Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung*)
Kurz gesagt
Diese Verordnung schützt Menschen vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung, die von UV-Bestrahlungsgeräten ausgeht, die zu kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.
Was es regelt
- Den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten.
- Die Anforderungen an die Sicherheit und den Einsatz dieser Geräte.
- Die Qualifikation und Aufgaben des Personals, das diese Geräte bedient.
- Die Informationspflichten gegenüber den Nutzern.
Wen es betrifft
- Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten, die diese gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen einsetzen.
- Nutzer von UV-Bestrahlungsgeräten.
Eckpunkte
- Die erythemwirksame Bestrahlungsstärke darf im Wellenlängenbereich von 250 bis 400 Nanometern 0,3 Watt pro Quadratmeter nicht überschreiten.
- UV-Schutzbrillen müssen in ausreichender Zahl bereitgehalten und jedem Nutzer angeboten werden.
- UV-Bestrahlungsgeräte müssen eine Notabschaltung haben, die leicht erreichbar ist.
- Bei einer erythemwirksamen Bestrahlung von mehr als 800 Joule pro Quadratmeter muss sich das UV-Bestrahlungsgerät selbst abschalten.
Gesetzestext
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter StrahlungDie §§ 5 und 6 dieser Verordnung dienen der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2012 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 123/2006 (CELEX Nr: 32006L0123) Beachtung der EGRL 34/98 (CELEX Nr: 31998L0034) +++)
EingangsformelAuf Grund der §§ 3 und 5 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2433) verordnet die Bundesregierung:
§ 1Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, die zu kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.
§ 2Begriffsbestimmungen
Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1.„UV-Bestrahlungsgeräte“ sind Anlagen, die zur Bestrahlung der Haut UV-Strahlung aussenden können, einschließlich deren Steuerung;2.„UV-Strahlung“ ist nichtionisierende Strahlung mit Wellenlängen von 100 bis 400 Nanometern;3.„Optische Bauteile“ sind die optisch wirksamen Bestandteile eines UV-Bestrahlungsgerätes, insbesondere UV-Leuchtstofflampen oder Halogen-Metalldampflampen, Reflektoren, Filter und UV-durchlässige Scheiben;4.„Hauttypen“ sind die Kategorien der individuellen Hautempfindlichkeit nach Anlage 1;5.„UV-Erythem“ ist eine entzündliche Rötung der menschlichen Haut durch UV-Strahlung der Sonne oder von künstlichen Quellen (Sonnenbrand);6.„Erythemwirksame Bestrahlungsstärke (Eery)“ ist die Summation des Produktes aus gemessener spektraler Bestrahlungsstärke (Eλ) in Watt pro Quadratmeter und Nanometer (Wm-2nm-1), dem jeweiligen wellenlängenabhängigen Wichtungsfaktor (Sλ) für das UV-Erythem nach Anlage 2 und dem jeweiligen Intervall der Wellenlänge Δλ in Nanometern (nm), wobei gilt Δλ < 2,5 Nanometer (nm), über den Wellenlängenbereich von 250 bis 400 Nanometern (nm): 7.„Gesamte Bestrahlungsstärke (Eges)“ ist die Summation des Produktes aus gemessener spektraler Bestrahlungsstärke (Eλ) in Watt pro Quadratmeter und Nanometer (Wm-2nm-1) und dem jeweiligen Intervall der Wellenlänge Δλ in Nanometern, wobei gilt Δλ < 2,5 Nanometer (nm), über den Wellenlängenbereich von 200 bis 280 Nanometern (nm): 8.„Erythemwirksame Bestrahlung“ ist die Bestrahlung in Joule pro Quadratmeter (Jm-2), die ermittelt wird durch Multiplikation der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke mit der Bestrahlungsdauer in Sekunden;9.„Erythemwirksame Schwellenbestrahlung“ ist der Wert der erythemwirksamen Bestrahlung in Joule pro Quadratmeter (Jm-2), der bei nicht vorbestrahlter Haut ein gerade noch erkennbares UV-Erythem hervorruft;10.„Höchstbestrahlungsdauer“ ist die Bestrahlungsdauer, die bei gegebener erythemwirksamer Bestrahlungsstärke eines UV-Bestrahlungsgerätes bei nicht vorbestrahlter Haut ein gerade noch erkennbares UV-Erythem hervorruft; sie ist der Quotient aus der erythemwirksamen Schwellenbestrahlung des jeweiligen Hauttyps und der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke des UV-Bestrahlungsgerätes.
§ 3Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten
§ 4Einsatz, Aufgaben und Qualifikation des Fachpersonals
§ 5Schulung, Fortbildung
§ 6Gleichwertigkeit vergleichbarer Qualifikationen aus anderen EU- und EWR-Staaten
§ 7Informationspflichten
§ 8Dokumentationspflichten
§ 9Hinweis auf Bußgeldvorschriften des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Zuwiderhandlungen gegen § 3 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen in Verbindung mit § 3 Absatz 1 oder Absatz 2, § 4 Absatz 1, § 7 oder § 8 Absatz 1 oder Absatz 2 dieser Verordnung können nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen geahndet werden.
§ 10Übergangsvorschrift
- Januar 2012 bereits betrieben werden und die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 und 2 nicht erfüllen, dürfen ab dem
- August 2012 zu kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde nicht weiter betrieben werden.
- Januar 2008 erstmalig in Verkehr gebracht wurden, dürfen ab dem
- August 2012 nur weiter betrieben werden, wenn eine im Bezug auf die Gerätetechnik fachkundige Person festgestellt und durch Eintrag im Geräte- und Betriebsbuch bestätigt hat, dass die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 bis 5 erfüllt sind.
§ 11Inkrafttreten
SchlussformelDer Bundesrat hat zugestimmt.
Anlage 1(zu § 2 Nummer 4; § 4 Absatz 1 Nummer 3)Beschreibung der Hauttypen, ihre Reaktion auf UV-Bestrahlung und Verfahren zur Bestimmung der Hauttypen(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1416 - 1418) Hauttypen und ihre Reaktion auf die Sonne: HauttypIIIIIIIVVVIBeschreibungNatürliche Hautfarbe:sehr hellhellhell bis hellbraunhellbraun, olivdunkelbraundunkelbraun bis schwarzSommersprossen/ Sonnenbrandflecken: sehr häufig häufig selten keine keine keineNatürliche Haarfarbe:rötlich bis rötlich-blondblond bis braundunkelblond bis braundunkelbraundunkelbraun bis schwarzschwarzAugenfarbe:blau, graublau, grün, grau, braungrau, braunbraun bis dunkelbraundunkelbraundunkelbraunReaktion auf die SonneSonnenbrand:immer und schmerzhaftfast immer, schmerzhaftselten bis mäßigseltensehr seltenextrem seltenBräunung:keinekaum bismäßigfortschreitendschnell undtiefkeinekeineErythemwirksame Schwellenbestrahlung: 200 Jm-2 250 Jm-2 350 Jm-2 450 Jm-2 800 Jm-2 > 1 000 Jm-2 Verfahren zur Bestimmung des Hauttyps Zur Festlegung maximaler Bestrahlungszeiten ist die Kenntnis der individuellen und aktuellen UV-Empfindlichkeit der Haut erforderlich, die durch die Bestimmung des Hauttyps abgeschätzt werden kann. Wichtige Kriterien sind hierfür vor allem die Neigung der Haut zur Bildung eines UV-Erythems (Sonnenbrand) und zur Hautbräunung bei der ersten längeren UV-Bestrahlung der nicht vorbestrahlten Haut. Darüber hinaus können äußere Merkmale wie die Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie die Anzahl von Sommersprossen Hinweise liefern. Die folgenden 10 Fragen sind dazu geeignet, die Hauttypen I bis IV zu bestimmen. Die Hauttypen V und VI zeichnen sich durch eine wenig empfindliche braune bis dunkelbraune Haut, dunkle Augen und schwarzes Haar aus. Die Eigenschutzzeit der Haut liegt bei diesen Hauttypen bei 60 Minuten und mehr. Eine detaillierte Hauttypbestimmung für diese Hauttypen erübrigt sich. Die folgenden Fragen sind so genau wie möglich zu beantworten: Name: .............................................................. Alter ≥ 18 Jahre: Ja ............ 1Welchen Farbton weist Ihre unbestrahlte Haut auf?Rötlich1Weißlich2Leicht beige3Bräunlich42Hat Ihre Haut Sommersprossen?Ja, viele1Ja, einige2Ja, aber nur vereinzelt3Nein43Wie reagiert Ihre Gesichtshaut auf die Sonne?Sehr empfindlich, meist Hautspannen1Empfindlich, teilweise Hautspannen2Normal empfindlich, nur selten Hautspannen3Unempfindlich, ohne Hautspannen44Wie lange können Sie sich im Frühsommer in Deutschland am Mittag bei wolkenlosem Himmel in der Sonne aufhalten, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen?Weniger als 15 Minuten1Zwischen 15 und 25 Minuten2Zwischen 25 und 40 Minuten3Länger als 40 Minuten45Wie reagiert Ihre Haut auf ein längeres Sonnenbad?Stets mit einem Sonnenbrand1Meist mit einem Sonnenbrand2Oftmals mit einem Sonnenbrand3Selten oder nie mit einem Sonnenbrand46Wie wirkt sich bei Ihnen ein Sonnenbrand aus?Kräftige Rötung, teilweise schmerzhaft und Bläschenbildung, danach Schälen der Haut1Deutliche Rötung, danach Schälen der Haut2Rötung, danach manchmal Schälen der Haut3Selten oder nie Rötung und Schälen der Haut47Ist bei Ihnen nach einmaligem längerem Sonnenbad anschließend ein Bräunungseffekt zu erkennen?Nie1Meist nicht2Oftmals3Meist48Wie entwickelt sich bei Ihnen die Hautbräunung nach wiederholtem Sonnenbad?Kaum oder gar keine Bräunung1Leichte Bräunung nach mehreren Sonnenbädern2Fortschreitende, deutlicher werdende Bräunung3Schnell einsetzende und tiefe Bräunung49Welche Angabe entspricht am ehesten Ihrer natürlichen Haarfarbe?Rot bis rötlich blond1Hellblond bis blond2Dunkelblond bis braun3Dunkelbraun bis schwarz410Welche Farbe haben Ihre Augen?Hellblau, hellgrau oder hellgrün1Blau, grau oder grün2Hellbraun oder dunkelgrau3Dunkelbraun4Summe (∑)Geschätzter Hauttyp Unterschrift: ................................... Datum: ............................ Erläuterung: Die Antworten sind wie folgt zu bewerten: Bei jeder Frage wird die der gegebenen Antwort entsprechende Punktzahl – diese steht hinter der Antwort – notiert. Dann werden die Punkte addiert und das Ergebnis wird durch 10 geteilt. Das gerundete Ergebnis gibt den Hauttyp an. Beispiel: Wenn das Ergebnis 2,4 lautet, entspricht der ermittelte Hauttyp eher Hauttyp II (weil das Ergebnis näher an 2 als an 3 ist); ist das Ergebnis 2,8, entspricht der ermittelte Hauttyp eher Hauttyp III (weil das Ergebnis näher an 3 ist als an 2). Dabei ist zu bedenken, dass es sich hierbei nur um eine sehr grobe Einschätzung handelt, die nicht unbedingt die tatsächliche Hautempfindlichkeit gegenüber UV-Strahlen widerspiegelt. Können eine oder mehrere Fragen nicht beantwortet werden, wird empfohlen, zur Bestimmung des Hauttyps für diese Fragen die Punktzahl 1 zu vergeben. In Zweifelsfällen soll der Nutzerin oder dem Nutzer empfohlen werden, den Hauttyp ärztlich bestimmen zu lassen.Es wird davon abgeraten, UV-Bestrahlungsgeräte zu kosmetischen Zwecken und für sonstige Anwendungen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde zu nutzen.
Anlage 2(zu § 2 Nummer 6)(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1419) Wichtungsfaktoren zur Ermittlung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von UV-Bestrahlungsgeräten werden durch folgende Wirkungsfunktion mit Parametern festgelegt: Wellenlänge λ in nmWichtungsfaktor Sλλ < 2981298 ≤ λ ≤ 328100,094 (298 – λ)328 < λ ≤ 400100,015 (140 – λ)
Anlage 3(zu § 3 Absatz 2 Nummer 1)UV-Schutzbrillen(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1419 ) Die Filter der UV-Schutzbrillen müssen die Anforderungen der Schutzstufe 2-5 nach DIN EN 170, Ausgabe Januar 2003 (über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt), erfüllen.
Anlage 4(zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2)Geräte- und Betriebsbuch(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1420 - 1422) Als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben/Messwerte sind folgende Dokumente heranzuziehen: DIN EN 60335-2-27 (VDE 0700-27), Ausgabe April 2009 und DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 (beide über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt). Gerätebuch Das Gerätebuch ist vom Betreiber auszufüllen. Hersteller: ............................................................................. Importeur/Inverkehrbringer: ............................................ Typ/Modell: ............................................................................. Baujahr: ............................................................................. Serien-Nr.: ............................................................................. Optisch wirksame Bauteile des UV-Bestrahlungsgerätes UV-Lampen: ............................................................................. Filter: ............................................................................. Reflektoren: ............................................................................. Vorschaltgeräte: ............................................................................. Transparente Auflagefläche: ............................................. Kürzester zulässiger Bestrahlungsabstand: □ ...................................................... cm □ durch die Bauart des UV-Bestrahlungsgerätes vorgegeben Erythemwirksame Bestrahlungsstärke beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand: ........................................................... Wm-2 (max. 0,3 Wm-2) (Angabe des Messverfahrens: ..................................................................) Höchstbestrahlungsdauer beim kürzesten zulässigen Bestrahlungsabstand: Erythemwirksame Bestrahlung in Jm-2Höchstbestrahlungsdauer in MinutenErste Bestrahlung ungebräunter Haut100Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan150Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan200Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan250Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan300Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan350Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan400Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan450Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan500Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan550Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan600Zwangsabschaltung800 Notabschaltung nach § 3 Absatz 2 Nummer 3
ist vorhanden□ ja□ neinGeräteaufschriften nach § 7 Absatz 2
sind vorhanden□ ja□ nein Zeitschaltuhr oder Steuerungsgerät Hersteller: ............................................................. Typ/Modell: ........................................................... Maximale Abschaltzeit der Zeitschaltuhr: .................. Kleinste einstellbare Zeitabstufung: ............................ Wartungsintervall Alle ............................................ Betriebsstunden oder mindestens alle ................................... Jahre wird das Gerät gewartet. Lampenwechsel: Alle ............................................. Betriebsstunden werden die Lampen ausgewechselt. Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben Ort: ..................................................... Datum: .............................................................. Unterschrift und Firmenstempel des Betreibers: ........................................................ Betriebsbuch Der Teil „Betriebsbuch“ des Geräte- und Betriebsbuches ist vom Betreiber oder durch von ihm Bevollmächtigte (Wartungsfirma etc.) zu führen und vom Betreiber zu bestätigen. Im Betriebsbuch sind alle Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Lampen- und Filterwechsel, sonstige zum sicheren Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes notwendigen Arbeiten und betriebseigene Prüfungen einschließlich der zugehörigen Zertifikate und Erklärungen zu dokumentieren. Qualifiziertes Fachpersonal nach § 4 Absatz 4
Name: ............................................................................... ............... Bezeichnung der Schulungseinrichtung: ................................................... Datum der Teilnahmebescheinigung: ...................................................... Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist dem Betriebsbuch beizufügen. Informationen und Schutzbrillen Hinweise nach § 7 Absatz 1
sind vorhanden□ ja□ neinSchutzbrillen nach § 3 Absatz 2
sind vorhanden□ ja□ nein ReparaturprotokollDatumArt der Reparatur Wartungsprotokoll Anweisungen zur wiederkehrenden Wartung Der Zustand und die Funktion (insbesondere der Sicherheitseinrichtungen) des UV-Bestrahlungsgerätes sind durch bevollmächtigtes Personal, das Fachkunde in Wartungsarbeiten besitzt, zu prüfen. Grundlage der Prüfung ist die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers, die bei der Übernahme übergeben wurde. Das UV-Bestrahlungsgerät wurde am ............................................ gewartet und geprüft. Stand des Betriebsstundenzählers: .................................................... Zwangsabschaltung auf Funktion geprüft□ ja□ neinNotabschaltung auf Funktion geprüft□ ja□ nein Folgende Mängel sind zu behebenAusgewechselte BauteileMängel behoben durchMängel behoben am Das UV-Bestrahlungsgerät□ ist zur weiteren Verwendung geeignet.□ darf nicht in Betrieb genommen werden. Wechsel optischer Bauteile (Lampen, Filter etc.) Optische Bauteile des UV-Bestrahlungsgerätes wurden gewechselt und geprüft□ ja□ nein Stand des Betriebsstundenzählers: .........................................Optisches BauteilErsetzt durchÄquivalenzbescheinigung (ja/nein)DatumNameUnterschrift Wenn bei Äquivalenzbescheinigung „nein“ angegeben wurde: Von welchem Bautyp sind diese optischen Bauteile?.......................................................................... ...........................Sie sind nicht gleichartig mit den Original-Bauteilen. Durch den Austausch mit nicht gleichartigen Bauteilen ergeben sich folgende Änderungen der Eigenschaften des UV-Bestrahlungsgerätes: .......................................................................... .............................. Die Anforderungen an die Bestrahlungsstärke nach § 3
werden erfüllt. Unter Umständen sind eine spektrale Neuvermessung des UV-Bestrahlungsgerätes nach DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 (über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt), und eine Aktualisierung des Kapitels „Gerätebuch“ des Geräte- und Betriebsbuches notwendig. (Bestätigung des Betreibers durch entsprechenden Herstellernachweis) Bestrahlungszeiten: ....................................................... Sonstiges: .................................................................. Das Wartungsprotokoll ist vom Betreiber und von der Person zu unterzeichnen, die von ihm mit den Wartungsarbeiten und betriebseigenen Prüfungen beauftragt ist. Ort: ................................................ Datum: ................................................. Betreiber Name und Anschrift: ............................................... Unterschrift: ........................................................... Die mit den Wartungsarbeiten und betriebseigenen Prüfungen beauftragte Person Name und Anschrift: ............................................. Unterschrift: ................................................................... Erläuterungen für das Ausfüllen des Geräte- und Betriebsbuches:–Die Angaben im Geräte- und Betriebsbuch müssen mit den Angaben auf dem Herstellerschild, der Konformitätsbescheinigung und den Auftragsdokumenten (Auftragsbestätigung, Leistungsdaten, Lieferschein) übereinstimmen.–Zusätzliche Einrichtungen und Angaben, die in den Spalten nicht untergebracht werden können, sind als Bemerkungen, z. B. als Fußnoten, einzutragen.–Bei Verwendung von EDV-Ausdrucken ist der Inhalt der zutreffenden Seiten zu übernehmen. Die Ausdrucke sind fest an der entsprechenden Stelle im Geräte- und Betriebsbuch einzufügen. Beim Betreiberwechsel ist das Geräte- und Betriebsbuch zu übergeben. Äquivalenzbescheinigungen sind dem Geräte- und Betriebsbuch als Anlage beizufügen.
Anlage 5(zu § 4 Absatz 1 bis 3)Dosierungsplan(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1423) 1.Voraussetzungen–Bestimmung des Hauttyps.–Klärung der Ausschlusskriterien (entsprechend den Hinweisen nach Anlage 7).–Informationen zur Nutzung eines UV-Bestrahlungsgerätes (entsprechend den Hinweisen nach Anlage 7).–Aufklärung über das erhöhte gesundheitliche Risiko durch UV-Bestrahlung, insbesondere im Hinblick auf Hautkrebs, vorzeitige Hautalterung, Augenschäden und UV-Erythem.2.Vorgaben zum Erstellen des Dosierungsplans und zu Bestrahlungspausen–Individuelle Festlegung der Bestrahlungsdauer in Abhängigkeit vom Hauttyp der Nutzerin oder des Nutzers und der Bestrahlungsstärke des jeweiligen UV-Bestrahlungsgerätes anhand der Tabelle „Maximalwerte erythemwirksamer Bestrahlungen“ unter Vermeidung eines UV-Erythems (Sonnenbrand).–Einheitliche erste Bestrahlung ungebräunter Haut von 100 Jm-2.–Maximal eine UV-Bestrahlung pro Tag (Sonne oder UV-Bestrahlungsgerät).–Mindestens 48 Stunden Abstand zwischen den ersten beiden Bestrahlungen.–Maximal drei Bestrahlungen pro Woche.–Maximal zehn Bestrahlungen im Monat.–Maximal zehn Bestrahlungen pro Serie.–Bestrahlungspause nach Beendigung einer Bestrahlungsserie von mindestens der Dauer der vorausgegangenen Bestrahlungsserie.–Maximal 50 Sonnenbäder oder Bestrahlungen durch UV-Bestrahlungsgeräte pro Jahr.3.Bestrahlungsserie – Maximalwert der erythemwirksamen Bestrahlung bei Unterbrechung einer Bestrahlungsserie–Eine Bestrahlungsserie umfasst bis zu 10 Bestrahlungen. Sie ist beendet nach 10 Bestrahlungen oder bei einer Unterbrechung zwischen zwei Bestrahlungen von mehr als vier Wochen. Die erste Bestrahlung nach einer Beendigung darf eine maximale erythemwirksame Bestrahlung von 100 Jm-2 nicht überschreiten.–Bei Unterbrechung einer Bestrahlungsserie von mehr als einer und bis zu vier Wochen: Wiederaufnahme der Bestrahlungsserie mit um eine Stufe reduzierter erythemwirksamer Bestrahlung.4.Maximalwerte erythemwirksamer BestrahlungenHauttypErythemwirksame Bestrahlung in Jm–2Nummer der Bestrahlung in der Serie12 und 34 und 56 bis 89 und 10I100100100100100II100100100100100III100150200250350IV100200300350450V100250400550600VI100300500600600 Bei einer erythemwirksamen Bestrahlungsstärke von 0,3 Wm–2 entspricht eine Bestrahlung mit einer Dosis von 100 Jm–2 einer Nutzungsdauer von ungefähr 5 Minuten und 30 Sekunden.5.Hinweise zur Anwendung des Dosierungsplans–Einhalten der Abfolge der im Dosierungsplan festgelegten Einzelbestrahlungen.–Bei Auftreten eines UV-Erythems oder anderer anormaler Hautreaktionen: sofortiger Abbruch der Bestrahlungsserie und ärztliche Abklärung. Ausschlusskriterium: UV-Bestrahlungsgerät sollte nicht genutzt werden.
Anlage 6(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)Schulungsinhalte für das Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1424 - 1425) Lernziele: Durch die Schulung soll das Fachpersonal befähigt werden, eine fachgerechte und für die Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehbare Beratung zur Minimierung des gesundheitlichen Risikos durch UV-Bestrahlungsgeräte durchzuführen, eine individuelle Hauttypbestimmung vorzunehmen, einen individuellen Dosierungsplan zu erstellen, die gemäß dem Dosierungsplan vorgegebenen Geräteeinstellungen vorzunehmen sowie technische Defekte der Geräte zu erkennen. Es sollen Grundkenntnisse in den Themenfeldern UV-Strahlung (I), Gerätekunde (II) sowie Kundengespräch und -beratung (III) vermittelt werden. Lerninhalte: I UV-STRAHLUNG (ca. 30 Prozent) 1Physikalische Grundlagen 1.1Grundbegriffe und Definitionen1.2Solare und künstliche UV-Strahlung1.3Messung der UV-Strahlung2Wirkungen der UV-Strahlung auf den Menschen 2.1Wirkung auf die Haut 2.1.1Eindringtiefe der UV-Strahlung in die Haut2.1.2Stimulation des UV-Eigenschutzes der Haut2.1.3Akute Wirkungen2.1.4Chronische Wirkungen2.2Wirkung auf das Auge 2.2.1Eindringtiefe der UV-Strahlung in das Auge2.2.2Akute Wirkungen2.2.3Chronische Wirkungen3UV-Empfindlichkeit der Haut – Hauttypen4Abhängigkeit der UV-Wirkungen von Spektrum, Dosis und Bestrahlungshäufigkeit5Die Rolle der Erythemwirksamkeit als Grundlage der Dosierung II GERÄTEKUNDE (ca. 10 Prozent) 1Sonnenbank: Gerätetechnik und Betrieb 1.1Aufbau einer Sonnenbank1.2Betrieb einer Sonnenbank1.3Kennzeichnung einer Sonnenbank1.4Einzuhaltende Gerätestandards2Zuständigkeiten für die Gerätewartung3Inhalte des Geräte- und Betriebsbuches III KUNDENGESPRÄCH UND -BERATUNG (ca. 60 Prozent) 1Information der Nutzerinnen und Nutzer 1.1Ausschlusskriterien (Anlage 7
, Teil: Aushang im Geschäftsraum)1.2Hinweise (Anlage 7
, Teil: Aushang in der Kabine)1.3Schutzbrille (Anlage 3
)2Bestimmung des Hauttyps (Anlage 1
)3Dosierung der UV-Bestrahlung der Haut und Bestrahlungsplan (Anlage 5
) 3.1Maximaldauer der ersten Bestrahlung ungebräunter Haut3.2Schwellenbestrahlung3.3Einzelbestrahlungen innerhalb einer Bestrahlungsserie3.4Bestrahlungspausen4Dokumentation des Kundengesprächs Erwartungen an die Teilnahme an einer Schulung: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulung sollen fähig sein, das erworbene Wissen mit eigenen Worten wiederzugeben, eigenständig ein fachlich korrektes Beratungsgespräch zu führen und auf Kundenfragen zur UV-Bestrahlung und zu den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu antworten.
Anlage 7(zu § 7 Absatz 1)Hinweise im Geschäftsraum und in der Kabine(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1426) Aushang im Geschäftsraum: Personen, die das UV-Bestrahlungsgerät (Solarium) nicht nutzen, sollen in der Kabine nicht anwesend sein, wenn das Solarium betrieben wird. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes vom Besuch eines Solariums zu Bräunungszwecken abzuraten: –Sie können überhaupt nicht bräunen, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, wenn Sie der Sonne oder künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind (Hauttyp I);–Sie bekommen leicht einen Sonnenbrand, wenn Sie der Sonne oder künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind (Hauttyp II);–Ihre natürliche Haarfarbe ist rötlich;–Ihre Haut neigt zur Bildung von Sommersprossen oder Sonnenbrandflecken;–Ihre Haut weist mehr als 40 bis 50 Pigmentmale (Muttermale und Leberflecke) auf;–Ihre Haut weist auffällige (atypische) Leberflecke (asymmetrisch, unterschiedliche Pigmentierung, unregelmäßige Begrenzung) auf;–Ihre Haut weist auffällige, scharf begrenzte entfärbte Bereiche auf (Scheckhaut);–Sie leiden aktuell unter einem Sonnenbrand;–Sie hatten als Kind häufig einen Sonnenbrand;–Ihre Haut zeigt Vorstufen von Hautkrebs oder es liegt oder lag eine Hautkrebserkrankung vor;–bei Ihren Verwandten ersten Grades (Ihren Eltern oder Ihren Kindern) ist schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) aufgetreten;–Sie neigen zu krankhaften Hautreaktionen infolge von UV-Bestrahlung;–Sie leiden an Hautkrankheiten;–Sie verwenden Kosmetika, die zu fotoallergischen und fototoxischen Reaktionen führen können;–Sie nehmen Medikamente ein, die als Nebenwirkung die UV-Empfindlichkeit Ihrer Haut erhöhen;–Ihr Immunsystem ist krankheitsbedingt geschwächt.Im Zweifelsfall holen Sie ärztlichen Rat ein. Aushang in der Kabine: Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wird empfohlen: –Verwenden Sie keine Sonnenschutzmittel oder Produkte, die die Bräunung beschleunigen.–Entfernen Sie möglichst einige Stunden vor der Solarium-Benutzung alle Kosmetika.–Vorsicht bei der Einnahme von Medikamenten. Einige haben die Nebenwirkung, die UV-Empfindlichkeit Ihrer Haut zu erhöhen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.–Tragen Sie während der Solarium-Benutzung den Ihnen ausgehändigten Augenschutz (UV-Schutzbrille). Kontaktlinsen und Sonnenbrillen sind kein Ersatz für die UV-Schutzbrille.–Halten Sie die empfohlenen Bestrahlungszeiten und -pausen Ihres individuell erstellten Dosierungsplans ein. Der Dosierungsplan gilt nur für das ausgewählte Solarium und ist Ihrem Hauttyp angepasst.–Benutzen Sie ein Solarium höchstens einmal pro Tag. Am gleichen Tag sollten Sie weder vorher noch nachher ein natürliches Sonnenbad nehmen.–Vermeiden Sie Sonnenbrand (Hautrötung oder Blasen). Ein Sonnenbrand kann einige Stunden nach der Solarien-Benutzung auftreten. Falls ein Sonnenbrand auftritt, sollten keine weiteren Bestrahlungen bis zur vollständigen Abheilung des Sonnenbrands stattfinden. Holen Sie ärztlichen Rat ein. Mit der Bestrahlung sollte erst nach Befragen einer Ärztin oder eines Arztes wieder begonnen werden.–Treten unerwartete Effekte, wie beispielsweise Juckreiz, Brennen oder ein Spannungsgefühl innerhalb von 48 Stunden nach einer Bestrahlung auf, sollten Sie vor weiteren Bestrahlungen ärztlichen Rat einholen.–Halten Sie den empfohlenen Abstand zum Solarium ein.–Benutzen Sie das Solarium nicht, wenn Sie Beschädigungen am Gerät feststellen.Bei Bedarf/Bei Interesse können Sie gerne eine persönliche Beratung von unserem qualifizierten Fachpersonal erhalten.
Anlage 8(zu § 7 Absatz 4)Informationsschrift zu den Gefahren und Risiken einer UV-Bestrahlung(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1427 - 1428) Solarien und UV-Strahlung Sie haben sich zur Nutzung eines Solariums entschieden, in dem Sie mit künstlicher UV-Strahlung bestrahlt werden. Da künstliche UV-Strahlung auch schädliche Wirkungen hat, werden Sie gebeten, diese Informationsschrift aufmerksam zu lesen. Wo wirkt UV-Strahlung? Natürliche wie künstlich erzeugte UV-Strahlung wirkt zunächst hauptsächlich auf Haut und Augen, kann aber Einfluss auf den gesamten Körper haben. UV-Strahlung dringt in die Haut ein und wird dort von Körperzellen aufgenommen. Während UV-A-Strahlung in das unter den oberen Hautschichten liegende Bindegewebe vordringt, wird UV-B-Strahlung von den oberen Hautschichten absorbiert. UV-Strahlung durchdringt zudem die Augenhornhaut und gelangt in das Augeninnere. Dort wird sie vor allem von der Augenlinse aufgenommen, ein Teil der UV-A-Strahlung erreicht die Netzhaut. Bei kleinen Kindern ist die UV-Empfindlichkeit des Auges erhöht und ein größerer Anteil der UV-Strahlung erreicht die Netzhaut. Schädliche Wirkungen der UV-Strahlung Grundsätzlich kann man zwischen kurzfristigen (akuten) und langfristigen (chronischen) schädlichen Wirkungen der UV-Strahlung auf Haut und Augen unterscheiden: Kurzfristige (akute) Wirkungen Die auffälligste akute Schädigung der Haut ist der Sonnenbrand. Ein Sonnenbrand tritt meist erst einige Stunden nach der UV-Bestrahlung auf und erreicht nach 6 bis 24 Stunden seine höchste Ausprägung. Weitere akute Hautreaktionen sind fotoallergische und fototoxische Reaktionen. Sie kommen vor allem durch das Zusammenwirken von UV-Strahlung mit bestimmten Stoffen wie z. B. Medikamenten (z. B. Antibiotika, Anti-Baby-Pille) oder Kosmetika (z. B. Parfüm, Make-up, Cremes) zustande. UV-Strahlung kann an den Augen schmerzhafte Hornhaut- und Bindehautentzündungen verursachen. Langfristige (chronische) Wirkungen Bereits eine geringe UV-Bestrahlung bewirkt eine Schädigung des Erbguts (DNS) in den bestrahlten Zellen. Je ausgiebiger das Sonnenbad oder der Solariumsbesuch, desto größer ist das Risiko solcher Schädigungen. Normalerweise sorgen Reparatursysteme der Zellen für die Korrektur dieser Schäden. Diese Reparatursysteme können aber durch häufige UV-Bestrahlung überlastet werden und Fehler machen. Dadurch wird das Erbgut der Zellen bleibend geschädigt, die Folge kann Hautkrebs sein. Deshalb hat die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), UV-Strahlung in die höchste Kategorie krebserregender Stoffe eingeordnet. Jährlich erkranken in Deutschland bis zu 140 000 Menschen an Hautkrebs; die Tendenz ist steigend. Die Zahl der Hautkrebserkrankungen hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Auch junge Menschen sind zunehmend betroffen. Bis zu 3 000 Menschen sterben in Deutschland pro Jahr an Hautkrebs. Auch führt häufige und intensive UV-Bestrahlung zum vorzeitigen Altern der Haut. Die Elastizität der Haut verringert sich, sie wird faltig und lederartig. Die Augen können durch UV-Strahlung langfristig an Grauem Star (Katarakt), einer Trübung der Augenlinse, erkranken. Zudem schwächt übermäßige UV-Strahlung das Immunsystem. Daher kein Solarium ➨für Minderjährige Die Nutzung von Solarien ist für Minderjährige (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) per Gesetz verboten. Die Haut von Kindern und Jugendlichen ist gegenüber UV-Strahlung besonders empfindlich. UV-Bestrahlung von Kindern und Jugendlichen steigert das Hautkrebsrisiko. ➨für Hauttyp I und II Menschen mit Hauttyp I oder II haben besonders UV-empfindliche Haut, die in der Sonne keinen ausreichenden Eigenschutz aufbaut. Da die gewünschte Bräunung ausbleibt, sollten sich Menschen dieser Hauttypen keiner UV-Strahlung aussetzen. ➨bei vielen Sonnenbränden in der Kindheit Sonnenbrände in der Kindheit erhöhen das Risiko, an schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom) zu erkranken. Jede zusätzliche UV-Bestrahlung im Erwachsenenalter erhöht dieses Risiko. ➨bei großen, auffälligen oder vielen Pigmentmalen Für Menschen mit großen, auffälligen oder auffallend vielen Pigmentmalen (Muttermalen, Leberflecken) besteht ein erhöhtes Hautkrebsrisiko. Jede zusätzliche UV-Bestrahlung sollte unbedingt vermieden werden. ➨bei Hautkrebs in der Familie Ist in der Familie bereits Hautkrebs aufgetreten, ist die Wahrscheinlichkeit, an Hautkrebs zu erkranken, erhöht. Jede zusätzliche UV-Bestrahlung erhöht dieses Risiko. ➨wenn man selbst an Hautkrebs erkrankt ist Wer bereits an Hautkrebs erkrankt ist oder war, sollte jede zusätzliche UV-Bestrahlung vermeiden. ➨bei Medikamenteneinnahme Bestimmte – auch pflanzliche – Stoffe können fotoallergische und fototoxische Reaktionen auslösen. Nach Eindringen dieser Substanzen in die Haut oder oraler Einnahme kann UV-Bestrahlung fotoallergische Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen, Nässen oder Blasenbildungen an den bestrahlten Hautbereichen auslösen. Personen, die Medikamente einnehmen, sollten ärztlichen Rat einholen oder sich an eine Apotheke wenden, bevor sie sich UV-Strahlung aussetzen. ➨mit Kosmetika Inhaltsstoffe von Kosmetika können fotoallergische und fototoxische Reaktionen auslösen. Auf Parfüms, Deodorants, Make-Up, Lotionen, Cremes usw. sollte daher verzichten, wer sich in die Sonne oder in ein Solarium legen möchte. Auch hier kann es zu fotoallergischen Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen, Nässen oder Blasenbildungen oder sehr lang anhaltenden starken Pigmentierungen an den bestrahlten Hautbereichen kommen. ➨zum Vorbräunen im Solarium Eine Vorbräunung im Solarium (z. B. vor einem Urlaub) ist nicht zu empfehlen. Zur Ausbildung eines UV-Eigenschutzes der Haut ist vor allem ausreichend UV-B-Strahlung notwendig. Gerade solche Solarien, die ausschließlich oder überwiegend UV-A-Strahlung abgeben, führen zwar zur Bräunung der Haut, reduzieren aber ihre Sonnenbrandempfindlichkeit nicht. Schützen Sie sich lieber im Urlaub vor der Sonne! ➨ohne Schutzbrille Zum Schutz der Augen vor den Gefahren von UV-Strahlung muss im Solarium immer eine geeignete UV-Schutzbrille getragen werden.