Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt Ausnahmen von den üblichen Straßenverkehrsvorschriften für bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die länger sind als normal, damit diese am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Was es regelt
- Die Bedingungen, unter denen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
- Das Streckennetz, auf dem diese Fahrzeuge fahren dürfen.
- Die zulässigen Abmessungen und technischen Anforderungen an diese Fahrzeuge.
- Regeln für die Ladung und das Überholen dieser Fahrzeuge.
Wen es betrifft
- Fahrer und Betreiber von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge.
- Hersteller und Prüfstellen, die Gutachten für diese Fahrzeuge erstellen.
Eckpunkte
- Der Verkehr ist ausschließlich auf festgelegten Strecken zulässig, mit Ausnahmen für bestimmte Sattelkraftfahrzeuge.
- Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen die höchstzulässige Gesamtlänge von 17,88 m, 25,25 m oder 24,00 m überschreiten, je nach Typ.
- Es dürfen mehr als ein Anhänger hinter Kraftfahrzeugen und ein Anhänger hinter Sattelkraftfahrzeugen mitgeführt werden.
- Diese Fahrzeuge müssen bestimmte technische Ausstattungen haben, wie z.B. Spurhalteleuchten, Luftfederung, elektronisch gesteuerte Bremssysteme und Abbiegeassistenzsysteme.
- Die Ladung darf nicht nach hinten hinausragen, und bestimmte Güter wie flüssige Massengüter in Großtanks, Gefahrgut, lebende Tiere und Güter, die die Fahrstabilität beeinträchtigen, dürfen nicht befördert werden.
- Das Überholen ist für bestimmte Fahrzeugkombinationen mit Überlänge unzulässig, außer bei Fahrzeugen, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.
🔗 Zur amtlichen Quelle
AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.