Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt, welche Arzneimittel außerhalb von Apotheken verkauft werden dürfen und welche zwingend in Apotheken erhältlich sein müssen. Sie legt fest, welche Inhaltsstoffe und Darreichungsformen für den freien Verkauf zugelassen sind und welche nicht.
Was sie regelt
- Die Freigabe bestimmter Arzneimittel für den Verkauf außerhalb von Apotheken.
- Die Einbeziehung anderer Arzneimittel in die Apothekenpflicht.
- Spezifische Bedingungen für den freien Verkauf von pflanzlichen Arzneimitteln und Tees.
- Ausnahmen für bestimmte Tierarzneimittel.
Wen es betrifft
- Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln.
- Verkaufsstellen, die Arzneimittel außerhalb von Apotheken anbieten möchten.
Eckpunkte
- Arzneimittel, die in Anlage 1a, 1c oder 1d aufgeführt sind, können außerhalb von Apotheken verkauft werden, oft mit spezifischen Einschränkungen (z.B. Mischungsverhältnisse, Tagesdosen, Durchmesser von Tabletten von mindestens 3 Millimetern).
- Bestimmte Fertigarzneimittel gegen Husten, Heiserkeit, Verstopfung oder zur Behandlung von Hühneraugen/Hornhaut sind freigegeben, wenn sie nur die in den Anlagen 2a, 2b oder 2c genannten Wirkstoffe enthalten.
- Arzneimittel zur Injektion, Infusion, rektalen, vaginalen oder intrauterinen Anwendung, als Wundstäbchen, Implantate oder Aerosole mit einer mittleren Teilchengröße von nicht mehr als 5 mym sind vom freien Verkauf ausgeschlossen.
- Arzneimittel für Zierfische, Zier- oder Singvögel, Brieftauben, Terrarientiere, Kleinnager, Frettchen oder Kaninchen, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, sind freigegeben, sofern sie nicht verschreibungspflichtig sind.
Gesetzestext
Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche ArzneimittelNeufNeugefasst durch Bek. v. 24.9.1988 I 2150; 1989 I 254;Standzuletzt geändert durch Art. 3 V v. 21.10.2020 I 2260SonstNeufassung
lassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken 2121-50-1-8 (siehe: AMVerkZulV) und der Verordnung über den Ausschluß von Arzneimitteln vom Verkehr außerhalb der Apotheken 2121-50-1-9 (siehe: AMVerkAusV)(+++ Textnachweis ab: 12.11.1988 +++) AMVerkRV010Erster AbschnittFreigabe aus der Apothekenpflicht AMVerkRV§ 1
r Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden
dienen, werden für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben: 1.Stoffe und
bereitungen aus Stoffen sowie Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, die in der Anlage 1a
dieser Verordnung bezeichnet sind, nach näherer Bestimmung dieser Anlage; die Stoffe und
bereitungen aus Stoffen dürfen miteinander oder mit anderen Stoffen oder
bereitungen aus Stoffen nur gemischt werden, soweit dies in der Anlage ausdrücklich gestattet ist. 2.Destillate, ausgenommen Trockendestillate, aus Mischungen von Pflanzen, Pflanzenteilen, ätherischen Ölen, Kampfer, Menthol, Balsamen oder Harzen als Fertigarzneimittel, es sei denn, daß sie aus verschreibungspflichtigen oder den in der Anlage 1b
dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen, deren Teilen oder Bestandteilen gewonnen sind und 3.Pflanzen und Pflanzenteile in Form von Dragees, Kapseln oder Tabletten als Fertigarzneimittel unter
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen aus Stoffen, wenn sie aus höchstens vier der in der Anlage 1c
dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen und Pflanzenteilen hergestellt sind und der Durchmesser des Drageekerns oder der Tablette mindestens 3 Millimeter beträgt.
dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen hergestellt sind oder 2.Mischungen von höchstens sieben der in den Anlagen 1d und 1e
dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen hergestellt sind und ausschließlich
r Anwendung als "Hustentee", "Brusttee", "Husten- und Brusttee", "Magentee", "Darmtee", "Magen- und Darmtee", "Beruhigungstee" oder "harntreibender Tee" in den Verkehr gebracht werden. Der
satz von arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder
bereitungen aus Stoffen ist
lässig. Die bei der Herstellung verlorengegangenen ätherischen Öle der Ausgangsdrogen dürfen nach Art und Menge ersetzt werden. AMVerkRV§ 2
werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2a
dieser Verordnung genannten Stoffe oder
bereitungen enthalten und sofern sie in Darreichungsformen
m Lutschen in den Verkehr gebracht werden, 2.als Abführmittel angewendet
werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2b
dieser Verordnung genannten Stoffe oder
bereitungen enthalten, 3.bei Hühneraugen oder Hornhaut angewendet
werden, sofern sie an arzneilich wirksamen Bestandteilen keine anderen als die in der Anlage 2c
dieser Verordnung genannten Stoffe oder
bereitungen enthalten.
bereitungen aus Stoffen
gesetzt sein. AMVerkRV§ 3Die §§ 1 und 2 gelten nicht für Arzneimittel, die
r Injektion oder Infusion,
r rektalen, vaginalen oder intrauterinen Anwendung,
r intramammären Anwendung bei Tieren, als Wundstäbchen, als Implantate sowie als Aerosole bis
einer mittleren Teilchengröße von nicht mehr als 5 mym
r unmittelbaren Anwendung am oder im Körper in den Verkehr gebracht werden. AMVerkRV§ 4Für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 des Arzneimittelgesetzes, die 1.ausschließlich
r Anwendung bei Zierfischen, Zier- oder Singvögeln, Brieftauben, Terrarientieren, Kleinnagern, Frettchen oder nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Kaninchen bestimmt sind und2.für die jeweilige Anwendung bei der betreffenden Tierart nach Nummer 1 nicht der Verschreibungspflicht nach § 48 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes unterliegen. AMVerkRV§ 5Die Freigabe der in den §§ 1, 2 und 4 genannten Arzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß sie dazu bestimmt sind, teilweise auch
anderen Zwecken als
r Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden
dienen. AMVerkRV§ 6Die Freigabe der in den §§ 1, 2 und 4 genannten Arzneimittel für den Verkehr außerhalb der Apotheken ist, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, ausgeschlossen, wenn sie teilweise oder ausschließlich
r Beseitigung oder Linderung oder wenn sie teilweise
r Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind. AMVerkRV020Zweiter AbschnittEinbeziehung in die Apothekenpflicht AMVerkRV§ 7
dieser Verordnung genannten Stoffe oder
bereitungen aus Stoffen sind, 2.sie die in der Anlage 1b
dieser Verordnung genannten Pflanzen, deren Teile,
bereitungen daraus oder Preßsäfte sind, 3.ihnen die in den Nummern 1 oder 2 genannten Stoffe oder
bereitungen aus Stoffen
gesetzt sind, 4.sie teilweise oder ausschließlich
r Beseitigung, Linderung oder Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.
r Beseitigung, Linderung oder Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind (Absatz 1 Nr. 4), sind jedoch für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben: 1.Heilwässer gegen die in der Anlage 3 unter Abschnitt A Nr. 3 und 5 Buchstaben d und e aufgeführten Krankheiten und Leiden, 2.Heilerden, Bademoore, andere Peloide und
bereitungen
r Herstellung von Bädern, soweit sie nicht in Kleinpackungen im Einzelhandel in den Verkehr gebracht werden, 3.die in § 44 Abs. 2 Nr. 5 des Arzneimittelgesetzes bezeichneten Arzneimittel. AMVerkRV§ 8
dieser Verordnung genannten Stoffe oder
bereitungen aus Stoffen sind, 2.sie die in der Anlage 1b
dieser Verordnung genannten Pflanzen, deren Teile,
bereitungen daraus oder Preßsäfte sind, 3.ihnen die in den Nummern 1 oder 2 genannten Stoffe oder
bereitungen aus Stoffen
gesetzt sind, 4.sie teilweise oder ausschließlich
r Verhütung der in der Anlage 3 genannten Krankheiten oder Leiden bestimmt sind.
r Verhütung von Krankheiten der Zierfische, Zier- oder Singvögel, Brieftauben, Terrarientiere, Kleinnager, Frettchen oder nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Kaninchen bestimmt sind. AMVerkRV§ 9Die in § 44 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind ferner vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn sie chemische Verbindungen sind, denen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft eine antibiotische, blutgerinnungsverzögernde, histaminwidrige, hormonartige, parasympathicomimetische (cholinergische) oder parasympathicolytische, sympathicomimetische (adrenergische) oder sympathicolytische Wirkung auf den menschlichen oder tierischen Körper
kommt. Das gleiche gilt, wenn ihnen solche chemischen Verbindungen
gesetzt sind. AMVerkRV§ 10Die in § 44 des Arzneimittelgesetzes genannten Arzneimittel sind ferner vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen, wenn sie
r Injektion oder Infusion,
r rektalen oder intrauterinen Anwendung,
r intramammären oder vaginalen Anwendung bei Tieren, als Implantate oder als Aerosole bis
einer mittleren Teilchengröße von nicht mehr als 5 mym in den Verkehr gebracht werden. AMVerkRV030Dritter AbschnittÜbergangs- und Schlußvorschriften AMVerkRV§ 11Arzneimittel, die sich am 31. Januar 2007 in Verkehr befinden und durch die Zweite Verordnung
r Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel apothekenpflichtig werden, dürfen noch bis
m 1. Mai 2007 von pharmazeutischen Unternehmern und danach von Groß- und Einzelhändlern weiter in Verkehr gebracht werden. AMVerkRVAnlage 1a(
§ 1Abs. 1 Nr. 1)(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2153 - 2156;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Äthanol
Äthanol-Äther-Gemisch im Verhältnis 3 : 1 (Hoffmannstropfen)Äthanol-Wasser-GemischeAloeextrakta)
m äußeren Gebrauch als
satz in Fertigarzneimittelnb)
m inneren Gebrauch in einer Tagesdosis bis
20 mg als Bittermittel in wäßrig alkoholischen Pflanzenauszügen als FertigarzneimittelAluminiumacetat-tartrat-LösungAluminiumacetat-tartrat, als Tabletten auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelAluminiumhydroxid, auch in Mischungen mit arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder
bereitungen als FertigarzneimittelAluminiumkaliumsulfat (Alaun), als blutstillende Stifte oder Steine auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungenAluminium-magnesium-silicat-Komplexe, als Tabletten auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelAluminiumsilicate, als Tabletten auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelAmeisensäure-Äthanol-Wasser-Gemisch (Ameisenspiritus) mit einem Gehalt an Gesamtameisensäure bis
1,25% mit mindestens 70%igem ÄthanolAmeisensäure bis 65% ad us. vet.-
r Behandlung der Varroatose der Bienen -Ammoniaklösung bis 10%igAmmoniak-Lavendel-RiechessenzAmmoniumchloridAnisöl, ätherisches (in ÄndAnweisung: "Ätherisches Anisöl") auch als Kapsel, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen, als Fertigarzneimittel, jeweils bis
einer maximalen Einzeldosis von 0,1 g pro Kapsel bzw. einer maximalen Tagesdosis von 0,3 gAniswasserArnika und ihre
bereitungen
m äußeren Gebrauch, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungenArtischockenblätter und ihre
bereitungen, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen, als Fertigarzneimittel Ascorbinsäure (Vitamin C), auch als Tabletten, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen, als FertigarzneimittelBaldrianextrakt, auch in Mischungen mit Hopfenextrakt, Melissenblätterextrakt oder Passionsblumenkrautextrakt und mit arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder
bereitungen, als FertigarzneimittelBaldriantinktur, auch ätherische, mit Äthanol-Äther-Gemischen im Verhältnis 1 : 5Baldrianwein als FertigarzneimittelBenediktiner Essenz als FertigarzneimittelBenzoetinktur, mit Äthanol 90% im Verhältnis 1 : 5Birkenblätter und ihre
bereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren
bereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen
bereitungen, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen, als Fertigarzneimittel, registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach den §§ 39a bis 39d des ArzneimittelgesetzesBirkenteer
m äußeren Gebrauch bei TierenBorsäure und ihre Salze
r Pufferung und/oder Isotonisierung in Benetzungslösungen oder Desinfektionslösungen für KontaktlinsenBrausemagnesiaCalciumcarbonat, als Tabletten auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelCalciumcitrat, Calciumlactat, Calciumphosphate, auch gemischt, als Tabletten und Mischungen auch mit
satz von Ascorbinsäure und arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder
bereitungen als FertigarzneimittelCalciumhydroxid ad us. vet.Calciumoxid ad us. vet.Campherliniment, flüchtigesCampheröl
m äußeren GebrauchCamphersalbe, auch mit
satz von ätherischen Ölen, Menthol und Menglytat (Äthylglykolsäurementhylester)CampherspiritusChinawein, auch mit Eisen, als FertigarzneimittelCitronenöl, ätherischesColloidale Silberchloridlösung, eiweißfrei, bis 0,5% auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen, als Nasendesinfektionsmittel, als FertigarzneimittelEibischsirup als FertigarzneimittelEnziantinktur, aus Enzianwurzel mit Äthanol 70% im Verhältnis 1 : 52-(Ethylmercurithio)benzoesäure, Natriumsalz (Thiomersal) bis
30 mg mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als Tabletten
r Bekämpfung der Nosemaseuche der Bienen als FertigarzneimittelEukalyptusöl, ätherischesa) auch als Kapsel, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen, als Fertigarzneimittel, jeweils bis
einer maximalen Einzeldosis von 0,2 g pro Kapsel und einer maximalen Tagesdosis von 0,6 gb)
m äußeren Gebrauch, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungenEukalyptuswasser im Verhältnis 1 : 1 000Fangokompressen und SchlickpackungenFeigensirup, auch mit Manna, als FertigarzneimittelFenchelhonig unter Verwendung vom mindestens 50% Honig, auch mit konzentrierten Lösungen von süßschmeckenden Mono-, Disacchariden und Glukosesirup, als Fertigarzneimittel, auch mit
satz des arzneilich nicht wirksamen Bestandteils Phospholipide aus Sojabohnen (Lecithin)Fenchelöl, ätherischesFichtennadelöle, ätherischeFichtennadelspiritus mit mindestens 70%igem ÄthanolFranzbranntwein, auch mit Kochsalz, Menthol, Campher, Fichtennadel- und Kiefernnadelöl bis
0,5%, Geruchsstoffen oder Farbstoffen, mit mindestens 45%igem ÄthanolFrauenmantelkraut und
bereitungenFumagillin-1,1'-bicyclohexyl-4-ylamin-Salz (Bicyclohexylammoniumfumagillin) mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen
r Bekämpfung der Nosemaseuche der Bienen als FertigarzneimittelGalgantwurzelstock und
bereitungenGermerwurzelstock (Nieswurzel) in
bereitungen mit einem Gehalt bis
3% als Schneeberger SchnupftabakGlycerol 85% (Glycerin), auch mit
satz von WasserGoldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine
bereitungen, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen, als Fertigarzneimittel, registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach den §§ 39a bis 39d des ArzneimittelgesetzesHaftmittel für ZahnersatzHartparaffin, auch mit
satz von Heilerde, Bademooren oder anderen Peloiden im Sinne des § 44 Abs. 2 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes oder von arzneilich nicht wirksamen Stoffen oder
bereitungen,
m äußeren GebrauchHefe, als Tabletten auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelHeidelbeersirup als FertigarzneimittelHeilerde
r inneren Anwendung, auch in KapselnHeublumenkompressenHolundersirup als FertigarzneimittelHolzteer
m äußeren Gebrauch bei TierenJohanniskraut oder Johanniskrautblüten, Auszüge mit Öl als FertigarzneimittelKaliumcarbonatKaliumcitratKaliumdihydrogenphosphatKalium-(RR)-hydrogentartrat (Weinstein)Kalium-natrium-(RR)-tartratKaliumsulfatKalmusöl, ätherischesKamillenauszüge, flüssige, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen, als FertigarzneimittelKamillenextrakt, auch mit Salbengrundlage, als FertigarzneimittelKamillenölKamillenwasserKarmelitergeist als FertigarzneimittelKiefernnadelöle, ätherischeKnoblauch und seine
bereitungen, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungenKohle, medizinische, als Tabletten oder Granulat auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelKondurangowein als FertigarzneimittelKorianderöl, ätherischesKrauseminzöl, ätherischesKühlsalbe als FertigarzneimittelKümmelöl, ätherisches, auch in Mischungen mit anderen ätherischen Ölen - ausgenommen Terpentinöl -, mit Glyzerol, Leinöl, flüssigem Paraffin, feinverteiltem Schwefel oder Äthanol, für Tiere, als FertigarzneimittelLactose (Milchzucker)LanolinLärchenterpentin
m äußeren Gebrauch bei TierenLavendelöl, ätherischesLavendelspiritusLavendelwasserLebertran in Kapseln als FertigarzneimittelLebertranemulsion, auch aromatisiert, als FertigarzneimittelLecithin, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelLeinkuchenLeinölLeinöl, geschwefeltes,
m äußeren GebrauchLiniment, flüchtigesLorbeerölMagnesiumcarbonat, basisches, leichtes und schweres, als Tabletten auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelMagnesiumhydrogenphosphatMagnesiumoxid, leichtes (Magnesia, gebrannte)Magnesiumperoxid, bis 15%ig, als Tabletten auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelMagnesiumsulfat 7 H2O (Bittersalz)Magnesiumtrisilicat, als Tabletten auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelMandelölMannasirup als FertigarzneimittelMelissengeist als FertigarzneimittelMelissenspiritusMelissenwasserMentholstifteMethenamin-Silbernitrat (Hexamethylentetraminsilbernitrat) als Streupulver 2%ig mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen in Wochenbettpackungen als FertigarzneimittelMilchsäure bis 15% ad us. vet.-
r Behandlung der Varroatose der Bienen -Minzöl, ätherisches, auch mit
satz von bis
5 % Ethanol 96 % Ph. Eur., als FertigarzneimittelMischungen aus Dichlordifluormethan und Trichlorfluormethan in Desinfektionssprays
r Anwendung an der menschlichen Haut als Treib- und Lösungsmittel und in Mitteln
r äußeren Kälteanwendung bei Muskelschmerzen und Stauchungen, auch mit
satz von Latschenkiefernöl, Campher, Menthol und Arnikaauszügen oder Propan und Butan, als FertigarzneimittelMischungen von Äthanol-Äther, Campherspiritus, Seifenspiritus und wäßriger Ammoniaklösung oder von einzelnen dieser Flüssigkeiten für TiereMolkekonzentrat mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungenMyrrhentinkturNatriumchlorid ad us. vet.Natriumhydrogencarbonat, als Tabletten, Granulat oder in Kapseln auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelNatriummonohydrogenphosphatNatriumsulfat-Dekahydrat (Glaubersalz)Nelkenöl, ätherischesNelkentinktur mit Äthanol 70% im Verhältnis 1 : 5Opodeldok, flüssigerOrthosiphonblätter und ihre
bereitungen, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen, als Fertigarzneimittel, registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach den §§ 39a bis 39d des ArzneimittelgesetzesOxalsäuredihydratlösung 4,4 Prozent in Kombination mit Ameisensäure 0,5 Prozent–
r Behandlung der Varroatose der Bienen –Oxalsäuredihydratlösung bis
einer Konzentration von 5,7 Prozent
r Anwendung bei BienenPappelsalbePepsinwein als FertigarzneimittelPfefferminzöl, ätherisches in einer mittleren Tagesdosis bis
12 Tropfen, oder als Kapsel, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen, als Fertigarzneimittel, jeweils bis
einer Einzeldosis von 0,2 ml pro Kapsel bzw. einer maximalen Tagesdosis von 0,6 mlPfefferminzsirup als FertigarzneimittelPfefferminzspiritus, aus Pfefferminzöl mit Äthanol 90% im Verhältnis 1 : 10PfefferminzwasserPomeranzenblütenöl, ätherischesPomeranzenschalenöl, ätherischesPomeranzensirup als FertigarzneimittelPyrethrum-Extrakt
r Anwendung bei Tieren mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelRatanhiatinkturRiechsalzRizinusöl, auch raffiniertes, auch in KapselnRosenhonigRosmarinblätter und ihre
bereitungen, auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelRosmarinöl, ätherischesRosmarinspiritusRutosid-Trihydrat in Fertigarzneimitteln bis
einer maximalen Tagesdosis von 100 mgSalbeiöl, ätherischesSalbeiwasserSalicyltalgSauerstoff für medizinische Zwecke - auch
r Anwendung bei den inAnlage 3 genannten Krankheiten und Leiden -SchwefelSchwefel, feinverteilter (Schwefelblüte),
m äußeren GebrauchSeifenspiritusSilbernitratlösung, wäßrige 1%ig, in Ampullen in WochenbettpackungenSiliciumdioxid (Kieselsäure), als Streupulver auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelSpitzwegerichauszug als FertigarzneimittelSpitzwegerichsirup als FertigarzneimittelTalkumTamponadestreifen, imprägniert mit weißem VaselinTannin-Eiweiß-Tabletten als FertigarzneimittelThymianöl, ätherischesThymol, in Fertigarzneimitteln auch in Kombinationen mit Eukalyptusöl, Campher und Menthol,
r Anwendung bei BienenTon, weißerTroxerutin bis
einer maximalen Tagesdosis von 300 mgVaselin, weißes oder gelbesVaselinöl, weißes oder gelbes,
m äußeren Gebrauch, als FertigarzneimittelWacholderextraktWacholdermus als FertigarzneimittelWacholdersirup als FertigarzneimittelWacholderspiritusWatte, imprägniert mit CapsicumextraktWatte, imprägniert mit Eisen(III)-chloridWeinsäureWeißdornblüten und
bereitungen, Weißdornblätter und
bereitungen,Weißdornfrüchte und
bereitungenWeizenkeimöl in Kapseln als Fertigarzneimittel als Perlen auch mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als FertigarzneimittelZimtöl, ätherischesZimtsirup als FertigarzneimittelZinkoxid mit
satz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder
bereitungen als Puder, auch mit
satz von Lebertran, als FertigarzneimittelZinksalbe, auch mit
satz von Lebertran, als FertigarzneimittelZitronellöl, ätherisches AMVerkRVAnlage 1b(
§ 1Abs.
1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 2 und § 8 Abs. 1 Nr. 2)(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2156 - 2157;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)AdonisröschenAdonis vernalisAloe-Arten AlrauneMandragora officinarumAristolochia-Arten Bärlappkraut Beinwell- ausgenommen
bereitungen
m äußeren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 100 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten - BesenginsterCytisus scopariusBlasentangFucus vesiculosusCascararinde (Sagradarinde)Rhamnus purshianaDigitalis-Arten EisenhutAconitum napellusEphedraEphedra distachyaEphedra-Arten Farnkraut-Arten FaulbaumrindeRhamnus frangulaFleckenschierlingConium maculatumFußblatt-ArtenPodophyllum peltatum Podophyllum hexandrumGartenrautenblätterRuta graveolensGelsemium (Gelber Jasmin)Gelsemium sempervirensGiftlattichLactuca virosaGiftsumachToxicodendron quercifoliumGoldregenLaburnum anagyroidesHerbstzeitloseColchicum autumnaleHuflattich- ausgenommen
bereitungen aus Huflattichblättern
m inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis als Frischpflanzenpreßsaft oder Extrakt nicht mehr als 1 myg und als Teeaufguß nicht mehr als 10 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten - Hydrastis (Canadische Gelbwurz)Hydrastis canadensisHyoscyamus-Arten IgnatiusbohneStrychnos ignatiiImmergrün-Arten (Vinca) Ipecacuanha (Brechwurzel)Cephaelis ipecacuanha Cephaelis acuminataJakobskrautSenecio jacobaeaJalapeIpomoea purgaJohanniskraut und seine
bereitungen- ausgenommen in einer Tagesdosis bis
1 g Drogenäquivalent und bis
1 mg Hyperforin sowie als Tee, Frischpflanzensaft oder ölige
bereitungen
r äußerlichen Anwendung - Kaskarillabaum (Granatill)Croton cascarilla Croton eluteriaKoloquinteCitrullus colocynthisKreuzdornbeeren und seine
bereitungen Krotonölbaum (Granatill)Croton tigliumKüchenschellePulsatilla pratensis Pulsatilla vulgarisLebensbaumThuja occidentalisLobelien-Arten MaiglöckchenConvallaria majalisMeerzwiebel, weiße und roteUrginea maritimaMutterkornSecale cornutumNachtschatten, bittersüßerSolanum dulcamaraNieswurz, grüneHelleborus viridisNieswurz, schwarze (Christrose)Helleborus nigerOleanderNerium oleanderPestwurz- ausgenommen
bereitungen aus Pestwurzwurzelstock
m inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 1 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten - Physostigma-Arten Pilocarpus-Arten RainfarnChrysanthemum vulgareRauwolfiaRauwolfia serpentina Rauwolfia tetraphylla Rauwolfia vomitoriaRhabarberRheum palmatum Rheum officinaleSadebaumJuniperus sabinaScammoniaConvolvulus scammoniaSchlafmohnPapaver somniferumSchöllkrautChelidonium majusSennaCassia angustifolia Cassia sennaStechapfel-Arten (Datura) StephansritterspornDelphinium staphisagriaStropanthus-Arten Strychnos-Arten TollkirscheAtropa bella-donnaTollkraut-Arten (Scopolia) WasserschierlingCicuta virosaYohimbebaumPausinystalia yohimba AMVerkRVAnlage 1c(
§ 1Abs.
1 Nr. 3) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2158 - 2159;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Alantwurzelstock Helenii rhizoma Anis Anisi fructus Arnikablüten und -wurzel Arnicae flos et radix Bärentraubenblätter Uvae ursi folium Baldrianwurzel Valerianae radix Bibernellwurzel Pimpinellae radix Birkenblätter Betulae folium Bitterkleeblätter Trifolii fibrini folium Bohnenhülsen Phaseoli pericarpium Brennesselkraut Urticae herba Bruchkraut Herniariae herba Condurangorinde Condurango cortex Eibischwurzel Althaeae radix Enzianwurzel Gentianae radix Färberginsterkraut Genistae tinctoriae herba Fenchel Foeniculi fructus Gänsefingerkraut Anserinae herba Goldrutenkraut Solidaginis herba Hagebutten Cynosbati fructus cum semine Hamamelisblätter Hamamelidis folium Hauhechelwurzel Ononidis radix Hirtentäschelkraut Bursae pastoris herba Holunderblüten Sambuci flos Hopfendrüsen und -zapfen Lupuli glandula et strobulus Huflattichblätter Farfarae folium in
bereitungen
m inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 1 my Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten Ingwerwurzelstock Zingiberis rhizoma Isländisches Moos Lichen islandicus Johanniskraut Hyperici herba Kalmuswurzelstock Calami rhizoma Kamillenblüten Matricariae flos Knoblauchzwiebel Allii sativi bulbus Korianderfrüchte Coriandri fructus Kreuzdornbeeren Rhamni cathartici fructus Kümmel Carvi fructus Liebstöckelwurzel Levistici radix Löwenzahn-Ganzpflanze Taraxaci radix cum herba Lungenkraut Pulmonariae herba Majorankraut Majoranae herba Mariendistelkraut Cardui mariae herba Meisterwurzwurzelstock Imperatoriae rhizoma Melissenblätter Melissae folium Mistelkraut Visci herba Orthosiphonblätter Orthosiphonis folium Passionsblumenkraut Passiflorae herba Petersilienfrüchte Petroselini fructus Petersilienkraut Petroselini herba Petersilienwurzel Petroselini radix Pfefferminzblätter Menthae piperitae folium Pomeranzenblätter Aurantii folium Pomeranzenblüten Aurantii flos Pomeranzenschalen Aurantii pericarpium Queckenwurzelstock Graminis rhizoma Rettich Raphani radix Rosmarinblätter Rosmarinus officinalis Salbeiblätter Salviae folium Schachtelhalmkraut Equiseti herba Schafgarbenkraut Millefolii herba Schlehdornblüten Pruni spinosae flos Seifenwurzel, rote Saponariae radix rubra Sonnenhutwurzel Echinaceae angustifoliae radix Sonnentaukraut Droserae herba Spitzwegerichkraut Plantaginis lanceolatae herba Steinkleekraut Meliloti herba Süßholzwurzel Liquiritiae radix Tausendgüldenkraut Centaurii herba Thymian Thymi herba Vogelknöterichkraut Polygoni avicularis herba Wacholderbeeren Juniperi fructus Wacholderholz Juniperi lignum Walnußblätter Juglandis folium Wegwartenwurzel (Zichorienwurzel) Cichorii radix Weidenrinde Salicis cortex Weißdornblätter Crataegi folium Weißdornblüten Crataegi flores Weißdornfrüchte Crataegi fructus Wermutkraut Absinthii herba Ysopkraut Hyssopi herba Zitterwurzelstock Zedoariae rhizoma AMVerkRVAnlage 1d(
§ 1Abs.
2 Nr. 1 und 2) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2160;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Birkenblätter Betulae folium Baldrianwurzel Valerianae radix Eibischwurzel Althaeae radix Fenchel Foeniculi fructus Hagebutten Cynosbati fructus cum semine Holunderblüten Sambuci flos Hopfenzapfen Lupuli strobulus Huflattichblätter Farfarae folium in
bereitungen
m inneren Gebrauch, die in der Tagesdosis nicht mehr als 10 myg Pyrrolizidin-Alkaloide mit 1,2-ungesättigtem Necingerüst einschließlich ihrer N-Oxide enthalten Isländisches Moos Lichen islandicus Kamillenblüten Matricariae flos Lindenblüten Tiliae flos Mateblätter Mate folium Melissenblätter Melissae folium Orthosiphonblätter Orthosiphonis folium Pfefferminzblätter Menthae piperitae folium Salbeiblätter Salviae folium Schachtelhalmkraut Equiseti herba Schafgarbenkraut Millefolii herba Spitzwegerichkraut Plantaginis lanceolatae herba Tausendgüldenkraut Centaurii herba Weißdornblätter Crataegi folium Weißdornblüten Crataegi flores Weißdornfrüchte Crataegi fructus AMVerkRVAnlage 1e(
§ 1Abs.
2 Nr. 2) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2160 - 2161;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Angelikawurzel Angelicae radix Anis Anisi fructus Bibernellwurzel Pimpinellae radix Brennesselkraut Urticae herba Bruchkraut Herniariae herba Brunnenkressenkraut Nasturtii herba Condurangorinde Condurango cortex Curcumawurzelstock (Gelbwurzwurzelstock) Curcumae longae rhizoma Enzianwurzel Gentianae radix Eukalyptusblätter Eucalypti folium Gänsefingerkraut Anserinae herba Goldrutenkraut Solidaginis herba Hamamelisrinde Hamamelidis cortex Hauhechelwurzel Ononidis radix Heidekraut Callunae herba Herzgespannkraut Leonuri cardiacae herba Javanische Gelbwurz Curcumae xanthorrhizae rhizoma Kalmuswurzelstock Calami rhizoma Korianderfrüchte Coriandri fructus Kümmel Carvi fructus Liebstöckelwurzel Levistici radix Löwenzahn-Ganzpflanze Taraxaci radix cum herba Malvenblätter Malvae folium Mariendistelkraut Cardui Mariae herba Paprika (Spanisch Pfefferfrüchte) Capsici fructus Primelwurzel Primulae radix Queckenwurzelstock Graminis rhizoma Quendelkraut Serpylli herba Sonnenhutwurzel Echinaceae angustifoliae radix Süßholzwurzel Liquiritiae radix Thymian Thymi herba Tormentillwurzelstock Tormentillae rhizoma Wacholderbeeren Juniperi fructus Weidenrinde Salicis cortex Wermutkraut Absinthii herba AMVerkRVAnlage 2a(
§ 2Abs.
1 Nr. 1) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2161;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote Ätherische Öle, soweit sie in der Anlage 1a genannt sind Ammoniumchlorid Anethol Ascorbinsäure bis
einer Einzeldosis von 20 mg und deren Calcium-, Kalium- und Natriumsalze Benzylalkohol Campher Cetylpyridiniumchlorid Cineol (Eucalyptol) Citronensäure alpha-Dodecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen) (Oxypolyäthoxydodecan) bis
einer Einzeldosis von 5 mg Extrakte von Pflanzen und Pflanzenteilen, auch deren Mischungen, soweit sie nicht aus den in der Anlage 1b bezeichneten Pflanzen oder deren Teilen gewonnen sind Fenchelhonig Menglytat (Äthylglykolsäurementhylester) Menthol Rosenhonig Salze natürlicher Mineral-, Heil- und Meerwässer und die ihnen entsprechenden künstlichen Salze Süßholzsaft Thymol Tolubalsam Weinsäure AMVerkRVAnlage 2b(
§ 2Abs.
1 Nr. 2) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 2161 Agar Feigen und deren
bereitungen Fenchel Kümmel Lactose Leinsamen und deren
bereitungen Manna Paraffin, dick- und dünnflüssiges, bis
einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen
bereitungen Pflaumen und deren
bereitungen Rizinusöl, auch raffiniertes Tamarindenfrüchte und deren
bereitungen Tragant Weizenkleie AMVerkRVAnlage 2c(
§ 2Abs.
1 Nr. 3) 2-Aminoethanol Benzalkoniumchlorid Benzocain Benzylbenzoat 2,4-Dihydroxybenzoesäure 2,6-Dihydroxybenzoesäure 3,5-Dihydroxybenzoesäure alpha-Dodecyl-omega-hydroxypoly(oxyethylen) Essigsäure Lärchenterpentin Menthol Milchsäure bis 10%ig Salicylsäure bis 40%ig AMVerkRVAnlage 3(
§§ 6, 7 Abs.
1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 4)(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2162;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) A. Krankheiten und Leiden beim Menschen1.Im Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) aufgeführte, durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten2.Geschwulstkrankheiten3.Krankheiten des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel und alimentäre Fettsucht4.Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe, ausgenommen Eisenmangelanämie5.organische Krankheitena)des Nervensystemsb)der Augen und Ohren, ausgenommen Blennorrhoe-Prophylaxec)des Herzens und der Gefäße, ausgenommen allgemeine Arteriosklerose und Frostbeulend)der Leber und des Pankrease)der Harn- und Geschlechtsorgane6.Geschwüre des Magens und des Darms7.Epilepsie8.Geisteskrankheiten, Psychosen, Neurosen9.Trunksucht10.Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts11.Krankheiten des Lungenparenchyms12.Wurmkrankheiten13.Krankhafte Veränderungen des Blutdrucks14.Ernährungskrankheiten des Säuglings15.Ekzeme, Schuppenflechten, infektiöse Hautkrankheiten B. Krankheiten und Leiden beim Tier1.Übertragbare Krankheiten der Tiere, ausgenommen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften nicht anzeigepflichtige ektoparasitäre und dermatomykotische Krankheiten2.Euterkrankheiten bei Kühen, Ziegen und Schafen, ausgenommen die Verhütung der Übertragung von Euterkrankheiten durch Arzneimittel, die
m äußeren Gebrauch bestimmt sind und deren Wirkung nicht auf der Resorption der wirksamen Bestandteile beruht3.Kolik bei Pferden und Rindern4.Stoffwechselkrankheiten und Krankheiten der inneren Sekretionsorgane, ausgenommen Vitamin- und Mineralstoffmangel5.Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe6.Geschwulstkrankheiten7.Fruchtbarkeitsstörungen bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen AMVerkRVAnlage 4(
§ 7Abs.
1 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 1)(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2163;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)alpha-(Aminomethyl)benzylalkohol (Phenylaminoäthan), dessen Abkömmlinge und Salzep-Aminophenol, dessen Abkömmlinge und deren Salze2-Amino-1-phenylpropanol (Phenylaminopropanol), dessen Abkömmlinge und SalzeAnthrachinon, dessen Abkömmlinge und deren SalzeAntimonverbindungenBisacodylBleiverbindungenBorsäure und ihre Salze, ausgenommen
r Pufferung und/oder Isotonisierung in Benetzungslösungen oder Desinfektionslösungen für KontaktlinsenBromverbindungen, ausgenommen Invertseifen, ferner in Arzneimitteln, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den
stand oder die Funktionen des Körpers oder seelische
stände erkennen
lassen sowie in ausschließlich
m äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und RachendesinfektionsmittelnCarbamidsäure-AbkömmlingeCarbamidsäure-Ester und -Amide mit insektizider, akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln
r äußeren Anwendung bei Hunden und KatzenChinin und dessen Salze, ausgenommen Chinin-Triquecksilber(II)-dioxid-sulfat in
bereitungen bis
2,75%
r Verhütung von Geschlechtskrankheiten, als FertigarzneimittelChinolinabkömmlinge, ausgenommen in
bereitungen
m äußeren Gebrauch,
r Mund- und Rachendesinfektion sowie in
bereitungen bis
3%
r Empfängnisverhütung als Fertigarzneimittel; die Ausnahme gilt nicht für halogenierte HydroxychinolineChlorierte Kohlenwasserstoffe6-Chlorthymol, ausgenommen
m äußeren GebrauchDantron2-Dimethylaminoethyl-benzilat (Benzilsäure-2-dimethyl-amino-äthylester)Fluoride, lösliche, ausgenommen in
bereitungen, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis angegeben ist, die einem Fluorgehalt bis
2 mg entsprichtFormaldehydGoldverbindungenHeilbuttleberöl, ausgenommen
r Anwendung bei Menschen in
bereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 6 000 I.E. Vitamin A und 400 I.E. Vitamin D sowie ausgenommen
r Anwendung bei Tieren in
bereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E. Vitamin A und 250 I.E. Vitamin DHeilwässer, in Flaschen abgefüllte, die je Liter a)0,01 mg Arsen entsprechend 0,019 mg Hydrogenarsenat oder mehr enthalten oderb)mehr als 3,7 Becquerel 226Radium oder mehr als 100 Becquerel 222Radon enthaltenHerzwirksame GlykosideJod, ausgenommen in
bereitungen mit einem Gehalt von nicht mehr als 5% Jod und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des ArzneimittelgesetzesJodverbindungen, ausgenommen in Arzneimitteln, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den
stand oder die Funktionen des Körpers oder seelische
stände erkennen
lassen, ferner in ausschließlich
m äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes, ferner in
bereitungen
r Herstellung von Bädern und von Seifen, auch unter Verwendung von Jod,
m äußeren Gebrauch, als FertigarzneimittelNatriumpicosulfatOxazin und seine Hydrierungsprodukte, ihre Salze, ihre Abkömmlinge sowie deren SalzeParaffin, dick- und dünnflüssiges, ausgenommen
m äußeren Gebrauch oder bis
einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen
bereitungenParaformaldehydPentetrazolPhenethylamin, dessen Abkömmlinge und SalzePhenolphthaleinPhosphorsäure-, Polyphosphorsäure-, substituierte Phosphorsäure- (z.B. Thiophosphorsäure-) Ester und -Amide, einschließlich der Ester mit Nitrophenol und Methylhydroxycumarin mit insektizider, akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln
r äußeren Anwendung bei Hunden oder KatzenProcain und seine Salze
r oralen AnwendungPyrazol und seine Hydrierungsprodukte, ihre Salze, ihre Abkömmlinge sowie deren SalzeResorcinSalicylsäure, ihre Abkömmlinge und deren Salze, ausgenommen
bereitungen
m äußeren Gebrauch, ferner Salicylsäureester in ausschließlich oder überwiegend
m äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und RachendesinfektionsmittelnSenföleVitamin A, ausgenommen
bereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 5 000 I.E. und einer Einzeldosis von nicht mehr als 3 000 I.E., auch unter
satz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 400 I.E., als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen
bereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E., auch unter
satz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E., als Arzneimittel für TiereVitamin D, ausgenommen
bereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 400 I.E. als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen
bereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E. als Arzneimittel für Tiere