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Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Einreichung von Monatsausweisen und weiteren Angaben durch Institute, die Zahlungsdienste oder E-Geld-Dienste anbieten, an die Deutsche Bundesbank. Sie stellt sicher, dass diese Institute regelmäßig detaillierte Finanzinformationen über ihre Geschäftstätigkeit melden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
ZAGMonAwVZAGMonAwV2009-10-15BGBl I2009, 3591ZAG-MonatsausweisverordnungVerordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem ZahlungsdiensteaufsichtsgesetzStandZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.12.2018 I 2453 (+++ Textnachweis ab: 31.10.2009 +++) ZAGMonAwVEingangsformelAuf Grund des § 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank: ZAGMonAwV§ 1Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt(1) Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach dieser Verordnung sind von allen Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Abweichend von Satz 1 sind von Zahlungsinstituten, die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen. (2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) kann, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, gegenüber den Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Anordnungen über die Aufstellung und den Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren Angaben nach § 3 dieser Verordnung erlassen. ZAGMonAwV§ 2Art und Umfang des MonatsausweisesDer Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst. ZAGMonAwV§ 3Weitere Angaben(1) Die weiteren Angaben sind im Falle 1.der Ausgabe von E-Geld nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der durchschnittliche E-Geld-Umlauf im Sinne des § 1 Absatz 14 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am Ende des Berichtszeitraums und die Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente;2.des Erbringens von a)Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes das Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen Zahlungsinstrumente,b)Zahlungsauslösediensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge und der Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge,c)Kontoinformationsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde, und die Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen. (2) Die weiteren Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erstrecken sich zusätzlich auf die Anzahl und den Gesamtbetrag der Rückbelastungen. Sie sind ferner, soweit sie das Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, bezogen auf den Zahlungsempfänger in die verschiedenen Zahlungsrichtungen zu untergliedern. ZAGMonAwV§ 4BerichtszeitraumBerichtszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Bundesanstalt kann durch Entscheidung im Einzelfall den Berichtszeitraum auf einen Kalendermonat verkürzen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist. ZAGMonAwV§ 5Einreichungsverfahren und Einreichungstermin(1) Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen: 1.Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG– Vermögensstatus –:STZAG (Anlage 1),2.Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG– Gewinn- und Verlustrechnung –:GVZAG (Anlage 2),3.weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV– Weitere Angaben –:WAZAG (Anlage 3).Institute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind und Finanzinformationen nach Maßgabe des § 25 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung einzureichen haben, haben anstelle der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Formulare die Formulare aus den Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung des Formulars aus der Anlage 3 (WAZAG) bleibt daneben bestehen. (2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum 20. Geschäftstag des Folgemonats einzureichen. (3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Dateneinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg. ZAGMonAwV§ 6InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft. ZAGMonAwVAnlage 1(zu § 5 Absatz 1 Satz 1) STZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2456 - 2458)Stand Ende                 Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                              Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)Aktiva 0100Barreserve0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0110      darunter:0111Guthaben bei Zentralnotenbanken0111      0120aus sonstigen Tätigkeiten0120      darunter:0121Guthaben bei Zentralnotenbanken0121      Summe: (0110 + 0120)0100      0200Forderungen an Kreditinstitute0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210      darunter:0211auf Treuhandkonten0211      0220aus sonstigen Tätigkeiten0221täglich fällig0221      0222andere Forderungen0222      Summe: (0221 + 0222)0220      Summe: (0210 + 0220)0200      0300Forderungen an Kunden0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0310      darunter:0311aus Provisionen0311      0312aus Krediten0312      darunter:0313aus Kreditkarten-geschäften0313      0320aus sonstigen Tätigkeiten0320      Summe: (0310 + 0320)0300      0400Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410      0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      Summe: (0410 + 0420)0400      0500Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere0510Geldmarktpapiere0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0511      0512aus sonstigen Tätigkeiten0512      Summe: (0511 + 0512) 0510      0520Anleihen und Schuld-verschreibungen0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0521      0522aus sonstigen Tätigkeiten0522      Summe: (0521 + 0522) 0520      Summe: (0510 + 0520)0500      0600Aktien und andere nicht fest-verzinsliche Wertpapiere0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610      0620aus sonstigen Tätigkeiten0620      Summe: (0610 + 0620)0600      0700Beteiligungen0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710      darunter:0711an Kreditinstituten0711      0712an Finanzdienst-leistungsinstituten0712      0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0713      0720aus sonstigen Tätigkeiten0720      darunter:0721an Kreditinstituten0721      0722an Finanzdienst-leistungsinstituten0722      0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0723      Summe: (0710 + 0720)0700      0800Anteile an verbundenen Unternehmen0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810      darunter:0811an Kreditinstituten0811      0812an Finanzdienst-leistungsinstituten0812      0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0813      0820aus sonstigen Tätigkeiten0820      darunter:0821an Kreditinstituten0821      0822an Finanzdienst-leistungsinstituten0822      0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0823      Summe: (0810 + 0820)0800      0900Immaterielle Anlagewerte0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910      0920aus sonstigen Tätigkeiten0920      Summe: (0910 + 0920)0900      1000Sachanlagen1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010      1020aus sonstigen Tätigkeiten1020      Summe: (1010 + 1020)1000      1200Sonstige Vermögensgegenstände1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210      1220aus sonstigen Tätigkeiten1220      Summe: (1210 + 1220)1200      1300Rechnungsabgrenzungsposten1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310      1320aus sonstigen Tätigkeiten1320      Summe: (1310 + 1320)1300      1400Aktive latente Steuern1400      1500Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung1500      1600Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag1600      1700Summe der Aktiva (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600)1700       Passiva 1800Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810      davon:1811täglich fällig1811      1812mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1812      1820aus sonstigen Tätigkeiten1820      davon:1821täglich fällig1821      1822mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1822      Summe: (1810 + 1820)1800      1900Verbindlichkeiten gegenüber Kunden1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910      davon:1911Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen1911      darunter:1912auf Zahlungskonten1912      davon:1913aus der Ausgabe von E-Geld1913      1920aus sonstigen Tätigkeiten1920      Summe: (1910 + 1920)1900      2000Verbindlichkeiten gegenüber Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010      2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      Summe: (2010 + 2020)2000      2100Sonstige Verbindlichkeiten2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110      2120aus sonstigen Tätigkeiten2120      Summe: (2110 + 2120)2100      2200Rechnungsabgrenzungsposten2210aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2210      2220aus sonstigen Tätigkeiten2220      Summe: (2210 + 2220)2200      2300Rückstellungen2310aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2310      2320aus sonstigen Tätigkeiten2320      Summe: (2310 + 2320)2300      2400Passive latente Steuern2400      2500Nachrangige Verbindlichkeiten2510aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2510      2520aus sonstigen Tätigkeiten2520      Summe: (2510 + 2520)2500      2600Genussrechtskapital2600      darunter:2610vor Ablauf von zwei Jahrenfällig2610      2700Fonds für allgemeine Bankrisiken2700      2800Eigenkapital2810gezeichnetes Kapital2810      darunter:2811stille Einlagen2811      2812Abzugsposten: Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital2812      ./.2820Gewinnrücklagen2820      2830Gewinnvortrag/Verlust-vortrag2830      2840Bilanzgewinn/Bilanzverlust2840      Summe: (2810 + 2820 +(./.) 2830 +(./.) 2840)2800      2900Summe der Passiva (1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2500 + 2600 + 2700 + 2800)2900      3000Unwiderrufliche Kreditzusagen3010aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld3010      3020aus sonstigen Tätigkeiten3020      Summe: (3010 + 3020)3000      3100Eventualverbindlichkeiten3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld3110      3120aus sonstigen Tätigkeiten3120      Summe: (3110 + 3120)3100      Kontrollsumme:(1700 + 2900 + 3000 + 3100)9010       Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.Vorzeichen angeben. ZAGMonAwVAnlage 2(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)GVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2459 - 2461)Stand Ende                 Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                              Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung 0100Zinserträge0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0111aus Kredit- und Geldmarktgeschäften0111      0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch- forderungen0112      Summe: (0111 + 0112)0110      0120aus sonstigen Tätigkeiten0121aus Kredit- und Geldmarktgeschäften0121      0122aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch- forderungen0122      Summe: (0121 + 0122)0120      Summe: (0110 + 0120)0100      0200Zinsaufwendungen0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210      0220aus sonstigen Tätigkeiten0220      Summe: (0210 + 0220)0200      0300Laufende Erträge0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0311aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren0311      0312aus Beteiligungen0312      0313aus Anteilen an verbundenen Unter-nehmen0313      Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310      0320aus sonstigen Tätigkeiten0321aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren0321      0322aus Beteiligungen0322      0323aus Anteilen an verbundenen Unter-nehmen0323      Summe: (0321 + 0322 + 0323)0320      Summe: (0310 + 0320)0300      0400Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410      0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      Summe: (0410 + 0420)0400      0500Provisionserträge0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0510      0520aus sonstigen Tätigkeiten0520      Summe: (0510 + 0520)0500      0600Provisionsaufwendungen0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610      0620aus sonstigen Tätigkeiten0620      Summe: (0610 + 0620)0600      0700Sonstige betriebliche Erträge0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710      0720aus sonstigen Tätigkeiten0720      Summe: (0710 + 0720)0700      0800Allgemeine Verwaltungsauf-wendungen0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0811Personalaufwand0811      darunter:0812Löhne und Gehälter0812      0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung0813      darunter:0814für Altersvorsorgung0814      0815andere Verwaltungsaufwendungen0815      Summe: (0811 + 0815)0810      0820aus sonstigen Tätigkeiten0821Personalaufwand0821      darunter:0822Löhne und Gehälter0822      0823Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung0823      darunter:0824für Altersvorsorgung0824      0825andere Verwaltungsaufwendungen0825      Summe: (0821 + 0825)0820      Summe: (0810 + 0820)0800      0900Abschreibungen und Wertberich-tigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910      0920aus sonstigen Tätigkeiten0920      Summe: (0910 + 0920)0900      Kontrollsumme:(0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900)9010       noch Gewinn- und Verlustrechung 1000Sonstige betriebliche Auf-wendungen1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010      1020aus sonstigen Tätigkeiten1020      Summe: (1010 + 1020)1000      1100Abschreibungen und Wertberich-tigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowieZuführungen zu Rückstellungenim Kreditgeschäft1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1110      1120aus sonstigen Tätigkeiten1120      Summe: (1110 + 1120)1100      1200Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210      1220aus sonstigen Tätigkeiten1220      Summe: (1210 + 1220)1200      1300Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310      1320aus sonstigen Tätigkeiten1320      Summe: (1310 + 1320)1300      1400Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1410      1420aus sonstigen Tätigkeiten1420      Summe: (1410 + 1420)1400      1500Aufwendungen aus Verlustübernahme1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1510      1520aus sonstigen Tätigkeiten1520      Summe: (1510 + 1520)1500      1600Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1610      1620aus sonstigen Tätigkeiten1620      Summe: (1610 + 1620)1600      1700Außerordentliches Ergebnis1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1711Außerordentliche Erträge1711      1712Außerordentliche Aufwendungen1712      Summe: (1711 + 1712)1710      1720aus sonstigen Tätigkeiten1721Außerordentliche Erträge1721      1722Außerordentliche Aufwendungen1722      Summe: (1721 + 1722)1720      Summe: (1710 + 1720)1700      1800Steuern vom Einkommen und vom Ertrag1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810      1820aus sonstigen Tätigkeiten1820      Summe: (1810 + 1820)1800      1900Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1000 ausgewiesen1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910      1920aus sonstigen Tätigkeiten1920      Summe: (1910 + 1920)1900      2000Erträge aus Verlustübernahme2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010      2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      Summe: (2010 + 2020)2000      2100Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110      2120aus sonstigen Tätigkeiten2120      Summe: (2110 + 2120)2100      2200Periodengewinn/Periodenverlust2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2210      2220aus sonstigen Tätigkeiten2220      Summe: (2210 + 2220)2200      Kontrollsumme:(9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200)9020       Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.Vorzeichen angeben. ZAGMonAwVAnlage 3(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV – Zahlungsvolumen –(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2462 - 2463)Stand Ende                 Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                              Zahlungsvolumen) 0100Zahlungsvolumen als Betrag(Beträge lauten auf volle Euro)0100      davon:0110Einzahlungsgeschäft0110      0120Auszahlungsgeschäft0120      0130aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährungdarunter:0131aus Lastschrift- geschäft 0131      0132aus Zahlungskartengeschäft 0132      0133aus Überweisungsgeschäft 0133      Summe: (0131 + 0132 + 0133)     0130      0140aus Akquisitionsgeschäft0140      0150aus Finanztransfergeschäftdarunter:0151nach Deutschland eingehende Transfers 0151      0152von Deutschland ausgehende Transfers 0152      0153innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0153      0154außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0154      Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154) 0150      0200Anzahl der Zahlungsvorgänge0200      davon:0210Einzahlungsgeschäft0210      0220Auszahlungsgeschäft0220      0230aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährungdarunter:0231aus Lastschrift- geschäft 0231      0232aus Zahlungskartengeschäft 0232      0233aus Überweisungsgeschäft 0233      Summe: (0231 + 0232 + 0233) 0230      0240aus Akquisitionsgeschäft0240      0250aus Finanztransfergeschäftdarunter:0251nach Deutschland eingehende Transfers 0251      0252von Deutschland ausgehende Transfers 0252      0253innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0253      0254außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0254      Summe: (0251 + 0252 + 0253 + 0254) 0250      0300Anzahl der ausgegebenenZahlungsinstrumente0300      0400Rückbelastungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten0410Anzahl der Rückbelastungen0410      0420Gesamtbetrag der Rückbelastungen 0420      0500Angaben zum E-Geld-Geschäft0510Höhe des durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs 0510      0520Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente 0520      0600Zahlungsauslösedienste0610Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren 0610      0620Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge 0620      0630Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge 0630      0700Kontoinformationsdienste0710Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren 0710      0720Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde 0720      0730Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen 0730       Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichtsmonate als Summen zu melden.Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird. ZAGMonAwVAnlage 4(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)ESTZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2464 - 2465)Stand Ende                 Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                              Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)Aktiva Barreserve0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0110      Forderungen an Kreditinstitute0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210      darunter:0211auf Treuhandkonten0211      aus sonstigen Tätigkeiten0221täglich fällig0221      0222andere Forderungen0222      Forderungen an Kunden0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0310      darunter:0311aus Provisionen0311      0312aus Krediten0312      darunter:0313aus Kreditkarten-geschäften0313      Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410      0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      Summe: (0410 + 0420)0400      Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereGeldmarktpapiere0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0511      Anleihen und Schuld-verschreibungen0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0521      Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610      Beteiligungen0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710      darunter:0711an Kreditinstituten0711      0712an Finanzdienst-leistungsinstituten0712      0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0713      aus sonstigen Tätigkeitendarunter:0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0723      Anteile an verbundenen Unternehmen0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810      darunter:0811an Kreditinstituten0811      0812an Finanzdienst-leistungsinstituten0812      0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0813      aus sonstigen Tätigkeitendarunter:0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0823      Immaterielle Anlagewerte0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910      Sachanlagen1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010      Sonstige Vermögensgegenstände1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210      Rechnungsabgrenzungsposten1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310      Aktive latente Steuern1400      Aktiver Unterschiedsbetrag aus derVermögensverrechnung1600       Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-instituten1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810      davon:1811täglich fällig1811      1812mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1812      aus sonstigen Tätigkeitendavon:1821täglich fällig1821      1822mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1822      Verbindlichkeiten gegenüber Kunden1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910      davon:1911Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen1911      darunter:1912auf Zahlungskonten1912      darunter:1913aus der Ausgabe von E-Geld1913      Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010      2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      Summe: (2010 + 2020)2000      Sonstige Verbindlichkeiten2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110      Rechnungsabgrenzungsposten2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2210      Rückstellungen2310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2310      Passive latente Steuern2400      Nachrangige Verbindlichkeiten2510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2510      Unwiderrufliche Kreditzusagen3010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld3010      Eventualverbindlichkeiten3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld3110      Kontrollsumme:(0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 + 0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 + 0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 + 1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 + 1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 + 2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 + 3110)9010       Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird. ZAGMonAwVAnlage 5(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)EGVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2466 - 2467)Stand Ende                 Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                              Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0111aus Kredit- undGeldmarktgeschäften0111      0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-forderungen0112      Summe: (0111 + 0112)0110      Zinsaufwendungen0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210      Laufende Erträge0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0311aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren0311      0312aus Beteiligungen0312      0313aus Anteilen an verbundenen Unternehmen0313      Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310      Erträge aus Gewinngemeinschaften,Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-abführungsverträgen0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410      Provisionserträge0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0510      Provisionsaufwendungen0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610      Sonstige betriebliche Erträge0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710      Allgemeine Verwaltungsaufwendungen0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0811Personalaufwand0811      darunter:0812Löhne und Gehälter0812      0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung0813      darunter:0814für Altersvorsorgung0814      0815andere Verwaltungsaufwendungen0815      Summe: (0811 + 0815)0810      aus sonstigen TätigkeitenPersonalaufwanddarunter:Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützungdarunter:0824für Altersvorsorgung0824      Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910      Kontrollsumme:(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 + 0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)9010       noch Gewinn- und Verlustrechung Sonstige betriebliche Aufwendungen1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010      Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1110      Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210      Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310      Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1410      Aufwendungen aus Verlustübernahme1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1510      Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1610      1620aus sonstigen Tätigkeiten1620      Außerordentliches Ergebnis1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1711Außerordentliche Erträge1711      1712Außerordentliche Aufwendungen1712      Summe: (1711 + 1712)1710      Steuern vom Einkommen und vom Ertrag1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810      Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910      Erträge aus Verlustübernahme2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010      Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110      Periodengewinn/Periodenverlust2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2210      Kontrollsumme:(9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 + 1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 + 1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)9020       Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.Vorzeichen angeben.

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