Mobilitätsdatenverordnung
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Bereitstellung von Mobilitätsdaten durch Unternehmen und Vermittler an einen Nationalen Zugangspunkt sowie die Nutzung dieser Daten durch Dritte. Sie legt fest, welche Daten bereitgestellt werden müssen, in welchen Formaten und unter welchen technischen Bedingungen.
Was sie regelt
- Die Pflichten von Unternehmern und Vermittlern zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten.
- Die einzusetzenden Datenformate und technischen Anforderungen für den Datenaustausch.
- Die Anforderungen an die Registrierung von Anbietern bedarfsgesteuerter Mobilitätsdienstleistungen oder multimodaler Reiseinformationsdienste.
- Die Anforderungen an die Weiterverwendung von Daten, insbesondere durch Dritte.
Wen es betrifft
- Unternehmer und Vermittler im Personenbeförderungsgesetz.
- Anbieter bedarfsgesteuerter Mobilitätsdienstleistungen oder multimodaler Reiseinformationsdienste (Dritte).
Eckpunkte
- Unternehmer und Vermittler müssen Kontaktdaten und Informationen zu vertretungsberechtigten Personen beim Nationalen Zugangspunkt angeben.
- Es sind bestimmte elektronische Formate und Datenmodelle für die Datenbereitstellung zu verwenden, wie NeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) oder GTFS (CSV).
- Für Kraftfahrzeuge, Obusse und Straßenbahnen im Linienverkehr sind Daten zur prognostizierten oder tatsächlichen Auslastung bereitzustellen, aufgeteilt in drei Stufen: „geringe Auslastung“ (weniger als 50%), „moderate Auslastung“ (50% bis 75%) und „hohe Auslastung“ (mehr als 75%).
- Dritte müssen sich beim Nationalen Zugangspunkt registrieren und dürfen die abgerufenen Daten nicht verfälschen oder irreführend darstellen.
Gesetzestext
MDV2021-10-20BGBl I2021, 4728MobilitätsdatenverordnungStand
(+++ Textnachweis ab: 27.10.2021 +++)
EingangsformelAuf Grund des § 57 Absatz 1 Nummer 12, auch in Verbindung mit § 3a Absatz 2 Satz 3, des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
- August 1990 (BGBl. I S. 1690), von denen § 3a Absatz 2 Satz 3 durch Artikel 1 Nummer 4 und § 57 Absatz 1 Nummer 12 durch Artikel 1 Nummer 30 des Gesetzes vom
- April 2021 (BGBl. I S. 822) eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik:
§ 1Gegenstand der Rechtsverordnung
Diese Verordnung konkretisiert: 1.die Pflichten der Unternehmer und der Vermittler nach § 3a Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes zur Bereitstellung der in der Anlage aufgeführten Daten über den im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur durch die Bundesanstalt für Straßenwesen betriebenen Nationalen Zugangspunkt – auch unter Einbeziehung von in den Ländern und Gemeinden betriebenen Systemen –, die einzusetzenden Datenformate, die technischen Anforderungen an den Datenaustausch und die Datenweitergabe;2.die Anforderungen an die Registrierung von Erbringern bedarfsgesteuerter Mobilitätsdienstleistungen oder multimodaler Reiseinformationsdienste für Endnutzer nach Artikel 2 Nummer 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1926 der Kommission vom 31. Mai 2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste (ABl. L 272 vom 21.10.2017, S. 1; L 125 vom 14.5.2019, S. 24) (Dritte) beim Nationalen Zugangspunkt sowie die Anforderungen an die Weiterverwendung von Daten insbesondere durch Dritte.
§ 2Zusammenarbeit mit dem Nationalen Zugangspunkt; Erfüllungsgehilfe
§ 3Datenformate; Feststellung der tatsächlichen oder prognostizierten Auslastung im Linienverkehr
§ 4Allgemeine Anforderungen an die Datenbereitstellung zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Datenabrufs
- Juni 2013 (BGBl. I S. 1553), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
- Juli 2017 (BGBl. I S. 2640) geändert worden ist, ist anzuwenden.
§ 5Datenweitergabe
§ 6Registrierung von Dritten
§ 7Verwendung von Daten durch Dritte
Für Dritte gilt in Bezug auf die nach § 5 Absatz 1 abgerufenen Daten, dass 1.die Daten unter Zuordnung zum jeweiligen Unternehmer oder Vermittler und dessen jeweiligem Beförderungsangebot zu verwenden sind;2.die Daten bei der Integration in den jeweiligen elektronischen, insbesondere appbasierten Mobilitäts- oder Reiseinformationsdienst, nicht verfälscht oder in anderer Weise als zu dem in § 3b Absatz 1 Nummer 3 des Personenbeförderungsgesetzes bestimmten Zweck verwendet werden;3.in den Fällen, in denen sie die Daten um zusätzliche Informationen ergänzen, die Daten, die über den Nationalen Zugangspunkt bezogen wurden, durch eindeutige Angabe der Quelle kenntlich zu machen sind;4.sie die Mobilitäts- oder Reiseinformationen so zu veröffentlichen haben, dass die Darstellung nicht irreführend ist und die Entscheidungsfreiheit der Endnutzer bei der Auswahl von Mobilitäts- oder Reisewegen nicht beeinträchtigt wird.
§ 8Vorgaben zur technischen Ausgestaltung
§ 9Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2028 außer Kraft.
SchlussformelDer Bundesrat hat zugestimmt.
Anlage(zu § 1 Nummer 1, §§ 3 und 5 Absatz 1)(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1040 - 1043) DatenkategorieKonkrete Daten undInformationenDetailinformationenDatenartDatenmodell(e)/-standard(s),geforderte(
- s)Datenformat(e)Alternative(
- s)Daten-modell(e), geforderte(s)Datenformat(e)Daten im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im LinienverkehrUnternehmer oder VermittlerName des Unternehmers oder des Vermittlers, Kontaktdaten (Telefon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der DienstleistungstatischNeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML)GTFS (CSV)Fahrpläne(Soll-)Fahrpläne mit An- und Abfahrtszeiten an den jeweiligen Haltestellen unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Haltezeiten, Anschlüsse, Betriebszeiten und Betriebskalender mit einer Zuordnung zwischen Tageskategorien und KalendertagenstatischNeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML)GTFS (CSV)RoutenNetztopologie unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432), Streckendaten, Liniennetz, Bediengebiet beim LinienbedarfsverkehrstatischNeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML) oder Geodaten gemäß INSPIRE-VorgabenGTFS (CSV), Geodaten als (Geo)JSON, GMLTarifstruktur/PreiseGängige Basis-/Normaltarife, Fahrgastkategorien, gängige Tarifprodukte, Sondertarifprodukte, Tarifzonen, grundlegende Tarifinformationen in Bezug auf Rückerstattung/Ersatz/Umtausch/Übertragung einschließlich Verkaufsdauer, Gültigkeitsperioden, eingeschränkte Streckenführung/Tarifzonenabfolge, MindestaufenthaltstatischNeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML)VDV-KA, GTFS (CSV)Buchungs- undBezahlmöglichkeitenVertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zahlungsarten und -möglichkeitenstatischNeTEx-EU-Profil (XML)CSV, JSONDaten zum Umweltstandard und derBarrierefreiheit der eingesetzten FahrzeugeFahrzeugart (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Kleinfahrzeug), Eigenschaften (Antriebsart einschließlich der Schadstoffklasse, Niederflur oder rollstuhlgängig, Anzahl Sitz- und Stehplätze)statischNeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML)GTFS (CSV)Ausfälle, StörungenStatusänderungen bezogen auf Fahrplan, eingesetztes Fahrzeug oder Routen, Umleitungen unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID(VDV 432), Abweichungen zum standardmäßig eingesetzten FahrzeugdynamischSIRI PT, ET, SX (XML)GTFS-RT (Protocol buffers), (Geo)JSON, CSV, VDV 453/454 (XML)VerspätungenAbweichungen vom Soll-Fahrplan unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)dynamischSIRI PT, ET (XML)GTFS-RT (Protocol buffers), (Geo)JSON, CSV, VDV 453/454 (XML)VoraussichtlicheAbfahrts-/AnkunftszeitVoraussichtliche Ankunftszeit an der Haltestelle oder am Haltepunkt und voraussichtliche Abfahrtszeit von der Haltestelle oder vom Haltepunkt unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)dynamischSIRI PT, ET, VM (XML)GTFS-RT (Protocol buffers), VDV453/454 (XML),(Geo)JSON, CSVTatsächliche oder prognostizierte AuslastungGemessener oder prognostizierter Auslastungsgrad „hoch“ (75 bis 100 %), „moderat“ (50 bis 75 %) oder „gering“ (0 bis 50 %) des eingesetzten Fahrzeugs oder Obusses oder der eingesetzten Straßenbahn, bezogen auf den jeweiligen Fahrtabschnitt, unter Anwendung der Bestimmungen des Regelwerks VDV 7052 zur Erstellung von Auslastungsinformationen in der FahrgastkommunikationdynamischSIRI VM, ET, SM (XML)GTFS-RT (Protocol buffers), VDV-454 (XML), CSVDaten im Zusammenhang mit der Beförderung von Personen im GelegenheitsverkehrUnternehmer oder VermittlerName des Anbieters, Kontaktdaten des Anbieters (Telefon, Webseite, E-Mail), Beschreibung der DienstleistungstatischNeTEx-EU-Profil (XML), JSONXML, CSVBediengebiet und-zeitenGebiete, in denen die Beförderungsdienstleistung gemäß behördlicher Genehmigung angeboten wird (Taxi-, Mietwagen- und gebündelter Bedarfsverkehr) inklusive Angaben zum Pflichtfahrgebiet (Taxiverkehr); ggf. Angaben ab wann Dienste im entsprechenden Gebiet angeboten werden (Mietwagen- und gebündelter Bedarfsverkehr)statischGeoJSON oder Geodaten gemäß INSPIRE-VorgabenXML, CSV, GMLPreise/Beförderungsentgeltea)Taxenverkehr:Beförderungsentgelt nach § 51 PBefG; Sonderprodukte nach § 51 Abs. 1 S. 4 PBefG; Allgemeine Beförderungsbedingungen soweit sie den Preis oder das Beförderungsentgelt betreffen.statischNeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML)GTFS (CSV), XML, CSVb)Mietwagenverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr:Gängiger Basis-/Normalpreis, Sonderproduktesowie behördlich nach § 51a Abs. 1 oder 2 PBefG festgelegte Entgelte inkl. Angaben zum zeitlichen oder räumlichen Geltungsbereich. Allgemeine Geschäftsbedingungen soweit sie den Preis oder das Beförderungsentgelt betreffen.Buchungs- undBezahlmöglichkeitenVertriebskanäle (Webseite, App, Verkaufsstellen), Zahlungsarten und -möglichkeitenstatischJSONXML, CSVDaten zum Umweltstandard und derBarrierefreiheit der eingesetzten FahrzeugeFahrzeugart, Eigenschaften (Antriebsart einschließlich der Schadstoffklasse sowie Angaben zur Barrierefreiheit nach § 64c PBefG inkl. der Anzahl barrierefreier Fahrzeuge im Taxen- und gebündelten Bedarfsverkehr) sowie die Ordnungsnummer der FahrzeugestatischNeTEx-EU-Profil/VDV-462 (XML), JSONXML, CSVDaten zu den tatsächlich abgerechneten KostenentfälltdynamischJSON, XMLCSVVerfügbarkeit von Fahrzeugen im Verkehr in EchtzeitGeokoordinaten, Fahrzeugtyp und Barrierefreiheit von für eine Fahrt verfügbaren Fahrzeugen unter Verwendung der Ordnungsnummer in Echtzeitdynamisch(Geo)JSON, XMLGMLAuslastungAuslastungsgrad (freie Sitzplätze, freie barrierefreie Sitzplätze)dynamischJSON, XMLGMLDaten zu Zugangsknoten und deren Infrastruktur im Linien- und GelegenheitsverkehrZugangsknotena)Linienverkehr:Geokoordinaten von Haltestellen, Haltestellenbereichen, Haltepunkten, Bahnhöfen und anderen Zugangsknoten unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432)b)Gelegenheitsverkehr:Geokoordinaten und Adresse vom Betriebssitz oder anderen behördlich zugelassenen Stellen oderanderen Abstellorten als den Betriebssitzstatischa)Linienverkehr:NeTEx-EU-Profil/VDV462 (XML) oder Geodaten gemäß INSPIRE-Vorgabenb)Gelegenheitsverkehr:(Geo)JSON oder Geodaten gemäß INSPIRE-Vorgabena)Linienverkehr:GTFS (CSV),Geodaten als(Geo)JSON, GMLb)Gelegenheits-verkehr:XML, CSV, GMLInfrastruktur anZugangsknotenBahnsteige oder Plattformen, Zugänglichkeit wie Treppen, Rolltreppen oder Aufzüge, Fußwege, barrierefreie Zugangsmöglichkeiten, Standorte von Verkaufsstellen und Ticketautomaten (inkl. Angaben zu deren Barrierefreiheit) sowie allgemeine Informationen wie ÖffnungszeitenstatischNeTEx-EU-Profil/VDV-462 XML) oder Geodaten gemäß INSPIRE-VorgabenGTFS (CSV), Geodaten als (Geo)JSON, GMLAktueller Betriebsstatus der Zugangsknoten und von dort vorhandener InfrastrukturStatusänderungen an beschreibenden Eigenschaften einer Haltestelle/eines Haltepunktes (Bereiche, Masten, Haltepositionen) einschließlich Angaben zur vorübergehenden oder dauerhaften Stilllegung unter Angabe des Zeitpunkts oder Zeitraums der Stilllegung unter Verwendung der deutschlandweit einheitlichen Haltestellen-ID (VDV 432).Aktueller Zustand der Infrastruktur (wie z. B. geschlossene Zu-/Ausgänge, Bahnsteige, Verkaufsstellen, Treppenhäuser, Rolltreppen, Aufzüge, eingeschränkte barrierefreie Zugangsmöglichkeiten).dynamischSIRI FM, SX (XML) oder Geodaten gemäßINSPIRE-VorgabenGTFS-RT (Protocol buffers), (Geo)JSON, CSV, GML Datenprotokolle und ServiceschnittstellenDer Nationale Zugangspunkt unterstützt die im Folgenden genannten Protokolle/Schnittstellen für Datengeber und Datennehmer. Die Protokolle/Schnittstellen können unabhängig voneinander gewählt werden. Details der Verwendung der Protokolle werden vom Nationalen Zugangspunkt festgelegt und in dessen technischer Dokumentation beschrieben.–HTTPS: Komplette Datensätze (sowohl zeichenbasiert als auch binär-kodiert) können per HTTPS-Protokoll ausgetauscht werden.–SOAP: Komplette XML-kodierte Datensätze können per SOAP-Protokoll (basierend auf HTTPS) ausgetauscht werden. Entsprechende Schnittstellenspezifikationen in der Spezifikationssprache WSDL werden zur Erzeugung der Schnittstellenimplementierung zur Verfügung gestellt.–MQTT: Der Nationale Zugangspunkt ist über das MQTT-Protokoll sowohl datengeber- als auch datennehmerseitig ansprechbar.–REST: Komplette, JSON-kodierte Datensätze können per REST (basierend auf HTTPS) ausgetauscht werden. Werden Daten über Webservices mit anderen WSDL-Spezifikationen oder über andere Serviceschnittstellen (zum Beispiel OGC-konforme WMS/WFS) bereitgestellt, insbesondere um Dritten eine nach Aufrufparametern gestaltete, datennehmerspezifische Antwort zu übermitteln, kann der Nationale Zugangspunkt für die Speicherung der Metadaten der Webservices und zur Vermittlung des Datenaustausches zwischen Datengeber und Datennehmer genutzt werden. Der Aufruf der Dienste findet jedoch direkt zwischen Datennehmer- und Datengebersystem statt. Können ergänzend bereitgestellt werden oder alternativ zum geforderten Datenformat, bis dieses produktiv eingesetzt wird.