Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Einrichtung und Führung eines zentralen elektronischen Verzeichnisses für energiewirtschaftliche Daten, das Marktstammdatenregister. Sie legt fest, wer sich registrieren muss und welche Daten dabei anzugeben sind.
Was es regelt
- Die Registrierung von Marktakteuren im Energiemarkt.
- Die Registrierung von Einheiten wie Stromerzeugungs- oder Gaserzeugungseinheiten sowie von EEG- und KWK-Anlagen.
- Das behördliche Verfahren für Registrierungen und die Verarbeitung der Daten.
- Die Nutzung und öffentliche Zugänglichkeit der im Register gespeicherten Daten.
Wen es betrifft
- Betreiber von Einheiten und Anlagen zur Energieerzeugung, -speicherung oder -verbrauch.
- Verschiedene Akteure des Energiemarktes wie Netzbetreiber, Stromlieferanten und Bilanzkreisverantwortliche.
Eckpunkte
- Marktakteure müssen sich innerhalb eines Monats nach erstmaligem Tätigwerden registrieren.
- Betreiber von Einheiten und EEG- oder KWK-Anlagen müssen diese innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme oder Aufnahme des Dauerbetriebs registrieren.
- Änderungen der eingetragenen Daten müssen innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt registriert werden.
- Die Registrierung erfolgt über ein Webportal, wobei natürliche Personen unter bestimmten Umständen Daten auch schriftlich übermitteln können.
Gesetzestext
Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher DatenStand
(+++ Textnachweis ab: 1.7.2017 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 13 Abs. 2 u. 5, 18 Abs. 5, 23 Abs. 7 +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 8 Abs. 1 Satz 1 vgl. § 25 Abs. 1 F. 21.11.2018 +++)
(+++ Zur Anwendung d. § 3 Abs. 2 u. § 5 Abs. 5 vgl. § 25 Abs. 2 Satz 2 +++)
InhaltsübersichtAbschnitt 1Allgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen Abschnitt 2Registrierungen§ 3Registrierung von Marktakteuren§ 4Registrierung von Behörden§ 5Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen§ 6Erforderliche Daten zur Registrierung§ 7Registrierung von Änderungen Abschnitt 3Behördliches Verfahren§ 8Registrierungsverfahren§ 9Verarbeitung von Daten§ 10Überprüfung und Änderung der gespeicherten Daten§ 11(weggefallen)§ 12(weggefallen)§ 13Überprüfung gespeicherter Daten durch die Netzbetreiber§ 14Daten zu technischen Lokationen Abschnitt 4Nutzung des Marktstammdatenregisters§ 15Öffentliche Zugänglichkeit der Daten§ 16Verwendung der Daten durch Behörden; Weitergabe an Dritte§ 17Verwendung der Daten durch Netzbetreiber und andere Marktakteure Abschnitt 5Meldepflichten und Veröffentlichungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz§ 18Zusätzliche Meldepflicht§ 19Veröffentlichungen Abschnitt 6Sonstige Bestimmungen§ 20Nutzungsbestimmungen§ 21Ordnungswidrigkeiten§ 22Festlegungen§ 23Fälligkeit von Ansprüchen auf Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz§ 24Übergangsbestimmungen§ 24ÜbergangsbestimmungenAnlageIm Marktstammdatenregister zu erfassende Daten
010Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
Diese Verordnung dient der Ausgestaltung des Marktstammdatenregisters nach § 111e des Energiewirtschaftsgesetzes.
§ 2Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieser Verordnung ist 1.(weggefallen)2.„Betreiber“, wer unabhängig vom Eigentum eine Einheit oder eine EEG- oder KWK-Anlage nutzt,3.„EEG-Anlage“ jede Anlage zur Erzeugung von Strom, die nach der für sie maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eine Anlage ist,4.„Einheit“ jede und jeder ortsfeste a)Gaserzeugungseinheit,b)Gasspeicher,c)Gasverbrauchseinheit,d)Stromerzeugungseinheit,e)Stromspeicher,f)Stromverbrauchseinheit,5.„Gaserzeugungseinheit“ jede technische Einrichtung zur Erzeugung von Gas,6.„Gasspeicher“ jede technische Einrichtung zur Zwischenspeicherung von Gas,7.„Gasverbrauchseinheit“ jede technische Einrichtung zum Verbrauch von Gas,8.„KWK-Anlage“ jede ortsfeste technische Anlage, in der gleichzeitig Strom und Nutzwärme erzeugt werden,9.„Marktakteur“ jede natürliche oder juristische Person, die am Energiemarkt teilnimmt,10.„Projekt“ jede Einheit in der Entwurfs- oder Errichtungsphase, deren Inbetriebnahme geplant ist,11.„Stromerzeugungseinheit“ jede technische Einrichtung, die unabhängig vom eingesetzten Energieträger direkt Strom erzeugt; bei einer Solaranlage ist jedes Modul eine eigenständige Stromerzeugungseinheit,12.„Stromlieferant“ jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert,13.„Stromspeicher“ jede technische Einrichtung zur Zwischenspeicherung von elektrischer Energie,14.„Stromverbrauchseinheit“ jede technische Einrichtung, die Strom verbraucht,15.„Transportkunde“ jeder Gasgroßhändler und Gaslieferant einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens,16.„Webportal“ die elektronische Plattform des Marktstammdatenregisters im Internet.
020Abschnitt 2
Registrierungen
§ 3Registrierung von Marktakteuren
- Dezember 2014 über die Datenmeldung gemäß Artikel 8 Absatz 2 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 363 vom 18.12.2014, S. 121), soweit sie Produkte für das deutsche Marktgebiet handeln,3.Bilanzkreisverantwortliche,4.Messstellenbetreiber, mit Ausnahme der Messstellenbetreiber im Sinne des § 10a Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des § 14 Absatz 1 Satz 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes,5.Netzbetreiber einschließlich der Betreiber von geschlossenen Verteilernetzen,6.Personen, die nach Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
- Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1) bei der Bundesnetzagentur registriert werden,7.Personen, die Projekte registrieren,8.Stromlieferanten, die Strom unter Nutzung eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 3 Nummer 16 des Energiewirtschaftsgesetzes liefern, und9.Transportkunden, die Gas unter Nutzung eines Gasversorgungsnetzes gemäß § 3 Nummer 20 des Energiewirtschaftsgesetzes liefern.Ein Marktakteur, der in mehr als einer der in Satz 1 genannten Marktfunktionen am Energiemarkt teilnimmt, muss sich für jede dieser Marktfunktionen gesondert registrieren.
§ 4Registrierung von Behörden
§ 5Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen
- Juli 2017 in Betrieb genommen wurden oder den Dauerbetrieb aufgenommen oder im Fall einer Modernisierung wiederaufgenommen haben, bis zum
- September 2021 erfolgen. Die Registrierungen nach den Absätzen 3 und 4 müssen innerhalb eines Monats nach dem Eintreten des jeweiligen Ereignisses erfolgen. Für Registrierungen nach Absatz 4 Satz 1 ist das Ereignis die Bekanntgabe der Zulassung.
§ 6Erforderliche Daten zur Registrierung
Bei jeder Registrierung müssen die Daten eingetragen werden, die nach der Anlage zu dieser Verordnung erforderlich sind.
§ 7Registrierung von Änderungen
030Abschnitt 3
Behördliches Verfahren
§ 8Registrierungsverfahren
§ 9Verarbeitung von Daten
§ 10Überprüfung und Änderung der gespeicherten Daten
§ 11
(weggefallen)
§ 12
(weggefallen)
§ 13Überprüfung gespeicherter Daten durch die Netzbetreiber
§ 14Daten zu technischen Lokationen
040Abschnitt 4
Nutzung des Marktstammdatenregisters
§ 15Öffentliche Zugänglichkeit der Daten
§ 16Verwendung der Daten durch Behörden; Weitergabe an Dritte
§ 17Verwendung der Daten durch Netzbetreiber und andere Marktakteure
050Abschnitt 5
Meldepflichten und Veröffentlichungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
§ 18Zusätzliche Meldepflicht
Betreiber von Wasserkraftanlagen müssen vorgenommene Ertüchtigungen im Sinne von § 40 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Maßgabe der Anlage zu dieser Verordnung innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme der ertüchtigten Anlage eintragen.
§ 19Veröffentlichungen
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht spätestens zum letzten Kalendertag jeden Monats den Zubau der erneuerbaren Energien im vorangegangenen Monat auf einer von ihr betriebenen Internetseite.
060Abschnitt 6
Sonstige Bestimmungen
§ 20Nutzungsbestimmungen
§ 21Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinn des § 95 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe e des Energiewirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1, 3 oder 4 Satz 1 oder § 7 Absatz 1 eine Registrierung nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vornimmt oder2.einer vollziehbaren Anordnung nach § 10 Absatz 3 zuwiderhandelt.
§ 22Festlegungen
Die Bundesnetzagentur kann Festlegungen nach § 29 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der Zwecke des § 111e Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes treffen über: 1.weitere registrierungspflichtige Personen und die bei ihrer Registrierung einzutragenden Daten,2.weitere zu registrierende Arten von Einheiten und die zur Registrierung Verpflichteten sowie über die bei der Registrierung einzutragenden Daten,3.Daten, die abweichend von der Anlage zu dieser Verordnung nicht mehr einzutragen sind,4.Daten, die abweichend von der Anlage zu dieser Verordnung als vertraulich gelten oder nicht mehr als vertraulich gelten,5.Personen, die abweichend von § 3 Absatz 1 nicht registrierungspflichtig sind,6.die Definitionen der einzutragenden Daten oder7.Maßgaben für die Prüfung der Daten durch die Netzbetreiber nach § 13 und über Daten, die abweichend von der Spalte Netzbetreiberprüfung in den Tabellen der Anlage zu dieser Verordnung geprüft oder nicht mehr geprüft werden müssen.
§ 23Fälligkeit von Ansprüchen auf Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- Februar 2019 in Betrieb genommen wurden, und auf KWK-Anlagen, die vor dem
- Februar 2019 den Dauerbetrieb aufgenommen oder nach einer erfolgten Modernisierung wieder aufgenommen haben, ab dem
- Oktober 2021 und mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Fälligkeit nur dann nicht eintritt, wenn der Netzbetreiber von der Nichtregistrierung Kenntnis erlangt hat oder erlangt haben müsste.
§ 24Übergangsbestimmungen
Stromspeicher gelten bis zum 30. September 2021 als registriert im Sinn von § 5.
Anlage(zu § 6) Im Marktstammdatenregister zu erfassende Daten(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 402, S. 1 - 11) AbkürzungBedeutungPPflichtangabeRVoraussetzung für die RegistrierungAAutomatische Eintragung durch das SystemNPNetzbetreiberprüfungVvertraulichV*1vertraulich nach Maßgabe von § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a (Einheiten ≤ 30 kW)V*2vertraulich nach Maßgabe von § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)V*3vertraulich nach Maßgabe von § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 (natürliche Person)*4bei natürlichen Personen*5bei Personen, die keine natürlichen Personen sind*6bei Anlagenbetreibern*7bei Netzbetreiber*8bei Einheiten mit Inbetriebnahme nach dem Ablauf des
- Juni 2017*9bei Einheiten mit Inbetriebnahme vor dem
- Januar 2023*10ab einer Nettonennleistung von 10 MW*11ab einer Nettonennleistung von 1 MW*12ab einer Nettonennleistung von 100 kW*13ab einer Nettonennleistung von 25 kW*14bei gemeinsamer Registrierung einer SSA und eines SP*15nicht bei FlugwindenergieanlagenWIWindenergieSOSolare StrahlungsenergieBIBiomasseWAWasserkraftVEVerbrennungsenergie ohne EEG-AnlagenSPStromspeicherGSPGasspeicherGSGeothermie, Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm, DruckentspannungSSASteckerfertige Solaranlage Tabelle AZu erfassende Daten zu MarktakteurenNr.DatumIIIIIIAbweichungen bei Registrie- rungspflichtArt der AngabeVertraulichkeitNetzbetreiber- prüfungA.1 Allgemeine DatenA.1.1Name des MarktakteursRV*3NP*6A.1.2AdressdatenRV*3NP*6A.1.3Region auf NUTS-II-EbeneA*6V*3A.1.4RechtsformR*5NP*6A.1.5Eintrag in ein Register (z. B. Handelsregister)R*5A.1.6Registergericht und Register-NummerP*5A.1.7GeburtsdatumR*4V*3A.1.8TätigkeitsbeginnR*7A.1.9TätigkeitsendeR*7A.1.10Betriebsnummer der BundesnetzagenturV*3A.1.11MarktpartneridentifikationsnummerPV*3A.1.12ACER-CodePV*3SSA: [I]: /.A.1.13UmsatzsteueridentifikationsnummerPV*3SSA: [I]: /.A.1.14Kontaktdaten des Ansprechpartners für die Bundesnetzagentur und AnschlussnetzbetreiberRVA.1.15RegistrierungsdatumAA.2 Zusätzliche Daten zu AnlagenbetreibernA.2.1Kleinst-, Klein- oder mittleres UnternehmenP*5A.2.2ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit außer Einkünften aus AnlagenbetriebP*4V*3SSA: [I]: /.A.2.3Hauptwirtschaftszweig auf Ebene der NACE-GruppePV*3SSA: [I]: /.A.3 Zusätzliche Daten zu StromlieferantenA.3.1DirektvermarktungsunternehmenRV*3A.3.2StromgroßhändlerRV*3A.3.3Belieferung von LetztverbrauchernRV*3A.3.4Belieferung von Haushaltskunden mit StromRV*3A.4 Zusätzliche Daten zu GastransportkundenA.4.1GasgroßhändlerRV*3A.4.2Belieferung von Letztverbrauchern (Gaslieferant)RV*3A.4.3Belieferung von Haushaltskunden mit GasRV*3A.5 Zusätzliche Daten zu Strom- und GasnetzbetreibernA.5.1 Allgemeine DatenA.5.1.1geschlossenes VerteilernetzRA.5.1.2BundesländerPA.5.1.3mehr als 100 000 angeschlossene KundenRA.5.2 Zusätzliche Daten zu StromnetzbetreibernA.5.2.1BilanzierungsgebietePA.5.2.2 Zusätzliche Daten zu BilanzierungsgebietenA.5.2.2.1BezeichnungPA.5.2.2.2Energy-Identification Code für Gebiete (Y-EIC)RA.5.2.2.3RegelzoneR Tabelle BZu erfassende Daten zu Stromerzeugungseinheiten, EEG-Anlagen und KWK-AnlagenNr.DatumIIIIIIIVVAbweichungen bei Registrierungspflicht, Vertraulichkeit und Pflicht zur NetzbetreiberprüfungArt der Angabe in den verschiedenen Statusin Planung/ im Bauin Betriebstill- gelegtVertraulichkeitNetz- betreiber- prüfungB.1 Daten zur StromerzeugungseinheitB.1.1 Allgemeine DatenB.1.1.1Name der EinheitRRSSA: [I]: A., [II]: A.B.1.1.2Standort der Einheit (Adresse oder Flurstücke)RRV*1NPB.1.1.3Standort der Einheit (geografisch)RRV*1B.1.1.4Energy Identification Code für technische Ressource (W-EIC)P*12B.1.1.5geplantes InbetriebnahmedatumRB.1.1.6InbetriebnahmedatumRNPB.1.1.7BruttoleistungRRNPWI: [I]: P, [II]: P. BI, GS: [V]: NP*
- KE: [I]: /. SP: [II]: A*14.B.1.1.8NettonennleistungPRNPWI: [I]: R. SO: [II]: A. SO: [V]: NP*
- WA: [V]: NP*
- SP: [V]: NP*
- KE: [I]: /.B.1.1.9SchwarzstartfähigkeitP*11V*2NPB.1.1.10InselbetriebsfähigkeitP*11V*2NPB.1.1.11Präqualifikation RegelleistungP*12V*2B.1.1.12Fernsteuerbarkeit durch NetzbetreiberP*9NPB.1.1.13Fernsteuerbarkeit durch DirektvermarkterP*13B.1.1.14Art der EinspeisungRNPSSA: [II]: A. SP: [II]: A*14.B.1.1.15Technologie der StromerzeugungRWI: [I]: P, [II]: P. SO: /. BI: [I]: P. GS: [II]: P. SP: [I]: R.B.1.1.16EnergieträgerRRNPB.1.1.17HauptbrennstoffRRWI: [I]: /, [II]: /. SO: [I]: /, [II]: /. BI: [I]: /.B.1.1.18GrenzkraftwerkWA: [II]: P*
- VE: [II]: P*
- SP: [II]: P nur bei Pumpspeichern mit einer Nettonennleistung > = 1 MWB.1.1.19Datum der endgültigen StilllegungRNPB.1.1.20EinsatzverantwortlicherP*10B.1.1.21AnschlussnetzbetreiberRNPSSA: [II]: A.B.1.1.22vom Anschlussnetzbetreiber vergebene IdentifikationsnummerRSSA: [II]: /.B.1.1.23MaStR-Nummer des AnlagenbetreibersAAB.1.1.24RegistrierungsdatumAAB.1.1.25Anlage nach dem EEGAANPVE: [II]: /. SP: [I]: R, [II]: R.B.1.1.26Datum des BetreiberwechselsRbei BetreiberwechselB.1.1.27Verwendung als NotstromaggregatR*11WI: [II]: /. SO: [II]: /. SP: [II]: /*14.B.1.1.28Reserveart nach dem EnWGP*11WI: [II]: /. SO: [II]: /.B.1.1.29Datum der Überführung in die ReserveP*11WI: [II]: /. SO: [II]: /.B.1.2 Zusätzliche Daten zu Genehmigungen (nur bei Projekten und Neueinheiten)B.1.2.1Art der GenehmigungRRB.1.2.2GenehmigungsdatumRRB.1.2.3GenehmigungsbehördeRRB.1.2.4Datum der AntragstellungRRB.1.2.5Aktenzeichen der Genehmigung gemäß GenehmigungsbehördePPB.1.2.6Frist, innerhalb derer nach der Genehmigung mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlage begonnen werden mussPPB.1.2.7WasserrechtsnummerWA: [I]: P, [II]: P.B.1.2.8Ablaufdatum der WasserrechtsgenehmigungWA: [I]: P, [II]: P.B.1.2.9RegistrierungsdatumAAAB.1.3 Zusätzliche Daten zu Verbrennungsenergie-EinheitenB.1.3.1Name des KraftwerksP*10P*10B.1.3.2Name des KraftwerksblocksP*10P*10B.1.3.3Datum des BaubeginnsP*10B.1.3.4Nettonennleistung im KombibetriebP*12NPB.1.3.5MaStR-Nummern der SEE, die mit der SEE im Kombibetrieb verbunden sindP*12B.1.3.6ausschließliche Verwendung im KombibetriebP*12B.1.3.7weiterer HauptbrennstoffPB.1.3.8KWK-AnlageRNPB.1.4 Zusätzliche Daten zu Einheiten in NotstromaggregatenB.1.4.1EinsatzortPB.1.5 Zusätzliche Daten zu Biomasse-EinheitenB.1.5.1Biomasseart (Brennstoff)ANPB.1.5.2KWK-AnlageRNPB.1.6 Zusätzliche Daten zu Solareinheiten (ohne Solarthermie)B.1.6.1allgemeine DatenB.1.6.1.1Art der SolaranlageRRNPB.1.6.1.2WechselrichterleistungPRNP*8B.1.6.1.3Anzahl der ModulePSSA: [II]: /.B.1.6.1.4HauptausrichtungPSSA: [II]: /.B.1.6.1.5Neigungswinkel der HauptausrichtungPSSA: [II]: /.B.1.6.1.6NebenausrichtungPSSA: [II]: /.B.1.6.1.7Neigungswinkel der NebenausrichtungPSSA: [II]: /.B.1.6.1.8LeistungsbegrenzungP*9B.1.6.2 Zusätzliche Daten zu Einheiten, die nicht steckerfertige Solaranlagen und nicht Gebäudesolaranlagen sindB.1.6.2.1Größe der in Anspruch genommenen FlächeRB.1.6.2.2vorherige Nutzungsartengruppe der FlächeRB.1.6.2.3vorheriger Nutzungsartenbereich der FlächeAB.1.6.2.4Zusätzliche Merkmale der Fläche und der aktuellen FlächennutzungRB.1.6.2.5Lichte HöhePnur bei Einheiten auf aktuell landwirtschaftlich genutzten FlächenB.1.6.3 Zusätzliche Daten zu GebäudesolaranlagenB.1.6.3.1Art der Nutzung des GebäudesPB.1.6.4 Zusätzliche Daten zu steckerfertigen SolaranlagenB.1.6.4.1ZählernummerRVB.1.7 Zusätzliche Daten zu Windenergie-EinheitenB.1.7.1 Allgemeine DatenB.1.7.1.1an Land oder auf SeeRRNPB.1.7.1.2Name des WindparksPPB.1.7.1.3(Naben)-HöheP*15P*15[II]: R*12.B.1.7.1.4RotordurchmesserP*15P*15[II]: R*12.B.1.7.1.5Angaben zu Auflagen zu Abschaltungen oder LeistungsbegrenzungenP*15B.1.7.1.6HerstellerPNP*8B.1.7.1.7TypenbezeichnungPB.1.7.1.8RotorblattenteisungssystemP*15B.1.7.1.9Einrichtung zur bedarfsgesteuerten NachtkennzeichnungP*15NPB.1.7.2 Zusätzliche Daten zu Wind auf SeeB.1.7.2.1Nordsee oder OstseeRRB.1.7.2.2Gebiet nach dem FlächenentwicklungsplanRRB.1.7.2.3WassertiefePB.1.7.2.4KüstenentfernungPB.1.7.3 Zusätzliche Daten zu Wind an LandB.1.7.3.1Größe der in Anspruch genommenen FlächeRB.1.7.3.2vorherige Nutzungsartengruppe der FlächeRB.1.7.3.3vorheriger Nutzungsartenbereich der FlächeAB.1.7.41 Zusätzliche Daten zu FlugwindenergieanlagenB.1.7.4.1TechnologieRB.1.7.4.2FlughöheRB.1.7.4.3FlugradiusRB.1.8 Zusätzliche Daten zu Wasserkraft-EinheitenB.1.8.1Name des KraftwerksP*10P*10B.1.8.2Art des ZuflussesPnur bei LaufwasserB.1.9 Zusätzliche Daten zu SpeichereinheitenB.1.9.1SpeichertechnologieRR[II]: A*14.B.1.9.2 Zusätzliche Daten zu BatterienB.1.9.2.1WechselrichterleistungPRNP*8[II]: A*14.B.1.9.2.2BatterietechnologieR[II]: A*14.B.1.9.2.3AC- oder DC- gekoppeltes SystemP[II]: A*14.B.1.9.3 Zusätzliche Daten zu PumpspeichernB.1.9.3.1Pumpspeicher mit oder ohne natürlichen ZuflussRB.1.9.3.2Leistungsaufnahme im PumpbetriebPB.1.9.3.3kontinuierliche Regelbarkeit im PumpbetriebPB.2 Daten zu EEG-AnlagenB.2.1 Allgemeine DatenB.2.1.1installierte LeistungRNPB.2.1.2Inbetriebnahmedatum nach EEGRNPB.2.1.3RegistrierungsdatumAAAB.2.1.4Betrieb durch eine Bürgerenergiegesellschaft nach EEGNPWI: [I]: P*11, [II]: P*
- SO: [II]: P*11.B.2.2 Zusätzliche Daten bei Teilnahme an Ausschreibung nach dem EEGB.2.2.1ZuschlagsnummerPNPSO: [II]: P*13.B.2.2.2zugeordnete GebotsmengenNPSO: [II]: P*13.B.2.3 Zusätzliche Daten zu Biomasse-AnlagenB.2.3.1ausschließliche Verwendung von Biomasse nach BiomasseverordnungPB.2.3.2 Zusätzliche Daten bei Verwendung von gasförmiger BiomasseB.2.3.2.1HöchstbemessungsleistungPNPnur bei EEG-Inbetriebnahmedatum vor dem
- August 2014B.2.3.3 Zusätzliche Daten bei Verwendung von BiogasB.2.3.3.1GaserzeugungskapazitätPB.2.3.4 Zusätzliche Daten bei Verwendung von BiomethanB.2.3.4.1Datum des erstmaligen ausschließlichen Einsatzes von BiomethanPB.2.4 Zusätzliche Daten zu Windenergie-AnlagenB.2.4.1PilotwindanlageP*15NPnur bei EEG-Inbetriebnahmedatum ab dem
- Januar 2017B.2.4.2PrototypanlageP*15nur bei EEG-Inbetriebnahmedatum vor dem
- Januar 2017B.2.4.3Verhältnis der Ertragseinschätzung zum Referenzertrag nach ErtragsgutachtenP*15B.2.4.4Verhältnis des Ertrags zum Referenzertrag nach Ablauf des Referenzzeitraums von fünf JahrenP*15B.2.4.5Verhältnis des Ertrags zum Referenzertrag nach Ablauf des Referenzzeitraums von zehn JahrenP*15B.2.4.6Verhältnis des Ertrags zum Referenzertrag nach Ablauf des Referenzzeitraums von 15 JahrenP*15B.2.5 Zusätzliche Daten zu Ertüchtigungsmaßnahmen an Wasserkraft-AnlagenB.2.5.1Art der ErtüchtigungPB.2.5.2Datum der ErtüchtigungsmaßnahmePB.2.5.3prozentuale Erhöhung des LeistungsvermögensPB.2.5.4zulassungspflichtige ErtüchtigungsmaßnahmePB.3 Daten zu KWK-AnlagenB.3.1 Allgemeine DatenB.3.1.1thermische NutzleistungRB.3.1.2elektrische KWK-LeistungRNPB.3.1.3InbetriebnahmedatumRNPB.3.1.4RegistrierungsdatumAAAB.3.2 Zusätzliche Angaben bei Teilnahme an AusschreibungB.3.2.1ZuschlagsnummerP Tabelle CZu erfassende Daten zu Stromverbrauchseinheiten, Gaserzeugungs- und GasverbrauchseinrichtungenNr.DatumArt der Angabe in den verschiedenen StatusAbweichungen bei Registrierungspflicht, Vertraulichkeit und Pflicht zur Netzbetreiberprüfungin Planung /im Bauin BetriebstillgelegtVertrau- lichkeitNetz- betreiber- prüfungC.1 Allgemeine DatenC.1.1Name der EinheitRRC.1.2Standort der Einheit (Adresse oder Flurstücke)RRV*1NPC.1.3Standort der Einheit (geografisch)RV*1C.1.4geplantes InbetriebnahmedatumRC.1.5InbetriebnahmedatumRC.1.6Datum der endgültigen StilllegungRC.1.7NetzbetreiberRC.1.8vom Anschlussnetzbetreiber vergebene IdentifikationsnummerRC.1.9RegistrierungsdatumAAAC.1.10Datum des BetreiberwechselsRbei BetreiberwechselC.2 Daten zu StromverbrauchseinheitenC.2.1Anzahl angeschlossener Stromverbrauchseinheiten> 50 MWPC.2.2EinsatzverantwortlicherPwenn angeschlossene Stromverbrauchseinheiten > 50 MW vorhanden sindC.3 Daten zu GaserzeugungseinheitenC.3.1TechnologieRRNPC.3.2ErzeugungsleistungRRNPC.4 Daten zu GasverbrauchseinheitenC.4.1Gasverbrauch für StromerzeugungRC.4.2maximale Gasbezugsleistung zur StromerzeugungRnur bei gasverbrauchenden StromerzeugungseinheitenC.4.3MaStR-Nummern der gasverbrauchenden StromerzeugungseinheitenPPnur bei gasverbrauchenden Stromerzeugungseinheiten Tabelle DZu erfassende Daten zu Strom- und GasspeichereinheitenNr.DatumArt der Angabe in denverschiedenen Statusin Planung/ im Bauin BetriebstillgelegtVertrau- lichkeitNetzbetreiberprüfungD.1 Daten zu GasspeichereinheitenD.1.1SpeichernamePD.1.2SpeicherartRRNPD.1.3maximal nutzbares ArbeitsgasvolumenRNPD.1.4maximale EinspeicherleistungRD.1.5maximale AusspeicherleistungRD.1.6Energy Identification Code für technische Ressourcen (W-EIC)PD.2 Daten zu StromspeichereinheitenD.2.1nutzbare SpeicherkapazitätRRNP*8 Tabelle EZu erfassende Daten zu technischen Stromerzeugungs- und Stromverbrauchslokationen und technischen Gaserzeugungs- und GasverbrauchslokationenNr.Datumin BetriebAbweichungen bei Registrie- rungspflicht oder VertraulichkeitE.1 Allgemeine DatenE.1.1Name der technischen LokationPE.2 Daten zu technischen StromlokationenE.2.1 Allgemeine DatenE.2.1.1SpannungsebeneRE.2.1.2BilanzierungsgebietRE.2.1.3NetzanschlusspunktbezeichnungPE.2.1.4Status NetzanschlusspunktRE.2.2 Daten zu technischen StromerzeugungslokationenE.2.2.1NettoengpassleistungPnur bei Netzanschlusspunkten in Spannungsebenen oberhalb der MittelspannungE.2.3 Daten zu technischen StromverbrauchslokationenE.2.3.1NetzanschlusskapazitätPE.3 Daten zu technischen GaslokationenE.3.1 Allgemeine DatenE.3.1.1Gasqualität am NetzanschlussPE.3.1.2NetzanschlusspunktbezeichnungPE.3.1.3Status NetzanschlusspunktRE.3.2 Daten zu technischen GaserzeugungslokationenE.3.2.1maximale EinspeiseleistungPE.3.3 Daten zu technischen GasverbrauchslokationenE.3.3.1maximale AusspeiseleistungP