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ZAGMonAwVZAGMonAwV2009-10-15BGBl I2009, 3591ZAG-MonatsausweisverordnungVerordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem ZahlungsdiensteaufsichtsgesetzStandZuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.12.2018 I 2453 (+++ Textnachweis ab: 31.10.2009 +++)
ZAGMonAwVEingangsformelAuf Grund des § 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:
ZAGMonAwV§ 1Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt(1) Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach dieser Verordnung sind von allen Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Abweichend von Satz 1 sind von Zahlungsinstituten, die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen.
(2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) kann, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, gegenüber den Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Anordnungen über die Aufstellung und den Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren Angaben nach § 3 dieser Verordnung erlassen.
ZAGMonAwV§ 2Art und Umfang des MonatsausweisesDer Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.
ZAGMonAwV§ 3Weitere Angaben(1) Die weiteren Angaben sind im Falle 1.der Ausgabe von E-Geld nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der durchschnittliche E-Geld-Umlauf im Sinne des § 1 Absatz 14 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am Ende des Berichtszeitraums und die Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente;2.des Erbringens von a)Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes das Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen Zahlungsinstrumente,b)Zahlungsauslösediensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge und der Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge,c)Kontoinformationsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde, und die Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen.
(2) Die weiteren Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erstrecken sich zusätzlich auf die Anzahl und den Gesamtbetrag der Rückbelastungen. Sie sind ferner, soweit sie das Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, bezogen auf den Zahlungsempfänger in die verschiedenen Zahlungsrichtungen zu untergliedern.
ZAGMonAwV§ 4BerichtszeitraumBerichtszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Bundesanstalt kann durch Entscheidung im Einzelfall den Berichtszeitraum auf einen Kalendermonat verkürzen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist.
ZAGMonAwV§ 5Einreichungsverfahren und Einreichungstermin(1) Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen: 1.Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG– Vermögensstatus –:STZAG (Anlage 1),2.Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG– Gewinn- und Verlustrechnung –:GVZAG (Anlage 2),3.weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV– Weitere Angaben –:WAZAG (Anlage 3).Institute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind und Finanzinformationen nach Maßgabe des § 25 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung einzureichen haben, haben anstelle der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Formulare die Formulare aus den Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung des Formulars aus der Anlage 3 (WAZAG) bleibt daneben bestehen.
(2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum 20. Geschäftstag des Folgemonats einzureichen.
(3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Dateneinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg.
ZAGMonAwV§ 6InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.
ZAGMonAwVAnlage 1(zu § 5 Absatz 1 Satz 1) STZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2456 - 2458)Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)Aktiva
0100Barreserve0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0110 darunter:0111Guthaben bei Zentralnotenbanken0111 0120aus sonstigen Tätigkeiten0120 darunter:0121Guthaben bei Zentralnotenbanken0121 Summe: (0110 + 0120)0100 0200Forderungen an Kreditinstitute0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210 darunter:0211auf Treuhandkonten0211 0220aus sonstigen Tätigkeiten0221täglich fällig0221 0222andere Forderungen0222 Summe: (0221 + 0222)0220 Summe: (0210 + 0220)0200 0300Forderungen an Kunden0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0310 darunter:0311aus Provisionen0311 0312aus Krediten0312 darunter:0313aus Kreditkarten-geschäften0313 0320aus sonstigen Tätigkeiten0320 Summe: (0310 + 0320)0300 0400Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410 0420aus sonstigen Tätigkeiten0420 Summe: (0410 + 0420)0400 0500Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere0510Geldmarktpapiere0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0511 0512aus sonstigen Tätigkeiten0512 Summe: (0511 + 0512) 0510 0520Anleihen und Schuld-verschreibungen0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0521 0522aus sonstigen Tätigkeiten0522 Summe: (0521 + 0522) 0520 Summe: (0510 + 0520)0500 0600Aktien und andere nicht fest-verzinsliche Wertpapiere0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610 0620aus sonstigen Tätigkeiten0620 Summe: (0610 + 0620)0600 0700Beteiligungen0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710 darunter:0711an Kreditinstituten0711 0712an Finanzdienst-leistungsinstituten0712 0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0713 0720aus sonstigen Tätigkeiten0720 darunter:0721an Kreditinstituten0721 0722an Finanzdienst-leistungsinstituten0722 0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0723 Summe: (0710 + 0720)0700 0800Anteile an verbundenen Unternehmen0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810 darunter:0811an Kreditinstituten0811 0812an Finanzdienst-leistungsinstituten0812 0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0813 0820aus sonstigen Tätigkeiten0820 darunter:0821an Kreditinstituten0821 0822an Finanzdienst-leistungsinstituten0822 0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0823 Summe: (0810 + 0820)0800 0900Immaterielle Anlagewerte0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910 0920aus sonstigen Tätigkeiten0920 Summe: (0910 + 0920)0900 1000Sachanlagen1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010 1020aus sonstigen Tätigkeiten1020 Summe: (1010 + 1020)1000 1200Sonstige Vermögensgegenstände1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210 1220aus sonstigen Tätigkeiten1220 Summe: (1210 + 1220)1200 1300Rechnungsabgrenzungsposten1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310 1320aus sonstigen Tätigkeiten1320 Summe: (1310 + 1320)1300 1400Aktive latente Steuern1400 1500Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung1500 1600Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag1600 1700Summe der Aktiva (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600)1700
Passiva
1800Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810 davon:1811täglich fällig1811 1812mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1812 1820aus sonstigen Tätigkeiten1820 davon:1821täglich fällig1821 1822mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1822 Summe: (1810 + 1820)1800 1900Verbindlichkeiten gegenüber Kunden1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910 davon:1911Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen1911 darunter:1912auf Zahlungskonten1912 davon:1913aus der Ausgabe von E-Geld1913 1920aus sonstigen Tätigkeiten1920 Summe: (1910 + 1920)1900 2000Verbindlichkeiten gegenüber Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010 2020aus sonstigen Tätigkeiten2020 Summe: (2010 + 2020)2000 2100Sonstige Verbindlichkeiten2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110 2120aus sonstigen Tätigkeiten2120 Summe: (2110 + 2120)2100 2200Rechnungsabgrenzungsposten2210aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2210 2220aus sonstigen Tätigkeiten2220 Summe: (2210 + 2220)2200 2300Rückstellungen2310aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2310 2320aus sonstigen Tätigkeiten2320 Summe: (2310 + 2320)2300 2400Passive latente Steuern2400 2500Nachrangige Verbindlichkeiten2510aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld2510 2520aus sonstigen Tätigkeiten2520 Summe: (2510 + 2520)2500 2600Genussrechtskapital2600 darunter:2610vor Ablauf von zwei Jahrenfällig2610 2700Fonds für allgemeine Bankrisiken2700 2800Eigenkapital2810gezeichnetes Kapital2810 darunter:2811stille Einlagen2811 2812Abzugsposten: Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital2812 ./.2820Gewinnrücklagen2820 2830Gewinnvortrag/Verlust-vortrag2830 2840Bilanzgewinn/Bilanzverlust2840 Summe: (2810 + 2820 +(./.) 2830 +(./.) 2840)2800 2900Summe der Passiva (1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2500 + 2600 + 2700 + 2800)2900 3000Unwiderrufliche Kreditzusagen3010aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld3010 3020aus sonstigen Tätigkeiten3020 Summe: (3010 + 3020)3000 3100Eventualverbindlichkeiten3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld3110 3120aus sonstigen Tätigkeiten3120 Summe: (3110 + 3120)3100 Kontrollsumme:(1700 + 2900 + 3000 + 3100)9010
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.Vorzeichen angeben.
ZAGMonAwVAnlage 2(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)GVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2459 - 2461)Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
0100Zinserträge0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0111aus Kredit- und Geldmarktgeschäften0111 0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch- forderungen0112 Summe: (0111 + 0112)0110 0120aus sonstigen Tätigkeiten0121aus Kredit- und Geldmarktgeschäften0121 0122aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch- forderungen0122 Summe: (0121 + 0122)0120 Summe: (0110 + 0120)0100 0200Zinsaufwendungen0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210 0220aus sonstigen Tätigkeiten0220 Summe: (0210 + 0220)0200 0300Laufende Erträge0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0311aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren0311 0312aus Beteiligungen0312 0313aus Anteilen an verbundenen Unter-nehmen0313 Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310 0320aus sonstigen Tätigkeiten0321aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren0321 0322aus Beteiligungen0322 0323aus Anteilen an verbundenen Unter-nehmen0323 Summe: (0321 + 0322 + 0323)0320 Summe: (0310 + 0320)0300 0400Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410 0420aus sonstigen Tätigkeiten0420 Summe: (0410 + 0420)0400 0500Provisionserträge0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0510 0520aus sonstigen Tätigkeiten0520 Summe: (0510 + 0520)0500 0600Provisionsaufwendungen0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610 0620aus sonstigen Tätigkeiten0620 Summe: (0610 + 0620)0600 0700Sonstige betriebliche Erträge0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710 0720aus sonstigen Tätigkeiten0720 Summe: (0710 + 0720)0700 0800Allgemeine Verwaltungsauf-wendungen0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0811Personalaufwand0811 darunter:0812Löhne und Gehälter0812 0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung0813 darunter:0814für Altersvorsorgung0814 0815andere Verwaltungsaufwendungen0815 Summe: (0811 + 0815)0810 0820aus sonstigen Tätigkeiten0821Personalaufwand0821 darunter:0822Löhne und Gehälter0822 0823Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung0823 darunter:0824für Altersvorsorgung0824 0825andere Verwaltungsaufwendungen0825 Summe: (0821 + 0825)0820 Summe: (0810 + 0820)0800 0900Abschreibungen und Wertberich-tigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910 0920aus sonstigen Tätigkeiten0920 Summe: (0910 + 0920)0900 Kontrollsumme:(0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900)9010
noch Gewinn- und Verlustrechung
1000Sonstige betriebliche Auf-wendungen1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010 1020aus sonstigen Tätigkeiten1020 Summe: (1010 + 1020)1000 1100Abschreibungen und Wertberich-tigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowieZuführungen zu Rückstellungenim Kreditgeschäft1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1110 1120aus sonstigen Tätigkeiten1120 Summe: (1110 + 1120)1100 1200Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210 1220aus sonstigen Tätigkeiten1220 Summe: (1210 + 1220)1200 1300Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310 1320aus sonstigen Tätigkeiten1320 Summe: (1310 + 1320)1300 1400Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1410 1420aus sonstigen Tätigkeiten1420 Summe: (1410 + 1420)1400 1500Aufwendungen aus Verlustübernahme1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1510 1520aus sonstigen Tätigkeiten1520 Summe: (1510 + 1520)1500 1600Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1610 1620aus sonstigen Tätigkeiten1620 Summe: (1610 + 1620)1600 1700Außerordentliches Ergebnis1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1711Außerordentliche Erträge1711 1712Außerordentliche Aufwendungen1712 Summe: (1711 + 1712)1710 1720aus sonstigen Tätigkeiten1721Außerordentliche Erträge1721 1722Außerordentliche Aufwendungen1722 Summe: (1721 + 1722)1720 Summe: (1710 + 1720)1700 1800Steuern vom Einkommen und vom Ertrag1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810 1820aus sonstigen Tätigkeiten1820 Summe: (1810 + 1820)1800 1900Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1000 ausgewiesen1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910 1920aus sonstigen Tätigkeiten1920 Summe: (1910 + 1920)1900 2000Erträge aus Verlustübernahme2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010 2020aus sonstigen Tätigkeiten2020 Summe: (2010 + 2020)2000 2100Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110 2120aus sonstigen Tätigkeiten2120 Summe: (2110 + 2120)2100 2200Periodengewinn/Periodenverlust2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2210 2220aus sonstigen Tätigkeiten2220 Summe: (2210 + 2220)2200 Kontrollsumme:(9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200)9020
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.Vorzeichen angeben.
ZAGMonAwVAnlage 3(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV – Zahlungsvolumen –(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2462 - 2463)Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Zahlungsvolumen)
0100Zahlungsvolumen als Betrag(Beträge lauten auf volle Euro)0100 davon:0110Einzahlungsgeschäft0110 0120Auszahlungsgeschäft0120 0130aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährungdarunter:0131aus Lastschrift- geschäft 0131 0132aus Zahlungskartengeschäft 0132 0133aus Überweisungsgeschäft 0133 Summe: (0131 + 0132 + 0133) 0130 0140aus Akquisitionsgeschäft0140 0150aus Finanztransfergeschäftdarunter:0151nach Deutschland eingehende Transfers 0151 0152von Deutschland ausgehende Transfers 0152 0153innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0153 0154außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0154 Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154) 0150 0200Anzahl der Zahlungsvorgänge0200 davon:0210Einzahlungsgeschäft0210 0220Auszahlungsgeschäft0220 0230aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährungdarunter:0231aus Lastschrift- geschäft 0231 0232aus Zahlungskartengeschäft 0232 0233aus Überweisungsgeschäft 0233 Summe: (0231 + 0232 + 0233) 0230 0240aus Akquisitionsgeschäft0240 0250aus Finanztransfergeschäftdarunter:0251nach Deutschland eingehende Transfers 0251 0252von Deutschland ausgehende Transfers 0252 0253innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0253 0254außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0254 Summe: (0251 + 0252 + 0253 + 0254) 0250 0300Anzahl der ausgegebenenZahlungsinstrumente0300 0400Rückbelastungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten0410Anzahl der Rückbelastungen0410 0420Gesamtbetrag der Rückbelastungen 0420 0500Angaben zum E-Geld-Geschäft0510Höhe des durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs 0510 0520Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente 0520 0600Zahlungsauslösedienste0610Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren 0610 0620Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge 0620 0630Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge 0630 0700Kontoinformationsdienste0710Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren 0710 0720Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde 0720 0730Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen 0730
Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichtsmonate als Summen zu melden.Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
ZAGMonAwVAnlage 4(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)ESTZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2464 - 2465)Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)Aktiva
Barreserve0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0110 Forderungen an Kreditinstitute0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210 darunter:0211auf Treuhandkonten0211 aus sonstigen Tätigkeiten0221täglich fällig0221 0222andere Forderungen0222 Forderungen an Kunden0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0310 darunter:0311aus Provisionen0311 0312aus Krediten0312 darunter:0313aus Kreditkarten-geschäften0313 Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410 0420aus sonstigen Tätigkeiten0420 Summe: (0410 + 0420)0400 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereGeldmarktpapiere0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0511 Anleihen und Schuld-verschreibungen0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0521 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610 Beteiligungen0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710 darunter:0711an Kreditinstituten0711 0712an Finanzdienst-leistungsinstituten0712 0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0713 aus sonstigen Tätigkeitendarunter:0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0723 Anteile an verbundenen Unternehmen0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810 darunter:0811an Kreditinstituten0811 0812an Finanzdienst-leistungsinstituten0812 0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0813 aus sonstigen Tätigkeitendarunter:0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG0823 Immaterielle Anlagewerte0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910 Sachanlagen1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010 Sonstige Vermögensgegenstände1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210 Rechnungsabgrenzungsposten1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310 Aktive latente Steuern1400 Aktiver Unterschiedsbetrag aus derVermögensverrechnung1600
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-instituten1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810 davon:1811täglich fällig1811 1812mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1812 aus sonstigen Tätigkeitendavon:1821täglich fällig1821 1822mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist1822 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910 davon:1911Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen1911 darunter:1912auf Zahlungskonten1912 darunter:1913aus der Ausgabe von E-Geld1913 Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010 2020aus sonstigen Tätigkeiten2020 Summe: (2010 + 2020)2000 Sonstige Verbindlichkeiten2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110 Rechnungsabgrenzungsposten2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2210 Rückstellungen2310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2310 Passive latente Steuern2400 Nachrangige Verbindlichkeiten2510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2510 Unwiderrufliche Kreditzusagen3010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld3010 Eventualverbindlichkeiten3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld3110 Kontrollsumme:(0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 + 0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 + 0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 + 1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 + 1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 + 2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 + 3110)9010
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
ZAGMonAwVAnlage 5(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)EGVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2466 - 2467)Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
Zinserträge0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0111aus Kredit- undGeldmarktgeschäften0111 0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-forderungen0112 Summe: (0111 + 0112)0110 Zinsaufwendungen0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0210 Laufende Erträge0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0311aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren0311 0312aus Beteiligungen0312 0313aus Anteilen an verbundenen Unternehmen0313 Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310 Erträge aus Gewinngemeinschaften,Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-abführungsverträgen0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0410 Provisionserträge0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0510 Provisionsaufwendungen0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0610 Sonstige betriebliche Erträge0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0710 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0811Personalaufwand0811 darunter:0812Löhne und Gehälter0812 0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung0813 darunter:0814für Altersvorsorgung0814 0815andere Verwaltungsaufwendungen0815 Summe: (0811 + 0815)0810 aus sonstigen TätigkeitenPersonalaufwanddarunter:Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützungdarunter:0824für Altersvorsorgung0824 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0910 Kontrollsumme:(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 + 0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)9010
noch Gewinn- und Verlustrechung
Sonstige betriebliche Aufwendungen1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1010 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1110 Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1210 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1310 Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1410 Aufwendungen aus Verlustübernahme1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1510 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1610 1620aus sonstigen Tätigkeiten1620 Außerordentliches Ergebnis1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1711Außerordentliche Erträge1711 1712Außerordentliche Aufwendungen1712 Summe: (1711 + 1712)1710 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1810 Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld1910 Erträge aus Verlustübernahme2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2010 Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2110 Periodengewinn/Periodenverlust2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld2210 Kontrollsumme:(9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 + 1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 + 1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)9020
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.Vorzeichen angeben.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.