Amtliche Quellengesetze-im-internet.de · EUR-Lex
Europaius

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zustä

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Erhebung von Gebühren und Auslagen für bestimmte öffentliche Leistungen, die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erbracht werden. Sie legt fest, wann und in welcher Höhe für diese Leistungen Kosten anfallen.

Was es regelt

  • Die Erhebung von Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen.
  • Die Höhe dieser Gebühren und Auslagen, die sich nach einem Gebühren- und Auslagenverzeichnis richtet.
  • Fälle, in denen eine Gebühren- und Auslagenbefreiung möglich ist.
  • Die Berechnung von Zeitgebühren für den Aufwand von Verwaltungsbeschäftigten und Polizeivollzugsbeamten.

Wen es betrifft

  • Personen oder Organisationen, die Leistungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in Anspruch nehmen, für die Gebühren anfallen.
  • Verwaltungsbeschäftigte und Polizeivollzugsbeamte des Bundes, deren Zeitaufwand bei bestimmten Leistungen berechnet wird.

Eckpunkte

  • Gebühren und Auslagen werden für Leistungen erhoben, die auf Grundlage spezifischer Gesetze wie dem Bundespolizeigesetz oder dem Waffengesetz erbracht werden.
  • Die genaue Höhe der Gebühren und Auslagen ist in einem detaillierten Verzeichnis festgelegt.
  • Kosten für die Festsetzung der Gebühren und Auslagen sind in den erhobenen Gebühren bereits enthalten.
  • Für Leistungen, die vor dem 1. Oktober 2019 beantragt oder begonnen, aber noch nicht abgeschlossen wurden, gilt weiterhin das alte Recht.
Gesetzestext
Gesetzestext

verordnung BMIBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen ZuständigkeitsbereichStand

(+++ Textnachweis ab: 1.10.2019 +++)

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG1.1.1.1Produktklasse I (einfache IT-Produkte kleineren Umfangs)1.1.1.1.1EAL 15 290,001.1.1.1.2EAL 27 677,001.1.1.1.3EAL 311 546,001.1.1.1.4EAL 414 051,001.1.1.1.5EAL 517 222,001.1.1.1.6EAL 620 589,001.1.1.1.7EAL 7nach Zeitaufwand1.1.1.2Produktklasse II (IT-Produkte mittleren Umfangs und mittlerer Komplexität)1.1.1.2.1EAL 17 802,001.1.1.2.2EAL 212 114,001.1.1.2.3EAL 318 096,001.1.1.2.4EAL 421 778,001.1.1.2.5EAL 526 661,001.1.1.2.6EAL 631 375,001.1.1.2.7EAL 7nach Zeitaufwand1.1.1.3Produktklasse III (umfangreiche und komplexe IT-Produkte)1.1.1.3.1EAL 110 126,001.1.1.3.2EAL 215 947,001.1.1.3.3EAL 324 313,001.1.1.3.4EAL 429 152,001.1.1.3.5EAL 535 378,001.1.1.3.6EAL 640 805,001.1.1.3.7EAL 7nach Zeitaufwand1.1.1.4In allen Produktklassen1.1.1.4.1Zertifizierung nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG mit zusätzlichen einzelnen Anforderungen aus einer höheren EAL-Stufe (EAL X+)nach Zeitaufwand1.1.1.4.2Zertifizierung auf Basis speziell definierter Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIGnach Zeitaufwand1.1.2Re-Zertifizierung von Produkten (in der Regel mit Wiederverwendung von Nachweisen aus anderen BSI-Zertifizierungsverfahren) nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIGnach Zeitaufwand1.1.3Maintenance-Verfahren für Produktzertifikate nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG787,001.1.4Re-Assessment (Neubewertung eines bestehenden Produktzertifikats nach aktuellem Stand der Technik) nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIGnach Zeitaufwand1.1.5Zertifizierung der auf den Standort bezogenen Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit für eine Produktzertifizierung nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG1.1.5.1Erstzertifizierung eines Standortesnach Zeitaufwand1.1.5.2Re-Zertifizierung eines Standortesnach Zeitaufwand1.1.5.3Maintenance-Verfahren für Standortzertifikate775,001.2Zertifizierung von Schutzprofilen nach Common Criteria und anderen Prüfkriterien nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG1.2.1Erstzertifizierung eines Schutzprofilsnach Zeitaufwand1.2.2Re-Zertifizierung eines Schutzprofilsnach Zeitaufwand1.2.3Maintenance-Verfahren für Schutzprofilzertifikate724,001.3Zertifizierung von Produkten und Systemen nach technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG1.3.1Erstzertifizierung eines Produkts2 398,001.3.2Re-Zertifizierung eines Produkts1 075,001.3.3Maintenance-Verfahren für Produktzertifikate425,001.3.4Erstzertifizierung eines Systems2 936,001.3.5Re-Zertifizierung eines Systems1 929,001.3.6Überwachungsaudit für System-Zertifikate520,001.4Zertifizierung von Systemen nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG1.4.1Erstzertifizierung eines Systems2 978,001.4.2Re-Zertifizierung eines Systems2 658,001.5Zertifizierung einer Person gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 BSIG1.5.1Zertifizierung einer Personnach Zeitaufwand1.5.2Re-Zertifizierung einer Person221,001.5.3Vor-Ort-Überwachung einer Person963,001.6Zertifizierung von IT-Sicherheitsdienstleistern gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 BSIG1.6.1Systembegutachtungnach Zeitaufwand1.6.2Fachbegutachtungnach Zeitaufwand1.6.3Begutachtung zur Systemförderung1 485,001.6.4Außerordentliche Begutachtungnach Zeitaufwand1.6.5Erweiterung des Geltungsbereichs einer Zertifizierung eines IT-Sicherheitsdienstleistersnach Zeitaufwand1.7Zertifizierung nach sonstigen Prüfstandards nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIGnach Zeitaufwand1.8Anerkennung von Zertifikaten anderer Stellen nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 7 BSIGnach Zeitaufwand1.9Anerkennung von sachverständigen Stellen gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1

§ 9

Absatz 6 BSIG1.9.1Systembegutachtung einer Stellenach Zeitaufwand1.9.2Fachbegutachtung einer Stellenach Zeitaufwand1.9.3Begutachtung zur Systemförderung einer Stelle1 449,001.9.4Außerordentliche Begutachtung einer Stellenach Zeitaufwand1.9.5Erweiterung des Geltungsbereichs einer Anerkennungnach Zeitaufwand1.10Digitale Zertifikate für den Betrieb von Krypto- und Sicherheitsmanagementsystemen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 BSIG1.10.1Erteilung eines digitalen Erstzertifikatsnach Zeitaufwand1.10.2Erneuerung eines digitalen Zertifikats291,002Prüfung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder Komponenten nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BSIG2.1Informationssicherheitsrevision (IS-Revision)2.1.1IS-Kurzrevision4 315,002.1.2IS-Partialrevisionnach Zeitaufwand2.1.3IS-Querschnittsrevisionnach Zeitaufwand2.2Sonstige Prüfungen und Bewertungennach Zeitaufwand3Unterstützung, Beratung und Durchführung von technischen Prüfungen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 BSIGnach Zeitaufwand4Unterstützungshandlung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12, 13 und 13a BSIGnach Zeitaufwand5Beratung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 14 BSIGnach Zeitaufwand6Freigabe eines IT-Sicherheitskennzeichens nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 14a in Verbindung mit § 9c Absatz 5 BSIGnach Zeitaufwand7Prüfung der Eignung branchenspezifischer Sicherheitsstandards nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 17 in Verbindung mit § 8a Absatz 2 BSIGnach Zeitaufwand8Bewertung von Sicherheitsmängeln nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 17 in Verbindung mit § 8a Absatz 3 Satz 4 BSIGnach Zeitaufwand9Unterstützung bei der Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme in herausgehobenen Fällen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 18 in Verbindung mit § 5b BSIGnach Zeitaufwand10Empfehlungen für Identifizierungs- und Authentisierungsverfahren und Bewertung dieser Verfahren im Hinblick auf die Informationssicherheit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 19 BSIGnach Zeitaufwand11Beratung und Unterstützung von Betreibern Kritischer Infrastrukturen nach § 3 Absatz 3 BSIGnach Zeitaufwand12Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 11 sind neben den Gebühren die Kosten für Dienstreisen und für Dritte als Auslagen zu erheben. Abschnitt 8De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen in Euro1Akkreditierung und Erteilung des Gütezeichens nach § 17 Absatz 1 De-Mail-G durch das BSInach Zeitaufwand2Erneuerung der Akkreditierung nach § 17 Absatz 3 De-Mail-G durch das BSInach Zeitaufwand3Zertifikat nach § 18 Absatz 3 Nummer 4 De-Mail-G durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)3.1Erteilung des Zertifikats durch den BfDInach Zeitaufwand3.2Beim Gebührentatbestand nach Nummer 3.1 sind neben der Gebühr folgende Kosten als Auslagen zu erheben:3.2.1Kosten für Sachverständige3.2.2Kosten für Leistungen anderer Behörden und Dritter3.2.3Kosten für Dienstreisen4Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Diensteanbieter nach § 19 Absatz 2 De-Mail-G durch das BSInach Zeitaufwand5Untersagung oder teilweise Untersagung des Betriebes nach § 20 Absatz 3 De-Mail-G durch das BSInach Zeitaufwand6Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1, 2, 4 und 5 sind neben den Gebühren die Kosten für Dienstreisen und für Dritte als Auslagen zu erheben. Abschnitt 9Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV)NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen in Euro1Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung)1.1für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand1.2für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand2Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (erneute Bescheinigung)2.1für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand2.2für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand3Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei jedem Nachbau einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 2 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand4Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 3 sind neben den Gebühren die Kosten eines nach § 1 Satz 3 UnbBeschErtV vom BKA mit der Durchführung der Prüfung beauftragten Fachinstituts und die Kosten für Dienstreisen des Spielausschusses als Auslagen zu erheben.5Änderung des Veranstaltungsplatzes bei einer erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Nummer 5 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand Abschnitt 10Waffengesetz (WaffG)NummerGebühren- oder Auslagentatbestand; Gebühren- und AuslagenbefreiungGebühren/Auslagen in Euro1Feststellung durch das BKA nach § 2 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 3 WaffG, ob Gegenstände vom WaffG erfasst werden, mit Einstufung dieser Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 sowie Anlage 2 WaffGnach Zeitaufwand2Feststellungen nach Nummer 1 auf Antrag von Behörden sind gebühren- und auslagenbefreit.3Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 1 sind neben der Gebühr auch folgende Kosten des BKA als Auslagen zu erheben:3.1Kosten für die Veröffentlichung der Feststellung im Bundesanzeiger3.2Kosten anderer Behörden und Dritter, soweit diese vom BKA beauftragt wurden3.3Kosten für Eingangsabgaben, insbesondere Zölle und die Eingangsumsatzsteuer, sowie die mit den Eingangsabgaben im Zusammenhang stehenden Gebühren bei der Prüfung von Stoffen und Gegenständen, die dem BKA aus dem Ausland zugesandt werden4Erlaubnis durch das BVA4.1zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition (Waffenbesitzkarte)4.1.1für eine Person einschließlich der Ersteintragung einer Erwerbs- und Besitzberechtigung für eine Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG4.1.1.1für einen Waffensammler, in Verbindung mit § 17 Absatz 1 WaffG oder für einen Waffen- oder Munitionssachverständigen, in Verbindung mit § 18 WaffGnach Zeitaufwand4.1.1.2für eine sonstige natürliche Person einschließlich –Jäger, in Verbindung mit § 13 WaffG,–Sportschützen, in Verbindung mit § 14 WaffG,–Brauchtumsschützen, in Verbindung mit § 16 WaffG,–gefährdete Personen, in Verbindung mit § 19 WaffG oder–Erben, in Verbindung mit § 20 WaffG62,904.1.2für mehrere Personen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4.1.3für einen schießsportlichen Verein oder eine jagdliche Vereinigung als juristische Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Vereins-Waffenbesitzkarte)nach Zeitaufwand4.2zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Munitionserwerbsschein)nach Zeitaufwand4.3zum Führen einer Waffe nach § 10 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Waffenschein)nach Zeitaufwand4.4zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 10 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Kleiner Waffenschein)38,904.5zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und zum Waffenhandel nach § 21 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4.6zum Schießen nach § 10 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Schießerlaubnis)nach Zeitaufwand4.7zum Schießen außerhalb von Schießstätten zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4.8zum Erwerb von Schusswaffen oder von Munition für eine Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt4.8.1in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat und Schusswaffen oder Munition in der Bundesrepublik Deutschland erwerben möchte, nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4.8.2in der Bundesrepublik Deutschland hat und Schusswaffen oder Munition in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwerben möchte, nach § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4.9für das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach, durch oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 Absatz 1, § 30 Satz 1 oder § 32 Absatz 1 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG49,404.10zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Europäischer Feuerwaffenpass)62,404.11zum Erwerb, Führen, Schießen, Verbringen oder Mitnahme nach den Nummern 2.1 bis 2.10 durch Erteilung einer Ersatzausfertigungnach Zeitaufwand5Eintragung oder Austragung durch das BVA5.1Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte5.1.1der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder von Munition nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG40,105.1.2der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG45,255.1.3der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines wesentlichen Teils der Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand5.1.4des Überlassens einer Waffe an einen anderen Berechtigten nach § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG44,705.2Ein- oder Austragung einer Waffe in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass oder sonstige Änderungen nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG45,306Verlängerung durch das BVA6.1eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand6.2einer Erlaubnis für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 32 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand7Genehmigung durch das BVA7.1einer Sportordnung7.1.1nach § 15a Absatz 2 Satz 1 und 2 WaffGnach Zeitaufwand7.1.2ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15a Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand7.2von Änderungen genehmigter Sportordnungen nach § 15a Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand8Anerkennung durch das BVA von Schießsportverbänden nach § 15 WaffGnach Zeitaufwand9Überprüfung, Überwachung, Prüfung oder Kontrolle9.1Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Waffen- und Munitionserlaubnis9.1.1Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG9.1.1.1für Personen mit bekannter Adresse81,359.1.1.2für Personen mit unbekannter Adresse102,309.1.2Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG, bei Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition der Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG63,409.2Überwachung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anerkennung von Schießsportverbänden nach § 15 Absatz 4 Satz 1 WaffGnach Zeitaufwand9.3Prüfung zum Nachweis der Fachkunde nach § 22 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand9.4Die verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 36 Absatz 3 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit.10Anordnung durch das BVA10.1zur nachträglichen Anbringung eines Kennzeichens an einer Schusswaffe nach § 25a in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand10.2notwendiger Ergänzungen der Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition nach § 36 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand11nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition11.1nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffGnach Zeitaufwand11.2nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffGnach Zeitaufwand12Untersagen des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition (Waffenbesitzverbot) durch das BVA12.1deren Erwerb nach § 41 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nicht der Erlaubnis bedarfnach Zeitaufwand12.2deren Erwerb nach § 41 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG der Erlaubnis bedarfnach Zeitaufwand13Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung durch das BVA oder sonstige Anordnungen des BVA13.1Anordnung der dauerhaften Unbrauchbarmachung, des Überlassens an einen Berechtigten oder der Beseitigung der Verbotsmerkmale sowie jeweils der Nachweisführung darüber gegenüber der Behörde und gegebenenfalls die Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, in den Fällen des § 46 Absatz 2 bis 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand13.2Einziehung, Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Waffen oder Munition nach § 46 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14Ausnahmen14.1von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG14.1.1allgemein nach § 3 Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand14.1.2für den Einzelfall nach § 3 Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand14.2von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten nach § 12 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14.3für das Führen von Waffen zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14.4von der Blockierpflicht für Erbwaffen nach § 20 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14.5vom Mindestalter beim Schießen auf Schießstätten nach § 27 Absatz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14.6von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG nach § 40 Absatz 4 WaffGnach Zeitaufwand14.7vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand14.8Die Erteilung einer Bescheinigung über Ausnahmen von waffenrechtlichen Vorschriften für Staatsgäste und andere Besucher nach § 56 Satz 1 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit. Abschnitt 11Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen in Euro1Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nach § 3 Absatz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand2Feststellung, ob Schusswaffen nach § 6 Absatz 1 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind251,003Ausnahme für vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Schusswaffen nach § 6 Absatz 3 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand4Genehmigung von Abweichungen von den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 13 Absatz 5 bis 8 oder § 14 AWaffV, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand5Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 33 Absatz 1 Satz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffGnach Zeitaufwand

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.