Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt den Beruf des Wirtschaftsprüfers und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland. Es legt die Voraussetzungen für die Berufsausübung, die Rechte und Pflichten der Berufsangehörigen sowie die Organisation und Aufsicht des Berufs fest.
Was es regelt
- Die Bestellung und Anerkennung von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
- Die Inhalte der beruflichen Tätigkeit, wie betriebswirtschaftliche Prüfungen und Steuerberatung.
- Die Organisation der Wirtschaftsprüferkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- Die Berufsaufsicht und berufsgerichtliche Verfahren bei Pflichtverletzungen.
Wen es betrifft
- Personen, die als Wirtschaftsprüfer öffentlich bestellt werden wollen oder bereits sind.
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die eine Anerkennung benötigen oder bereits haben.
Eckpunkte
- Wirtschaftsprüfer üben einen freien Beruf aus, ihre Tätigkeit ist kein Gewerbe.
- Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer setzt den Nachweis persönlicher und fachlicher Eignung in einem Zulassungs- und staatlichen Prüfungsverfahren voraus.
- Wirtschaftsprüfer müssen eine berufliche Niederlassung begründen und unterhalten.
- Die Wirtschaftsprüferkammer ist für die berufliche Selbstverwaltung, Prüfung, Bestellung, Anerkennung, Berufsaufsicht und Qualitätskontrolle zuständig.
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AI výklad z oficiálního znění zákona. Orientační, nenahrazuje právní radu.