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Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt Maßnahmen zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit bei Kartoffeln und Tomatenpflanzen, um deren Ausbreitung zu verhindern. Sie legt Anzeigepflichten, Überwachungsmaßnahmen und Schutzbestimmungen bei Befall fest.

Was es regelt

  • Anzeigepflichten bei Auftreten oder Verdacht von Bakterieller Ringfäule und Schleimkrankheit.
  • Überwachung von Kartoffeln und Tomatenpflanzen auf diese Krankheiten.
  • Maßnahmen bei Befallsverdacht und Befallsfeststellung.
  • Schutzmaßnahmen in Sicherheitszonen und Verbote bei Befall.

Wen es betrifft

  • Verfügungsberechtigte und Besitzer von Feldbeständen, gelagerten oder in Verkehr gebrachten Kartoffeln und Tomatenpflanzen.
  • Personen, die beruflich oder gewerbsmäßig mit Kartoffeln oder Tomatenpflanzen umgehen, sowie Untersuchungsstellen und Personen, die im Rahmen der amtlichen Anerkennung von Pflanzgut tätig sind.

Eckpunkte

  • Das Auftreten oder der Verdacht des Auftretens der Bakteriellen Ringfäule oder der Schleimkrankheit muss unverzüglich der zuständigen Behörde angezeigt werden.
  • Die zuständige Behörde überwacht jährlich systematisch Kartoffelknollen und Tomatenpflanzen auf Befall.
  • Bei Befallsverdacht ordnet die Behörde Maßnahmen zur Verhütung der Ausbreitung an.
  • Eine Sicherheitszone wird abgegrenzt, wenn Befall festgestellt wird, und wird erst nach drei Jahren ohne erneutes Auftreten der Krankheit aufgehoben.
Gesetzestext
Gesetzestext
Obsah (6)§ 1§ 6§ 7§ 8§ 10§ 11

Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der SchleimkrankheitStand

(+++ Textnachweis ab: 9.6.2001 +++)

(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 57/98 (CELEX Nr: 31998L0057) EGRL 56/2006 (CELEX Nr: 32006L0056) vgl. V v. 23.4.2007 I 586 EGRL 63/2006 (CELEX Nr: 32006L0063) vgl. V v. 23.4.2007 I 586 +++)

§ 1Abs.

1 oder 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,1a.einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 3, § 8 Absatz 3, § 9 Absatz 3 oder § 10 Absatz 7 Satz 2, auch in Verbindung mit § 11 Absatz 7 Satz 2, zuwiderhandelt,2.

§ 6Abs.

1 Satz 1, 2 oder 3 Nr. 1 oder 2, oder Abs. 2 Satz 1, 2 oder 3 Nr. 1 oder 2 Kartoffeln anbaut, verwendet, pflanzt, behandelt oder lagert,3.

§ 6Abs.

1 Satz 3 Nr. 3, Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 oder Abs. 3 Satz 3 eine Maschine oder einen Lagerraum verwendet,3a.

§ 6Abs.

3 Satz 1 Tomatenpflanzen verwendet,4.

§ 7

einen Schadorganismus züchtet, hält oder mit ihm arbeitet,5.

§ 8Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a)

Kartoffeln oder Tomatenpflanzen nicht oder nicht rechtzeitig vernichtet oderb)Kartoffeln oder Tomatenpflanzen verwendet oder behandelt,6.

§ 8Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a)

Sachen nicht oder nicht rechtzeitig vernichtet oderb)Sachen behandelt,7.

§ 8Abs.

1 Nr. 3 oder § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Pflanzenteile nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beseitigt und nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig verwendet,8.

§ 8Abs.

2 Satz 3 oder 4 oder § 9 Abs. 2 Satz 3 Abfälle nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig entsorgt oder Abwässer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig behandelt,9.

§ 10Abs.

1 oder 2 Satz 1 oder § 11 Abs. 1 oder 2 Satz 1 Kartoffeln, Wirtspflanzen, Tomatenpflanzen oder dort genannte Pflanzen anbaut,10.

§ 10Abs.

3 Satz 3 oder § 11 Abs. 3 Satz 6 eine Mitteilung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht,11.ohne Genehmigung nach § 10 Abs. 6 Satz 2 oder § 11 Abs. 6 Satz 2 Kartoffeln oder Tomaten erzeugt,12.

§ 11Abs.

4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a oder Nr. 2 Buchstabe a Kartoffeln oder Tomatenpflanzen erzeugt,13.ohne Genehmigung nach § 11 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bewässerungs- und Beregnungsmaßnahmen durchführt oder14.einer vollziehbaren Auflage nach § 11 Absatz 5 Satz 2 oder § 13 Absatz 3 Satz 3 zuwiderhandelt.

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.