechselstörungen 7.3.1.3 Missbildungen und Fehlbildungen, Fehlentwicklung des Kinderfußes 7.3.1.4 Andere Ursachen 7.3.2 Klassische Fußdeformitäten und Fußtypen 7.3.3 Deformitäten an den Zehen, Vorfußdeformitäten 7.3.4 Gelegenheitsursachen von Fußbeschwerden 7.3.4.1 Formveränderungen, Auswüchse 7.3.4.2 Haut- und Knochenveränderungen 7.3.4.3 Zirkulationsstörungen 7.3.4.4 Lokale Überlastungssyndrome 7.4 Neurologische Erkrankungen, insbesondere Polyneuropathien und Lähmungen 7.5 Verletzungen am Bewegungssystem, Wiederherstellung und Heilung 7.6 Infektionen am Bewegungsapparat, Chirurgische Infektionen 7.7 Fachbezogene Infektionskrankheiten 7.8 Operationen am Fuß und Vorfuß 7.9 Anforderungen an Schuhwerk, Schuhzurichtungen, Einlagen und orthopädische Schuhe 8 Hygiene und Mikrobiologie 80 8.1 Geschichtlicher Überblick und Bedeutung einschließlich rechtlicher Vorschriften und Empfehlungen 8.2 Allgemeine Hygiene und Umweltschutz 8.2.1 Klima, Wasser, Boden, Luft 8.2.2 Kleidung und Wohnung 8.2.3 Persönliche Hygiene 8.2.4 Hygiene, Ordnung und Abfallbeseitigung am Arbeitsplatz 8.3 Grundlagen der Epidemiologie und Mikrobiologie 8.4 Antisepsis, Desinfektion, Asepsis, Sterilisation, Autoclavierung, Entwesung, Methoden und praktische Durchführung 8.5 Virologie, Bakteriologie, Mykologie und Parasitologie 8.6 Verhütung und Bekämpfung von Infektionen 8.7 Schutzimpfungen 9 Erste Hilfe und Verbandtechnik 30 9.1 Allgemeines Verhalten bei Notfällen 9.2 Erstversorgung von Verletzten 9.3 Blutstillung und Wundversorgung 9.4 Maßnahmen bei Stoffwechselentgleisungen, insbesondere bei Diabetikerinnen oder Diabetikern, Verhalten bei Schockzuständen und bei Wiederbelebung 9.5 Versorgung von Knochenbrüchen, Verätzungen, Stromunfällen, Verbrennungen 9.6 Transport von Verletzten 9.7 Verhalten bei Arbeitsunfällen 9.8 Verbandtechniken 10 Prävention und Rehabilitation 30 10.1 Grundlagen und Bedeutung der Prävention 10.2 Gesundheit und ihre Wechselbeziehungen 10.3 Gesundheitsförderung, Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge, Früherkennung von Krankheiten 10.4 Gesundheitsgerechtes Verhalten, Bedeutung der gesunden Ernährung, insbesondere bei Diabetes mellitus, Übergewicht und Gicht 10.5 Grundlagen und Formen der Rehabilitation 10.6 Rehabilitationsplanung und –durchführung im interdisziplinären Team 11 Psychologie/Pädagogik/Soziologie 60 11.1 Psychologie 11.1.1 Der Mensch in seiner psychosomatischen Einheit 11.1.2 Die Podologin/der Podologe im Prozess der Patientenführung, Einführung in die Persönlichkeitspsychologie 11.1.3 Psychologische Probleme spezieller Patientengruppen, insbesondere akut Erkrankter, chronisch Kranker und Kinder; psychische Besonderheiten kranker älterer Menschen und Behinderter 11.1.4 Gesprächsführung, Supervision 11.2 Grundlagen der Pädagogik 11.3 Grundlagen der Soziologie und Gerontologie 12 Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde 120 12.1 Arzneimittellehre 12.1.1 Allgemeine Grundlagen 12.1.2 Grundlagen der Arzneimittelwirksamkeit von der Applikation bis zur Elimination 12.1.3 Unerwünschte Arzneimittelwirkungen 12.1.4 Arzneiformen und ihre Verabreichung 12.1.5 Umgang mit Arzneimitteln und Hinweise bei der Anwendung 12.1.6 Freiverkäufliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel 12.1.7 Arzneimittelgruppen einschließlich Phytotherapeutika 12.2 Material- und Warenkunde 12.2.1 Produkte und Hilfsstoffe sowie deren Einsatz bei der podologischen Behandlung 12.2.2 Grund- und Inhaltsstoffe der Produkte einschließlich Herkunft und Gewinnung 12.2.3 Industrielle Produkte 12.2.4 Warengruppen 12.2.5 Verkaufsberatung 13 Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung 150 13.1 Historische Grundlagen 13.2 Allgemeine Grundlagen 13.2.1 Aufgaben der podologischen Behandlung 13.2.2 Definitionen und Abgrenzungen von kosmetischer Fußpflege, häuslicher Fußpflege; Ausrüstung und Organisation von Hausbesuchen 13.2.3 Anforderungen an die Podologin und den Podologen 13.2.4 Anforderung an Räumlichkeiten, Ausstattung und Organisation 13.2.5 Ärztliche Diagnose und Therapieplan 13.2.6 Ausführung ärztlicher Anweisungen und Zusammenarbeit mit Ärztinnen oder Ärzten 13.3 Podologischer Behandlungsplan 13.3.1 Anamnese, podologische Befunderhebung, Behandlungsziel, Dokumentation 13.3.2 Podologische Indikationen, Grenzfelder der podologischen Behandlung 13.3.3 Pathologische Veränderungen oder Symptome von Krankheiten, die eine ärztliche Behandlung oder Mitbehandlung erfordern 13.3.4 Risikokonstellationen für Fußschäden und Differenzierung 13.3.5 Auswirkungen des Diabetischen Fußsyndroms 13.3.6 Behandlungsplanung einschließlich Koordinierung der podologischen und ärztlichen Behandlung und Qualitätssicherung 13.3.7 Präventive, therapeutische und rehabilitative podologische Behandlungsmaßnahmen sowie Patientenberatung 13.3.8 Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen 13.4 Arbeitsmethoden der podologischen Behandlung 13.4.1 Manuelle Behandlungsmethoden, Instrumentenführung und Indikation 13.4.2 Apparative Behandlungsmethoden 13.4.3 Medikamentöse Behandlungsmaßnahmen 13.4.4 Physikalische Behandlungsmaßnahmen 13.4.5 Spezielle Verbandtechniken und Entlastungen 13.5 Allgemeine Unfallverhütung, Arbeitsschutz 13.6 Spezielle Gefahrenquellen und Verletzungen bei der Behandlung, Wundversorgung 13.7 Verhalten beim Auftreten von Notfällen am Arbeitsplatz 14 Fußpflegerische Maßnahmen 150 14.1 Vorbereitung der Behandlung einschließlich Hygienemaßnahmen 14.2 Indikation und Kontraindikation verschiedener Behandlungsmaßnahmen 14.3 Vorbereitung der Haut für die Behandlung 14.4 Grundtechniken der pflegerischen Maßnahmen 14.4.1 Arbeiten mit fußpflegerischen Instrumenten 14.4.2 Apparative Maßnahmen 14.4.3 Nagelschnitt 14.4.4 Pflegerische Maßnahmen an Haut und Nägeln 14.5 Beratung und Anleitung der Patientinnen oder Patienten zu vorbeugenden Maßnahmen zur Pflege und für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Füße 14.6 Maßnahmen am Ende der Behandlung 15 Podologische Behandlungsmaßnahmen 400 15.1 Internistischer, orthopädischer und dermatologischer Befund; biomechanischer Befund 15.2 Spezialtechniken unter Einbeziehung von manuellen, apparativen, medikamentösen und physikalischen Behandlungsmethoden 15.3 Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei 15.3.1 Nagelveränderungen 15.3.2 Hautveränderungen 15.3.3 Fuß- und Zehenveränderungen 15.3.4 traumatischen Veränderungen 15.3.5 Zirkulationsstörungen 15.3.6 neurologischen Störungen 15.3.7 Entzündungen und Infektionen 15.3.8 Störungen der Schweißdrüsenfunktion am Fuß 15.3.9 Patienten mit Grunderkrankungen und Kontraindikationen 15.4 Abgrenzung ärztlicher und podologischer Behandlungsmaßnahmen 15.5 Behandlung von Risikopatientinnen oder Risikopatienten und Besonderheiten 15.6 Behandlung von Veränderungen, die unmittelbar zu einer Erkrankung führen können 15.7 Behandlung von Veränderungen, die bereits eine Erkrankung darstellen, nach ärztlicher Anordnung 15.8 Behandlung von chronischen Wunden nach ärztlicher Anordnung 15.9 Beratung der Patientinnen oder Patienten, auch über weitere ärztliche Kontrollen 15.10 Besonderheiten im Krankenhaus, im Alten- und Pflegeheim sowie bei Hausbesuchen 16 Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung 100 16.1 Allgemeine Grundlagen 16.2 Massage an Fuß und Unterschenkel 16.2.1 Indikationen und Kontraindikationen 16.2.2 Grundlagen der Massage 16.2.3 Behandlungsaufbau, Grundtechniken 16.3 Indikationen und Kontraindikationen der Fußreflexzonenmassage 16.4 Hydro- und Balneotherapie 16.4.1 Indikationen und Kontraindikationen 16.4.2 Arten und Anwendungsformen 16.5 Elektrotherapie am Fuß 16.5.1 Indikationen und Kontraindikationen 16.5.2 Arten und Apparaturen 16.6 Bewegungsübungen am Fuß 16.6.1 Indikationen und Kontraindikationen 16.6.2 Mobilisierungsübungen und Fußgymnastik bei Fehlstellungen und Deformitäten sowie Patientenanleitung 16.7 Sonstige Verfahren 17 Podologische Materialien und Hilfsmittel 200 17.1 Arten, Materialien, Eigenschaften, Indikationen und Kontraindikationen von 17.1.1 Orthosen 17.1.2 Nagelkorrekturspangen 17.1.3 Nagelprothetik und Inlays 17.1.4 Spezialverbänden 17.1.5 Druckentlastungen und Reibungsschutz 17.2 Herstellung und Bearbeitung von natürlichen und industriell gefertigten Materialien sowie praktische Übungen Zur freien Verfügung 100 Stundenzahl insgesamt 2.000 B Praktische Ausbildung für Podologinnen oder Podologen Praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen, in denen podologische Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden: 1. Fußpflegerische Maßnahmen 2. Podologische Behandlungsmaßnahmen 3. Physikalische Therapie im Rahmen der podologischen Behandlung 4. Podologische Materialien und Hilfsmittel Stunden insgesamt 1.000 Davon sind mindestens 280 Stunden in einem unter ärztlicher Anleitung stehenden Praktikum in internistischen, in dermatologischen und in orthopädischen Kliniken oder entsprechenden Ambulanzen abzuleisten. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler mit den im Unterricht vermittelten Krankheitsbildern anschaulich bekannt gemacht und gleichzeitig die Verbindung zu den in der podologischen Behandlung zu berücksichtigenden Aspekten hergestellt werden.
Anlage 2(zu § 1 Abs. 3)(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 23) ..............................(Bezeichnung der Schule) Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen Name, Vorname ..........................................................................Geburtsdatum Geburtsort .......................................................................... hat in der Zeit vom ...................... bis ...........................regelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterrichtund der praktischen Ausbildung für Podologinnen und Podologen gemäß § 4des Podologengesetzes teilgenommen. Die Ausbildung ist - nicht - über die nach dem Podologengesetz zulässigenFehlzeiten hinaus - um .......... Tage *) - unterbrochen worden. Ort, Datum .................................... (Stempel) ....................................Unterschrift(en) der Schulleitung-----*) Nichtzutreffendes streichen.
Anlage 3(zu § 10 Abs. 2 S 1)(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 24) Die/Der Vorsitzendedes Prüfungsausschusses Zeugnis über die staatliche Prüfung für Podologinnen und Podologen Name, Vorname ...........................................................................Geburtsdatum Geburtsort ........................................................................... hat am ............................ die staatliche Prüfung nach § 4 desPodologengesetzes vor dem staatlichen Prüfungsausschuss bei der ........................................................................... in ......................... bestanden. Sie/Er hat folgende Prüfungsnoten erhalten:1. im schriftlichen Teil der Prüfung "......................."2. im mündlichen Teil der Prüfung "......................."3. im praktischen Teil der Prüfung "......................." Ort, Datum ....................................... (Siegel) .......................................(Unterschrift der/des Vorsitzendendes Prüfungsausschusses)
Anlage 4(zu § 10 Abs. 3 Satz 2)(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 25) Die/Der Vorsitzendedes Prüfungsausschusses Zeugnis über die staatliche Ergänzungsprüfung für Podologinnen und Podologen Name, Vorname .............................................................................Geburtsdatum Geburtsort ............................................................................. hat am .................................. die staatliche Ergänzungsprüfungnach § 10 Abs. 4/§ 10 Abs. 5 *) des Podologengesetzes vor dem staatlichenPrüfungsausschuss bei der .............................................................................in .................................... bestanden. Sie/Er hat folgende Prüfungsnoten erhalten: 1. im mündlichen Teil der Prüfung ".........................."2. im praktischen Teil der Prüfung ".........................." Ort, Datum ........................................ (Siegel) .........................................(Unterschrift der/des Vorsitzendendes Prüfungsausschusses)-----*) Nichtzutreffendes streichen.
Anlage 5(zu § 15)(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 26) Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "....................................." Name, Vorname .............................................................................geboren am in ............................................................................. erhält auf Grund des Podologengesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage dieErlaubnis, die Berufsbezeichnung "....................................."zu führen. Ort, Datum ................................ (Siegel) ................................(Unterschrift)
Anlage 5a(zu § 16a Absatz 2)(Fundstelle: BGBl. I 2016, 938) ........................................................................................................(Bezeichnung der Einrichtung) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang Name, Vorname .............................................................................................................................................. Geburtsdatum Geburtsort .............................................................................................................................................. hat in der Zeit vom ................................................................................bis .................................................................................regelmäßig an dem nach § 16a Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Anpassungslehrgang teilgenommen. Ort, Datum ......................................................................................................... (Stempel) ..........................................................................................................Unterschrift(en) der Einrichtung
Anlage 5b(zu § 16a Absatz 2)(Fundstelle: BGBl. I 2016, 939) Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung für ][Element: ][Element: ][Element: ]-->][Element: ][Element: ]-->.............................................................................................................................................. Name, Vorname .......................................................................................................................................................................................... Geburtsdatum Geburtsort .......................................................................................................................................................................................... hat am .............................................................................................................. die staatliche Eignungsprüfung nach § 16a Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen bestanden/nicht bestanden*.* Nichtzutreffendes streichen. Ort, Datum .......................................................................................................................................... (Siegel) ...........................................................................................................................................(Unterschrift(en) der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)
Anlage 6(zu § 16b Absatz 2). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Bezeichnung der Einrichtung)Bescheinigung über die Teilnahme am AnpassungslehrgangName, Vorname. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .GeburtsdatumGeburtsort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . regelmäßig an dem nach § 16b Absatz 2 der Ausbildungs- undPrüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen von der zuständigen Behörde vorgeschriebenenAnpassungslehrgang teilgenommen.Das Abschlussgespräch hat sie/er bestanden/nicht bestanden.Ort, Datum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Stempel). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Unterschrift(en) der EinrichtungOrt, Datum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Stempel). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Unterschrift(en) der Personen nach § 16b Absatz 2 Satz 7 Nicht Zutreffendes streichen.
Anlage 7(zu § 16b Absatz 7)Die/der Vorsitzende des PrüfungsausschussesBescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfungfür. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Name, Vorname. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .GeburtsdatumGeburtsort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .hat am . . . . . . . . . . die staatliche Kenntnisprüfung nach § 16b Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen bestanden/nicht bestanden.Ort, Datum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Siegel). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Unterschrift(en) der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) Nicht Zutreffendes streichen.