Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt die Durchführung ärztlicher Untersuchungen für Jugendliche, die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, um deren Gesundheit bei der Arbeit zu schützen. Sie legt fest, wie diese Untersuchungen ablaufen und welche Formulare dabei zu verwenden sind.
Was es regelt
- Die Beurteilung der Gesundheit und Entwicklung von Jugendlichen in Bezug auf bestimmte Arbeiten oder Arbeitszeiten.
- Die Erstattung der Kosten für die Untersuchungen.
- Die Verwendung spezifischer Formulare für die Erhebung und Aufzeichnung von Untersuchungsdaten.
- Die Übermittlung von ärztlichen Mitteilungen und Bescheinigungen.
Wen es betrifft
- Jugendliche, die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz untersucht werden.
- Ärzte, die diese Untersuchungen durchführen.
- Personensorgeberechtigte der Jugendlichen.
- Arbeitgeber der Jugendlichen.
Eckpunkte
- Der Arzt beurteilt, ob die Gesundheit des Jugendlichen durch bestimmte Arbeiten oder Arbeitszeiten gefährdet ist.
- Die Kosten einer Untersuchung werden nur erstattet, wenn ein Untersuchungsberechtigungsschein beigefügt wird.
- Für die Erst- und Nachuntersuchungen sind spezielle Erhebungs- und Untersuchungsbögen zu verwenden.
- Ärzte müssen die Untersuchungsbögen 10 Jahre aufbewahren.
Gesetzestext
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem JugendarbeitsschutzgesetzStandGeändert durch Art. 19 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
(+++ Textnachweis ab: 1. 2.1990 +++)
EingangsformelAuf Grund des § 46 Abs. 1 und des § 72 Abs. 3 Satz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung:
§ 1Durchführung der Untersuchungen
§ 2Untersuchungsberechtigungsschein
Die Kosten einer Untersuchung werden vom Land (§ 44 Jugendarbeitsschutzgesetz) nur erstattet, wenn der Arzt der Kostenforderung einen von der nach Landesrecht zuständigen Stelle ausgegebenen Untersuchungsberechtigungsschein beifügt.
§ 3Erhebungsbogen
Zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung) erhält der Jugendliche von der nach Landesrecht zuständigen Stelle einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1, zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 33 Abs. 1, §§ 34, 35 Abs. 1 oder § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Nachuntersuchung) einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1a. Der Erhebungsbogen soll, vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugendlichen unterschrieben, dem Arzt bei der Untersuchung vorgelegt werden.
§ 4Untersuchungsbogen
§ 5Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
Für die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten nach § 39 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 zu verwenden.
§ 6Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber
Für die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 39 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 4 zu verwenden.
§ 7Übermittlung von Unterlagen
Bei der Übermittlung von Unterlagen nach den in dieser Verordnung vorgesehenen Mustern sind die in den Mustern vorgesehenen Unterschriften in schriftlicher Form zu leisten oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
§ 8Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.
SchlußformelDer Bundesrat hat zugestimmt.
Anlage 1Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 43) – vom Personensorgeberechtigtenauszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen – UBS-IDName, Vorname, Geburtsdatum des JugendlichenStraße, Hausnummer, Postleitzahl, WohnortBeabsichtigte berufliche TätigkeitName, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen) Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert. AVorgeschichte des JugendlichenA.1Krankheiten/Behinderungen:☐ Augenkrankheiten☐ Ohrenkrankheiten☐ Anfallsleiden☐ Asthma☐ Herz-Kreislauf-Krankheiten☐ Zuckerkrankheit☐ Knochen-Gelenk-Krankheiten☐ Hautkrankheiten☐ Allergien☐ andere Krankheiten/Behinderungenwelche: _____________________________________________☐ Operationen/Unfällewelche: _____________________________________________wann: ______________________________________________☐ noch Beschwerden/Folgenwelche: _____________________________________________ A.2Häufige Beschwerden (Beispiele):☐ Husten☐ Atemnot☐ Kopfschmerz☐ Schwindel☐ Ohnmacht☐ Hautausschläge☐ Sonstige: _____________________________________________________________________________ A.3☐ Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: _________________________________________ A.4☐ Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: ________________________________________ Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen: Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen. (Datum)(Unterschrift des Personensorgeberechtigten)(Unterschrift des Jugendlichen) __________ Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.
Anlage 1aErhebungsbogen für die Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 44) – vom Personensorgeberechtigtenauszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen – UBS-IDName, Vorname, Geburtsdatum des JugendlichenStraße, Hausnummer, Postleitzahl, WohnortBerufliche TätigkeitArbeitgeber mit AnschriftName, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)Bisherige Untersuchungen (Jahr/Monat)Name und Anschrift des Arztes Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert. AVorgeschichte des JugendlichenA.1Krankheiten/Behinderungen:☐ Augenkrankheiten☐ Ohrenkrankheiten☐ Anfallsleiden☐ Asthma☐ Herz-Kreislauf-Krankheiten☐ Zuckerkrankheit☐ Knochen-Gelenk-Krankheiten☐ Hautkrankheiten☐ Allergien☐ andere Krankheiten/Behinderungenwelche: _____________________________________________☐ Operationen/Unfällewelche: _____________________________________________wann: ______________________________________________☐ noch Beschwerden/Folgenwelche: _____________________________________________ A.2Häufige Beschwerden (Beispiele):☐ Husten☐ Atemnot☐ Kopfschmerz☐ Schwindel☐ Ohnmacht☐ Hautausschläge☐ Sonstige: _____________________________________________________________________________ A.3☐ Zurzeit in ärztlicher BehandlungGrund: _________________________________________ A.4☐ Regelmäßige Medikamenteneinnahmewelche: ________________________________________ A.5][Element: ][Element: ][Text: 1 bis 6 Tage][Element: ][Element: ][Text: 7 bis 14 Tage][Element: ][Element: ][Text: mehr als 14 Tage][Element: ]-->Arbeitsunfähigkeit insgesamt][Text: 1 bis 6 Tage][Element: ][Element: ][Text: 7 bis 14 Tage][Element: ][Element: ][Text: mehr als 14 Tage][Element: ]-->☐ 1 bis 6 Tage][Text: 7 bis 14 Tage][Element: ][Element: ][Text: mehr als 14 Tage][Element: ]-->☐ 7 bis 14 Tage][Text: mehr als 14 Tage][Element: ]-->☐ mehr als 14 Tage A.6Gibt es seit Arbeitsbeginn tätigkeitsbezogene Gesundheitsstörungen? ________________________ Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen: Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit Arbeits-/Ausbildungsbeginn. (Datum)(Unterschrift des Personensorgeberechtigten)(Unterschrift des Jugendlichen) __________ Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.
Anlage 2Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Untersuchungsbogen (Teil 2)(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 45) Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum Tag der Untersuchung: _____________________ Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.BUntersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:B.1Größe (
- cm)______________ Gewicht (teilbekleidet) (
- kg)______________B.2Haut☐ Ekzem☐ Akne☐ Sonstiges: _______________ B.3Visus☐ eingeschränkt☐ ausreichend mit Sehhilfe korrigiert B.4Farbtüchtigkeit (pseudoisochromatische Farbtafeln oder Testgerät)☐ rot/grün gestört☐ andere Störung: ___________ B.5Hörvermögen☐ rechts eingeschränkt☐ links eingeschränkt B.6Lungen☐ Nebengeräusche☐ Sonstiges: _______________ B.7Herz-Kreislauf☐ Rhythmusstörungen☐ pathologisches Geräusch☐ Sonstiges: _______________ Puls im Sitzen (n/min)___________Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)___________Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg)___________ B.8Abdomen☐ Druckschmerz☐ Bruch/-anlage☐ pathologische Resistenz☐ Sonstiges: _____________________________ B.9Wirbelsäule☐ statische Auffälligkeiten☐ Bewegungseinschränkungen ______________________ B.10Extremitäten☐ Durchblutungsstörung ____________________________________________________☐ Bewegungseinschränkungen ______________________________________________☐ Sensibilitätsstörung ______________________________________________________☐ Kraftminderung _________________________________________________________ B.11Psyche/zentrales Nervensystem ☐ grobe Auffälligkeit ___________________________________B.12Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum______________________________________________________________________________________B.13☐ sonstige Auffälligkeiten in der Patientenakte dokumentiert☐ Ergänzungsuntersuchung erforderlich, Grund: ______________________________________________Fachrichtung: __________________________________________________________________________________ Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungs-/Untersuchungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
Anlage 2aZum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2)(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 46) Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum Tag der Untersuchung: _____________________ Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.BUntersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:B.1Größe (
- cm)______________ Gewicht (teilbekleidet) (
- kg)______________B.2Haut☐ Ekzem☐ Akne☐ Sonstiges: _______________ B.3Visus☐ eingeschränkt☐ ausreichend mit Sehhilfe korrigiert B.4Farbtüchtigkeit (pseudoisochromatische Farbtafeln oder Testgerät)☐ rot/grün gestört☐ andere Störung: ___________ B.5Hörvermögen☐ rechts eingeschränkt☐ links eingeschränkt B.6Lungen☐ Nebengeräusche☐ Sonstiges: _______________ B.7Herz-Kreislauf☐ Rhythmusstörungen☐ pathologisches Geräusch☐ Sonstiges: _______________ Puls im Sitzen (n/min)___________Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)___________Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg)___________ B.8Abdomen☐ Druckschmerz☐ Bruch/-anlage☐ pathologische Resistenz☐ Sonstiges: _____________________________ B.9Wirbelsäule☐ statische Auffälligkeiten☐ Bewegungseinschränkungen ______________________ B.10Extremitäten☐ Durchblutungsstörung ____________________________________________________☐ Bewegungseinschränkungen ______________________________________________☐ Sensibilitätsstörung ______________________________________________________☐ Kraftminderung _________________________________________________________ B.11Psyche/zentrales Nervensystem ☐ grobe Auffälligkeit ___________________________________B.12Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum______________________________________________________________________________________B.13Angaben zur Arbeitsvorgeschichte: Wegdauer zu/von der Arbeitsstätte: ______________. Beginn und Ende der Arbeitszeit: _______________. Wechselschicht ☐ Sind seit Arbeitsaufnahme gesundheitliche Beschwerden aufgetreten und wenn ja, wurden diese in Verbindung mit der ausgeübten Tätigkeit gebracht? _______________________________________________________________________________________Ist ein Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen worden? Wenn ja, weshalb? _______________________________________________________________________________________ ☐ sonstige Auffälligkeiten in der Patientenakte dokumentiert☐ Ergänzungsuntersuchung erforderlich, Grund: ______________________________________________Fachrichtung: __________________________________________________________________________________ Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
Anlage 3Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 47) Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen (Versichertenstammdaten)Aufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeitennicht beschäftigt werden. Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.☐ Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG)☐ Erste Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)☐ Weitere Nachuntersuchung (gem. § 34 JArbSchG)☐ Außerordentliche Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG)☐ Angeordnete Nachuntersuchung (gem. § 42 JArbSchG) Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:☐ Überwiegendes Stehen.☐ Überwiegendes Gehen.☐ Überwiegendes Sitzen.☐ Häufiges Einnehmen einer Zwangshaltung (z. B. Bücken, Hocken, Knien) _____________________________☐ Häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel.☐ Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr.☐ Arbeiten mit besonderen klimatischen Belastungen (z. B. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen) _________________________________☐ Arbeiten mit physikalischen Belastungen (z. B. Lärm, mechanische Schwingungen/Erschütterungen) _________________________________________☐ Arbeiten mit chemischer Belastung für die Haut oder der Schleimhäute durch Gase, Stäube, Dämpfe, Rauch ___________________________________________________________________________________☐ Arbeiten, die die volle Sehkraft ohne Sehhilfe erfordern.☐ Arbeiten, die die Farbtüchtigkeit erfordern.☐ Sonstige Arbeiten: _________________________________________________________________________ Das wesentliche Ergebnis der Untersuchung ist☐Normalbefund☐Eine außerordentliche Nachuntersuchung nach § 35 Absatz 1 JArbSchG wird angeordnet:nach Ablauf von Monaten __________________________spätestens bis zum _______________________________☐Es wird empfohlen, dass der Jugendliche sich möglichst bald einem Arzt/Zahnarzt vorstellt, wegen _______________________________________________________________________________________Empfehlungen: ________________________________________________________________________________ (Ort, Datum der abschließenden Beurteilung)(Unterschrift des untersuchenden Arztes) Zur Beachtung: Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres vor dem 18. Geburtstag ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Falls die öffentliche Berufsberatung in Anspruch genommen wird, sollte ihr von dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Jugendlichen das vorstehende Untersuchungsergebnis mitgeteilt werden. __________ Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser ärztlichen Mitteilung das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
Anlage 4Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 48) Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen (Versichertenstammdaten)Aufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden. Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.☐ Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG)☐ Erste Nachuntersuchung (gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)☐ Weitere Nachuntersuchung (gem. § 34 JArbSchG)☐ Außerordentliche Nachuntersuchung (gem. § 35 JArbSchG)☐ Angeordnete Nachuntersuchung (gem. § 42 JArbSchG) Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:☐ Überwiegendes Stehen.☐ Überwiegendes Gehen.☐ Überwiegendes Sitzen.☐ Häufiges Einnehmen einer Zwangshaltung (z. B. Bücken, Hocken, Knien) _____________________________☐ Häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel.☐ Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr.☐ Arbeiten mit besonderen klimatischen Belastungen (z. B. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen) _________________________________☐ Arbeiten mit physikalischen Belastungen (z. B. Lärm, mechanische Schwingungen/Erschütterungen) _________________________________________☐ Arbeiten mit chemischer Belastung für die Haut oder der Schleimhäute durch Gase, Stäube, Dämpfe, Rauch ___________________________________________________________________________________☐ Arbeiten, die die volle Sehkraft ohne Sehhilfe erfordern.☐ Arbeiten, die die Farbtüchtigkeit erfordern.☐ Sonstige Arbeiten: _________________________________________________________________________ (Ort, Datum der abschließenden Beurteilung)(Unterschrift des untersuchenden Arztes) Zur Beachtung: Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres vor dem 18. Geburtstag ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Falls die öffentliche Berufsberatung in Anspruch genommen wird, sollte ihr von dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Jugendlichen das vorstehende Untersuchungsergebnis mitgeteilt werden. __________ Diese Bescheinigung hat der Arbeitgeber gem. § 41 Abs. 1 JArbSchG aufzubewahren.Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser ärztlichen Mitteilung das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.