Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute*)
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Rechnungslegung für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute in Deutschland. Sie legt fest, wie diese Institute ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aufzustellen haben.
Was es regelt
- Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
- Die getrennte Ausweisung von Angaben für Zahlungsdienste, E-Geld-Ausgabe und sonstige Geschäfte.
- Spezifische Vorschriften für einzelne Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsposten.
- Zusätzliche Erläuterungen und Pflichtangaben im Anhang.
Wen es betrifft
- Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.
Eckpunkte
- Institute müssen für die Bilanz das Formblatt 1 und für die Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 2 verwenden.
- Angaben für Zahlungsdienste, E-Geld-Ausgabe und sonstige Geschäfte müssen getrennt ausgewiesen werden.
- Forderungen an Kunden und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind im Anhang nach Restlaufzeiten aufzugliedern: bis drei Monate, mehr als drei bis sechs Monate, mehr als sechs bis zwölf Monate, mehr als zwölf Monate.
- Nachrangige Vermögensgegenstände und Schulden sind gesondert auszuweisen, wenn sie im Fall der Liquidation oder Insolvenz erst nach anderen Gläubigern erfüllt werden.
Gesetzestext
Obsah (34)
§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9§ 10§ 11§ 12§ 13§ 14§ 15§ 16§ 17§ 18§ 19§ 20§ 21§ 22§ 23§ 24§ 25§ 26§ 27§ 28§ 29§ 30§ 31§ 32§ 33§ 34Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-InstituteStand
(+++ Textnachweis ab: 31.10.2009 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 33 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 64/2007 (CELEX Nr: 32007L0064) +++)
EingangsformelAuf Grund des § 330 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs, der zuletzt durch Artikel 6 Nummer 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:
InhaltsübersichtAbschnitt 1Anwendungsbereich§ 1Anwendungsbereich Abschnitt 2Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung§ 2Formblätter§ 3Getrennte Rechnungslegung und Unterposten§ 4Nachrangige Vermögensgegenstände und Schulden§ 5Wertpapiere§ 6Restlaufzeit§ 7Fristengliederung§ 8Anteilige Zinsen Abschnitt 3Vorschriften zu einzelnenPosten der Bilanz – Formblatt 1Unterabschnitt 1Posten der Aktivseite§ 9Barreserve – Posten 1§ 10Forderungen an Kreditinstitute – Posten 2§ 11Forderungen an Kunden – Posten 3§ 12Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere – Posten 5§ 13Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere – Posten 6§ 14Beteiligungen – Posten 7§ 15Sonstige Vermögensgegenstände – Posten 12 Unterabschnitt 2Posten der Passivseite§ 16Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Posten 1§ 17Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – Posten 2§ 18Rückstellungen – Posten 6§ 19Eigenkapital – Posten 11§ 20Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich Abschnitt 4Vorschriften zu einzelnen Postender Gewinn- und Verlustrechnung – Formblatt 2§ 21Zinserträge – Posten 1§ 22Zinsaufwendungen – Posten 2§ 23Provisionserträge – Posten 5§ 24Provisionsaufwendungen – Posten 6§ 25Allgemeine Verwaltungsaufwendungen – Posten 8§ 26Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft – Posten 11, Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft – Posten 12§ 27Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere – Posten 13, Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren – Posten 14 Abschnitt 5Anhang§ 28Zusätzliche Erläuterungen§ 29Zusätzliche Pflichtangaben§ 30Termingeschäfte Abschnitt 6Konzernrechnungslegung§ 31Konzernrechnungslegung Abschnitt 7Ordnungswidrigkeiten§ 32Ordnungswidrigkeiten Abschnitt 8Schlussvorschriften§ 33Erstmalige Anwendung§ 34Inkrafttreten Anlage 1 (zu § 2)– Formblatt 1Anlage 2 (zu § 2)– Formblatt 2
010Abschnitt 1
Anwendungsbereich
§ 1Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist auf Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anzuwenden.
020Abschnitt 2
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
§ 2Formblätter
Institute im Sinn des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes haben abweichend von § 266 des Handelsgesetzbuchs über die Gliederung der Bilanz das Formblatt 1 (Anlage 1) und abweichend von § 275 des Handelsgesetzbuchs über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 2 (Staffelform – Anlage 2) zu verwenden.
§ 3Getrennte Rechnungslegung und Unterposten
§ 4Nachrangige Vermögensgegenstände und Schulden
§ 5Wertpapiere
§ 6Restlaufzeit
Für die Gliederung nach Restlaufzeiten sind bei ungekündigten Kündigungsgeldern die Kündigungsfristen und gegebenenfalls die Kündigungssperrfristen maßgebend. Bei Forderungen sind vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen.
§ 7Fristengliederung
Im Anhang sind die Beträge der „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten 3) und der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ (Passivposten 2) gesondert nach folgenden Restlaufzeiten aufzugliedern: 1.bis drei Monate,2.mehr als drei Monate bis sechs Monate,3.mehr als sechs Monate bis zwölf Monate,4.mehr als zwölf Monate.
§ 8Anteilige Zinsen
Anteilige Zinsen und ähnliche das Geschäftsjahr betreffende Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, aber bereits am Bilanzstichtag für Institute im Sinn des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes typische Forderungen oder Verbindlichkeiten sind, sind demjenigen Posten der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zuzuordnen, dem sie zugehören. § 268 Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt. Die in Satz 1 genannten Beträge brauchen nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert zu werden.
030Abschnitt 3
Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz – Formblatt 1
030010Unterabschnitt 1Posten der Aktivseite
§ 9
Barreserve – Posten 1Als Barreserve sind gesetzliche Zahlungsmittel einschließlich der ausländischen Noten und Münzen sowie Postwertzeichen und Gerichtsgebührenmarken auszuweisen. Zu einem höheren Betrag als dem Nennwert erworbene Gedenkmünzen sowie Goldmünzen, auch wenn es sich um gesetzliche Zahlungsmittel handelt, und Barrengold sind abweichend von Satz 1 im Posten „Sonstige Vermögensgegenstände“ (Posten 12) zu erfassen. Als Guthaben bei Zentralnotenbanken dürfen nur täglich fällige Guthaben einschließlich der täglich fälligen Fremdwährungsguthaben bei Zentralnotenbanken der Niederlassungsländer des Instituts ausgewiesen werden.
§ 10
Forderungen an Kreditinstitute – Posten 2Als Forderungen an Kreditinstitute sind alle Arten von Forderungen an in- und ausländische Kreditinstitute auszuweisen. Zu den Forderungen an Kreditinstitute gehören auch: 1.Namensschuldverschreibungen sowie nicht börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen, Orderschuldverschreibungen, die nicht Teile einer Gesamtemission sind,2.nicht börsenfähige Orderschuldverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind,3.Namensgeldmarktpapiere und nicht börsenfähige Inhabergeldmarktpapiere,4.Namensgenussscheine, nicht börsenfähige Inhabergenussscheine und andere nicht in Wertpapieren verbriefte rückzahlbare Genussrechte.§ 5 bleibt unberührt. Forderungen an Kreditinstitute aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld, die der Anforderung des § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes genügen und auf Treuhandkonten unterhalten werden, sind gesondert auszuweisen.
§ 11
Forderungen an Kunden – Posten 3Als Forderungen an Kunden sind alle Arten von Vermögensgegenständen auszuweisen, die Forderungen an in- und ausländische Nichtbanken darstellen, soweit es sich nicht um börsenfähige Schuldverschreibungen im Sinn des Postens 5 „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ handelt. § 5 bleibt unberührt. Als Forderungen an Kunden aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld aus Krediten sind die gemäß § 3 Absatz 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes gewährten Kredite auszuweisen.
§ 12Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere – Posten 5
§ 13
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere – Posten 6Als Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind auszuweisen: 1.Aktien, soweit sie nicht im Posten 7 „Beteiligungen“ oder im Posten 8 „Anteile an verbundenen Unternehmen“ auszuweisen sind,2.Zwischenscheine, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, Optionsscheine, Gewinnanteilscheine, als Inhaber- oder Orderpapiere ausgestaltete börsenfähige Genussscheine sowie andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, soweit sie börsennotiert sind, und3.vor Fälligkeit hereingenommene Gewinnanteilscheine.
§ 14
Beteiligungen – Posten 7Institute im Sinn des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft haben Geschäftsguthaben bei Genossenschaften unter dem Posten 7 „Beteiligungen“ auszuweisen. In diesem Fall ist die Postenbezeichnung entsprechend anzupassen.
§ 15
Sonstige Vermögensgegenstände – Posten 12Als Sonstige Vermögensgegenstände (Posten 12) sind Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Dies gilt auch dann, wenn sie unter dem Vorbehalt des Eingangs gutgeschrieben worden sind. Hierzu zählen ferner nicht in Wertpapieren verbriefte Genussrechte, die nicht rückzahlbar sind.
030020Unterabschnitt 2Posten der Passivseite
§ 16
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten – Posten 1Als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind alle Arten von Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten auszuweisen.
§ 17
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – Posten 2Als Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind alle Arten von Verbindlichkeiten gegenüber in- und ausländischen Nichtbanken auszuweisen. Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen sind gesondert auszuweisen, hierbei gesondert die Verbindlichkeiten auf Zahlungskonten.
§ 18
Rückstellungen – Posten 6Wird im Posten 6 c „andere Rückstellungen“ eine Rückstellung für einen drohenden Verlust aus einer unter dem Strich vermerkten Eventualverbindlichkeit oder einem Kreditrisiko gebildet, so ist der Posten unter dem Strich um den zurückgestellten Betrag zu kürzen.
§ 19
Eigenkapital – Posten 11Als gezeichnetes Kapital sind, ungeachtet ihrer genauen Bezeichnung im Einzelfall, alle Beträge auszuweisen, die entsprechend der Rechtsform des Instituts im Sinn des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes als von den Gesellschaftern oder anderen Eigentümern gezeichnete Eigenkapitalbeträge gelten; auch Einlagen stiller Gesellschafter sowie Geschäftsguthaben sind in diesen Posten einzubeziehen. Die genaue Bezeichnung im Einzelfall kann zusätzlich zu der Postenbezeichnung „gezeichnetes Kapital“ in das Bilanzformblatt eingetragen werden.
§ 20Unwiderrufliche Kreditzusagen – Posten 1 unter dem Strich
Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen, die Anlass zu einem Kreditrisiko geben können, zu vermerken.
040Abschnitt 4
Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung – Formblatt 2
§ 21
Zinserträge – Posten 1Als Zinserträge sind Zinserträge und ähnliche Erträge auszuweisen, insbesondere: 1.alle Erträge aus Vermögensgegenständen, die im Formblatt 1 Aktivposten 1 bis 5 bilanziert wurden, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie berechnet werden,2.Diskontabzüge, Ausschüttungen auf Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen im Bestand, Erträge mit Zinscharakter, die im Zusammenhang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrags bei unter dem Rückzahlungsbetrag erworbenen Vermögensgegenständen entstehen,3.Zuschreibungen aufgelaufener Zinsen zu Null-Kupon-Anleihen im Bestand,4.die sich aus gedeckten Termingeschäften ergebenden, auf die tatsächliche Laufzeit des jeweiligen Geschäfts verteilten Erträge mit Zinscharakter sowie5.Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter, die nach dem Zeitablauf oder nach der Höhe der Forderungen berechnet werden.
§ 22
Zinsaufwendungen – Posten 2Als Zinsaufwendungen sind Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen, insbesondere: 1.alle Aufwendungen für die im Formblatt 1 Passivposten 1 bis 3 bilanzierten Verbindlichkeiten ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie berechnet werden,2.Diskontabzüge, Ausschüttungen auf begebene Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen,3.Aufwendungen mit Zinscharakter, die im Zusammenhang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrags bei unter dem Rückzahlungsbetrag eingegangenen Verbindlichkeiten entstehen,4.Zuschreibungen aufgelaufener Zinsen zu begebenen Null-Kupon-Anleihen,5.die sich aus gedeckten Termingeschäften ergebenden, auf die tatsächliche Laufzeit des jeweiligen Geschäfts verteilten Aufwendungen mit Zinscharakter sowie6.Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter, die nach dem Zeitablauf oder nach der Höhe der Verbindlichkeiten berechnet werden.
§ 23
Provisionserträge – Posten 5Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen. Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren.
§ 24
Provisionsaufwendungen – Posten 6Als Provisionsaufwendungen sind Provisionen und ähnliche Aufwendungen aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen.
§ 25Allgemeine Verwaltungsaufwendungen – Posten 8
- a)
- aa)bbb) sowie Posten 8
- b)
- aa)bbb), jeweils „Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung“, sind auszuweisen: 1.gesetzliche Pflichtabgaben,2.Beihilfen und Unterstützungen, die das Institut im Sinn des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zu erbringen hat, sowie3.Aufwendungen für die Altersversorgung, darunter auch die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen.Der sonstige Personalaufwand (zum Beispiel freiwillige soziale Leistungen) ist dem Unterposten des Personalaufwands zuzurechnen, zu dem er seiner Art nach gehört.
- a)
- bb)sowie Posten 8
- b)bb), jeweils „andere Verwaltungsaufwendungen“, sind die gesamten Aufwendungen sachlicher Art auszuweisen, insbesondere: 1.Raumkosten,2.Bürobetriebskosten,3.Kraftfahrzeugbetriebskosten,4.Porto,5.Verbandsbeiträge,6.Werbungskosten,7.Repräsentation,8.Aufsichtsratsvergütungen,9.Versicherungsprämien,10.Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten,11.Kosten des Geldverkehrs und12.Kosten für Geldtransporte und dergleichen.
§ 26
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft – Posten 11, Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft – Posten 12In diese Posten sind die in § 340f Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Aufwendungen und Erträge aufzunehmen. Die Posten dürfen verrechnet und in einem Aufwand- oder Ertragsposten ausgewiesen werden. Eine teilweise Verrechnung ist nicht zulässig.
§ 27
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere – Posten 13, Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren – Posten 14In diese Posten sind die in § 340c Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Aufwendungen und Erträge aufzunehmen. Die Posten dürfen verrechnet und in einem Aufwands- oder Ertragsposten ausgewiesen werden. Eine teilweise Verrechnung ist nicht zulässig.
050Abschnitt 5
Anhang
§ 28Zusätzliche Erläuterungen
§ 29Zusätzliche Pflichtangaben
§ 30Termingeschäfte
In den Anhang ist eine Aufstellung über die Arten von am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten fremdwährungs-, zinsabhängigen und sonstigen Termingeschäften, die lediglich ein Erfüllungsrisiko sowie Währungs-, Zins- und/oder sonstige Marktpreisänderungsrisiken aus offenen und im Fall eines Adressenausfalls auch aus geschlossenen Positionen enthalten, aufzunehmen. Hierzu gehören: 1.Termingeschäfte in fremden Währungen, insbesondere Devisentermingeschäfte, Devisenterminkontrakte, Währungsswaps, Zins-/Währungsswaps, Stillhalterverpflichtungen aus Devisenoptionsgeschäften, Devisenoptionsrechte, Termingeschäfte in Gold und anderen Edelmetallen, Edelmetallterminkontrakte, Stillhalterverpflichtungen aus Goldoptionen, Goldoptionsrechte;2.zinsbezogene Termingeschäfte, insbesondere Termingeschäfte mit festverzinslichen Wertpapieren, Zinsterminkontrakte, Forward Rate Agreements, Stillhalterverpflichtungen aus Zinsoptionen, Zinsoptionsrechte, Zinsswaps, Abnahmeverpflichtungen aus Forward Forward Deposits; Lieferverpflichtungen aus solchen Geschäften sind in dem Unterposten der Bilanz „Unwiderrufliche Kreditzusagen“ (Passivposten 1 unter dem Strich) zu vermerken;3.Termingeschäfte mit sonstigen Preisrisiken, insbesondere aktienkursbezogene Termingeschäfte, Stillhalterverpflichtungen aus Aktienoptionen, Aktienoptionsrechte, Indexterminkontrakte, Stillhalterverpflichtungen aus Indexoptionen, Indexoptionsrechte.Für jeden der drei Gliederungsposten der Termingeschäfte ist anzugeben, ob ein wesentlicher Teil davon zur Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen abgeschlossen wurde und ob ein wesentlicher Teil davon auf Handelsgeschäfte entfällt.
060Abschnitt 6
Konzernrechnungslegung
§ 31Konzernrechnungslegung
Auf den Konzernabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt, die §§ 1 bis 30 entsprechend anzuwenden.
070Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten
§ 32Ordnungswidrigkeiten
080Abschnitt 8
Schlussvorschriften
§ 33Erstmalige Anwendung
- a)
- aa)bis dd),bb)der Unterposten
- b)
- aa)bis dd),b)Aktivposten 15 „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“;1a.die Bezeichnung des Passivpostens 11
- a)lautet wie folgt: „gezeichnetes Kapital“;2.die Bezeichnung des Passivpostens 11
- c)
- bb)„Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen“ wird durch die Bezeichnung „Rücklage für eigene Anteile“ ersetzt;3.nach Passivposten 6 „Rückstellungen“ ist der Passivposten 6a „Sonderposten mit Rücklageanteil“ einzufügen.
- März 2011 (BGBl. I S. 288) ist erstmals auf den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht eines E-Geld-Instituts für das nach dem
- April 2011 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
- Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) ist erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem
- Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem
- Dezember 2008 beginnen. Absatz 2 bleibt unberührt.
- Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem
- Juli 2013 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
- Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) ist erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für nach dem
- Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
- Dezember 2018 (BGBl. I S. 2619) ist erstmals auf den Jahresabschluss und Konzernabschluss für das nach dem
- Dezember 2017 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
§ 34Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 31. Oktober 2009 in Kraft.
Anlage 1(zu § 2) Formblatt 1(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2621 - 2623) Jahresbilanz zum ..........der ........... AktivseiteEuroEuroEuro 1.Barreserve.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....darunter:Guthaben bei Zentralnotenbanken.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....darunter:Guthaben bei Zentralnotenbanken..... 2.Forderungen an Kreditinstitute.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....davon:auf Treuhandkonten..... Eurob)aus sonstigen Tätigkeiten.....aa)täglich fällig.....bb)andere Forderungen..... 3.Forderungen an Kunden.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....davon:aa)aus Provisionen..... Eurobb)aus Krediten..... Eurob)aus sonstigen Tätigkeiten..... 4.Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten..... 5.Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere.....a)Geldmarktpapiere.....aa)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....bb)aus sonstigen Tätigkeiten.....b)Anleihen und Schuldverschreibungen.....aa)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....bb)aus sonstigen Tätigkeiten..... 6.Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten..... 7.Beteiligungen.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....darunter:aa)an Kreditinstituten.....bb)an Finanzdienstleistungsinstituten.....cc)an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....darunter:aa)an Kreditinstituten.....bb)an Finanzdienstleistungsinstituten.....cc)an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes..... 8.Anteile an verbundenen Unternehmen.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....darunter:aa)an Kreditinstituten.....bb)an Finanzdienstleistungsinstituten.....cc)an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....darunter:aa)an Kreditinstituten.....bb)an Finanzdienstleistungsinstituten.....cc)an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes..... 9.Immaterielle Anlagewerte.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....aa)selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte.....bb)entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten.....cc)Geschäfts- oder Firmenwert.....dd)geleistete Anzahlungen.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....aa)selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte.....bb)entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten.....cc)Geschäfts- oder Firmenwert.....dd)geleistete Anzahlungen.....10.Sachanlagen.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....11.Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital.....12.Sonstige Vermögensgegenstände.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....13.Rechnungsabgrenzungsposten.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....14.Aktive latente Steuern.....15.Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.....16.Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.....Summe der Aktiva.....‗‗‗‗‗ PassivseiteEuroEuroEuro1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....aa)täglich fällig.....bb)mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....aa)täglich fällig.....bb)mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist.....2.Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.....a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld.....davon:zur Ausführung von Zahlungsvorgängen..... darunter: auf Zahlungskonten..... Eurodavon:aus der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....3.Verbindlichkeiten gegenüber Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....4.Sonstige Verbindlichkeiten.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....5.Rechnungsabgrenzungsposten.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....6.Rückstellungen.....a)Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.....aa)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....bb)aus sonstigen Tätigkeiten.....b)Steuerrückstellungen.....aa)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....bb)aus sonstigen Tätigkeiten.....c)andere Rückstellungen.....aa)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....bb)aus sonstigen Tätigkeiten.....7.Passive latente Steuern.....8.Nachrangige Verbindlichkeiten.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....9.Genussrechtskapital.....darunter:vor Ablauf von zwei Jahren fällig.....10.Fonds für allgemeine Bankrisiken.....11.Eigenkapital.....a)Eingefordertes KapitalGezeichnetes Kapital.....abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen..........b)Kapitalrücklage.....c)Gewinnrücklagen.....aa)gesetzliche Rücklage.....bb)Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen.....cc)satzungsmäßige Rücklagen.....dd)andere Gewinnrücklagen.....d)Bilanzgewinn/Bilanzverlust.....Summe der Passiva.....‗‗‗‗‗1.Unwiderrufliche Kreditzusagen.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....2.Eventualverbindlichkeiten.....a)aus Zahlungsdiensten und der Ausgabe von E-Geld.....b)aus sonstigen Tätigkeiten.....
Anlage 2(zu § 2) Formblatt 2(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3689 - 3691; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Gewinn- und Verlustrechnung der .............................. für die Zeit vom .................. bis ............................ EuroEuroEuro 1.Zinserträge..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........aa)Kredit- und Geldmarktgeschäftenbb)festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungenb)aus sonstigen Tätigkeiten..........aa)Kredit- und Geldmarktgeschäftenbb)festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 2.Zinsaufwendungen..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten.......... 3.Laufende Erträge aus..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........aa)Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapierenbb)Beteiligungencc)Anteilen an verbundenen Unternehmenb)aus sonstigen Tätigkeiten..........aa)Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapierenbb)Beteiligungencc)Anteilen an verbundenen Unternehmen 4.Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten.......... 5.Provisionserträge..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten.......... 6.Provisionsaufwendungen..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten.......... 7.Sonstige betriebliche Erträge..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten.......... 8.Allgemeine Verwaltungsaufwendungen..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........aa)Personalaufwand..........aaa)Löhne und Gehälter.......... Eurobbb)Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung.......... Eurodarunter:für Altersversorgung.......... Eurobb)andere Verwaltungsaufwendungenb)aus sonstigen Tätigkeiten..........aa)Personalaufwand..........aaa)Löhne und Gehälter.......... Eurobbb)Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung.......... Eurodarunter:für Altersversorgung.......... Eurobb)andere Verwaltungsaufwendungen 9.Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........10.Sonstige betriebliche Aufwendungen..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........11.Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........12.Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........13.Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........14.Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........15.Aufwendungen aus Verlustübernahme..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........16.Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........17.Außerordentliche Erträge..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........18.Außerordentliche Aufwendungen..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........19.Außerordentliches Ergebnis..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........20.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........21.Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 10 ausgewiesen..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........22.Erträge aus Verlustübernahme..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........23.Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........24.Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........25.Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr..........a)aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld..........b)aus sonstigen Tätigkeiten..........26.Entnahmen aus der Kapitalrücklage..........27.Entnahmen aus Gewinnrücklagen..........a)aus der gesetzlichen Rücklage..........b)aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen..........c)aus satzungsmäßigen Rücklagen..........d)aus anderen Gewinnrücklagen..........28.Entnahmen aus Genussrechtskapital..........29.Einstellungen in Gewinnrücklagen..........a)in die gesetzliche Rücklage..........b)in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen..........c)in satzungsmäßige Rücklagen..........d)in andere Gewinnrücklagen..........30.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals..........31.Bilanzgewinn/Bilanzverlust..........